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Kameras überall - Videoüberwachungsthread
Posted: 18 Jul 2010, 16:57
by dejost
Ein Thread der sich mit der - mittlerweile allgegenwärtigen - Videoüberwachung beschäftigt.
Auf den
Datenschutzthread wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Ursprünglicher Threadtitel:
Kamera(attrappen) an unserem Haus - Was tun?
Am Anfang ging es nur um das Folgende:
Seit einiger Zeit hängen diese Dinger an unserem Haus - an den gemeinsamen Teilen.
Ich vermute irgendwie, dass es Kameras sind, aber das ist nur eine Vermutung.
Hat irgendwer eine Idee, was die Dinger sind?
Ein paar Detailsphotos (wie man sieht, spiegelt das Ganze, man sieht also tw mich...
Und so sind sie am Haus montiert:
Posted: 19 Jul 2010, 16:53
by dejost
Ich hab mal beim DVR angefragt, ob da eine Kamera gemeldet ist, und die haben mir zurückgeschrieben, an der Adresse ist keine Meldung/Genehmigung bekannt.
Außerdem haben sie mich auf die HP
http://www.dsk.gv.at/site/6355/default.aspx verwiesen.
Posted: 22 Jul 2010, 09:41
by harald
Posted: 22 Jul 2010, 09:50
by harald
http://www.dsk.gv.at/site/6301/default.aspx
Die Seite ist auch wichtig: Kennzeichnungspflicht könnte nämlich auch missachtet worden sein.
Und hier noch ein Anzeige Muster vom Zeger:
http://www.argedaten.at/php/cms_monitor ... s=07109iii
Zusammenfassung von Erlaubtem und Unerlaubtem:
http://www.argedaten.at/php/cms_monitor ... s=20104wzj
Posted: 26 Jul 2010, 16:06
by dejost
Das ganze ist nicht so unproblematisch.
Wie bekannt ist die Neulerchenfelderstraße eine der vielen toten Einkaufsstraßen. Das Lokal ist sehr lange leer gestanden (bzw hat es der Eigentümer als Werbefläche verwendet). So gesehen möchte ich ihm keine reinwürgen, obwohl es noch andere Probleme gibt.
ZB Besitzstörung, Betriebsanlagengenehmigung (nachdem er jetzt weniger Lagerungen hat, braucht er ev eh keine), GewO (keine Angabe des Inhabers) usw.
Mittwoch ist mal eine Gerichtsverhandlung wo der Eigentümer des Lokals (für den Mieter) die anderen WohnungseigentümerInnen verklagt, weil er ein Leuchtschild anbringen will - ich werde mal hingehen und schauen.
Posted: 02 Aug 2010, 09:22
by dejost
Ich habe ihn jetzt mal drauf hingewiesen, wie das sol alles ist mit DSG und habe ihm auch erklärt, wie er eine Bewilligung erwirkt.
Hatte aber eher den Eindruck, dass er das nur über sich ergehen hat lassen, um mich loszuwerden, aber nicht, dass er es wirklich machen wird.
Posted: 21 Dec 2011, 07:58
by dejost
Vor einigen Tagen fiel mir auf, dass das Fitnesscenter, in welches ich ein- bis mehrmal wöchentlich gehe, Videoüberwachung in der Herrenumkleide (!) installiert hat.
Allenfalls sind es Attrapen, sie sind aber jedenfalls verkabelt. Auch sonst haben sie dort viel Überwachung.
Auf der HP habe ich nix dazu gefunden. Vor allem auch keine AGB. Es kann sein, dass irgendwas auf der Rückseite des Bogens, den man ausfüllen musste war, auf AGBs bin ich aber nie hingewiesen worden.
Mir selbst ist es deswegen recht egal, weil ich mich für dieses Fitnesscenter entschieden habe weil es sehr billig ist und gleich um's Eck - ich gehe im Sportgewand hin und dusche daheim, ob mich wer beim Schuheumziehen filmt ist mir relativ egal (außerdem mache ich das immer im toten Winkel der Kamera).
Posted: 04 Jan 2012, 15:13
by dejost
Also schrieb ich ans Datenverarbeitungsregister:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin Kunde des Fitnesscenters [...]
In diesem Fitnesscenter gibt es relativ viel Videoüberwachung "zu Deiner Sicherheit". Des weiteren nehmen sie den KundInnen Fingerabdrücke ab und photographieren sie.[...]
Vor einigen Woche ist mir aber erstmalig aufgefallen, dass sie auch Videoüberwachung in den Umkleideräumen (zumindest jene der Herren) installiert haben.
Im Hinblick darauf, dass das Fitnesscenter aus Kostengründen sehr wenig Personal einsetzt gehe ich davon aus, dass sie die Aufnahmen auch aufzeichnen, da sonst wirkungslos.
Meine Anfrage betrifft einerseits ob die ganze Anlage angezeigt ist und zweitens speziell wie das mit der Videoüberwachung in der Umkleide
ist: Läuft das einfach so mit oder bedarf es dafür einer eigenen Anzeige/Bewilligung?
Ich hoffe, meine Anfrage bereitet Ihnen keine großen Umstände, bedanke mich für Ihre Antwort schon jetzt und verbleibe
[etc]
Dieses antworte mir
[Es] darf mitgeteilt werden, dass bezüglich des von Ihnen genannten Auftraggebers [...] im Datenverarbeitungsregister (DVR) keine Meldung (einer Videoüberwachung) ausfindig gemacht werden konnte.
Der gegenständliche Standort scheint auch nicht unter der im Datenverarbeitungsregister zum Auftraggeber [...] registrierten Meldung "Videoüberwachung zum Zweck des Eigentum und zum Zweck der Vorbeugung sowie der Verfolgung von strafrechtsrelevanten Tatbeständen der von der Fit Inn Sport Studio GmbH betriebenen Fitnessstudios (im Eingangsbereich, im Zugangsbereich zu den Solarien und im Bereich der Herrengarderobe) mit ausschließlicher Auswertung in den durch die Zweckbezeichnung definierten Anlassfällen" auf.
Zur Information (siehe auch
www.dsk.gv.at/video):
Eine Videoüberwachungsanlage unterliegt nur dann der Meldepflicht gemäß §§ 17 ff iVm §§ 50a ff DSG 2000 idgF, wenn damit Bildaufzeichnungen verbunden sind (vgl. § 50c Abs. 2 Z 1 DSG 2000).
Keine Meldepflicht besteht weiters, wenn die Speicherung auf einem analogen Medium erfolgt (vgl. § 50c Abs. 2 Z 2 DSG 2000).
Zu Ihrer Information darf weiters mitgeteilt werden, dass Videoüberwachungsanlagen innerhalb der Umkleideräume grundsätzlich nicht mit Speicherung zulässig sind.
Zur Verarbeitung der Fingerabdrücke und Photographien konnte ebenfalls keine Meldung ausfindig gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen[etc]
Zunächst mal ein Yay ans DVR für Kundenfreundlichkeit.
Inhaltlich bin ich noch etwas verwirrt.
(Ich bin grundsätzlich immer noch überzeugt, dass sie aufzeichnen (oder Attrapen haben), weil das ganze sonst nix bringt.)
Zum einen schreiben sie, dass Videoüberwachung in der Umkleide unzulässig ist - leider ohne Quellenangabe - aber die erfolgte Meldung beinhaltet genau das.
Posted: 12 Jan 2012, 23:40
by harald
dejost wrote:Zu Ihrer Information darf weiters mitgeteilt werden, dass Videoüberwachungsanlagen innerhalb der Umkleideräume grundsätzlich nicht mit Speicherung zulässig sind.[etc]
Zum einen schreiben sie, dass Videoüberwachung in der Umkleide unzulässig ist - leider ohne Quellenangabe - aber die erfolgte Meldung beinhaltet genau das.
Achtung, genau lesen.
Videoüberwachung ist nicht gleich Videoüberwachung. Eine Videoüberwachung mit Speicherung ist nicht zulässig. Also weder analog noch digital ist erlaubt.
Echtzeitüberwachung durch Security (ist auch Videoüberwcahung) ist zulässig. Da muss auch keiner vor Ort sitzen, dass kann auch Group4, Securitas oder sonst wer machen.
Auswertung im Anlassfall kann auch bedeuten, dass der Security aufspringt. Da könntest aber nachhaken.
Wobei ich diese Aussage auch für äußerst bedenklich halte, falls es keine Umkleidekabine gibt. Da würd ich dann ebenfalls nachhaken.
Aber grundsätzlich würde ich mal das Fitnessstudio zu einer Meldung auffordern.