Man stelle sich vor:
A hat Wasserleitungsrecht/Erhaltungspflicht über Nachbarliegenschaft, natürlich nicht verbüchert. B, Baugesellschaft kauft Liegenschaft und baut Haus, beseitigt dabei 170m der Leitung.
A will Wiederherstellung, B weigert sich. Es wird geklagt:
Rechtsgang:
ErstG BerG ErstG (Zurückverweisung zur Ergänzung) BerG ErstG (Zurückverweisung zur Ergänzung) BerG erläßt Beschluss "A hat binnen 14 Tagen mitzuteilen, ob Verfahren fortsetzt, da B im Firmenbuch gelöscht".
A gibt keine Erklärung ab. BerG hob Ersturteil auf, erklärte das vorangegangene Verfahren für nichtig, und sprach aus, die Kosten sind gegeneinander aufgehoben.
Wer denkt, hier ist Schluss, der irrt.
B wird nun aktiv, erhebt gegen diesen Beschluss Rekurs an den OGH, da B sich Kosten für seinen Beklagtenvertreter verspricht, da er ja sonst auf den Kosten sitzen bleibt, wenn B Erfolg hätte aber das Verfahren nicht weiterführen kann aufgrund der Nicht Erklärung des A. Man kann das ja nicht nur den A entscheiden lassen. An sich ne gute Argumentation. Das Ergebnis hat B wohl weniger gefreut.
OGH gibt B Recht BerG ErstG (Urteil wurde von BerG wiederum aufgehoben aufgrund der Rechtsansicht des OGH -> A schränkt die Klage auf Kosten ein). Das Erstege entscheidet zugunsten des A BerG bestätigt.
Damit bleibt der Vertreter von B auf den Kosten sitzen, A auch (weil ja gelöschte Firma). Die Kosten der Wiederherstellung der Leitung muss A selbst tragen.
Detail am Rande: A ist rechtsschutzversichert.
So und jetzt schön mitzählen 4 Verfahrensgänge mit einmal OGH, wer errät wie lange das gedauert hat?
9 Jahre :!:
Fazit: Heutzutage kann man ohne Rechtsschutzversicherung wohl nicht mehr sicher leben, selst wenn man Jus studiert, denn die Kosten waren sicher nicht billig.
Traurig aber wahr:
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