http://pantywaist.twoday.net/stories/ic ... te-teil-1/
Kurzfassung für Ungeduldige:
Im Help.gv Servicezentrum, Ballhausplatz 1, kann man binnen einer Viertelstunde die eigene E- Card mit der Bürgerkartenfunktion upgraden, man braucht dafür nur einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein etc.).
Außerdem, wenn man Student ist und einen Studentausweis mitbringt, bekommt man ein Gratis- Lesegerät.
Langweilige Langfassung:
Nachdem ich mich auf den einschlägigen Seiten (buergerkarte.at, studi.gv.at, help.gv.at) informiert habe, beschloss ich eines lauen Februartages, mir nun endlich eine Bürgerkarte zu holen und eilte in der Mittagspause durch den Volksgarten Richtung Ballhausplatz (Ich eilte, da ich nicht genug Mittagspause hatte um zu spazieren).
Am Ballhausplatz fand ich, vom Ring gesehen auf der anderen Seite der Hofburg rasch den Eingang ins Zentrum (Öffnungszeiten 9-17 Uhr Mo- Fr), da es gut beschildert war und außerdem eine Flagge hatte.
Drinnen waren ganze 3 Leute. Allerdings zählten sie alle zum Personal des Zentrums. Zumindest einige von ihnen waren Studenten, was sicher praktisch ist, da das Ganze ja auch in Uni Nähe ist.
Wie dem auch sei, ich erklärte, weswegen ich da war, zeigte meine Ausweise etc und konnte also erfolgreich meine E- Card zur Bürgerkarte upgraden. Außerdem erfuhr ich, dass die Visa- Karte nicht bürgkartentauglich. Wieder ein Mal wunderte ich mich, wieso die Sozialversicherung meinen akademischen Grad kennt.
Wichtiger für die, die das auch planen, ist, dass man 3 verschiedene Pins braucht: Einen für die Bürgerkarte, einen Sicherheitspin (wofür der genau ist, weiß ich auch nicht, vielleicht einfach ein Zweitpin?) sowie ein Widerrufspasswort. Mit dem kann man die Bürgerkarte wieder deaktivieren, zB wenn man sie verliert.
Mit der Aktivierung schließt man einen Vertrag mit A-trust, der von alleine abläuft, wenn die E-Card- Gültigkeitsdauer endet. Kostent tut das alles, wie gesagt nichts.
Und wie schon weiter oben gesagt, wer studiert bekommt zur gratis Bürgerkartenfunktion noch gratis ein (billiges) Lesegerät dazu.
Das ganze, inklusive Erklärung und Aktivierung hat vielleicht 10 - 20 Minuten gedauert. Außerdem gibt es jede Menge Broschüren, was man überhaupt mit der Bürgerkarte machen kann.
http://pantywaist.twoday.net/stories/ur ... ng-teil-1/
(Anm: Teil 2 war ich bis jetzt zu faul zu schreiben)
Die Grundsätze des Wahlrechts (s.o.) gelten ja für alle Wahlarten gleichermaßen. Jetzt sehen wir uns einmal an, wie die in der Praxis umgesetzt werden sollen bzw wurden, naturgemäß in etwas vereinfachter bzw verkürzter Darstellung:
Urnenwahl:
Die Wählerin geht am Wahltag ins Wahllokal, weist sich vor der mehrköpfigen Kommission aus, die prüft ob sie im Verzeichnis steht, gibt ihr den Wahlzettel. Die Wählerin geht in die Wahlzelle und tut mit dem Wahlzettel was ihr genehm erscheint, während die Kommission aufpassen muss, dass sie niemand stört, beobachtet oder beeinflusst. Dann wirft sie den Wahlzettel im Kuvert in die versiegelte Urne.
Am Ende des Wahltags entsiegelt die Kommission die Urne, nimmt die Wahlzettel aus dem Kuvert und zählt gemeinsam aus.
Briefwahl
Der Wähler holt sich von der Behörde den Briefwahlzettel, wobei er sich ausweisen muss und die Behörde das Wählerverzeichnis überprüft.
Irgendwann vor dem Ende der Wahl macht der Wähler was ihm genehm erscheint, steckt den Wahlzettel in das Kuvert, steckt dieses Kuvert wiederum ins Rücksendekuvert, versiegelt dieses und bestätigt eidesstattlich mit seiner Unterschrift, dass er selbst also persönlich und unbeobachtet gewählt hat. Dann schickt er es per Post odgl an die Wahlbehörde.
Dort gehen die Briefe nach und nach ein und eine mehrköpfige Kommission nimmt die Wahlkuverts aus den versiegelten Kuverts, und tut die Kuverts zu den entsprechenden Haufen.
Dort werden sie dann mehr oder minder wie bei der Urnenwahl ausgezählt.
E-Voting
Am Heimcomputer:
Die Wählerin steckt ihre Bürgerkarte in ihr Kartenlesegerät und loggt sich bei der entsprechenden Onlineanwendung ein. Bei der Ausstellung der Bürgerkarte hat sie sich ausweisen müssen. Mit ihren Pin weist sie nach, dass sie auch selbst die Karte reingesteckt hat, und die Anwendung überprüft das Wählerverzeichnis. Dann klickt die Wählerin auf die Dinge, die ihr die Anwendung erlaubt. Dass sie dabei unbeobachtet ist oder dass sie es selbst gemacht hat muss sie, nach heutigem Wissensstand und laut Gesetz, nicht bestätigen oder glaubhaft machen.
Die Anwendung zählt die Stimmen und druckt der Kommission das Ergebnis aus.
Am Wahlterminal:
Bürgerkarte und Auszählung: Wie oben
In ein öffentliches Terminal steckt der Wähler dabei seine Wahlkarte (§ 33 Hochschülerschaftswahlordnung), für die der Rektor oder die Rektorin sorgen muss. Dabei muss zwar ein Sichtschutz sein, aber eine Kommission ist nicht da, eine solche muss auch nicht überprüfen, ob der Sichtschutz noch da ist, keine Löcher hat etc oder ob nicht gleich mehrere Personen hineingehen. Sonst alles wie am Heimcomputer.
Meine Bürgerkarte und ich, Teil 2
Was sinnvolles machen konnte ich damit noch nicht, primär deswegen:
Secure Connection Failed
moa.brz.gv.at uses an invalid security certificate.
The certificate is not trusted because the issuer certificate is unknown.
(Error code: sec_error_unknown_issuer)
(Anm: Der Internetexplorer nimmt es nicht so genau, der hat keine Probleme mit der Sicherheit.)