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Urteile betreffend Fellner
Posted: 11 Nov 2021, 13:45
by dejost
"Fellner ist einer der korruptesten Medienmacher der Republik." Zitat Dossier.
Es gab diverse Vorwürfe gegen ihn (vgl
hier) und
hier) die nun nach und nach zu Gerichtsurteilen mit ihm als einer Partei führen, die wir hier sammeln.
Zu erinnern ist noch an seinen Gerichtsstreit mit Sudelfeder Jeannee, der durchsetzte, dass Fellner ihn (Sudelfeder J.) nicht Promilleschreiber nennen darf.
Alles erfunden - bis das Tonband abgespielt werden soll
Posted: 11 Nov 2021, 13:55
by dejost
Wie im Eingangsbeitrag erwähnt, gibt es diverse Belästigungsvorwürfe gegen Fellner. Soweit ich das überblicke waren die Vorwürfe nie Richtung sexuelle Nötigung oder Schlimmeres, es hat ihm aber eine erstinstanzliche Veurteilung wg übler Nachrede eingebracht, nach einem überraschenden Geständnis.
Fellner hat zuletzt alles immer geleugnet und zum Gegenangriff ausgeholt, bis es in der Verhandlung hieß "Wir haben eine Tonaufnahme und können sie jetzt sofort abspielen". Darauf hat er dann verzichtet und doch alles gestanden. Auf einen Vergleich hat sich die Gegenseite wenig überraschend nicht eingelassen.
Wer es detailreicher nachlesen will:
https://www.derstandard.at/story/200013 ... agen-ueber
Und dann sagt Wagners Anwalt Rami trocken vor Gericht: "Ich befürchte, dass es Herr Fellner mit der Wahrheit nicht so genau nimmt." Es gebe Tonaufnahmen von dem Abendessen und von der Autofahrt,
Was Fellners Anwälte scheinbar nicht wussten: Es gibt in Österreich kein Verbot der Würdigung von möglicherweise auf unzulässige Weise erlangten Beweismitteln.
Die Dame hat der Republik einen Dienst erwiesen, indem sie effektvoll die Unglaubwürdigkeit Fellners vorgeführt hat. Vielleicht regnet es jetzt weniger Inserate für Oe24.
Re: Urteile betreffend Fellner
Posted: 15 Jun 2022, 11:08
by dejost
Fellner ist nun mit einer Gegenklage wegen der zuvor erwähnten Tonbandaufnahme in erster Instanz (nicht rechtskräftig) abgeblitzt:
In der auch dem STANDARD vorliegenden, nicht rechtskräftigen Entscheidung heißt es wörtlich etwa: "Das Interesse der Beklagten, die beschriebenen verbalen Belästigungen durch den Kläger aufzuzeigen, noch dazu, da es sich hierbei erstens um Vorwürfe der sexuellen Belästigung durch einen Vorgesetzten und zweitens beim Kläger um eine sehr einflussreiche Person des öffentlichen Lebens handelt und Missstände und Verfehlungen einer Person der Zeitgeschichte ansonsten nicht der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden können, war daher höherwertiger als das Interesse des Klägers auf Achtung seiner Persönlichkeit, des Datenschutzes und das Interesse, die verbalen Belästigungen unbewiesen zu belassen."