Im Zuge der (letzten) E- VotingDiskussion stellte sich mir die Frage, ob man wohl eine Option "ungültig" zur Auswahl hätte, wenn man online wählt.
Das führte zur Frage "Habe ich ein Recht, bei einer gleichen, geheimen, allgemeinen und persönlichen Wahl, eine ungültige Stimme abzugeben?"
Leider weiß ich die Antwort nicht. In der NRWO habe ich nichts gefunden, dass eine Stimme ungültig sein kann ist mE mehr ein denklogisches Resultat, wenn man unbeobachtet in einer Zelle im Grunde alles mit einem Stift und einem offiziellen Wahlzettel machen kann. Das B-VG brachte auch keine Erhellung.
Judikatur habe ich gar nicht versucht zu finden, Literatur wüßte ich auch keinen Ansatzpunkt.
Auch wenn "weiß" wählen meines Erachtens eine sehr wichtige Form ist, seiner politischen Unzufriedenheit Ausdruck zu verleihen (nicht wählen kann ja auch "mir is' alles eins" heißen), ergibt sich das direkt aus obigen (materiellen) Verfassungsgesetzen? Habe ich ein Recht drauf? Was (recht-)meint ihr?
Habe ich ein Recht, ungültig zu wählen?
- dejost
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Habe ich ein Recht, ungültig zu wählen?
Last edited by dejost on 11 Feb 2009, 10:08, edited 1 time in total.
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Passt zwar nicht ganz, aber doch, und nachdem es eine Heise Meldung über Familienmitglieder ist, muss der Artikel jedenfalls verlinkt werden, denn wie oft schaffen es österreichische Politikmeldungen in meinem Umfeld nach Deutschland.
http://www.heise.de/newsticker/Oesterre ... ung/112935
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