Durch die Veröffentlichung eines Artikels auf der Website https://derStandard.at am 23. Juli 2012 mit dem Titel "Ein Problem des Religiösen" und die darin enthaltenen Behauptungen "Auch Jörgs Lebensmensch ließ sich an delikater Stelle beschneiden: neue Augenlider-Beauty-OP für Petzner. Als Mohel fungierte Beauty-Doc Artur Worseg. Anlass für die Beauty-OP an den Augenlidern soll allerdings nicht Eitelkeit gewesen sein. Der BZÖ-Politiker kämpfte angeblich schon seit Längerem mit einer fortschreitenden Sichtfeldeinschränkung am rechten Auge" wurde der höchstpersönliche Lebensbereich des Stefan Petzner verletzt.
Die derStandard.at GmbH wurde daher gemäß § 7 MedienG zur Zahlung einer Entschädigung an Stefan Petzner sowie zum Kostenersatz und zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.
Oberlandesgericht Wien
Abt 17, am 24. Juli 2013
derstandard.at vs Stefan Petzner
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