Ich darf kein Bakk machen - bitte um studienrechtliche Tipps
Posted: 10 Aug 2007, 10:45
Heute wollte ich das Bakk Powi inskripieren.
Leider wurde mir das mündlich verwehrt.
Ich verlangte einen Bescheid, der mir ebenso verwehrt wurde. Einzig mit irgendeiner Dame, die Juristin sei und es mir erklären könnte, hätte ich mir einen Termin ausmachen können.
Ich gehe davon aus, dass mir heute, am 10.08.07 ein mündlicher Bescheid ausgestellt wurde, oder dass mein unverändertes Studienbuchblatt mein schriftlicher Bescheid sind.
Es ist schon länger her, dass ich mich damit beschäftigt habe, aber soweit ich mich erinnern kann, fand ich nichts im Gesetz, was gegen Mag + Bakk zugleich sprechen würde, sofern sie nicht aufbauend odgl sind, was sie hier nicht sind. (Mein aktuelles PoWi Mag endet auch noch automatisch mit 01.10.07 und ist kein Vollstudium!)
Leider kann ich mich selber erst am Wochenende mit den Details beschäftigen, aber falls jemand hier schon einen Geistesblitz hat oder sich damit beschäftigt hatte, danke im Voraus.
Leider wurde mir das mündlich verwehrt.
Ich verlangte einen Bescheid, der mir ebenso verwehrt wurde. Einzig mit irgendeiner Dame, die Juristin sei und es mir erklären könnte, hätte ich mir einen Termin ausmachen können.
Ich gehe davon aus, dass mir heute, am 10.08.07 ein mündlicher Bescheid ausgestellt wurde, oder dass mein unverändertes Studienbuchblatt mein schriftlicher Bescheid sind.
Es ist schon länger her, dass ich mich damit beschäftigt habe, aber soweit ich mich erinnern kann, fand ich nichts im Gesetz, was gegen Mag + Bakk zugleich sprechen würde, sofern sie nicht aufbauend odgl sind, was sie hier nicht sind. (Mein aktuelles PoWi Mag endet auch noch automatisch mit 01.10.07 und ist kein Vollstudium!)
Leider kann ich mich selber erst am Wochenende mit den Details beschäftigen, aber falls jemand hier schon einen Geistesblitz hat oder sich damit beschäftigt hatte, danke im Voraus.