Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

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dejost
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Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

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Dieser Thread behandelt Änderungen, die mit jeweils Jahresersten auftreten, entstehen, in Rechtskraft erwachsen etc.
edit: Teilweise auch Dinge, die zu anderen Terminen passieren, zB 1.7.

2007:

1. Wir schreiben das Jahr 2007 (nona)
2. Rumänien ist Mitglied der EU (zumindest so halbwegs)
3. Bulgarien ist Mitglied der EU (zumindest so halbwegs)
4. Es gibt 13 Euro Länder (dh + 1, di Slowenien)
5. Die Vollzugsdirektion nimmt ihre Arbeit auf.
6. Es gibt keine Kaufleute iSd Gesetzes mehr, nur Unternehmer.
7. Ban Ki-Moon ist Generalsekretär der UNO
8. Aufgrund des unerwarteten Ablebens von Liese Prokop hat Wolfgang Schüssel auch die Agenden des Innenministeriums (seit 2.1. allerdings)
9. Deutschland hat den EU Vorsitz.
Last edited by dejost on 05 Jul 2013, 12:04, edited 4 times in total.

harald
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Post by harald »

ad 5: Nähere Ausführungen bitte!

zu 7.) Yiha!
--Harald
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5.
Durch die Schaffung einer neuen Vollzugsdirektion sollen im Bundesministerium für Justiz nur mehr jene Aufgaben verbleiben, die typischerweise einer Zentralstelle zugewiesen sind. Der gesamte bisher im Bundesministerium für Justiz und bei den Vollzugsoberbehörden angesiedelte operative Bereich sowie die derzeit bei den Präsidenten der Oberlandesgerichte besorgten dienstrechtlichen Angelegenheiten und die Dienstaufsicht sollen nun auf die neu geschaffene Vollzugsdirektion übertragen und (nur) von dieser wahrgenommen werden.
Die Vollzugsdirektion ist also quasi die Ausgliederung hinsichtlich des Strafvollzugs.

für rechtsgrundlagen: http://www.bmj.gv.at/_cms_upload/_docs/ ... ollzug.pdf

7. Yiha?

harald
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Post by harald »

zu 5.) Aha, also eine neue nachgeordnete Dienststelle (bitte mit dem Terminus genau sein falls du im Bundesdienst weitermachen willst, bei sowas sind sie besonders genau, vor allem bei Aufnahmegesprächen).

zu 7) Juhu, verstehst du das besser?

Kofi Anan (schreibt man den so?) war schon sehr sympatisch (kenn ich leider nicht persönlich), Ban Ki-Moon find ich sogar sehr sympatisch, von den zwei Veranstaltungen, bei denen ich kurz mit ihm reden konnte.
--Harald
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Wir schreiben das Jahr 2008

Die Eurozone wurde um 2 Länder erweitert (Malta und Zypern)

Slowenien hat den EU Vorsitz

Irgendwas tut sich bei Pflegeamnestie, Krankenversicherung, Rezeptgebühr, Kindergeld, Arbeitslose, fragt mich nicht was.

Winterreifenpflicht im Winter, höhere Strafen für Telephonieren mit Handy.

Licht am Tag ist abgeschafft

Geschäfte dürfen 72h offen habe (+6h)

Tatsächlich in Kraft getreten:
Die erste Hälfte der StPO- Reform

Erst Aug 08 fallen Schenkung- und Erbschaftssteuer.
Erst März 08 EU weite Vollstreckung von Strafen über 70.

harald
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Der Schengenraum ist auch größer geworden! :wink:
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2009

Die tschechische Republik - mit Präsident und EU- Kritiker Vaclav Klaus übernimmt den EU Vorsitz

In Österreich ist Käfighaltung für Legehennen nicht mehr erlaubt.

Es gibt Geldstrafen für verbotenes Rauchen.

Es gibt Änderungen im Steuerrecht (zB 11000 statt 1000 steuerfrei), absetzbare Spenden für mildtätige Organisationen, höhere Kinderabsetzbeträge, Arbeitslosenversicherung für Selbständige, mehr Bausparbonus etc.

Der Antikorruptionsstaatsanwalt tritt seinen Dienst an.

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2011

Die Fördermittel, die die Parteien für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit erhalten, werden im Vergleich zu 2010 im Jahr 2011 um 3,6 Prozent, im Jahr 2012 um 5,6 Prozent, im Jahr 2013 um 6,5 Prozent und im Jahr 2014 um 7,2 Prozent reduziert. Ähnliche prozentuelle Kürzungen werden im Bereich der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit der Parteien (Parteiakademien) vorgenommen.

In Zukunft kann der Rechnungshof mehr Gemeinden prüfen, indem nunmehr auch Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnerinnen/Einwohner in dessen Prüfkompetenz fallen. Die Grenze für die Prüfbefugnis liegt nunmehr bei 10.000 Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger.

Die verhandlungsfreie Zeit ("Gerichtsferien") entfällt. Auch in der Zeit vom 15. Juli bis zum 25. August und vom 24. Dezember bis zum 6. Jänner (bisher verhandlungsfreie Zeit) werden in Zivilprozessverfahren künftig Verhandlungen stattfinden. Der Fristenlauf ist in dieser Zeit grundsätzlich nicht mehr gehemmt, Ausnahmen bestehen für Rechtsmittel gegen Beschlüsse und Urteile erster und zweiter Instanz.

Mündliche (Mahn-)Klagen gibt es am Amtstag weiterhin, aber keine mündlichen Berufungen mehr.
(ab Juli:) Die Gerichtpraxis ("Gerichtsjahr") ist von derzeit neun auf fünf Monate verkürzt, damit verbunden ist auch eine Verminderung des Ausbildungsbeitrages von bisher 1.274,2 Euro auf nunmehr 1.035 Euro pro Monat.
Geldstrafen können im Strafverfahren nicht mehr zur Gänze, sondern höchstens bis zur Hälfte bedingt nachgesehen werden können.
Bei ungerechtfertigtem Freiheitsentzug wird eine Ober- und eine Untergrenze für immateriellen Schadenersatz eingeführt. Angelehnt an die deutsche Praxis ist ein Betrag von zumindest 20 Euro pro Tag vorgesehen, die Obergrenze beträgt 50 Euro pro Tag. (Anm: Es geht hier nur um immateriellen Schadenersatz, also zB Verdienstentgang sollte dazu kommen. Trotzdem finde ich 50 Euro pro Hafttag recht wenig).

Durch die Flugabgabe wird der Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen insbesondere mit Flugzeugen und Hubschrauber besteuert. Die Flugabgabe ist nach der Entfernung des Zielflugplatzes gestaffelt und beträgt bei Kurzstreckenflügen 8 Euro, bei Mittelstreckenflügen 20 Euro und bei Langstreckenflügen 35 Euro. Durch diese Staffelung wird der höhere Schadstoffausstoß bei längeren Flugstrecken stärker besteuert. Die Flugabgabe gilt für Ticketkäufe ab 1. Jänner 2011 und Flüge ab 1. April 2011.

Kreditinstitute die über eine Konzession nach dem Bankwesengesetz verfügen, müssen eine Stabilitätsabgabe leisten. Die Stabilitätsabgabe ist nach der Höhe der adaptierten durchschnittlichen Bilanzsumme gestaffelt, da eine höhere Bilanzsumme auch ein höheres systemisches Risiko ausdrückt. Besteuert werden risikoreiche Finanzinstrumente wie Derivate, Spareinlagen bis zu 100.000 Euro werden hingegen von der neuen Stabilitätsabgabe nicht erfasst.

Ein Haufen Gebühren wird erhöht, manche kleineren Beihilfen gestrichen oder gekürzt.

Für Väter im öffentlichen Dienst besteht die Möglichkeit, einen unbezahlten Karenzurlaub zum Zwecke der Kinderbetreuung bereits während des Beschäftigungsverbots der Mutter in Anspruch zu nehmen (Frühkarenzurlaub). Innerhalb des Zeitrahmens zwischen Geburt des Kindes und dem Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter (in der Regel acht Wochen) kann der Vater Beginn und Dauer des Karenzurlaubes – unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse – frei wählen. Der Frühkarenzurlaub gebührt bis zu vier Wochen. Der "Papamonat" verkürzt die Väterkarenz nach dem Väterkarenzgesetz (VKG) nicht. (Anm: Das einzig positive daran ist echt nur die Symbolhaltigkeit: Es besteht kein Anspruch drauf und es ist unbezahlt. Lediglich sozialversichert ist man weiter, aber das ist man doch sogar länger, wenn man kündigt, oder?)

Ungarn hat die Ratspräsidentschaft (Van Rompuy ist aber weiterhin Präsident des Europäischen Rates, da sein Turnus 2,5 Jahre ist. 2. Jahreshälfte Polen).


Apropos 2011:
Wo bleiben eure Prognosen?

harald
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@Fahrlässige Körperverletzung: Ist die jetzt wirklich erst ab 14-tägiger Beeinträchtigung gegeben?

@Wohnbauanleihe: Bleiben die ersten 4% weiterhin KEST frei?

@unbezahlter Karenzurlaub: Ist nicht besonders. Aber bisher haben sich einige, bei denen es nach der Geburt zu viel wurde und der Urlaub nicht langte, unentgeltlch freistellen lassen, also ist diese Variante unter Anrechnung auf die Pensionszeiten gar nicht so schlecht als Anfang. Ist nur die Frage, welcher Beitrag in der PV für diese Zeit hinterlegt wird?
--Harald
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weiters:
Estland führt den Euro ein.
harald wrote:@Fahrlässige Körperverletzung: Ist die jetzt wirklich erst ab 14-tägiger Beeinträchtigung gegeben?
Ich bild mir auch ein, es gelesen zu haben, aber habe weder im RIS noch auf der Parlaments-HP was dazu gefunden.

Dafür diesen Antrag, den ich voll unterstütze. Es geht darum, dass Verleumdung stärker bestraft wird, wenn es Personen im öffentlichen Dienst betrifft. Da ich selbst rezent Opfer von sowas wurde (es waren im übrigen in allen Fällen Rechtsanwälte, von denen ich vorher - und nachher - nie wieder etwas gehört habe, die weder Akteneinsicht genommen haben, angerufen noch sonstwas sondern mehr oder minder einfach so in der jeweiligen Berufung mir Amtsmissbrauch unterstellt haben - angezeigt haben sie mich soweit ich weiß aber nicht, und den Akt an die StA zu schicken überlasse ich dem UVS).
Also wie gesagt, unterstützenswert.

@Wohnbauanleihe:
keine Ahnung

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2012

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitsvermittlerinnen/Arbeitsvermittler müssen ab 1. Jänner 2012 in Stelleninseraten den kollektivvertraglichen Mindestlohn und die Bereitschaft zur kollektivvertraglichen Überzahlung angeben, wenn eine solche besteht. Bei Verstoß Ermahnung, dann Strafe bis 360.

Die Geringfügigkeitsgrenze wird von 374,02 Euro auf 376,26 Euro angehoben.

Die Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) wird auf 4.230 Euro erhöht. Rezeptgebühr wird um 5 Cent höher.

Für Bachelor-Absolventinnen/Bachelor-Absolventen, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, wird eine neue Gehaltsstufe geschaffen. Man kann sich auch nach dem 40. Geburtstag beim Bund beamten lassen.

Gratis-Praktika im öffentlichen Dienst werden abgeschafft. (Zeit wird's)

Freiwillige Feuerwehren und Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen, sowie Tierheime werden ab dem Jahr 2012 in den Kreis begünstigter Spendenempfänger aufgenommen.

Neu gegründete Betriebe sind für die beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer von bestimmten lohnabhängigen Abgaben (Dienstgeberbeitrag, etc.) befreit. Kann 12 Monate in den ersten 3 Jahren in Anspruch genommen werden.

Mit 1. Jänner 2012 tritt die dritte Tranche der Tabaksteuererhöhung in Kraft, was nach Jänner und Juli 2011 noch einmal höhere Zigarettenpreise mit sich bringt.

Ab Feber: Beruhigungssauger und Beißringe dürfen nicht mehr mit Bisphenol A hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. (Zeit wird's)

Gerichtsgebühren für Kopien werden wieder gesenkt (auf 60 Cent)

Die Schädigung einer erheblichen Menge von Exemplaren einer geschützten wildlebenden Tier- oder Pflanzenart und die Schädigung von Lebensräumen in geschützten Gebieten werden unter Strafe gestellt. Ein paar weitere Umweltdelikte und ein paar Delikte, die das Fördern, Gutheißen usw von Terrorismus verbieten. Grooming und Anschauen von Live- Kinderpornos wird strafbar.

Die Haftung von unentgeltlich tätigen Organwalterinnen/Organwaltern und Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer gegenüber dem Verein wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt

Tara Taste wird verpflichtend.

Herkunft des Stroms sowie die Umweltauswirkungen der Stromerzeugung müssen ausgewiesen werden. (Der Strom hat also jetzt doch ein Mascherl)

Die Mindestvertragsdauer für Verträge zwischen Mobilfunkbetreiberinnen/Mobilfunkbetreibern und Neukundinnen/Neukunden darf künftig nicht mehr als zwei Jahre betragen. Darüber hinaus muss jede Betreiberin/jeder Betreiber zumindest einen Vertrag mit einer Mindestvertragsdauer von maximal zwölf Monaten anbieten. Bei Vertragsabschluss muss die Kundin/der Kunde künftig zwischen elektronischer Rechnung und Papierrechnung wählen können. Wird eine Rechnung in Papierform verlangt, muss diese kostenlos sein. Die Einspruchsfrist gegen Rechnungen beträgt künftig drei Monate.(Ab Feber)

Bundeshymnengesetz

Die Gebührenpflicht nach dem ORF-Gesetz wird erweitert und betrifft künftig jene Standorte, die durch digitale terrestrische Übertragung (DVB-T) versorgt werden und daher an diesen Standorten der Empfang der Fernsehprogramme mittels entsprechender handelsüblicher Endgeräte (Digitaltuner) möglich ist. (Wenn ich das richtig verstehe, heißt das de facto eh, dass jeder zahlen muss, egal ob man eine Glotze hat oder nicht)

Ab November gibt's Grenzwerte für Reifen für Widerstand, Lärm und Haftung bei Nässe. (Zeit wird's!!!)

Rettungsgasse (!)

Vorratsdatenspeicherung kommt mit April

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Wieso heißt die Tara Taste wie sie heißt?
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harald wrote:Wieso heißt die Tara Taste wie sie heißt?
Tara ist die Differenz von Netto- und Brutto"gewicht" (eig masse, also im Anwendungsfall das Gewicht der Verpackung), und darum geht es: Dass der Konsument nicht den Preis der Verpackung genauso wie das eigentliche Produkt bezahlt pro Gewichtseinheit.
Außerdem denke ich, dass die Taste auch wirklich so beschriftet ist (der Merkur verwendet sie beim Schinkenverkauf an der Theke schon brav).

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2013

Soziales, Arbeitsrecht, Gesundheit

Die neue Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt 386,80 Euro im Monat und 29,70 Euro für einen Arbeitstag. Der monatliche Beitrag für die Selbstversicherung geringfügig Beschäftigter beträgt 54,59 Euro.
Höchstbeitragsgrundlage nach ASVG weiter erhöht.

Die Rezeptgebühr beträgt 5,30 Euro.

Die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für überlassene Arbeitskräfte sollen nach der Leiharbeitsrichtlinie mindestens denjenigen der Stammbelegschaft entsprechen. (Zeit wird's - ob das im öff Dienst auch gilt?)

Für unter 16-Jährige ist die Durchführung von Eingriffen ohne medizinische Indikation aufgrund der damit verbundenen Gefahren für den noch im Wachstum begriffenen Körper verboten. Schönheitsoperationen dürfen bei 16-bis 18-Jährigen nur durchgeführt werden, wenn eine psychologische Beratung erfolgte.

Verschärfte Werbebeschränkungen zum Schutz der Patientinnen/Patienten und ein Provisionsverbot werden eingeführt. Vor allem die Werbung durch Werbevorträge oder Preisausschreiben wird verboten. Im Vergleich zur Realität technisch veränderte Fotografien müssen künftig als solche gekennzeichnet werden.

Strafrecht, Justiz

Der neue Straftatbestand "Folter" (§ 312a Strafgesetzbuch) tritt in Kraft.

Die Streitwertgrenze für Bezirksgerichte wird von 10.000 Euro
für die Zeit von 1. Jänner 2013 bis einschließlich 31. Dezember 2014 auf 15.000 Euro,
für die Zeit von 1. Jänner 2015 bis einschließlich 31. Dezember 2015 auf 20.000 Euro und
für die Zeit ab 1. Jänner 2016 auf 25.000 Euro angehoben.

Mit der neuen Amtshilferichtlinie wird der bisherige Anwendungsbereich der Amtshilfe ausgeweitet, die Durchführung der Amtshilfe effizienter und effektiver ausgestaltet und dem technischen Fortschritt Rechnung getragen.

Ab 1. April 2013: Kinder und auch ganze Familien können einen unter Verwendung der Namen von zwei Personen gebildeten Doppelnamen erhalten. Dabei kann aber nur ein aus höchstens zwei Teilen bestehender Name ausgewählt werden. Die ganze Familie muss aber den selben Doppelnamen haben (oder alle die bisherigen behalten).

Steuern, Geld

Die Erhebung der Einkommensteuer für private Grundstücksveräußerungen erfolgt grundsätzlich im Wege der Immobilienertragsteuer. Da die Erklärung und Abfuhr der Immobilienertragsteuer von Notarinnen/Notaren und Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten durchgeführt wird und in der überwiegenden Anzahl der Fälle Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken zugleich Erwerbsvorgänge im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes darstellen, wird die grunderwerbsteuerliche Melde- und Selbstberechnungssystematik um ertragsteuerliche Komponenten erweitert. Die Abgabenerklärung hat ab dem Jahr 2013 zwingend durch eine Notarin/einen Notar oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen.

Sowohl bei der motorbezogenen Versicherungssteuer als auch bei der Kraftfahrzeugsteuer wird für Kraftfahrzeuge, die neben einem Verbrennungsmotor auch noch über eine andere Form des Antriebs verfügen, ausschließlich die Leistung des Verbrennungsmotors als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Die Eintragungsgebühr wird sich grundsätzlich nach dem Verkehrswert bzw. gemeinen Wert der Liegenschaft bemessen. Es werden jedoch Ausnahmen von dieser Regel vorgesehen. Das wird zum einen – entgeltliche wie unentgeltliche – Rechtsgeschäfte im erweiterten Familienkreis, zum anderen aber bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge zur Änderung von Unternehmensstrukturen betreffen. Hier wird sich die Eintragungsgebühr mindestens nach dem Dreifachen des Einheitswerts bemessen, maximal jedoch 30 Prozent des Werts des einzutragenden Rechts.

Aufgrund der Entkoppelung der Bemessungsgrundlagen wird es künftig nicht mehr möglich sein, die Grunderwerbsteuer und die Grundbuchseintragungsgebühren in einem einheitlichen Vorgang zu berechnen.

Politik, EU

Die Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage dürfen keinen Lobbying-Auftrag im Sinne des Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetzes annehmen. Ansonsten ist die Wahrnehmung von politischen oder wirtschaftlichen Interessen, sofern die gesetzlichen Meldepflichten erfüllt sind, zulässig.
Auch weitere Meldepflichten für Nebetätigkeiten.

Die Mitglieder der Bundesregierung und die Staatssekretärinnen/die Staatssekretäre müssen unverzüglich nach Amtsantritt der Präsidentin des Nationalrates/dem Präsidenten des Nationalrates nun auch jede leitende ehrenamtliche Tätigkeit unter Angabe der Rechtsträgerin/des Rechtsträgers mitteilen.

Irland übernimmt den Vorsitz im Rat der Europäischen Union (ab Mitte 2013: Litauen. Derzeit noch: Zypern)

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1.7.2013

Kroatien ist das 28. EU- Mitgliedsland.

Litauen hat den Vorsitz im Rat der Europäischen Union.

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20 14

Verwaltungsgerichte
9 +2, keine UVS, UUS, x Sonderbehörden etc mehr.
Ausführlicheres dazu allenfalls vom Herrn Rat.

Politik & EU

Griechenland hat den EU-Vorsitz.

Die LettInnen (LettländerInnen?) zahlen mit Euro.

Pensionskonto
Beim neuen Pensionskonto wird für alle Versicherungsmonate vor dem 1. Jänner 2014 eine Erstgutschrift berechnet, die als "Startwert" ins Pensionskonto übertragen wird. Diese "Kontoerstgutschrift" löst die Parallelrechnung bei der Pensionsberechnung ab. Bisher mussten in ein und demselben Leistungsfall mehrere verschiedene Rechtslagen/Berechnungsarten gleichzeitig angewendet werden.

Dies gilt für alle Personen, die
ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und
bis zum 31. Dezember 2004 mindestens ein Versicherungsmonat erworben haben.

Die PVA sollte jedem ein Schreiben dazu geschickt haben. Frist ist Ende 2014 für die Beantwortung.

Arbeit und (A)Soziales

Rumänien und Bulgarien werden nunmehr auch der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU teilhaftig.

Künftig muss bereits jedes Unternehmen mit mehr als 150 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern einen jährlichen Einkommensbericht erstellen. In diesem muss angegeben sein, wie viele Frauen und Männer in einer kollektivvertraglichen Verwendungsgruppe eingestuft sind und das arbeitszeitbereinigte Durchschnittseinkommen von Frauen und Männern in der jeweiligen Gruppe.

Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld wird auf 6.400 Euro pro Kalenderjahr erhöht (dies ist weder ein Brutto- noch ein Nettobetrag, sondern wird durch spezielle Berechnungsmethoden ermittelt).

Wirtschaft und Verkehr

Ab 1. Februar 2014 stellen Österreichs Kreditinstitute im Sinne eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes auf neue Formate für Überweisungen und Lastschriften um. Bankkundinnen/Bankkunden müssen künftig statt Bankleitzahl und Kontonummer IBAN und BIC angeben.

Künftig müssen Eisenbahnunternehmen die durchschnittliche monatliche Verspätung ihrer Züge im Personenverkehr kostenlos auf ihren Websites veröffentlichen. Dadurch sollen Personen mit Jahreskarte überprüfen können, ob ihnen eine Fahrpreisentschädigung zusteht.

Jahresvignette kostet 82,70 Euro.

Justiz

Strebt jemand eine Tätigkeit an, bei der es zu direkten und regelmäßigen Kontakten mit Kindern kommt, kann diejenige/derjenige ausdrücklich beantragen, dass ihr/ihm eine Strafregisterbescheinigung ausgestellt wird, die ausdrücklich anführt, dass bei ihr/ihm keine bestimmten Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und keine bestimmten Einträge (z.B. gerichtliche Aufsicht bei Sexualstraftäterinnen/Sexualstraftätern) vorliegen.

Die diversionelle Erledigung wird auch für leichte Fälle des Missbrauchs der Amtsgewalt ermöglicht.

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Re: Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

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Ein ausführlicher Post zu 2015 folgt demnächst.

Vorab darf auf die neuen Ökodesign-Regelungen verwiesen werden, Details dazu hier im Forum und bei der EK.

Und zum 1.1.2014 darf nachgetragen werden, dass mein Pensionskonto immer noch vorläufig ist. :cuss und dass die Welt trotz IBAN nicht untergegangen ist.

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Re: Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

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2015
Lettland hat den Vorsitz im Rat der Europäischen Union (2 Halbjahr 2015: Luxemburg)

Arbeit, Soziales, Wirtschaft:
Zeiten des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld werden mit der Zeit des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes hinsichtlich der Anwartschaft und der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld gleichgestellt. Damit wird die Zeit des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes im Wesentlichen wie bisher und zusätzlich auch die Zeit des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld berücksichtigt. Die Voraussetzung sonstiger Anwartschaften für den Bezug von Arbeitslosengeld wird von 13 auf 14 Wochen angehoben.

Ab dem Jahr 2015 wird für jenen Teilbetrag der Pension, der über der einfachen Höchstbeitragsgrundlage (4.530 Euro) liegt, ein Sicherungsbeitrag von 5 Prozent fällig. Dieser steigt für Ruhe- und Versorgungsgenüsse über der dreifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage in mehreren Schritten auf bis zu 25 Prozent. Teilweise werden auch die Pensionsbeiträge von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern mit Anspruch auf eine Sonderpension erhöht.
Für künftige Sonderpensionen aus öffentlichen und halböffentlichen Kassen gibt es eine Obergrenze in der Höhe der dreifachen monatlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (das sind derzeit 13.590 Euro).
Die Änderung betrifft den Bund und viele Institutionen, wie z.B. den ORF, die Sozialversicherungen, viele Kammern, den Verbund-Konzern, die Agrarmarkt Austria, die ÖIAG, die ASFINAG und die Bundesmuseen. Auch Banken, die wegen einer Mehrheitsbeteiligung oder einer beherrschenden Stellung des Bundes der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, sind betroffen.

Ärztinnen/Ärzte dürfen nur noch mit ihrer schriftlichen Zustimmung Dienste von mehr als 48 Stunden pro Woche versehen. Bisher war eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 60 Stunden möglich. Bis Mitte des Jahres 2021 ist ein Opt-Out möglich: Mit einer schriftlichen Zustimmung dürfen noch bis Ende des Jahres 2017 bis zu 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Ab dem Jahr 2018 beträgt die Maximalarbeitszeit bei schriftlicher Zustimmung 55 Wochenstunden. Ab Mitte des Jahres 2021 gilt in jedem Fall eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche, ein Opt-Out ist dann nicht mehr möglich.
Ärztinnen/Ärzte, die vom Opt-Out nicht Gebrauch machen, die also ab 1. Jänner 2015 nur noch eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden haben, dürfen nicht benachteiligt werden. Ein Opt-Out kann zudem jederzeit widerrufen werden.

Ab 1. Jänner 2015 müssen alle Stellen, die Pickerl ausgeben oder anbringen, Pickerl-Gutachten an die zentrale Begutachtungsplakettendatenbank übermitteln. Diese wurde mit 1. Oktober 2014 geschaffen, um alle Daten zur Sicherstellung der Korrektheit der Gutachten und der Gültigkeit der Plaketten ("Pickerl") zu speichern und verwalten. Die Gutachten über die wiederkehrende Begutachtung werden für die Zulassungsstellen abrufbar. Dadurch entfällt u.a. die Notwendigkeit, das letzte Gutachten bei der Zulassung vorzulegen.

Große Unternehmen sind verpflichtet, für die Jahre 2015 bis 2020 entweder
alle vier Jahre ein externes Energieaudit durchführen zu lassen oder
ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw.
ein einem Energie- oder Umweltmanagementsystem gleichwertiges innerstaatlich anerkanntes Managementsystem einzuführen.

Finanzen:
Ab dem Jahr 2015 werden Telekomleistungen an Endverbraucherinnen/Endverbraucher in der EU an dem Ort versteuert, an dem die Leistungsempfängerin/der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Unternehmen, die ihre Leistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen, wird mit einem EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shop eine zentrale Stelle für Steuererklärungen und -zahlungen geschaffen.

Zur effektiven Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuervermeidung wird der Austausch von Informationen zwischen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung ausgeweitet. Es werden Name, Anschrift und SV-Nummer aller an- und abgemeldeten Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer an die Finanzverwaltung übermittelt und ebenso die monatlichen Beitragsgrundlagen aller Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer.

Die Tabaksteuer wird erhöht. Für Zigaretten beträgt sie ab 1. April 2015 40 Prozent des Kleinverkaufspreises und 45 Euro je 1.000 Stück.

Jahresvignette kostet 84,40

Geringfügigkeitsgrenze 405,98 p.m.

Rezeptgebühr 5,55

Inneres:

Personen, die außerhalb Österreichs freiwillig und aktiv an Kampfhandlungen im Rahmen eines bewaffneten Konflikts teilnehmen, wird künftig die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen.

Ab 1. Jänner 2015 dürfen Symbole, welche der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS), der Terrororganisation Al-Qaida sowie Teil- oder Nachfolgeorganisationen dieser Gruppierungen zuzurechnen sind, nicht verwendet werden. (Verboten ist es im Zusammenhang mit Gutheißen und Propaganda, Medienberichterstattung udgl ist weiterhin erlaubt).

Justiz, Rechtsschutz:

In Anlehnung an die Regelung zur Höchstdauer der Untersuchungshaft, wird auch eine Höchstdauer für Ermittlungsverfahren eingeführt. So ist beispielsweise in Verfahren gegen bekannte Täterinnen/Täter die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens mit grundsätzlich drei Jahren, ab der ersten gegen die Beschuldigte/den Beschuldigten gerichteten Ermittlung, befristet. Nur unter bestimmten Voraussetzungen darf das Ermittlungsverfahren über diese Frist hinaus geführt werden (z.B. besonderer Umfang der Ermittlungen, Komplexität der zu lösenden Tat- und Rechtsfragen). Von der Festsetzung einer absoluten Höchstfrist wird allerdings abgesehen, da diese mit dem Prinzip der amtswegigen Wahrheitsforschung und mit dem staatlichen Auftrag der Strafverfolgung nicht vereinbar ist.
Des Weiteren kommt es zur Einführung eines neuen Mandatsverfahrens, zur Wiedereinführung der zweiten Berufsrichterin/des zweiten Berufsrichters für komplexe und schwierige Schöffenverfahren

Es wird die Möglichkeit eines "Parteiantrags auf Normenkontrolle" vor dem Verfassungsgerichtshof geschaffen. Ein "Parteiantrag auf Normenkontrolle" kann von einer Person erhoben werden, die als Partei einer von einem ordentlichen Gericht in erster Instanz entschiedenen Rechtssache wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung behauptet, in ihren Rechten verletzt zu sein. Voraussetzung ist, dass rechtzeitig ein zulässiges Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts erster Instanz erhoben wurde und dass die Stellung des Antrages auf Aufhebung der gesetzwidrigen Verordnung nicht unzulässig ist (z.B. im Besitzstörungsverfahren). Der Antrag ist unmittelbar beim Verfassungsgerichtshof einzubringen.

Größtenteils Quelle (und weitere Infos): https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 60796.html

In Summe keine wenige bahnbrechenden Neuerungen.

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Re: Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

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Den Parteiantrag auf Normenkontrolle finde ich schon bahnbrechend, ist vielversprechender als der frühere Individualantrag, falls der VfGH in so handhabt, wie der Verfassungskonvent ihn angedacht hatte.
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Was ist mit 1.1.2017 neu/anders?

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Neuerungen 2017

Eu-Vorsitz Malta (ab Jahresmitte Estland)
OSZE-Vorsitz Österreich

António Guterres ist Generalsekretär der Vereinten Nationen

Mit 1.1.2017 wird der Sprengel der BH Wien Umgebung aufgeteilt (Niederösterreich LGBl. Nr. 4/2016). Folgende Gemeinden werden folgenden Verwaltungsbezirken zugeteilt:
Gerasdorf bei Wien (Verwaltungsbezirk Korneuburg),
Klosterneuburg (Verwaltungsbezirk Tulln),
Gablitz/Mauerbach/Pressbaum/ Purkersdorf/Tullnerbach/Wolfsgraben (Verwaltungsbezirk St. Pölten),
Ebergassing/Fischamend/Gramatneusiedl/Himberg/Klein-Neusiedl/Lanzendorf/Leopoldsdorf/Maria-Lanzendorf/Moosbrunn/Rauchenwarth/Schwadorf/Schwechat/Zwölfaxing. (Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha).

Familie
Ab 1. März 2017 (für Geburten ab 1. März 2017) neue Kindergeldvarianten, ua 31 Tage beide gleichzeitig

Zahlreiche Änderungen im Erbrecht
help.gv.at wrote:Nahen Angehörigen der Verstorbenen/des Verstorbenen steht ein gesetzliches Pflegevermächtnis zu (wenn die Pflege der Verstorbenen/des Verstorbenen in den letzten drei Jahren vor ihrem/seinem Tod mindestens sechs Monate − in der Regel durchschnittlich mehr als 20 Stunden im Monat − erbracht wurde). Die Pflegeleistung muss unentgeltlich erbracht worden sein.

Die Höhe der zustehenden Zuwendung richtet sich nach Art, Dauer und Umfang der Pflegeleistung.

Erbrecht für Lebensgefährten

In bestimmten Fällen (wenn es keine Angehörigen gibt) hat auch die nicht eingetragene Partnerin/der nicht eingetragene Partner einer/eines Verstorbenen Anspruch auf das Erbe. Wichtig ist, dass die Partnerschaft mindestens drei Jahre bis zum Zeitpunkt des Todes aufrecht war.
Erbrecht nach Scheidung

Geschiedene Eheleute verlieren ihren Erbenanspruch.

Wird eine Ehe geschieden, gilt ein zu deren Gunsten verfasstes Testament als aufgehoben. Wer trotzdem seine frühere Partnerin/seinen früheren Partner nach seinem Ableben bedenken will, sollte das zu Lebzeiten machen oder per letztwilliger Verfügung (Testament).
Modernisierung des Pflichtteilsrechtes

Bisher hatten auch die Eltern bzw. weitere Vorfahren (z.B. Großeltern) einer/eines kinderlos Verstorbenen Anrecht auf einen Pflichtteil. Pflichtteilsberechtigt sind nur (mehr) die Ehegattin/der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner und Nachkommen (Enkel, Kinder).

Die Möglichkeiten, den Pflichtteil auf die Hälfte zu mindern, werden erweitert. Ein fehlender Kontakt, wie er in der Familie zwischen Angehörigen gewöhnlich besteht, über einen längeren Zeitraum (20 Jahre), soll nunmehr ein ausreichender Grund dafür sein.

Kann ein Erbschaftsanteil oder ein Pflichtteil, der von einer Haupterbin/einem Haupterben auszuzahlen ist, aktuell nicht geleistet werden, gibt es jetzt die Möglichkeit der Stundung (der Pflichtteil kann auch zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt werden).
Anrechnung von Schenkungen

Dem Nachlass sind zur Berechnung der Pflichtteile alle Schenkungen zu Lebzeiten hinzuzurechnen. Durch die Anrechnung verringert sich der jeweilige Pflichtteil der Schenkungsempfängerin/des Schenkungsempfängers. Nach der neuen Regelung wird der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung herangezogen, wobei anschließend eine Aufwertung mit dem Verbraucherpreisindex auf den Todeszeitpunkt vorzunehmen ist.
Änderungen bei den Testamentsformen

Das fremdhändige Testament soll wie bisher vor drei Zeuginnen/Zeugen errichtet werden können, allerdings soll diese Testamentsform durch verschiedene Maßnahmen fälschungssicherer gestaltet werden.

Die Testatorin/der Testator muss nunmehr eigenhändig die folgende schriftliche Erklärung anführen: "Das ist mein letzter Wille". Auch die Zeuginnen/Zeugen müssen mit Namen, Geburtsdaten und Adressen angeführt werden.
Erweiterung der Enterbungsgründe (Entzug des Pflichtteils)

Erbunwürdigkeitsgründe sind allgemein besonders schwere Verfehlungen gegen die Verstorbene/den Verstorbenen und Angriffe gegen den letzten Willen. Auch strafbare Handlungen gegen nahe Angehörige sollen erfasst sein. So sind − mit zumindest einjähriger Freiheitsstrafe bedrohte − Straftaten gegen nahe Angehörige erfasst. Grobe Verletzungen der Pflichten aus dem Eltern-Kind-Verhältnis sind ebenso ein Grund für die Enterbung. Der Enterbungsgrund der "beharrlichen Führung einer gegen die öffentliche Sittlichkeit anstößigen Lebensart" entfällt künftig jedoch.
Finanzen
Spenden, Kirchenbeiträge und Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten werden im Rahmen der Veranlagung automatisch berücksichtigt. Für diese Sonderausgaben wird ein automatischer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation und der Finanzverwaltung eingerichtet.
Die Neuregelung gilt für Zahlungen, die ab dem Jahr 2017 geleistet werden.
Die automatische Berücksichtigung als Sonderausgabe erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass die/der Steuerpflichtige der empfangenden Organisation ihre/seine Identifikationsdaten (Vor-, Zuname und Geburtsdatum) bekannt gibt. Aber selbst wenn der empfangenden Organisation die Identifikationsdaten bekannt sind, besteht für die Steuerpflichtige/den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, der empfangenden Organisation die Übermittlung von Daten an die Finanzverwaltung zu untersagen.

Mit 1. Jänner 2017 werden in Wien die Tarife für das Kurzparken mittels Parkschein oder Handyparken um fünf Prozent angehoben. Ab dann sind nur noch die neuen Parkscheine gültig, alte können bis Juni 2017 umgetauscht werden. Weiters steigen die Kosten für das Abschleppen und Verwahren von Kfz.

Also vom Erbrecht abgesehen habe ich da jetzt kaum spannende oder sonst wie relevante Änderungen entdeckt. Habe ich was übersehen?

harald
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Re: Was ist mit 1.1.2017 neu/anders?

Post by harald »

dejost wrote:
02 Jan 2017, 14:33
Neuerungen 2017

Mit 1. Jänner 2017 werden in Wien die Tarife für das Kurzparken mittels Parkschein oder Handyparken um fünf Prozent angehoben. Ab dann sind nur noch die neuen Parkscheine gültig, alte können bis Juni 2017 umgetauscht werden. Weiters steigen die Kosten für das Abschleppen und Verwahren von Kfz.

Also vom Erbrecht abgesehen habe ich da jetzt kaum spannende oder sonst wie relevante Änderungen entdeckt. Habe ich was übersehen?
Ich finde, dass die Parkscheinregelung ein Wahnsinn ist.

Die Preise werden nunmehr jährlich automatisch angepasst. Bedeutet auch, dass ich die Ersatzparkscheine für Zeiten des nichtfunktionierenden SMS Parking jährlich umtauschen darf. :doh
--Harald
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