Gegendarstellung über Begehren von Selina Gusenbauer aus Anlass unserer Veröffentlichungen vom 9. und 10. September 2008 (Berichterstattung über angeblich wiederholte Schulstufen):
In einem, am 9. September 2008 in dem Webportal www.oe24.at veröffentlichten Artikel unter dem Titel „Kanzler-Tochter flog von der Schule“ wird behauptet, Frau Selina Gusenbauer sei von der Schule „geflogen“.
Diese Behauptungen sind unwahr. Frau Selina Gusenbauer wurde niemals der Schule Lycée Francais de Vienne verwiesen. Frau Selina Gusenbauer hat diese Schule nach erfolgreichem Abschluss des Schuljahres 2007/08 freiwillig verlassen und ist zu einer staatlichen österreichischen Schule gewechselt.
In einem, am 10. September 2008 in dem Webportal www.oe24.at veröffentlichten Artikel unter dem Titel „Kanzler-Tochter: Von der Schule in den Emo-Laden“ wird behauptet, Frau Selina Gusenbauer habe ihre Schulausbildung unterbrochen. Weiters wird behauptet, Frau Selina Gusenbauer habe bereits zwei Schulklassen wiederholen müssen.
Diese Behauptungen sind unwahr. Frau Selina Gusenbauer hat ihre Schulausbildung weder unterbrochen noch plant oder plante sie, dies zu tun. Sie ist Schülerin einer staatlichen österreichischen Schule in Wien. Frau Selina Gusenbauer ist nicht zweimal durchgefallen, sie hat lediglich einmal, vor mehreren Jahren, eine Schulstufe wiederholt.
Österreich v Selina Gusenbauer
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