Replik zu Haiders 13 Punkten des Rechtsbruches des VfGH
Posted: 15 Dec 2006, 08:53
Vorne weg:
Was die ö Verfassung anbelangt, gibt's kein höheres Gericht als den VfGH.
Was er bei EuGH (???) oder EGMR (?) will, verstehe ich nicht ganz.
Es sind wohl kaum seine Grundrechte (Grundrecht auf ein einsprachiges Kärnten?) oder Rechte aus EU- Rechtsakten verletzt worden.
1. Das ist kein Vorwurf eines Rechtsbruchs. Will er nur Zahlen schinden?
2. Der VfGH kann auch amtswegig prüfen. Bei mehr Zeit gibt's dann eine Quellenangabe.
3. Gut erkannt, es gibt kein subjektives öffentliches Recht auf einsprachige ähhh zweisprachige Ortstafeln. Auf was bezieht er diesen Vorwurf? Soweit ich weiß, hat so ein Recht ja auch niemand geltend gemacht.
4. Den versteh ich nicht ganz. So wie ich das sehe, ist das eh unwidersprochen.
5. Damit mag ich mich jetzt nicht auseinandersetzen. Kostenrecht mag ich nicht.
6. Ein Verweis ist vielleicht nicht die feine Art, aber in diesem Kontext auf jeden Fall ausreichend.
7. Der historische Wille des Gesetzgeber ist nicht die einzige Möglichkeit, den Sinn eines Gesetzes zu ermitteln. Es gibt noch (mindestens) 3 weitere.
Die Auslegungsvariante hätte wohl das von Ihnen, Hr Lhptm, gewünschte Ergebnis gebracht, andere offensichtlich nicht.
8. Dieser ist vermutlich berechtigt.
9. Da müßte ich jetzt nachlesen, ob das wirklich genauso passiert ist, wie das hier dargestellt wird.
10. Das ist ja schon im Vorwurf 8 enthalten gewesen. Also sind's schon nur mehr 11 Vorwürfe.
11. Das hatten wir auch schon mal, oder?
Jedenfalls, das ist klar ein Grenzfall.
12. Da müßte ich mir die VA- Beschwerde ansehen. Wenn ich mal Zeit habe...
13. Das ist jetzt kein rechtlicher Vorwurf, mehr ein statistischer, oder? In Wahrheit sollten Sie für die "Umgangssprache" dankbar sein, so geht die Assimilation viel leichter als bei der Muttersprache, die später nicht mehr gewechselt werden kann.
Davon abgesehen finde ich es äußerst unangemessen, eine bestimmte Person die nicht im öffentlichen Interesse steht, mehrmals namentlich zu nennen und sie als "Rechtsbrecher" zu bezeichnen.
Schnellfahren ist durchaus ein Rechtsbruch, aber ich wette, Herr Porschefahrer, diesen Rechtsbruch begehen Sie auch ab und an.
Sogar der Bundeskanzler hat das zugegeben (Quelle irgendwo hier im Forum), bezeichnen Sie den auch mehrmals in Folge unprovoziert als Rechtsbrecher?
Was die ö Verfassung anbelangt, gibt's kein höheres Gericht als den VfGH.
Was er bei EuGH (???) oder EGMR (?) will, verstehe ich nicht ganz.
Es sind wohl kaum seine Grundrechte (Grundrecht auf ein einsprachiges Kärnten?) oder Rechte aus EU- Rechtsakten verletzt worden.
1. Das ist kein Vorwurf eines Rechtsbruchs. Will er nur Zahlen schinden?
2. Der VfGH kann auch amtswegig prüfen. Bei mehr Zeit gibt's dann eine Quellenangabe.
3. Gut erkannt, es gibt kein subjektives öffentliches Recht auf einsprachige ähhh zweisprachige Ortstafeln. Auf was bezieht er diesen Vorwurf? Soweit ich weiß, hat so ein Recht ja auch niemand geltend gemacht.
4. Den versteh ich nicht ganz. So wie ich das sehe, ist das eh unwidersprochen.
5. Damit mag ich mich jetzt nicht auseinandersetzen. Kostenrecht mag ich nicht.
6. Ein Verweis ist vielleicht nicht die feine Art, aber in diesem Kontext auf jeden Fall ausreichend.
7. Der historische Wille des Gesetzgeber ist nicht die einzige Möglichkeit, den Sinn eines Gesetzes zu ermitteln. Es gibt noch (mindestens) 3 weitere.
Die Auslegungsvariante hätte wohl das von Ihnen, Hr Lhptm, gewünschte Ergebnis gebracht, andere offensichtlich nicht.
8. Dieser ist vermutlich berechtigt.
9. Da müßte ich jetzt nachlesen, ob das wirklich genauso passiert ist, wie das hier dargestellt wird.
10. Das ist ja schon im Vorwurf 8 enthalten gewesen. Also sind's schon nur mehr 11 Vorwürfe.
11. Das hatten wir auch schon mal, oder?
Jedenfalls, das ist klar ein Grenzfall.
12. Da müßte ich mir die VA- Beschwerde ansehen. Wenn ich mal Zeit habe...
13. Das ist jetzt kein rechtlicher Vorwurf, mehr ein statistischer, oder? In Wahrheit sollten Sie für die "Umgangssprache" dankbar sein, so geht die Assimilation viel leichter als bei der Muttersprache, die später nicht mehr gewechselt werden kann.
Davon abgesehen finde ich es äußerst unangemessen, eine bestimmte Person die nicht im öffentlichen Interesse steht, mehrmals namentlich zu nennen und sie als "Rechtsbrecher" zu bezeichnen.
Schnellfahren ist durchaus ein Rechtsbruch, aber ich wette, Herr Porschefahrer, diesen Rechtsbruch begehen Sie auch ab und an.
Sogar der Bundeskanzler hat das zugegeben (Quelle irgendwo hier im Forum), bezeichnen Sie den auch mehrmals in Folge unprovoziert als Rechtsbrecher?