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Dejos Blog - Blog zu (österreichischer Tages-)Politik, Medien, Urheberrecht uvm

Moderator: dejost

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dejost
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http://futurezone.orf.at/stories/1500412/

Das Hin- und- Her auf EU Ebene geht weiter.

Diesmal hat die österreichische Delegation etwas sehr lobenswertes gemacht.
Auf der Sitzung der EU-Telekommunikationsminister am Donnerstag in Brüssel haben sich die Delegationen aus Österreich und Dänemark in ihren Diskussionsbeiträgen ausdrücklich dafür ausgesprochen, den Zusatz 138 des EU-Parlaments wieder in die Universaldiensterichtlinie des Telekompakets aufzunehmen.

Die französische Ratspräsidentschaft hatte Zusatz 138, der im September mit einer Mehrheit von 573 gegen 74 Stimmen angenommen worden war, ohne weitere Rechtfertigung aus ihrem Kompromisspapier gestrichen. Kein Wunder, würde doch der von der sozialdemokratischen französischen EU-Abgeordneten Catherine Trautmann eingebrachte Passus einen finalen Strich durch die Netzsperren-Pläne der konservativen französischen Regierung und des Präsidenten Nicolas Sarkozy machen. Der Zusatz sieht nämlich vor, dass es ohne Zuziehung eines Richters "keine Restriktionen auf die Grundrechte der Endverbraucher" geben dürfe. Auch die EU-Kommission unterstützt Zusatz 138.
Gut ist auch folgendes:
Außer der österreichischen und dänischen Delegation sprachen sich auch die Vertreter Bulgariens und Ungarns dafür aus, urheberrechtliche Fragen aus den weiteren Verhandlungen über das Telekompaket auszuklammern.
Vermischung von Dingen, die nur teilweise oder gar nicht miteinander zu tun haben ist nie den Zwecken der Demokratie dienlich.

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Der Alchemist
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Dejo wrote:
Außer der österreichischen und dänischen Delegation sprachen sich auch die Vertreter Bulgariens und Ungarns dafür aus, urheberrechtliche Fragen aus den weiteren Verhandlungen über das Telekompaket auszuklammern.
Vermischung von Dingen, die nur teilweise oder gar nicht miteinander zu tun haben ist nie den Zwecken der Demokratie dienlich.
Umso bedenklicher, dass nur vier Delegationen dies erkannt haben.
Die französische Ratspräsidentschaft hatte Zusatz 138, der im September mit einer Mehrheit von 573 gegen 74 Stimmen angenommen worden war, ohne weitere Rechtfertigung aus ihrem Kompromisspapier gestrichen
Das nennt man Größenwahn. Sarko-Sie, ein Möchtegernnapoléon?
Gnothi seauton. Kai genoio, hoios essi.

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dejost
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Vom Standard:
Ende Oktober bat die Medieninformatik-Studentin in einem anonymen Internetforum um Hilfe bei der Installation einer Mathematik-Software, die sie laut eigener Angabe zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht besaß. "Ich geb's zu: Ich bin zu unfähig, um Matlab am Mac zu installieren. Kann mir wer weiterhelfen??", so der Wortlaut. Darin sah der ZID, an der TU unter anderem für den Verkauf von verbilligten Softwarelizenzen an Studierende zuständig, einen Hinweis auf Lizenzmissbrauch.

Ein Mitarbeiter durchforstete das Forum nach älteren Postings unter demselben Nickname, konnte die gefundenen Indizien mit Informationen aus anderen Internetseiten verknüpfen und so die wahre Identität und E-Mail-Adresse der Studentin aufdecken. In der Datenbank der ZID-Lizenznehmer schien ihr Name jedoch nicht auf.

Ilona erhielt daraufhin eine persönliche Mail mit dem Vorwurf, dass sie im Forum "darlege, Matlab am Mac installiert, aber keine Lizenz gekauft" zu haben, und sich folglich "umgehend eine solche (...) besorgen" solle.
Das war aber noch nicht alles.
Von da an an hätte der ZID scheinbar täglich in seine Datenbank geschaut, erzählt sie, denn nur einige Stunden, nachdem sie sich tatsächlich Matlab besorgte, wurde sie erneut angeschrieben.

"Die zweite Mail war meiner Meinung nach dann nur mehr Schikane", so Ilona. Der Inhalt: Man habe den Kauf der Software zur Kenntnis genommen. Einige Zeilen darunter: Ob sie denn für das Programm Office eine Studierendenlizenz besitze?

"Das war nur aufgrund von einem anderen Posting im Forum, wo jemand Hilfe für Office gesucht hat. Ich habe geantwortet: Ja, die Fehlermeldung hatte ich auch schon. Das war alles." Sie vermutet, dass zu diesem Zeitpunkt "nur noch nach irgendwas gesucht" wurde, das man ihr vorwerfen könne. "Sie wollten lange nicht verraten, woher sie überhaupt meine E-Mail-Adresse hatten. Auch nicht auf Nachfragen von mir oder der Fachschaft." Schließlich kam die Antwort, man habe dies "der Intelligenz eines unserer Mitarbeiter zu verdanken".

Zu diesem Zeitpunkt hatte Ilona dem ZID ihrerseits per E-Mail geantwortet, "dass sie mich mit ihren Stasi-Methoden nicht einschüchtern können und ob ihnen so fad ist, dass sie in ihrer Arbeitszeit das Informatik-Forum ausspionieren".
Schlussendlich hat sich der ZID Chef aber entschuldigt.
ZID-Leiter Albert Blauensteiner entschuldigte sich persönlich bei der Betroffenen und bestätigt, dass dieser Fall "unglücklich gelaufen ist".

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http://futurezone.orf.at/stories/1500663/

Ein etwas eigenwilliger Vorstoß der Musikindustrie, für eine Musikflatrate, made in USA.
Nach den Plänen des Konzerns [Warner Music] soll die Musik-Flatfee mit den Studiengebühren eingehoben werden. Im Gegenzug will Warner Music auf Klagen gegen US-Studierende wegen Urheberrechtsverletzungen verzichten, geht aus Präsentationsunterlagen hervor, die über [US- Onling- Mag] Techdirt an die Öffentlichkeit gelangten.
Warner Music hat sich zwar sofort distanziert, aber:
Der Musikkonzern bestätigte jedoch Gespräche mit US-Universitäten. Man bemühe sich, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, um abseits von Klagedrohungen und Schadenersatzforderungen eine Kompensation der Rechteinhaber für den Musiktausch im Netz zu erreichen, teilte Warner-Music-Stratege Jim Griffin mit.
Music- Stratege. Ungeachtet davon, dass das wahrscheinlich ein Typo der Fuzo Redaktion ist, ich denke das ist ein neuer Traumjob für Ex- Starmaniacs.
Die Musik soll dabei weder mit Kopierschutz versehen noch in ihrer Nutzung eingeschränkt werden. Die Studierenden könnten - wie auch bisher - Filesharing-Netzwerke wie Limewire und BitTorrent zum Tausch von Musik nutzen. Die Höhe der Gebühr soll sich auf weniger als fünf US-Dollar (3,88 Euro) pro Monat belaufen, berichtete Epicenter unter Berufung auf Quellen aus der Industrie.
Naja, auf's Jahr hochgerechnet sind das die Kosten für 2 Alben oder so. Und wenn man bedenkt, was die Industrie im Klagsfall verlangt, jedenfalls eine Okkasion.
Die Musikkonzerne würden laut dem Vorstoß von Warner Music die Musik nicht lizenzieren, sich jedoch in einer Vereinbarung mit den Universitäten verpflichten, von Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen gegen die Studierenden abzusehen. In den an die Öffentlichkeit gelangten Präsentationsunterlagen wird das als "Covenant not to sue" umschrieben.
Wie heißt's so schön bei Shakespeare? "A rose by any other name"

Die Electronic Frontier Foundation ist übrigens auch dafür, und abgesehen davon dass man über den Betrag und Details streiten kann, bei den Höhen der US- Studiengebühren scheint das durchaus angemessen.
Last edited by dejost on 22 Dec 2008, 13:47, edited 1 time in total.

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Wie arg ist das denn:

http://linuxlock.blogspot.com/2008/12/l ... -back.html

Eine Lehrerin hat (ihren?) SchülerInnen, die Linux- CDs von einem anderen Schüler bekommen haben, diese wegnommen. In einem Schreiben, welches sie an den "Chef" dieser Distro schickt, erklärt sie, wieso (Hervorhebungen von mir):
The student was showing the ability of the laptop and handing out Linux disks. After confiscating the disks
At this point, I am not sure what you are doing is legal. No software is free and spreading that misconception is harmful.
Klar, selbst was erschaffen und verschenken muss illegal sein. Auch an späteren Stellen droht sie ihm mit dem Anwalt.

Sonst schreibt sie eher unschlüssig, dass Linux die Kinder "zurückhält", weil "virtually" überall Windows läuft. Sie behauptet auch, Linux "during college" probiert zu haben und es taugt nix, meint sie halt. Sehr arg.

Die Replik des Hrn. Ken Starks (HeliOS Solutions) kann man unter obigem Link nachlesen, ua schreibt er auch, wie MS die Organisation (ev eine Lehrergewerkschaft, kommt nicht ganz raus), der die Frau anzugehören scheint, finanziert.

Die Richtigkeit dieser Geschichte konnte von mir natürlich nicht überprüft werden.

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http://futurezone.orf.at/stories/1500904/

Die FuZo berichtet, dass die US Musikindustrie, bzw deren Interessensvertretung die RIAA die Klagewelle beendet haben (aber nicht wegen zu großem Erfolgs) und nun auf Kooperation mit den Internetz- Anbietern setzen.
Man habe Klagen gegen Internet-Nutzer, die urheberrechtlich geschützte Musik tauschen, bereits im August eingestellt, teilte die Recording Industry Association of America (RIAA) am Freitag. Stattdessen habe man Vorvereinbarungen mit zahlreichen führenden US-Internet-Anbietern abgeschlossen.
Die Provider sollen ihre Kunden künftig auf vermeintliche Urheberrechtsverletzungen hinweisen und ihnen im Wiederholfungsfall den Internet-Zugang sperren, hieß es. Möglich sei auch die Drosselung der Zugangsgeschwindigkeit. Mit welchen Providern Vorvereinbarungen getroffen wurden, ist bisher nicht bekannt.
Details werden noch ausverhandelt.
Die Gespräche mit den Internet-Anbietern sollen laut "Wall Street Journal" auf Druck des New Yorker Staatsanwalts Andrew Cuomo zustande gekommen sein, der den Massenklagen des Industrieverbands einen Riegel vorschieben wollte.
Ich frage mich, durch wie viele Quellen diese Meldung gegangen ist. Die FuZo schrieb von der APA ab, die wohl von einer US- oder int'l Nachrichtenagentur und bestenfalls die hat das Wall Street Journal gelesen.
Der Musikindustrieverband nimmt mit seinem Vorstoß auch Anleihen bei US-Filmstudios, die seit mehr als einem Jahr mit ausgewählten US-Internet-Anbietern zusammenarbeiten, um Urheberrechtsverletzungen in ihren Netzen zu unterbinden.

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http://futurezone.orf.at/stories/1500898/

Über Acta wurde ja hier schon ein paar Mal berichtet.
Am Donnerstag stimmte das [das Europaparlament] mit einer deutlichen Mehrheit für eine Resolution, die von [Eva] Lichtenberger für die Fraktion der Grünen eingebracht worden war.
309 gegen 232 ging es aus.
Die europäischen Verhandler (i. e. die EU-Kommission) werden aufgefordert, die Internet-Provider aus der geplanten Haftung für transportierte Inhalte nehmen, wie das Internet überhaupt nichts in diesem Vertrag über "Produktpiraterie" zu suchen habe.

Dadurch habe man verhindert, dass bestehende Parlamentsbeschlüsse zum Beispiel im eben verabschiedeten Telekompaket quasi durch die Hintertür eines internationalen Abkommens wie ACTA aufgehoben würden
Neben dem Aus-der-Pflicht-Nehmen von Internet-Providern enthält der "Alternativentwurf für einen Parlamentsbeschluss zu den Auswirkungen von Produktfälschungen auf den internationalen Handel" nämlich noch mindestens zwei weitere sehr interessante Passagen.

Darin werden "Criminal Measures" bei der Grenzkontrolle ausgeschlossen, etwa Kontrollen von Datenträgern aller Art wie Laptops und iPods von Reisenden.
Wir bleiben dran.

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Mittlerweile scheint die Benutzungsfreundlichkeit einen Teil des Musikmarktes wieder zurückerobert zu haben.

http://futurezone.orf.at/stories/1501472/
Fix ist nun, dass der Kopierschutz (DRM) in Apples iTunes-Store bald Geschichte ist. Schiller kündigte an, dass bis Ende März zehn Millionen Songs ohne DRM bei iTunes verfügbar sein sollen. Bereits gekaufte Songs können gegen Bezahlung via iTunes Plus ebenfalls vom Kopierschutz befreit werden, im Gegenzug wird die Bitrate der AAC-Dateien auf 256 kBit/s erhöht.

Derzeit sind laut Apple bereits acht Millionen Songs der vier Major Labels (Universal Music Group, Sony BMG, Warner Music Group und EMI) sowie zahlreicher Independent Labels ohne DRM erhältlich.
http://futurezone.orf.at/stories/1501520/
Die Tochterfirma der Deutschen Telekom [Musicload] kündigte am Mittwoch an, ab dem 1. April mehr als 95 Prozent der Lieder ohne Beschränkungen anzubieten. Der deutsche Bundesverband Musikindustrie begrüßte den Schritt der beiden Unternehmen, die in Deutschland die größten Anbieter von kostenpflichtigen Musik-Downloads sind. In Österreich war Musicload im vergangenen Juli an den Start gegangen.
Neue Titel ließen sich nun zu höheren Preisen als bisher anbieten. "Wesentliche Teile des Umsatzes werden mit dem aktuellen Repertoire gemacht", betonte Michalk - somit ergebe sich für die Anbieter die Chance, höhere Einnahmen zu erzielen. Konsumenten könnten dagegen ältere Lieder auch für niedrigere Preise kaufen.

Ob der Verzicht auf einen Kopierschutz dem Markt einen Schub geben werde, könne man erst in einigen Monaten beurteilen. Der Umsatz mit Musik aus dem Internet lag im vergangenen Jahr in Deutschland Schätzungen zufolge bei rund 78 Millionen Euro - ein Plus von 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zahlen für den österreichischen Musikmarkt im Jahr 2008 liegen noch nicht vor. 2007 war der Umsatz mit Musikdownloads in Österreich um 14 Prozent auf rund zehn Millionen Euro gewachsen.
Amazon verkauft, nur nebenbei bemerkt, in den USA die MP3s ja auch ohne DRM.

Völlig unabhängig davon ist, wie die Fuzo berichtet, nach der UPC nun auch die Telekom Austria aus der ISPA ausgetreten.

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http://futurezone.orf.at/stories/1501537/
Acta. Schon vergessen?
Die EU hat 2009 zum Europäischen Jahr der Kreativität ausgerufen.
Yay! Vielleicht gibt's Förderungen für Nachwuchsdrehbuchschreiber unter 30? Nein? Aber dafür:
So hat die tschechische EU-Ratspräsidentschaft in ihre Prioritätenliste für die kommenden sechs Monate unter dem Punkt "Entfernung von Handelsbarrieren" auch das umstrittene Anti-Piratierie-Abkommen ACTA aufgenommen, das derzeit hinter verschlossenen Türen von EU-Kommission, US-Unterhändlern und Vertretern weiterer wichtiger Industriestaaten ausgehandelt wird.
Vor März (Vormärz. Haha) wird sich aber mal nichts tun.
Weit oben auf der Agenda der tschechischen Ratspräsidentschaft steht auch das Thema Kinderschutz und Internet.
Auch das hört sich auf den ersten Blick (;-)) gut an. Auch hier kommt ein "Aber":
Dass der Kinderschutz auch als Hebel dazu dient, Filtermechanismen im Netz durchzusetzen, mussten Ende 2008 die britischen Autoren der Wikipedia erleben.
Da hat man ganz Wiki in GB gesperrt, weil in einem Artikel ein umstrittenes Plattencover abgebildet war.

Sonst gibt es weitere Pläne, wie E-inclusion (Netzzugang für benachteiligte Bevölkerungsgruppen), E-Justice (Vernetzung der Justizbehörden, erleichterter Zugang zum Recht für die BürgerInnen) aber auch das alte Thema der Flugpassigierdaten.

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Was gab's schon länger nicht mehr?

Eine Verlängerung von Schutzfristen.

http://futurezone.orf.at/stories/1501888/
Das EU-Parlament soll demnächst über einen Vorschlag der EU-Kommission abstimmen, der die Verlängerung der Schutzfristen für Tonaufnahmen in der EU von 50 auf 95 Jahre vorsieht.
Auch hier wird es aber erst im März zur Sache gehen.
Konkret geht es um die Verlängerung der Leistungsschutzrechte für Musikaufnahmen, die nach derzeitigem Recht 50 Jahre gelten. Im Vergleich dazu gilt der Urheberrechtsschutz auf Kompositionen und Liedtexte 70 Jahre nach dem Tod der Urheber. Die Leistungsschutzrechte für Aufnahmen aus den 1960er Jahren, etwa von den Beatles und den Rolling Stones, würden in den kommenden Jahren sehr zum Leidwesen der Musikkonzerne sukzessive auslaufen. Diese Aufnahmen könnten dann ohne die mitunter aufwendige Klärung der Rechte in Filmen verwendet, öffentlich aufgeführt oder auf CD angeboten werden. Gebühren für Kompositionen und Texte müssten zwar weiterhin an Verwertungsgesellschaften entrichtet werden, die Abgeltung der Leistungsschutzrechte für die Tonaufnahmen würde jedoch entfallen. Auch Musiker könnten zu wesentlich geringeren Transaktionskosten auf die Aufnahmen zugreifen und etwa Remixes anfertigen.
Was ist der wichtigste Teil dieses Zitats "sehr zum Leidwesen der Musikkonzern". Eines der Argumente ist, dass die Frist in den USA 95 Jahre ist. Zwar wird auch behauptet, dass damit die "Altersarmut" von MusikerInnen gemindert wird, aber:
Eine Verbesserung der Einkommenssituation ausübender Künstler und Session-Musiker finde nicht statt, kritisierten europäische Bürgerrechtler, Konsumentenschutzverbände und Bibliothekare vergangene Woche in einer gemeinsamen Erklärung. 80 Prozent der betroffenen Künstler würden durch die Verlängerung der Fristen lediglich zwischen 50 Cent und 26 Euro pro Jahr erhalten, rechneten sie vor. Mit der Verlängerung der Leistungsschutzrechte für Musikaufnahmen um 45 Jahre würden Millionen Euro der europäischen Konsumenten in die Taschen der vier großen Musikkonzerne umgeleitet, hieß es in der Erklärung, die unter anderem vom Dachverband der europäischen Konsumentenschützer (BEUC), der IFLA, die weltweit rund 650.000 Bibliothekare vertritt, der britischen Open Rights Group und der Electronic Frontier Foundation (EFF) unterzeichnet wurde.
Da muss ich gar nichts mehr dazu sagen.

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Irische "Riaa" vereinbart "three strikes out" mit irischem Provider

http://www.irishtimes.com/newspaper/bre ... king81.htm

4 "major record labels" (jeder kann erraten, welche das sind: EMI, Sony, Universal and Warner) haben Eircom (den ehemaligen Telekom- Monopolisten in Irland, Marktanteil so um die 2/3) geklagt, sich aber nun auf eine Art Vergleich geeinigt.

Teil der Vereinbarung ist, dass die Industrie Eircom die IP von angeblichen Urheberrechtsverstößen meldet und Eircom verwarnt diese. Hilft diese Verwarnung nichts, wird die Leitung gekappt.

Der Artikel gibt nicht an, ob es wirklich erst bei der dritten Verwarnung so weit ist. Eine Einspruchmöglichkeit odgl durch die Nutzer scheint es nicht zu geben, Gerichte, Behörde odgl werden nicht zugezogen.
Die EFF vertritt hier aber auch die 3 Strikes- Meinung und gibt an, wenn der Prozess zu Ende gegangen wäre, hätte Eircom - falls sie verloren hätten - die Nutzer selbst überwachen müssen.

Eircom- Sprecher beteuern allerdings, dass die Labels genau den selben Beweis antreten müssen, wie das vor Gericht der Fall wäre.

IRMA (=irische RIAA) hat angekündigt, auch mit den anderen Providern solche Vereinbarungen abzuschließen, vermutlich auch "freiwillig" unter Klagsdrohungen.

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Auch Operating Thetan VII Scientologen (und -innen) können gegen das Copyright verstoßen, wie folgender Artikel, den jemand ins Leo- Forum gepostet hat, beweist:
Bart Simpson phone prank dials up a Scientology stir
Chris Ayres, Los Angeles
The Times
Copyright 2009 News Ltd.

Bart Simpson used to be an under-achiever and proud of it. These days, it seems, he's an Operating Thetan VII in the Church of Scientology, and proud of that, too.
At least, that is what Scientologists were led to believe this week when they received an automated telephone message featuring the voice of Bart inviting them to the Scientology Flag World Tour, an event to be held in Hollywood today.

The message was recorded by Nancy Cartwright, 51, the voice actor and high-ranking Scientologist who has played Bart in The Simpsons since the show was created in 1987.
``Yo, what's happenin', man?'' begins the message. ``This is Bart Simpson. Ha ha! Just kidding, don't hang up, this is Nancy Cartwright.''
Cartwright moves between her own voice and that of Bart for the rest of the message, urging listeners to confirm their attendance at the event.
When the message leaked out on the internet this week, Cartwright's bosses at The Simpsons had -- as Bart might say -- a cow. Although details of the actor's contract are not known, it is thought that the copyright of Bart's voice is owned by Twentieth Century Fox, part of News Corporation, parent company of The Australian, and cannot be used without permission.
The show's executive producer, Al Jean, attempted to make light of the incident.
``The Simpsons does not, and never has, endorsed any religion, philosophy or system of beliefs any more profound than Butterfinger bars,'' he said.
Cartwright, who earns an estimated $US400,000 ($620,000) an episode, was recently awarded Scientology's Patron Laureate Award after reportedly donating $US10 million to the group, founded in the 1950s by science-fiction writer L. Ron Hubbard.
As an Operating Thetan VII -- and therefore an individual who can operate independently of her body, according to the movement's website -- she has attained the second-highest rank in the church.

It is not the first time her association with Scientology has created headlines. Two years ago, it was reported she objected to a veiled joke in the show's script about Scientology -- it is thought that the offending line described Mormonism as ``the second-freakiest religion in America'' -- and that as a result the wording was changed.
At the time, Cartwright's publicist said: ``Scientology was never mentioned, and to infer that it was is to try and make a story where there isn't one.''
(...)

In the 1970s, a series of FBI raids found that Scientologists had infiltrated and wiretapped the Internal Revenue Service and other government agencies. The organisation says that it has reformed itself.

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http://futurezone.orf.at/stories/1502234/

Die FuZo greift das Thema Kulturflatrate mal wieder auf.
Rund um die "Kultur-Flatrate" gibt es seit Jahren heftige Debatten. Gegner sprechen von einer kollektiven Enteignung der Rechteinhaber und warnen vor einer neuen Steuer. Befürworter sehen in der monatlichen Gebühr, deren Höhe zwischen einem und zehn Euro liegen könnte, die Möglichkeit, den Tausch urheberrechtlich geschützter Inhalte im Netz zu legalisieren und gleichzeitig den Urhebern ihren Anteil zu sichern.
Diesmal gibt es ein Interview mit Volker Grassmuck (Medienwissenschaftler, Autor und Veranstalter der Konferenz Wizards of OS).
Grassmuck: Sei zehn Jahren wird versucht, den Tausch von urheberrechtlich geschützten Inhalten in Filesharing-Netzwerken einzudämmen. Es wurden verschiedene Lösungen versucht, die alle inakzeptabel sind, weil sie in die Privatsphäre eingreifen, weil sie datenschutzrechtlich problematisch sind, und weil sie mit Strafverfolgungsmaßnahmen auf einer massenhaften Ebene arbeiten und damit das Rechtssystem missbrauchen.

Das "Olivennes-Abkommen", das in Frankreich gerade zu einem Gesetz zu werden droht, will Leute, die wiederholt Urheberrechtsverletzungen begehen, sogar für ein Jahr komplett aus dem Internet ausschließen. Eine andere Lösung, die seit mehreren Jahren diskutiert wird, ist eben die "Kultur-Flatrate". Sie ist keine revolutionäre Neuerung, sondern knüpft an das bewährte System der Privatkopieschranke (Die Privatkopieschranke erlaubt es, Kopien von Werken für den privaten Gebrauch anzufertigen, Anm.) an und folgt dessen Logik. Was ohnehin passiert, und was nicht verhindert werden kann, muss zugelassen und vergütet werden. Nur so bekommen auch die Urheber ihren Anteil am Austausch.
Grassmuck: Die Einführung der "Kultur-Flatrate" ist bisher am Widerstand der Verwertungsindustrie gescheitert. Die Verwerter möchten Kontrolle über die Vermarktung von Werken haben. Ein ganz wichtiger Grund ist auch, dass sie kontrollieren möchten, wie viel von den Einnahmen tatsächlich an die Kreativen ausgezahlt wird. Die Verträge sind häufig so gestaltet, dass die bei der Online-Nutzung leer ausgehen. Mit einer "Kultur-Flatrate", die über eine kollektive Rechtewahrnehmung verwaltet würde, ginge das nicht. Da geht mindestens die Hälfte an die Kreativen und die andere Hälfte an die Verwerter. Die Kreativen bekommen von den Einnahmen für die Privatkopie ihren Anteil, und das wäre bei der "Kultur-Flatrate" auch so. Das möchte aber die Verwertungsindustrie nicht. Das ist der Hauptgrund für den massiven Widerstand.
Grassmuck: Es werden Zahlen zwischen einem und zehn Euro pro Nutzer und Monat diskutiert. Alle einigermaßen realistischen Berechnungen zeigen, dass es keine irrsinnige Summe braucht, um Kreative angemessen zu vergüten. Eingesammelt sollte das Geld naheliegenderweise beim Internet Service Provider (ISP) werden.
ORF.at: Kritiker meinen, dass von einer "Kultur-Flatrate" vor allem die Pornoindustrie profitieren würde, deren Produkte in Filesharing-Netzwerken stark nachgefragt werden.

Grassmuck: Wenn Pornografie in Tauschbörsen hoch- und runtergeladen wird, wer sollte dann sagen, das ist nicht Teil unserer Kultur? Es ist sicherlich notwendig, den Jugendschutz in geeigneter Form sicherzustellen. Für die Vergütung spielt das aber keine Rolle.
Ein eher dümmlicher Kritikpunkt. Ich finde zwar nicht, dass Pornos besonders kulturell sind, aber Urheberrecht ist drauf und wenn sie gesaugt werden, dann haben Pornoher- und -darstellerInnen genauso ein Recht auf Vergütung wie die RIAA.

Auch zu technischen Fragen, wie zB wie weiß man, was runtergeladen wird, ohne die Privatsphäre zu verletzen, wie verhinder ich, dass Künstler dauernd ihre eigenen Lieder saugen etc. gibt es antworten, die ich hier nicht wiedergeben will. Es ist klar, dass all diese Probleme technisch lösbar sind, aber zunächst muss einmal eine Akzeptanz auch auf höheren Ebenen (sprich Politik und Industrie, Gleichheitssatz olé) hergestellt werden - die durchschnittlichen Internetnutzer sind, da bin ich mir sicher, sowieso dafür.
Es wird sicherlich Leute treffen, die überhaupt keine Tauschbörsen nutzen. Die haben aber einen indirekten Vorteil. Durch eine "Kultur-Flatrate" würde das Angebot an Musik reichhaltiger werden. [...] Es bleibt natürlich immer noch ein Rest an Leuten, die diese Inhalte überhaupt nicht nutzen. Aber dieser Rest ist jeder Pauschale inhärent.
Da kann man dann wohl nichts machen, aber bei einem Betrag von sagen wir mal unter 3€ pro Breitbandanschluss ist das ruhigen Gewissens vertretbar. (Breitbandanschlüssen haben bedürftige Personen normalerweise nicht.)
ORF.at: Die Unterhaltungsindustrie lehnt eine verpflichtende "Kultur-Flatrate" ab. Sie warnt vor der Kannibalisierung bestehender Angebote.

Grassmuck: Wenn diese Logik stimmen würde, hätte es den Apple iTunes Store nie gegeben. Online-Tauschbörsen gibt es seit 1999. Der iTunes Store ist erst vier Jahre später entstanden und ist heute das Vorzeigemodell für einen funktionierenden kommerziellen Download-Betrieb. Die Tauschbörsennutzung findet ohnehin statt. Alle Versuche, sie zurückzudrängen, sind gescheitert. Der Wechsel, der hier stattfinden soll, ist der von einer Tauschbörsennutzung ohne Vergütung hin zu einer Tauschbörsennutzung mit Vergütung.

Tauschbörsen würden so auch zu einem Markt, und die Verwerter hätten Anreize, ihre Angebote zu bewerben, damit sie häufiger heruntergeladen werden und damit einen größeren Anteil aus der Ausschüttung der Gelder bekommen. Davon abgesehen, weisen viele Indizien darauf hin, dass es auch weiterhin kommerzielle Download-Angebote geben wird, von anderen kommerziellen Nutzungsformen einmal ganz abgesehen.
Grassmuck: Auf der Isle of Man wird derzeit an einem solchen Modell gearbeitet. Das könnte noch in diesem Jahr realisiert werden. Wenn das Eis erst einmal gebrochen ist und erkannt wird, dass Geld dabei herauskommt, dann könnte es ganz schnell gehen. Diskutiert wird die "Kultur-Flatrate" ohnehin schon überall. Der Druck ist da.
Isle of Man! Da sitzen allerdings sicher keine großen Plattenfirmen. Die sind natürlich die, die am meisten verlieren. Einerseits wie schon weiter oben von Grassmuck erklärt, andrerseits auch dadurch, dass so unbekannte KünstlerInnen (wie es in eingeschränkten Maß ja jetzt schon der Fall ist dank Youtube und Co) auch kommerzielle Erfolge feiern könnten, ohne dass sie einen Plattenvertrag haben - oder brauchen.

PS: Das erinnert mich an diesen Userfriendly.

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Wie sagt man so schön im Englischen "to pull a fast one"?
Die Präsidentenkonferenz des EU-Parlaments hat am Donnerstag mit den Stimmen der beiden großen Fraktionen festgelegt, dass der umstrittene "Medina-Report" Anfäng März im Plenum zur Abstimmung gestellt wird. Der Bericht wurde von dem sozialdemokratischen spanischen EU-Abgeordneten Manuel Medina Ortega für den Rechtsausschuss des Parlaments erstellt.
Geschehen soll das ohne Diskussion im Plenum und ohne die Möglichkeit von Abänderungsanträgen durch die Parlamentarier, beschloss das Gremium
Interessanterweise enthält der Medina-Bericht, der offenbar von Beginn an den Segen sowohl der Konservativen wie der Sozialdemokraten hatte, exakt wieder jene Passagen aus dem Telekompaket, die das Parlament mit jeweils großen Mehrheiten gestrichen bzw. abgeändert hatte.
Demokratie bei der Arbeit...
Die Formel der verpflichtenden "Kooperation" von Internet-Providern mit den Rechteinhabern - also der Medienindustrie - findet sich da ebenso wieder wie eine Passage, die eine Filterung der Netzinhalte durch den Zugangsanbieter vorraussetzt.

Die Aufforderung an die EU, das Instrumentarium bereitzustellen, mit dem sich Originale von Raubkopien unterscheiden ließen, impliziert eine Filterung des Verkehrs.
Zwar ist der Medina-Bericht nicht bindend, sondern stellt eine Empfehlung dar, doch würde das Parlament bei Verabschiedung in unveränderter Form dem Ministerrat Vorgangsweisen empfehlen, die jenen im Telekompaket derzeit enthaltenen widersprechen.
O. Karas (ÖVP) und H. Swoboda (SPÖ) haben sich bis jetzt gegen solche Maßnahmen ausgesprochen, sich dazu aber laut Fuzo konkret noch nicht geäußert. E. Lichtenberger (Grüne) ist dezidiert dagegen.

Und noch eine alte Bekannte mischt hier wieder mit:
Nicht ganz überraschend ist Jannely Fourtou, die Ehefrau des derzeitigen Aufsichtsratsvorsitzenden des französischen Medienkonzerns Vivendi, Jean-Rene Fourtou, Mitverfasserin des Berichts.
"Kooperation" bedeutet in diesem Zusammenhang übrigens nie "Kooperation der Provider auf Anordnung eines Gerichts", sondern stets "Kooperation der Provider nach Aufforderung durch die Rechteinhaber" oder ein ihnen nahestehendes Gremium.
Hinsichtlich Software- Patente ist das ganze ja schon mal gut ausgegangen:
Nach 30 Monaten war den Parlamentariern der Geduldsfaden schließlich gerissen, und die Versuche der Elektronikindustrie, ihre Partikularinteressen zuungunsten von Programmierern und mittelständischen Unternehmen auszudehnen, wurden mit einem Beschluss aller vier Fraktionen abgeschmettert.

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Der Erfinder der Massenabmahnungen (laut c't) muss in den Knast wegen vollendeten Betruges an der TAZ, schreibt der Standard.
Der Münchener Anwalt Gravenreuth hatte die deutsche Tageszeitung "taz" wegen "einer Bestätigungsmail abgemahnt, die bei der Bestellung des taz-Newsletters automatisch gesendet wird". Im Artikel zur Verurteilung steht weiter: "Obwohl die taz die Abmahngebühr bezahlte, hatte Gravenreuth wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt sei und die Domain taz.de pfänden lassen.
Danach verlor von Gravenreuth die zivilrechtlichen Verfahren, in denen festgestellt wurde, dass das auch von Behörden verwendete "double opt in"-Verfahren mit einer automatischen Bestätigungsmail rechtmäßig ist.
Nachdem bei einer Durchsuchung der Kanzlei Gravenreuths im Januar 2007 ein Telefax-Schreiben der taz zu Tage kam, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte, lies die taz über ihren Rechtsanwalt Jony Eisenberg Anzeige wegen Betrugs erstatten.
Unter Einbeziehung einer weiteren Strafe wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Da die Richter dem Angeklagten "keine positive Legalprognose" bescheinigen konnten, wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt
Die Unschuldsvermutung gilt hier wirklich nicht, denn das Urteil ist rechtskräftig.

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dejost
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http://futurezone.orf.at/stories/1502466/

Ein Interview mit dem Chef des Boltzmann Institut für Menschenrechte, in dessen Habilkommission ich gesessen bin. Es geht primär um die Vorratsdatenspeicherung, aber ein Teil hat mit Copyright und P2P zu tun:
ORF.at: Der Salzburger Richter und Internet-Rechtsexperte Franz Schmidbauer hat nach dem EuGH-Urteil darauf hingewiesen, dass auch die Medienindustrie großes Interesse hat, auf die gespeicherten Verkehrsdaten zuzugreifen, um Filesharer einfacher jagen zu können. Entsprechende Passagen im heimischen Urheberrecht sowie ein umstrittenes OGH-Urteil könnten der Medienindustrie demnach den Zugriff auf die Daten ermöglichen.

Tretter: Die Richtlinie ist hier ein wenig kryptisch. Sie ist sicherlich aus dem Kontext entstanden, dass verbesserte Möglichkeiten zur Aufdeckung von Straftaten der organisierten Kriminalität und des Terrorismus zur Verfügung stehen sollen. An manchen Stellen der Richtlinie wird aber nur von "schweren Straftaten" gesprochen, so dass es einen gewissen Spielraum geben könnte zu sagen, dass sie auch auf Straftaten anzuwenden wäre, die nicht im Kontext terroristischer Verbrechen oder der organisierten Kriminalität stehen. Aus der Entstehungsgeschichte lässt sich meiner Ansicht nach aber klar ableiten, dass die Richtlinie zum Zweck der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität erstellt wurde. So soll es auch bleiben.

Es ist ein grundrechtlich hochsensibler Kontext. Hier müssen wir darauf achten, dass nicht unverhältnismäßig vorgegangen wird. Das Problem besteht darin, dass man nicht im Vorhinein sagen kann, dass nicht nur Daten gespeichert werden sollen, die sich ausschließlich auf Personen beziehen, die vielleicht terroristische Straftaten begehen könnten. Dazu bedürfte es konkreter Verdachtsmomente, rechtliche Möglichkeiten dazu existieren bereits. Die Richtlinie intendiert vielmehr, dass individuelle Daten völlig verdachtsunabhängig, eben "auf Vorrat", gespeichert werden sollen, damit im Bedarfsfall - wenn etwa ein Terrorakt gesetzt wird - auf sie zugegriffen werden kann. Dann sind aber Barrieren in die Gesetze einzubauen, in denen genau ausgeführt wird, wer unter welchen Umständen auf welche Daten zugreifen darf, welche Kontrollen eingezogen und welche Rechtswege eröffnet werden.

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http://futurezone.orf.at/stories/1502600/

Vorne weg, ich bin kein Applefanboy und habe mich weder mit dem Iphone noch mit der Rechtslage dazu in den USA beschäftigt, drum einfach nur copy paste von der fuzo.
In einer Eingabe an das US-Copyright-Office stemmt sich Apple vehement dagegen, das Umgehen der technologischen Schutzmaßnahmen für das iPhone von den Bestimmungen des US-Digital-Millenium-Copyright-Acts (DMCA) auszunehmen. Eine solche Ausnahmeregelung würde zu Urheberrechtsverletzungen führen und das Vertrauensverhältnis zwischen Apple und seinen Kunden stören, hieß es in dem vergangene Woche veröffentlichten Apple-Papier.

Gefordert wurde die Legalisierung der iPhone-"Jailbreaks" von der US-Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation (EFF). Die Ausnahmeregelung solle es iPhone-Besitzern erlauben, ihre Geräte mit Programmen zu bestücken, die nicht in Apples App Store angeboten werden, so die US-Bürgerrechtler in einem vergangenen Dezember beim US-Copyright-Office eingereichten Antrag.
Der iPhone-Hersteller sieht in der Forderung der Bürcherrechtler auch einen Angriff auf sein Geschäftsmodell. Die vom Unternehmen integrierten technischen Schutzmaßnahmen hätten ein funktionierendes Ökosystem rund um das iPhone erst ermöglicht. Im iPhone-App-Store seien über 15.000 Applikationen erhältlich, die mehr als 500 Millionen Mal heruntergeladen wurden.
Das Herumbasteln an Geräten sei Grundlage für zahlreiche Innovationen und sollte von gesetzlichen Regelungen nicht eingeschränkt werden.

Der DMCA schiebt der Umgehung technologischer Schutzmaßnahmen in den USA einen gesetzlichen Riegel vor. Das US-Copyright-Office in der Library of Congress entscheidet alle drei Jahre über Ausnahmeregelungen. Das nächste Mal steht eine solche Entscheidung im Herbst 2009 an.

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Weiter oben habe ich ja schon über die neuesten Bestrebungen zur Schutzfristverlängerung für Musikaufnahmen berichtet.

Jetzt ist das ganze mal durch den Rechtsausschuss, wie die FuZo schreibt:
http://futurezone.orf.at/stories/1502498/
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat am Donnerstag dafür gestimmt, die Schutzfristen für Tonaufzeichnungen von 50 auf 95 Jahre zu verlängern. Er entspricht damit weitestgehend den Wünschen der Medienindustrie.
Über den Bericht, der von dem Iren Brian Crowley verantwortet wird, der wiederum der rechtskonservativen Fraktion Europa der Nationen (UEN) angehört, wird das EU-Parlament am 2. März in Straßburg abstimmen. Geändert werden soll die Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte.
Die Kommission soll drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelungen und danach alle vier Jahre untersuchen, ob die Verlängerung der Schutzfristen auch tatsächlich "die soziale Situation der Künstler" verbessert habe, wie es in einer Mitteilung des Parlaments vom Donnerstag hieß.
Und wenn nicht, nehmen sie es sicher wieder zurück (zur Situation der Künstler steht eh schon was im obigen Post dazu), aber:
Der Ausschuss hat demnach den ursprünglichen Entwurf des Berichts leicht abgewandelt, so dass Medienkonzerne nicht aus bereits geschlossenen Verträgen noch im Nachhinein Geld abziehen können. Einen weiteren Kompromiss stellt die Einrichtung eines Fonds für Livemusiker dar, der von den Rechteverwertungsgesellschaften verwaltet werden soll. Der Fonds soll von den Produzenten finanziert werden, die zu diesem Zweck mindestens 20 Prozent der durch die Schutzfristenausdehnung erhaltenen Mittel in ihn einzahlen sollen.
Inwieweit die Künstler selbst von der Verlängerung der Schutzfristen profitieren, ist in der Branche stark umstritten. Mit der Verlängerung der Leistungsschutzrechte für Musikaufnahmen um 45 Jahre würden Millionen Euro der europäischen Konsumenten in die Taschen der vier großen Musikkonzerne umgeleitet, hieß es in einer Erklärung, die unter anderem vom Dachverband der europäischen Konsumentenschützer (BEUC), der IFLA, die weltweit rund 650.000 Bibliothekare vertritt, der britischen Open Rights Group und der Electronic Frontier Foundation (EFF) unterzeichnet wurde.
Würde es wirklich um die Künstler gehen, wäre wohl eine Frist von sagen wir mal 50 Jahre (ist ja die aktuelle) oder 20 Jahre nach dem Tod des Künstlers (Erwachsenwerden allfälliger minderjähriger Erben), was früher eintritt, logisch. Da es so eine Grenze nicht gibt, ist klar wes Kind das Ganze ist. Aber das wussten wir ja schon vorher.

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http://futurezone.orf.at/stories/1502858/

Die ISPA beweist sich als Bollwerk gegen die deutsche Abmahnwelle, die zu uns hereinzurollen droht:
In einer Aussendung vom Dienstag hat der Verband der Österreichischen Internet-Anbieter (ISPA) seine Mitglieder darauf hingewiesen, dass die Herausgabe von Nutzerdaten an Private auf Grundlage von Paragraf 87b Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes möglicherweise gegen EU-Recht verstoße. Die Provider brauchten solche Anfragen nicht zu beauskunften, so die ISPA.

Eine OGH-Entscheidung aus dem Jahr 2005 in dieser Sache liege derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung, der eine Vorabentscheidung in solchen Fällen treffen müsse. Daher gebe es derzeit keine klare Rechtslage für eine rechtskonforme Beauskunftung.
Konkret warnt der Verband vor dem Ansinnen einer Vorarlberger Anwaltskanzlei, die für das deutsche Unternehmen DigiProtect arbeite und Auskunftsbegehren versende. Dabei drohe die Kanzlei bei den Providern auch damit, dass Schadenersatzansprüche geltend gemacht würden. DigiProtect gehe es darum, die Nutzer systematisch abzumahnen, so die ISPA, man wolle sich damit nicht gemein machen.
Hiergibt's die Verhaltensrichtlinien der ISPA, wo das ganze nochmals etwas ausführlicher dargestellt wird. (Unterstes pdf)

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In Frankreich wird weiter an der HADOPI gebastelt, die auf Zuruf der Rechteinhaber aus der Medienindustrie Warnungen an mutmaßliche Filesharer verschickt und diesen beim dritten Mal schlicht den Internet-Anschluss bis zu einem Jahr lang sperrt - ohne richterliche Kontrolle versteht sich. Laut FuZo wird das Gesetz 4 - 10 März im Parlament verhandelt.

Gleichzeitig, obwohl die Medienindustrie wegen dem Tsunami an Urheberrechtsverbrechen völlig darniederliegt und geradezu aus Notwehr solche - rechtsstaatlich eher bedenklichen - Gegenmaßnahmen mittels dezentem Lobbyings durchsetzen muss, wird bekannt, dass im Jahr 2008 6,8% mehr Menschen in französische Kinos gegangen sind, als im Jahr davor. Ein neuer Rekordwert.
Insgesamt konterkariere die Studie die wiederholt vorgetragenen Beschwerden der französischen Medienindustrie über die negativen Auswirkungen des Filesharings auf ihre Umsätze, so "Liberation".
berichtet die FuZo dazu.

Das Original (http://www.ecrans.fr/En-France-le-cinem ... ,6491.html) konnte ich mangels Französisch- Kenntnisse nicht lesen.

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http://futurezone.orf.at/stories/1502951/

Die Wirtschaftskrise macht auch vor der RIAA nicht halt.
Die Recording Industry Association of America (RIAA) plant offenbar einen massiven Jobabbau. Nach Informationen, die dem US-Branchenblog Hypebot vorliegen, sollen in nächste Woche mehrere Dutzend Mitarbeiter gekündigt werden. Die RIAA in seiner jetzigen Form werde möglicherweise schon am Dienstag Geschichte sein, zitiert Hypebot aus einem E-Mail eines Informanten, in dem von einem "Blutbad" bei dem Lobbyistenverband die Rede ist.
Die RIAA bestätigt das, nennt aber keine konkreten Zahlen.
Laut bisher unbestätigten Informationen soll es bei der RIAA zu massiven Budgetkürzungen kommen. Auch ein Zusammengehen mit dem europäischen Pendant des Lobbyistenverbandes, der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), wird kolportiert.

Die RIAA hatte vor rund zwei Monaten bekanntgegeben, dass sie ihre seit 2003 andauernde Klagewelle gegen Internet-Nutzer, die urheberrechtlich geschützte Files im Netz tauschen, eingestellt habe.
Außerdem gibt Amazon klein bei, und die Verleger dürfen entscheiden, ob Kindle 2 ihre Bücher vorlesen darf.

Und jetzt zum wahren Höhepunkt des heutigen Post:

Und auch Sarkozy, Förderer (und Forderer) der HADOPI nimmt es mit dem Urheberrecht nicht so genau, bzw zumindest seine Partei UMP:
Die US-Band MGMT hat die Partei des französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy, UMP, wegen Urheberrechtsverletzungen geklagt. Weil die UMP den Track "Kids" bei einem Parteitag und in zwei Online-Videos ohne Erlaubnis der Band verwendete, verlange MGMT nun Schadenersatz, berichtete die BBC.
Die Partei räumte die missbräuchliche Verwendung des Songs ein und bot der Band einen symbolischen Schadenersatz von einem Euro an. Die französische Anwältin des US-Duos wies das Angebot der französischen Konversativen als "beleidigend" zurück. Es lasse jeglichen Respekt gegenüber den Künstlern vermissen, zitierte die BBC die Anwältin: "Wir haben es mit einer Urheberrechtsverletzung zu tun."
Ein Parteitag, 2 Onlinevideos?
3 Verletzungen, ein Jahr Internetsperre für die UMP.

Es ist an der Zeit für etwas eigene Medizin. Oder sind wir etwa gleicher?

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Franz Schmidbauer, ein Richter aus Salzburg dessen Meinung zum hiesigen Thema ich sehr schätze, gibt der fuzo ein Interview.

http://futurezone.orf.at/stories/1502953/
Inhaltlich bietet das Interview für aufmerksame Leser meines Blogs zu dem Thema nicht viel Neues.
ORF.at: Die Unterhaltungsindustrie beziffert den ihr durch The Pirate Bay entstandenen Schaden mit mehr als zehn Millionen Euro und setzt ihre Schadenersatzforderungen de facto mit entgangenen Musikverkäufen gleich. Sind solche Berechnungen Ihrer Meinung nach seriös?

Schmidbauer: Diese Berechnungen sind völlig aus der Luft gegriffen. Solche Summen dienen auch der Einschüchterung. Je höher der Streitwert, desto teurer ist der Prozess, da die Prozesskosten in vielen Fällen auf Basis des Streitwerts errechnet werden. Das führt auch dazu, dass sich manche Leute den Rechtsstreit gar nicht mehr leisten können.

Was den Schaden an sich betrifft, ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass Inhalte immer schon kopiert wurden. Musik wurde auch früher nicht nur gekauft, sondern vor allem auf Kassetten aufgenommen oder auf CDs gebrannt. Als Privatkopie war das auch immer legal. Das ist heute nicht anders. Dazu kommt, dass das Medienangebot für Jugendliche heute viel größer ist. Jugendliche beschäftigen sich mit dem Internet, Computerspielen und Handys und geben dafür auch sehr viel Geld aus, so dass für Musik nicht mehr viel übrig bleibt.

Neben dem Medienbudget der Jugendlichen gibt es aber auch weitere Gründe für den Rückgang des Musikverkaufs. Etwa das unattraktive Angebot und die Probleme, die sich aus dem Kopierschutz ergeben. Ich habe in meinem Aufsatz versucht, die möglichen Gründe für den Rückgang umfassend darzustellen und auch die positiven Seiten der Tauschbörsen aufzuzeigen. Da wird dann sehr schnell deutlich, dass die Gleichung "Download ist gleich entgangener CD-Verkauf" blanker Nonsens ist und nicht einmal ansatzweise stimmt.
ORF.at: Auf der Website zur Aktion "Ideen sind etwas wert", die von österreichischen Musik- und Filmwirtschaftsverbänden betrieben wird und seit einigen Jahren Schulen Unterrichtsmaterialien zum Thema Urheberrecht anbietet, wird die Sängerin Christina Stürmer mit dem Satz "Illegaler Download ist Diebstahl" zitiert. Wie beurteilen Sie als Richter so eine Aussage?

Schmidbauer: Juristisch gesehen ist das Unsinn. Es wird von der Musikindustrie immer wieder versucht, eine Vervielfältigung eines Musikstückes als illegal zu brandmarken. Letztendlich ist ja der "illegale Download", der meiner Meinung nach nicht illegal ist (siehe Begründung im Aufsatz), nichts anderes als das Aufnehmen vom Radio. Der Download darf allerdings nur zu privaten Zwecken erfolgen und nicht zum Zweck einer neuerlichen Veröffentlichung.

Bei den Tauschbörsen gibt es allerdings das Problem, dass die Musik meist gleichzeitig wieder angeboten wird. Da komme ich in den Bereich, wo es gefährlich wird. Da geht es um die Freigabe des öffentlichen Ordners für Musik im Internet - der Upload ist illegal und nach dem österreichischen bestehenden österreichischen Urheberrecht eindeutig strafbar. Darüber wird auch nicht gestritten.

Ein solcher Vervielfältigungsvorgang kann aber auch dann, wenn er nach dem Gesetz nicht zulässig ist, niemals als Diebstahl angesehen werden, weil nichts weggenommen wird. Ein Diebstahl ist laut Strafgesetz "die Wegnahme einer beweglichen Sache, mit dem Vorsatz, sich zu bereichern". Beim Download von Musik wird niemanden etwas weggenommen, da das kopierte Musikstück ja weiterhin verfügbar ist. Begriffe wie "Diebstahl geistigen Eigentums" oder "Raubkopie" sind psychologische Kunstgriffe, um Tauschbörsennutzer in den Bereich der schweren Kriminalität zu hieven. Im nächsten Satz wird das dann meist noch mit Kinderpornografie und organisiertem Verbrechen in Verbindung gebracht. Auf diesem Niveau kann man nicht mehr diskutieren.
ORF.at: Die Nutzungsrechte der Konsumenten an urheberrechtlich geschützten Inhalten wurden in den vergangenen Jahren zunehmend eingeschränkt.

Schmidbauer: Die Einschränkungen betreffen vor allem die Privatkopie. Zwar dürfen Musik, Fillme und andere Inhalte für private Zwecken immer noch kopiert werden, dabei darf jedoch kein Kopierschutz umgangen werden. Mit diesem Verbot, das im Paragraf 90c Urheberrechtsgesetz geregelt wurde, und der Tendenz der Medienindustrie Kopierschutz zu forcieren, wurde de facto die Privatkopie in gewissen Bereichen abgeschafft. Das ist sowohl bei Musik und Filmen als auch bei Computerspielen ein Problem.

Nehmen wir zum Beispiel Blu-ray-Discs, wo der Kopierschutz das Abspielen der Filme so erschwert, dass der Konsument letztlich frustriert davon die Finger lässt. Ich habe das ausprobiert und habe so lange Probleme gehabt, bis ich ein Crack-Tool verwendet habe. Erst dann konnte ich den Film am PC abspielen. Es ging mir nicht ums Kopieren, ich wollten die Blu-ray-Disc nur abspielen können, und genau das hat aufgrund des unsinnigen HDCP-Kopierschutzes, der zudem jede Menge Ressourcen verschlingt, nicht funktioniert.
Na, ich hoffe das ist schon verjährt.
ORF.at: Ist bei solchen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit zu den Delikten noch gegeben?

Schmidbauer: Die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen im Hinblick auf den gewünschten Erfolg - der Begriff stammt aus der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - ist spätestens seit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Gleichgewicht geraten. Diese hat zu einem Paradigemenwechsel geführt. Davor war es einfach undenkbar, dass ohne Vorliegen eines schweren Deliktes in einem solchen Ausmaß in die Privatsphäre und das Recht auf Datenschutz aller eingegriffen wird.
Eine Lösung, die ich persönlich für gut halte, ist die Flatrate, bei der auf Internet-Zugänge, sei es volumensabhängig oder pauschal - eine Abgabe aufgeschlagen wird. Man müsste nur darauf achten, dass das Geld bei den Kreativen landet und nicht bei der Medienindustrie versickert. Selbst wenn ein Polizeistaat geschaffen würde, könnte das Kopieren nicht völlig verhindert werden. Dazu gibt es mittlerweile zu viele Möglichkeiten. Die Urheberrechtsindustrie wird im Kampf um ihre Pfründe immer hinterherzockeln und all die Maßnahmen, die Freiheiten und Grundrechte einschränken, werden letztlich nicht den gewünschten Effekt bringen. Diese Einschränkungen sind aber eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Demokratie und deswegen muss man diesen Bestrebungen entschieden entgegen treten.
Hier der neueste Aufsatz von Schmidbauer zum Thema:
http://www.internet4jurists.at/news/aktuell97.htm

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Die Buchhändler und die Musikindustrie marschieren gemeinsam. Nein, dieser Post ist keine Satire.

http://futurezone.orf.at/stories/1503256/
Zur Einführung der elektronischen Bücher hat der deutsche Buchhandel dann auch gleich massenhaft Klagen gegen User angekündigt, die unlizenzierte E-Books herunterladen. "Wir werden in aller Schärfe gegen den illegalen Download, gegen den Diebstahl im Internet, vorgehen" und "die Gerichte mit Tausenden von Verfahren beschäftigen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Alexander Skipis, zur Eröffnung der Leipziger Buchmesse. "Die Politik zwingt uns zu diesem Schritt." Sie neige zur Bagatellisierung dieses "organisierten Verbrechens".
Projekt Gutenberg sollte man überhaupt sofort zusperren. Aber gegen Googlebooks trauen sie sich nicht vorzugehen, traue ich mich zu wetten.
Um die Internet-Nutzer, die sich strafbar machen, ausfindig zu machen, solle "der Auskunftsanspruch auf den konkreten Namen des illegalen Down- oder Uploaders" genutzt werden, sagte Skipis.
Aha. Und wer weiß den konkreten Namen des illegalen Down(!)loaders? Der Provider kaum, der weiß bestenfalls, auf wen der Anschluss läuft. Und sonst weiß es wohl auch keiner. (Download in Österreich ist, wenn er ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgt, nicht mit Upload verbunden ist und nicht direkt einen Kopierschutz umgeht, (noch) legal.)
Bevor ein Strafverfahren eingeleitet wird, solle der Nutzer ein oder zwei Verwarnungen per E-Mail erhalten. Wenn er dann immer noch Bücher unlizenziert aus dem Internet herunterlade, bleibe nur die Klage. "Provider verweigern sich der Zusammenarbeit, und die Politik handelt nicht." Effektiv sei auch die Sperre des Internet-Zugangs für einen bestimmten Zeitraum.
Tja, hier gibt es schon neue Fans von HADOPI, Three Strikes und wie sie alle heißen.

Es gibt schon konkrete Aufrufe, den Bücherhandel allgemein oder wenigstens die neue Online- Plattform Libreka zu boykottieren. Momentan schließe ich mich dem noch nicht an, ich vertraue noch darauf, dass Vernunft einkehrt.

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Schon öfter wurde hier über die Bestrebungen, die Schutzfrist für Tonaufnahmen zu verlängern, berichtet.
Jetzt erhebt sich eine Gegenstimme.

http://futurezone.orf.at/stories/1503275/
Eine Verlängerung der Schutzfrist für Tonaufnahmen auf 95 Jahre würde der europäischen Kultur und Wirtschaft schaden, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung zahlreicher Experten aus verschiedenen Universitäten in der EU.

Eine Verlängerung der Schutzfrist käme den Aktionären der vier großen Musikkonzerne zugute, die den Großteil der Rechte an den Tonaufnahmen aus den 1960er Jahren halten. Die europäische Öffentlichkeit würde die Verlängerung mehr als eine Milliarde Euro kosten.
Die Schutzfrist für Tonaufnahmen aus den 1960er Jahren würde nach der derzeitigen Regelung demnächst auslaufen. Davon wären unter anderem frühe Aufnahmen der Beatles und der Rolling Stones betroffen. Diese Aufnahmen könnten dann ohne die mitunter aufwendige Klärung der Rechte in Filmen verwendet, öffentlich aufgeführt oder auf CD angeboten werden.

Gebühren für Kompositionen und Texte müssten zwar weiterhin an Verwertungsgesellschaften entrichtet werden, die Abgeltung der Leistungsschutzrechte für die Tonaufnahmen würde jedoch entfallen.
Was machen unsere Politiker? Die FuZo hat nachgefragt:
Von den österreichischen EU-Parlamentariern werden voraussichtlich die Abgeordneten der ÖVP für eine Verlängerung der Schutzfrist stimmen, hieß es im Jänner aus dem Büro von ÖVP-Europaklubobmann Othmar Karas. Die Europaparlamentarier der SPÖ und der Grünen teilten ORF.at mit, dass sie der Ausweitung der Schutzrechte nicht zustimmen wollen.

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http://www.gamespot.com/news/6206551.ht ... es;title;5

Ein Spieleproduzent, der ja eigentlich für DRM sein müsste, ist laut artikuliert dagegen. Und er hat sogar gute Argumente.

Ron Carmel, dessen bis dato unbekannte Firma 2D Boy letztes Jahr den Überraschungshit World of Goo herausbrachte, sagte bei der GDC dazu:
Don't bother with DRM--it's a waste of time. You just end up giving the DRM provider money. Anything that is of interest gets cracked, and the cracked version ends up having a better user experience than the legit version because you don't have to input in some 32-character serial number

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Post by harald »

Vorläufig scheitert eine Schutzfristverlängerung an der Uneinigkeit in GB, ob 70 oder 95 Jahre besser wären. Wenn sie sich lang genug nicht entscheiden können und der Schutz ausläuft, wär das net schlecht! :mrgreen:

http://futurezone.orf.at/stories/1503654/
--Harald
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harald
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Post by harald »

Die Nachrichten zum Thema Schutzfristverlängerung von Tonaufnahmen überschlagen sich derzeit. Eine Gruppe von 10 Staaten - und Österreich ist da dabei! - hat einen Beschluss im Coreper verhindert. :mrgreen:

http://futurezone.orf.at/stories/1503764/

Wollen wir hoffen, dass der nächste Anlauf, sofern es einen gibt, genauso in die Hosen geht, dann ist das Thema Geschichte! :)
--Harald
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harald
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Post by harald »

Der Keim des Widerstandes wird genährt! So oder etwas anders könnte man das nennen, was gerade zwischen dem einen Quasi-Monopolitsen Google und dem anderen Quasi-Monopolitsen Verwertungsgesellschaft abläuft.

Diese beiden konnten sich nämlich auf keinen neuen Nutzungsvertrag einigen, weshalb deutsche und britische Nutzer ab sofort keine Musikvideos mehr sehen dürfen (länderspezifische Sperre).

Die AKM will sich da jetzt auch einmischen.

http://futurezone.orf.at/stories/1503757/

Ich kann nur sagen: Endlich finden die Verwertungsgesellschaften einen ebenbürtigen, wenn nicht sogar einen mächtigeren Gegner vor!

Bitte mich richtig zu verstehen: Ich finde Monopole/Kartelle nicht gut, aber hin und wieder kann man diesen doch positive Eindrücke abgewinnen!
--Harald
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Post by harald »

Und Frankreich schlägt stellvertretend für die Verwertungsgesellschaften zurück. Wenn man schon nicht den Monopolisten erfolgreich abknöpfen kann, so trenne ich einfach die Nutzer vom Netz, dann hat der Konkurrenzmonopolist auch keine Nutzer mehr.

Gestern wurde in der französischen Nationalversammlung das "Loi HADOPI" verabschiedet. Das ermöglicht die Internetsperre nach drei Warnungen durch eine Behörde. Die ersten beiden Warnungen müssen den Vorwurf des Vergehens nicht beinhalten, mit der dritten erfolgt die Sperre.

Wettlauf zum Stichtag 21. April: Verhindern könnte diese Geschichte nur das EU Parlament in seiner zweiten Lesung an diesem Tage zum Telekompaket. Kommt der Zusatz hinein, dass eine Sperre nur durch Richter zulässig ist, wäre die Behörde HADOPI falsch zusammengesetzt. Ein Abänderungsvorschlag motiviert durch Frankreich in der Richtung, dass eine "Behörde" ausreicht, liegt vor. Jetzt ist die Frage, wer das bessere Lobbying hat: Die Internetnutzer oder die Verwerungsgesellschaften unterstützt von Frankreich? Die Antwort ist suggeriert, die Frage ist nur, ob das Parlament mal wieder zum David wird, der den Goliath ärgert!

http://futurezone.orf.at/stories/1503778/
--Harald
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Post by dejost »

Kamila und ich waren ja letzte Woche beim Forum Junger RechtshistorikerInnen in Firenze, daher konnte ich nicht selber berichten.

Da aber einige sehr wichtige Dinge in der letzten Woche passiert sind, nochmals vielen Dank Harald, dass du darüber berichtet hast.

Ich erlaube mir noch hinzuzufügen, dass die HADOPI noch nicht 100% sicher ist, auch ungeachtet des EU- Parlaments. Das ganze hat mit dem französischen Legislativsystem zu tun und ist eher kompliziert, ich check's selber auch nicht. Für uns außerhalb Frankreichs zählt primär das Ergebnis, aber da kann ev. doch noch was passieren.

Übrigens wollten einige UMP Mandatare statt Kappen vom Netz Geldstrafen.

Wichtig ist meines Erachtens auch das noch:
Im Gegenzug für die verschärfte Verfolgung der Raubkopierer soll nach einer Selbstverpflichtung der Branche der Kopierschutz für Filme und Musik abgeschafft werden. Dieser Kopierschutz gilt allerdings selbst in der Medienindustrie als gescheitert.
Es ist ja schon lächerlich, wie weit man einem einzelnen Industriezweig entgegenkommt, da wird ja die Autoindustrie neidig (und das kann man in Zeiten der Krise immerhin noch begründen, während die Medienindustrie einfach den Zug der Zeit ignoriert), also gut, dass auch sie endlich einmal dem Rest der Welt entgegen kommen.

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Wie der Standard schreibt, ist jetzt ein Fox News Journalist gefeuert worden, weil er eine Work Print Kopie von X Men Origins: Wolvie gesaugt hat, um darüber zu berichten.
Die Pointe dahinter ist, der konservative Sender gehört genauso wie das Filmstudio Murdochs News Corp.

All das wäre ja noch keinen Bericht wert, geradezu lächerlich ist aber, mit was für einem Aufwand versucht wird, den "Leaker" zu finden.
Wohlgemerkt, so eine Work Print Kopie ist nur der Rohschnitt, es fehlen Special Effects und laut manchen Standardpostern sogar der Sound.

Abgesehen von dem Weltuntergang, den das Studio herbeiredet wegen den bösen Raubmordkinderschänderkopierterroristen, weil jetzt wo es das im Netz gibt, schaut keiner den Film an, beschlagnahmt das FBI gleich ein ganzes Rechnerzentrum, wo jede Menge Firmen dranhängen, die nix damit zu tun haben.
Zero tolerance
Jessas Na wrote:Diese Raubmordkindschänderkopierterroristen habens doch eh alle verdient. Die spielen alle Killerspiele. Tickende Zeitbomben sind das!
macindd wrote:Ferdinand Morawetz vom VAP
hat sich bei einer Podiumsdiskussion im Februar in Salzburg "ein bisschen" versprochen: Er hat von einem Kinobetreiber erzählt, der ihn angeblich angerufen und gesagt hätte, dass er einen bestimmten Film nicht zeigen werde. Er habe diesen illegal heruntergeladen und festgestellt, dass er es nicht wert sei, gezeigt zu werden. Morawetz hat das als Beispiel dafür genommen, *wie schädlich Raubkopien seien*(!)

Tja, weniger Scheisse produzieren, dann schauts vielleicht auch wer.

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Unter der Schlagzeile "Das Internet im Würgegriff der Medienindustrie" schreibt der Standard was zum Thema, was mir erstens sehr gefällt und wo zweitens Sachen drin stehen, die ich noch nicht wusste (und daher nicht gepostet habe).
Anstatt private Personen einzeln klagen zu müssen, sollen Änderungen an der Rechtslage den Austausch geschützter Inhalte verhindern.

Ein neues Gesetz in Schweden, dem Heimatland der größten Bittorrent-Webseite der Welt The Pirate Bay, zeigt erste massive Auswirkungen auf das Nutzerverhalten im World Wide Web, berichtet die BBC. Das Gesetz basiert auf der Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) der Europäischen Union und erlaubt es Urheberechtsinhabern über eine richterliche Verfügung bei Internet Service Providern (ISP) die Herausgabe von Nutzerdaten von Usern zu erzwingen, die Dateien austauschen.

Eine Studie der Statistik Schweden besagt, dass bereits 8 Prozent der gesamten Bevölkerung Peer-to-Peer-Netzwerke benutzen. Die Erlassung des neuen Gesetzes hat laut einer Statistik des Unternehmens Netnod bewirkt, dass am selben Tag noch der Datenverkehr um ein Drittel eingebrochen ist.

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Am Montag hat das Büro des obersten US-Handelsdelegierten (USTR) - der ranghöchste Diplomat für Handelsangelegenheiten - zum ersten Mal Einzelheiten über das geplante internationale Anti-Piraterie-Abkommen (ACTA) bekanntgegeben.
Wer jetzt glaubt, es gebe wirklich Details oder Textvorschläge, der irrt.
Freilich sei hier noch kein Vorschlagsentwurf vorhanden, so der Text weiter. Die Diskussionen konzentrierten sich vielmehr immer noch darauf, die verschiedenen bestehenden nationalen Regelungen in Erfahrung zu bringen, um danach eine gemeinsame Vorgangsweise zu finden, wie man mit diesen Problemen am besten umgehen sollte.
Was die vorliegende ACTA-Inhaltsbeschreibung des US-Handelsdelegierten betrifft, so finden sich gleich vor der oben zitierten, nämlich in Kapitel zwei, Abschnitt drei ("Maßnahmen zur strafrechtlichen Verfolgung"), "strafrechtliche Prozeduren und Strafen im Fall des Abfilmens ('Camcording') von Filmen oder anderen audiovisuellen Werken". Das heißt: Gefängnisstrafen.

harald
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Das is lustig! Da versuchen Lobbyisten Bestimmungen für Verwertungsgesellschaften in EU RL oder VO unterzubringen mit dem Hinweis auf ominöse Inhalte von ACTA. Und jetzt kommt raus, dass sie sich bisher in den behaupteten Teilen nicht einmal auf einen Textentwurf bei ACTA festlegen konnten. :evil:
--Harald
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dejost
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http://futurezone.orf.at/stories/1602175/

Hannes Eder, Universal Music Austria- Chef und IFPI Präsident gibt der Fuzo ein Interview.
ORF.at: Die Wirtschaftskrise macht sich nicht bemerkbar?

Eder: Die Krise macht sich nicht zusätzlich bemerkbar. Wir spüren den normalen Paradigmenwechsel, der mit dem Prozess der Digitalisierung zusammenhängt. Damit setzen wir uns aber seit Jahren auseinander. Es gibt aber keine Panik, wir haben auch im ersten Quartal 2009 keine Absonderlichkeiten bemerkt.
Und wir wissen ja auch alle, wie sie sich damit auseinandersetzen: Mit Klagen gegen Kunden und mit Lobbying, um die Rechtslage so zu ändern, damit sie den bisherigen Behauptungen entspricht.
ORF.at: Im vergangenen Jahr gab es erstmals auch nennenswerte Einnahmen aus Lizenzierungen etwa an YouTube und last.fm. In welchem Bereich bewegt sich das für einen regionalen Major wie Universal Music Austria?

Eder: YouTube ist nach seinem US-Deal mit den Labels sehr offensiv in die Welt hinausgegangen. In vielen Ländern, darunter auch Österreich, wurden Verträge abgeschlossen. Uns hat das 2008 einen sechsstelligen Betrag gebracht. YouTube hat aber nach vier Monaten die Reißleine gezogen, weil ihnen die Kosten zu hoch waren. Österreich war unter den Ländern, die als verzichtbar galten. Wir mussten deshalb unsere Inhalte sperren lassen.

Momentan befinden wir uns in Nachverhandlungen, um unseren Content wieder freischalten zu können. Wenn das größte österreichische Label in vier Monaten einen sechsstelligen Betrag mit YouTube verdient, kann man sich ausrechnen, was das über den ganzen Markt ausmacht. Nur von YouTube.
ORF.at: Viele dieser Dienste klagen darüber, dass die Abgaben an Labels und Verwertungsgesellschaften zu hoch sind und sich für sie nicht rechnen. Einige haben wieder dichtgemacht, andere ihr Angebot regional beschränkt. Wie stellt sich das aus der Sicht der Labels dar?

Eder: Die Zahlungen an die Musik-Companys killen keinen Dienst. Ich weiß von Verwertungsgesellschaften, dass sie unbeweglicher sind als die Labels. Ich finde es schade, wenn neue Dienste durch stures Festhalten an bisher Gelebtes verunmöglicht werden. Aus unserer Sicht ist es besser, die Tür zu einem Geschäftsmodell aufzumachen. Auch wenn wir im ersten Jahr nicht das Maximum herausholen, erreichen wir dafür mittel- und langfristig etwas.
ORF.at: Seitens der Dienste ist immer wieder von hohen Vorauszahlungen zu hören. Wie sehen solche Verträge konkret aus?

Eder: Es gibt unterschiedliche Modelle. Upfront Payments kommunizieren aber immer mit anderen Parametern aus den Verträgen. Es ist nicht so, dass wird da Handgeld erhalten. Diese Zahlungen sind eine Minimumgarantie, die mit den Erlösen am Ende des Jahres abgerechnet werden. Solche Zahlungen betragen in Österreich üblicherweise nicht mehr als eine sechsstellige Summe. Wenn mein Geschäftspartner aber nicht daran glaubt, dass er eine solche Summe im Jahr hereinspielt, aber von mir die Grundlage für sein Geschäft haben will, dann funktioniert das natürlich nicht.
Auf die Frage, was aus den angekündigten Flatfee- Modellen wurde, wo Musiknutzung in der monatlichen Internetgebühr enthalten ist:
Eder: Weil man einen Partner auf der Telekomseite braucht, der das auch so sieht. Das steht derzeit in Österreich wohl nicht im Fokus. Abgeschrieben ist das Thema aber noch nicht.
ORF.at: Beobachter meinen, dass solche Modelle erst dann funktionieren, wenn die Files auch tatsächlich ohne Einschränkungen genutzt werden können.

Eder: Es wird darüber geredet, eine gewisse Anzahl an Stücken zum Abo auch als MP3 ohne Kopierschutzbeschränkungen anzubieten. Wenn das Modell passt, wäre sogar alles als MP3 möglich. Das muss aber logischerweise eine Preisfrage sein. Man kann sich ohne Mathematikmatura ausrechnen, dass man wahrscheinlich nicht zwingend mehr verkauft, wenn alles im ungeschützten MP3-Format unterwegs ist.

Für mich ist es auch eine Frage des Vertrauens. Zwischen Label und Nutzer muss es eine Vertrauensbasis geben. Darum halte ich von extremen Einschränkungen ganz wenig. Wie bei vielen anderen Modellen auch, wird es hier wohl einen Trial-und-Error-Prozess geben.
Das hat er schön gesagt:
1. Ohne DRM ist das Produkt einfach besser, weil es den Kunden nicht für den Kauf bestraft. Der wird es dann auch eher kaufen wollen.
2. Eine Vertrauensbasis kann man auch herstellen, in dem man Kunden nicht beschimpft und sie nicht verklagt (und in dem man sie nicht mit Raubkopierwarnungen quält, aber das tut die Musikindustrie eh nicht).
3. Ob jetzt die Leute, die DRM- freie Musik schon kaufen würden (ich zB) die Leute aufwiegen, denen die Musik dann weitergegeben wird, weiß ich nicht. Allein die Imageverbesserung sollte einem das aber wert sein.
ORF.at: Sie lizenzieren zwar im Business-to-Business-Bereich - etwa an Nokia. Die IFPI stemmt sich aber vehement gegen eine "Kultur-Flatrate", mit der der Tausch von Inhalten im Netz abgegolten wäre. Was stört Sie daran?

Eder: Ich halte es für ein undemokratisches, kommunistisches Prinzip
:lol:
ORF.at: Inwiefern?

Eder: Zum einen gibt es Leute, die konsumieren überhaupt keine Musik, denen würde diese Gebühr auch abgeknöpft werden.
Leuten Gebühren abknöpfen macht ihm aber sonst kein schlechtes Gewissen. Darüber hinaus, zahlen auch alle TV- Gebühr, auch wenn sie nie fernschauen, Krankenkassenbeiträge, auch wenn sie nie krank sind und - Musikindustrie spezifisch - man zahlt sich auch blöd mit der Urheberrechtsabgabe auf diverse Datenträger, selbst wenn man nur eigene Werke drauf tut!
Zum anderen nimmt das alle Regeln des Wettbewerbs raus. Das wäre die Kapitulation der freien Marktwirtschaft in der Musikwirtschaft. Eine "Kultur-Flatrate" würde letztlich nur über eine gesetzliche Regelung zustandekommen. Da hat dann der Staat die Tarifhoheit. Für mich ist das gleichgesetzt mit Staatskunst, und dann heißt es, bist du ein "guter" Künstler, dann lassen wir den Tarif, wo er ist, bist du "böse", setzen wir ihn um die Hälfte runter. Dem möchte ich mich als Künstler nicht ausgesetzt sehen, und als jemand der ein Business daraus macht, will ich mich dem schon gar nicht ausgesetzt sehen.
Was für ein Quatsch. Erstens eine staatliche Regelung ist nur notwendig, wenn es die IFPI nicht selber aktiv betreibt. Dh sie wäre schon mal sebst dran schuld. Selbst dann, wieso sollte der Staat dann die Tarifhoheit haben? Schon mal was von Grundrechen, Verfahrensbeteiligung der Betroffenen gehört? Und das mit den bösen Künstlern ist so an den Haaren herbeigezogen, ich weiß gar nicht, wie ich das entkräften könnte.
Das mit der Urheberrechtsabgabe sieht die FuZo auch ein, Eder aber nicht:
ORF.at: Die Leerkassettenvergütung funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip.

Eder: Das ist ein anderes System und mit der "Kultur-Flatrate" nicht zu vergleichen. Man kann mit gutem Recht davon ausgehen, dass jemand, der sich eine Leer-CD kauft, auch was draufspielt - Musik, Software oder was auch immer. Die Werke werden privat kopiert, die Künstler fallen um ihr Urheberrecht um. Das muss über den Umweg der Leerkassettenabgabe abgegolten werden. Es steht mir darüber hinaus frei, eine Leer-CD zu kaufen.
Was für ein Unfug. Erstens ist es eben überhaupt nicht anders, zweitens kann man zwar mit gutem Recht davon ausgehen, dass CDs bespielt werden, aber nicht zwangsläufig mit Inhalten, für die die Abgabe zu entrichten ist (zB Backups von eigenen Daten. Ich zB habe hunderte GB nur Backup von meinen gedrehten Kurzfilmen, dafür musste ich auch Abgabe zahlen, habe aber nix zurückbekommen). Das Argument "werden privat kopiert, Künstler fallen um" funktioniert 1:1 eben gerade auch für die Flatrate. Und no na steht es mir frei, eine leere CD zu kaufen. Es steht mir genauso frei, kein Internet zu haben, dann muss ich auch keine Flatrate zahlen.



Zur Three Strikes out sagt er dass er Leute eigentlich nicht verklagen möchte, und dass eh alle "freiwillig" zahlen. Die IFPI verklagt ihre Kunden nicht mehr, und weil es in Frankreich schon beinahe eingeführt ist, kann man es überlegen. Three Strikes out ist jedenfalls nicht verwerflich für ihn, der Weisheit letzter Sch(l)uss ist es nicht. Es geht ihm halt im Endeffekt darum, dass der Urheberrechtsschutz (so wie er ihn versteht) auch mit Sanktionen durchgesetzt werden kann.

Sehr geil finde ich seine Antwort beim Hinweis, dass das französische Modell mehr oder minder ohne jeden Rechtsschutz für die Betroffenen auskommt:
Eder: Ich bin mir ziemlich sicher, dass jemand, der zu Unrecht gesperrt wurde, auch einen Prozess anstreben wird. Dann wird man spätestens beim Entscheid des Europäischen Gerichtshofes wissen, wer recht hat.
Ist das spitze oder was? Nur weil jemand wie Hr Eder 3mal glaubt, ich habe das Urheberrecht verletzt (erinnert ihr euch noch an die Studie, wo Netzwerkdrucker verwarnt worden waren, weil sie angeblich Iron Man runtergeladen haben?), kann ich mir ja in 3 - 8 Jahren vom EuGH (oder meint er den EGMR? Er weiß es wahrscheinlich selber nicht) bestätigen lassen, dass ich eigentlich eh hätte surfen dürfen. Und klar, so ein jahrelanger Prozess kann sich jemand vom Einkommen eines Hr. Eder locker leisten, für die normalen Leute da draußen ist allein das Prozesskostenrisiko Abschreckung genug. Damit rechnet er wahrscheinlich auch.

Mit solchen Kinkerlitzchen hält er sich aber gar nicht auf und geht in die Offensive:
Ich weiß aber auch, mit wem ich spreche, und ich kenn auch die Haltung der Futurezone-Redaktion zu diesen Themen - die wird halt nicht wahrer, weil man länger drauf herumreitet.
Der letzte Satzteil sei auch ihm ins Stammbuch geschrieben. Mit RIESIGEN Lettern. Und Zierzeile.
(Die FuZo repliziert, dass sie als öffentlich- rechtliches Medium eine möglichst breite Berichterstattung anstrebt. Das ist zwar keine Replik auf den Vorwurf, aber trotzdem richtig.)

Ein paar interessante Dinge, die er erwähnt, seien hier noch kurz zusammengefasst: In Aut sind 2/3 mobile Downloads und nur 1/3 "klassischer" Online- Download. Das ist in den meisten Ländern genau andersrum. Das passt imho gut ins Bild, dass es in Aut im Vergleich zur Bevölkerung auch mehr Handyprovider gibt als anderswo.

Außerdem sagt er, dass die CD noch lange überleben wird. Jedoch nicht wegen der peinlichen Werbung für die CD, sondern weil es viele ältere Konsumenten gibt, die nicht umsteigen wollen und weil in Aut sehr viel Volksmusik, Schlager und Klassik verkauft wird. Die letzte CD die ich mir gekauft habe, war auch eine Klassik- CD. Als erstes habe ich sie digitalisiert.

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So spannend auch das Interview ist, das ist noch spannender:

franz. Nationalversammlung kippt HADOPI

http://futurezone.orf.at/stories/1602192/
Die französische Nationalversammlung hat am Donnerstag in einem Überraschungscoup der Opposition mit den Stimmen der Sozialdemokraten, der Grünen und der bürgerlichen Zentrumspartei den Kompromisstext zum Internet-Sperrgesetz "Loi HADOPI" abgelehnt. Wie Reuters und die Tageszeitung "Le Monde" berichteten, konnte das geschehen, weil offenbar nicht genügend Abgeordnete der rechtskonservativen Regierungspartei UMP anwesend waren, die das Gesetz auf den Weg gebracht hatte.
So wie HADOPI bis jetzt nicht fix war, ist es jetzt auch nicht fix weg. Nach Ostern soll es einen erneuten Anlauf geben.

Was jedenfalls auch noch kommen müsste, ist die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit durch das französische Höchstgericht.
Laut der französischen Nachrichtenagentur AFP waren auch einige Abgeordnete der UMP deshalb nicht zur Abstimmung erschienen, weil der Senat in seiner letzten Runde wieder einige Zumutungen für die Internet-User eingefügt hatte, die von der Nationalversammlung aus dem Gesetzestext entfernt worden waren. Unter anderem habe der Senat die Bestimmung wieder eingefügt, nach der die abgeschnittenen User ihre Internet-Verbindung weiter hätten bezahlen müssen. In den ersten beiden "Warnungen" der HADOPI wäre der beschuldigte Nutzer nicht einmal darüber informiert worden, welchen Verstoß gegen das Urheberrecht er überhaupt begangen habe; er hätte auch keine Möglichkeit gehabt, sich vor Gericht gegen die Anschuldigung zu wehren.

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Also, in erster Instanz sind die PirateBay- Betreiber jetzt einmal verurteilt worden. Berufung wurde eh erhoben, und gerade bei solchen großen Schlagzeilen hinkt (m)ein Forum/Blog sowieso hinterher, deswegen mit Verzögerung.
derstandard.at wrote:Alle vier Angeklagten wurden zu einer einjährigen unbedingten Haftstrafe verurteilt. Zusätzlich wurde ein Schadenersatz von 30 Millionen Schwedische Kronen (ca. 2,74 Millionen Euro) ausgesprochen
Und das Geld kriegt natürlich die Musikindustrie, die es aber ganz sicher an die armen KünstlerInnen weitergibt.
Die Pirate-Bay-Betreiber hätten davon gewusst, dass urheberrechtlich geschütztes Material mit Hilfe ihrer Seite vertrieben wird, insofern sei der Tatbestand der Unterstützung solcher Vorgänge erfüllt. Für einige Diskussionen wird wohl in den nächsten Monaten noch eine andere Bemerkung des Richters sorgen, der die Benutzung von Bittorrent bei Pirate Bay an sich als illegal bezeichnete.
Die Höhe des Schadenersatzes ergibt sich daraus, dass das Gericht davon ausgeht, dass Pirate Bay über Werbung großen kommerziellen Erfolg gehabt hat. Rund 10 Millionen schwedische Kronen sollen so jährlich in die Taschen der Betreiber geflossen sein. Eine Behauptung, die die Betreiber bis zuletzt bestritten haben.
Ganz am Hungertuch werden sie schon nicht nagen.

Berufung haben alle wenig überraschend eingelegt, der Standard vermutet dass ein letztinstanzliches Urteil wohl noch 2 - 3 Jahre dauern wird. Im Knast scheinen sie auch nicht zu sitzen und den Schadenersatz wollen sie auch nicht zahlen.

Die Seite wird scheinbar munter weiterbetrieben, und wer sich am meisten über das Urteil freut, ist die schwedische Piratenpartei, die hat jetzt nochmal 6000 Mitglieder mehr und ist damit schon die viertgrößte in Schweden.
Wahrscheinlich treten sie jetzt auch zur EU Wahl an, wo sie laut Umfragen nun viel bessere Chancen haben.

Neue Ermittlungen gibt es auch, weil es eine Seite names Studentbay gibt, wo man halt Uni-Unterlagen tauschen kann und auch dort Urheberrecht verletzt wird und auch dort einer von PirateBay involviert sein soll.


Ich bin technisch ein Laie, aber es sei festgehalten, dass PirateBay ja selbst keine illegalen Inhalte angeboten hat, sondern nur Links zu Dateien, mit denen man solche dann via Torrent-Applikationen runterladen kann. Was man dann runterlädt kann legal (zB Linux-Distros, GPL) oder illegal sein (zB Kommerzmusik, Kommerzfilme).
Und wer macht genau dasselbe? Google.

Aber für Google gelten andere Regelen, das hat ja auch schon der Urheberrechtskonflikt um Googlebooks gezeigt.
derstandard.at wrote:Und der größte Pool für die Suche nach kostenlosen, aber illegal kopierten Files - Google - wird sich auch bei gerichtlicher Verfügung nie abschalten lassen.
"Google kann und tut, was The Pirate Bay immer getan hat. Und wenn sie verklagt werden, würden sie wesentlich interessantere Argumente zu ihrer Verteidigung haben", stellt Ben Edelman von der Harvard Business School laut Forbes fest
Auch der Rohschnitt vom Wolverinefilm soll vor allem über Google gesucht worden sein.

Google (welches beim Suchbegriff "Julis" fast nur Treffer zu "Julia" ausspuckt) soll zwar angeblich versuchen, illegale Treffer zu filtern, sehr erfolgreich sind sie da offensichtlich nicht.

Mehrere Analysten - und auch ich - kommen zum Schluss, solange es Google (oder andere solche Suchmaschinen) gibt, wird sich das von der Contentindustrie wahrgenommene Problem mit Klagen gegen Seiten wie PirateBay überhaupt nicht mildern.

Und Google steht, so schrecklich das auch ist, dem Gesetz recht indifferent gegenüber - und kann sich das auch leisten.

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Studien gibt es ja in beide Richtungen, sowohl wegen Piraterie müssen Metallica und McCartney verhungern, als auch wegen Internetz und P2P Netzwerken können manche Künstler überhaupt erst berühmt werden (MCLars, Arctic Monkeys) bzw sie fördern die Verkäufe.

In die zweite Kategorie fällt eine Studie aus Norwegen, von der der Standard berichtet:
Musikpiraten sind nicht die Feinde, sondern die besten Kunden der Musikindustrie. Zu diesem Schluss kommt eine neue Studie der BI Norwegian School of Managment , wonach P2P-User, die Inhalte stehlen, gleichzeitig auch die meiste Musik kaufen. Glaubt man den Ergebnissen, scheint es, dass die von der Industrie verteufelten Musikpiraten dieser eigentlich das beste Geschäft einbringen und deutlich mehr bei Onlineservices wie iTunes und Amazon MP3 einkaufen als andere Konsumenten. Wie Ars Technica berichtet, erwerben jene Nutzer, die im Zuge der Studie angaben, illegal Musik herunterzuladen, laut BI um zehn mal mehr legale Musik als Personen, die nie etwas illegal aus dem Netz beziehen.
1900 Personen wurden befragt.
Die BI-Studie zeigt auch - wenig überraschend - dass die Altersgruppe der 15- bis 20-Jährigen eher bereit ist, für Downloads als für physische Tonträger Geld zu bezahlen. Die meisten aus dieser Altersgruppe kauften aber dennoch im Schnitt zumindest eine CD in den vergangenen sechs Monaten.
Verschiedene Vertreter der Musikindustrie geben an, dass Ergebnis sei nicht nachvollziehbar.
Was von Seiten der Musikindustrie häufig außer Acht gelassen wird, ist die Tatsache, dass das Web, das gesamte Konsum- und Kaufverhalten verändert hat. Online werden anstatt kompletter Alben - wie bei CDs die Regel - sehr viel mehr Einzeltracks und individuell zusammengestellte Bündel verkauft. Dadurch erklärt sich auch zumindest zum Teil, warum die phyischen Verkäufe derart im Abnehmen sind und sich das auch auf die Gesamtverkäufe negativ auswirkt.

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Die PirateBay- Betreiber sind in die Berufung gegangen und wollen das Verfahren als ganzes bekämpfen, weil ein Richter in mehreren Urheber-Interessensorganisationen tätig und Mitglied der Rechtsschutzorganisation der schwedischen Industrie. Diese engagierten sich wiederum in dem Prozess gegen die Betreiber des Filesharing-Portals. Der Richter selbst sieht sich nicht als befangen (nona, sonst hätte er am Prozess ja auch nicht mitgewirkt.)
Neue Befürchtungen, dass ACTA über die EU Ebene zu uns herein kommt gibt es auch, obwohl immer noch nicht klar ist, was genau drin stehen soll.


Jetzt aber etwas wichtiges, was mir trotz geflissentlicher Medienbeobachtung entgangen ist:

http://futurezone.orf.at/stories/1602627/
19. Februar ergangenen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einem Rechtsstreit zwischen Tele2 und der österreichischen Gesellschaft zur Wahrung von Leistungsschutzrechten (LSG). In dem Fall, der dem EuGH vom österreichischen Obersten Gerichtshof (OGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt wurde, geht es um die Herausgabe von Nutzerdaten an Rechteinhaber durch Internet-Anbieter.

Der EuGH bejahte in seinem Beschluss den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber, ließ jedoch offen, unter welchen Voraussetzungen Auskünfte erteilt werden müssen. Der österreichische OGH muss nun die Verhältnismäßigkeit klären und entscheiden, ob der Auskunftsanspruch schon bei geringfügigen oder erst bei gravierenden Urheberrechtsverstößen gegeben ist.

Das europäische Gericht stellte in seinem Beschluss auch fest, dass die Vermittlerrolle der Access-Providern durchaus so auszulegen sei, dass gegen sie auch Unterlassungsansprüche gestellt werden können (§81 UrhG).
!!!

Zur Haftung der Proiver gibt Kollege Schmidbauer Entwarnung, zum Hereinschwappen der deutschen Klagewelle jedoch nicht:
Der Salzburger Richter und Betreiber der Website Internet4Jurists weist gegenüber ORF.at darauf hin, dass Unterlassungsansprüche im österreichischen Recht strenger geregelt seien als in anderen Ländern. Unterlassungsansprüche gegen österreichische Provider würden nur dann bestehen, wenn sie die Handlungen der eigentlichen Täter bewusst gefördert hätten. "Es genügt nicht, dass sie geschehen ist", so Schmidbauer. Er verstehe jedoch die Befürchtungen der Provider, sagt Schmidbauer: "Sie sind von der Hand zu weisen, weil man ja nicht weiß, wie es auf europäischer Ebene weitergeht."

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Der Alchemist
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Eine kleine Reminiszenz an vergangene Blödheiten der Musikindustrie:

Klick mich!
Gnothi seauton. Kai genoio, hoios essi.

harald
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Post by harald »

Die Schlacht um Hadopi geht weiter:

Auf EU Ebene wird sich heute etwas entscheiden, denn es steht die Abstimmung des Telekompaktes in zweiter Lesung bevor.

Der Kompromissvorschlag stellt derzeit auf den Tribunalsbegriff der EMRK ab, was HADOPI als Verwaltungsbehörde in F wieder ermöglichen würde.

http://futurezone.orf.at/stories/1603021/

F selber kämpft mit 214 Abänderungsanträgen. Daher musste der Abstimmungstermin auf 12 Mai verschoben werden.

http://futurezone.orf.at/stories/1603027/

Ich warte gespannt auf die Ergebnisse!
--Harald
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harald
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Post by harald »

Apropos, wem die Parlamentshomepage zu kompliziert ist, dem kann ich die La Quadrature Homepage ans Herz legen!

http://www.laquadrature.net/fr -> Französisch
http://www.laquadrature.net/en -> Englisch
--Harald
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harald
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Post by harald »

Und es muss doch ein Gericht sein! So zumindest der heutige Beschluss des Europäischen Parlaments. Die Konsequenz: Das Vermittlungsverfahren geht los und heuer wird nix mehr beschlossen.

Das Abstimmungsergebnis war überraschend eindeutig:
407 votes for, 57 against. 88% of the European Parliament approved again the amendment
http://www.laquadrature.net/en/amendmen ... pted-again
--Harald
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http://futurezone.orf.at/stories/1603247/

1 Schritt vorwärts und 2 zurück. Hadopi wird wieder wahrscheinlicher:
Am Dienstagnachmittag wurde nach einer Debatte in der französischen Nationalversammlung das Gesetz zur Einführung einer Internet-Sperrbehörde Loi HADOPI verabschiedet.
Alleine 284 der Pro-HADOPI-Stimmen stammen dabei von Politikern der rechtskonservativen Regierungspartei UMP. Die Fraktionen der Sozialdemokraten (SRC) und der demokratischen Linken (GDR, PC und Grüne) stimmten dagegen.
Das Gesetz zur Installation der Internet-Sperrbehörde kommt laut der französischen Tageszeitung "Le Monde" noch am Mittwoch in den Senat, wo es voraussichtlich endgültig angenommen wird. Eine Hürde für HADOPI ist allerdings die Prüfung des Gesetzes durch den Obersten Gerichtshof auf seine Verfassungskonformität.
Die HADOPI soll nach zweimaliger Warnung auf Zuruf der Rechteinhaber dafür sorgen, dass Internet-Nutzern der Zugang für bis zu ein Jahr gesperrt wird. Bei den ersten beiden Warnungen erfährt der User dabei nicht, wessen Rechte er verletzt haben soll.

Wenn HADOPI vom Senat angenommen wird, gibt es laut "Le Monde" ab Herbst die ersten Mails mit Verwarnungen. Im Wiederholungsfall werden die ersten Aussetzungen des Zugangs zum Internet ab Anfang 2010 stattfinden.

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Es sieht so aus, als würde die schwedische Piratenpartei Mandate fürs Eu parlament ergattern können, zumindest prophezeien das einige Medien:

http://euwahl09.orf.at/stories/1603278/
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OGH entscheidet gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs.

http://www.internet4jurists.at/entschei ... 25_08d.htm
Reprographievergütung ist nur für Geräte zu leisten, die ihrer Art nach zur reprographischen oder nach ähnlichen Verfahren ausgeführten Vervielfältigung bestimmt sind; dies trifft auf Personal-Computer (PC) nicht zu, für sie ist keine Reprographievergütung zu leisten.
http://futurezone.orf.at/stories/1603834/
Seit 2006 forderten die Verwertungsgesellschaften Literar Mechana (Autoren und Verleger) und die Verwertungsgesellschaft bildender Künstler (VBK) eine Urheberrechtsabgabe auf jeden erstmals in Österreich gewerbsmäßig in Verkehr gebrachten PC in der Höhe von 18 Euro netto.
Zwischenhändler wie auch Endkunden haben laut Aussendung jetzt die Möglichkeit, die Reprografieabgabe vom Verkäufer zurückzufordern. Ist die Abgabe auf der Rechnung extra ausgewiesen, so dürfte es keine Probleme geben. Problematischer sei das hingegen, wenn die Abgabe nicht auf der Rechnung aufscheint.

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http://futurezone.orf.at/stories/1603949/

Bandion-Ortner gegen Netzsperren.
Sie halte die gesetzliche Verpflichtung von Internet-Anbietern, ihren Kunden nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen und zweimaliger Verwarnung den Netzzugang zu sperren, für keine gute Lösung, sagte Bandion-Ortner bei einem von der Plattform Geistiges Eigentum veranstalteten Symposion am Mittwoch in Wien.
Der Einschätzung ihrer Gastgeber, dass schöpferische Leistungen im digitalen Zeitalter zunehmend entwertet würden, wollte sich Bandion-Ortner nicht anschließen. Sowohl der europäische als auch der österreichische Gesetzgeber halten den Wert der schöpferischen Leistung hoch."

Der Rechtsrahmen in Österreich sei "durchaus ausreichend, um erfolgreiche Strategien" gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz zu entwickeln, argumentierte die Ministerin.

Dazu sei jedoch auch die Einbindung der Provider erforderlich. "Rechteinhaber und Provider müssten eine gemeinsame Lösung finden, die von einem möglichst breitem Konsens getragen ist", forderte Bandion-Ortner: Es brauche ein Bündel an Maßnahmen, um den Bedürfnissen von Konsumenten, Unternehmen und Urhebern gerechtzuwerden.
Und was jetzt kommt, freut mich gar nicht:
Eine Pauschalvergütung für Inhalte aus dem Netz in Form einer Kultur-Flatrate, wie sie zuletzt etwa von den europäischen Grünen zur Diskussion gestellt wurde, hält Bandion-Ortner für "rechtlich nicht zulässig". Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang auf internationale Vereinbarungen etwa im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), die Rechteinhabern ein Ausschließlichkeitsrecht und nicht nur einen Vergütungsanspruch einräumen.
Ich geb zu, ich habe mich in letzter Zeit zu wenig mit dem Thema beschäftigt und habe momentan auch keine Nerven dazu. Aber das, was sie sagt, könnte durchaus stimmen, und dann hat diese Idee wohl einen ziemlichen Dämpfer bekommen.

Wenigstens macht sie gute Vorschläge, die scheinbar schon möglich sein werden:
Bandion-Ortner sprach sich jedoch dafür aus, dass für bestimmte Formen der Nutzung von Inhalten, etwa der öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Musik in Urlaubsvideos, andere Nutzungsregelungen gelten sollen. Es müsse jedoch den Rechteinhabern überlassen bleiben, für solche Nutzungsformen Modelle zu finden. Falls das nicht möglich sei, gebe es mit der Treuhandschaft durch Verwertungsgesellschaften durchaus Lösungen, wie eine solche Nutzung rechtlich ermöglicht werden könne.

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Fuzo wrote:Frankreichs oberste Verfassungshüter haben das umstrittene "Loi HADOPI" gekippt und damit der Sperre des Internet-Zugangs nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen ohne Beiziehung eines Richters eine Absage erteilt. Kulturministerin Christine Albanel will das Gesetz entsprechend anpassen. Die in dem Gesetz vorgesehenen Netzsperren würden der Kommunikationsfreiheit widersprechen, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt sei und heute auch die Nutzung des Internets umfasse, erklärte der Verfassungsrat am Mittwoch. Über einen solch schweren Eingriff dürfe nur ein Richter entscheiden und nicht eine von der Pariser Regierung geplante Kontrollbehörde.

Die französische Nationalversammlung hatte das umstrittene Gesetz nach monatelangen Diskussionen Mitte Mai beschlossen. Die oppositionellen Sozialisten waren daraufhin vor den Verfassungsrat gezogen. Der entschied nun ähnlich wie die Abgeordneten des Europaparlaments, die Sperren ohne Beiziehung eines Richters ebenfalls ablehnen. Die französischen Verfassungshüter verwiesen zudem darauf, dass das französische Gesetz zu den Netzsperren die Unschuldsvermutung untergrabe, weil der Besitzer des Anschlusses und nicht unbedingt der Verursacher der Urheberrechtsverletzung bestraft werde. Der Anschlussinhaber müsse beweisen, dass er nicht unautorisiert heruntergeladen habe. Diese Beweislastumkehr sei nicht verfassungsgemäß.

Nach dem französischen Gesetz hätte eine Behörde Internet-Nutzern nach dem Verdacht von Urheberrechtsverletzungen auf Zuruf der Rechteinhaber zunächst Abmahnungen verschickt. Bei mehr als zwei Verstößen drohte die Sperrung des Anschlusses für bis zu einem Jahr; die Internet-Gebühren hätten dennoch weitergezahlt werden müssen.

Die Entscheidung der Verfassungsrichter sei ein großer Sieg für die französischen Bürger, teilte die Bürgerrechtsbewegung La Quadrature du Net auf ihrer Website mit. Das Gesetz sei damit gestorben. Die Bürgerrechtler mahnten jedoch zur Wachsamkeit. Das nächste Gesetz zur Kontrolle des Internets in Frankreich sei bereits in Vorbereitung. La Quadrature du Net spielte damit auf ein Ende Mai von der französischen Regierung eingebrachtes Gesetzesvorhaben an, das unter der Abkürzung LOPPSI 2 (Loi d'orientation et de programmation pour la performance de la securite interieure) läuft und unter anderem den Einsatz von Internet-Filtern vorsieht.

In einer ersten Reaktion ließ Kulturministerin Christine Albanel, Vorkämpferin für das Netzsperrengesetz, verlauten, dass sie die Entscheidung zur Kenntnis genommen habe. Es gehe ihr nun darum, das Gesetz so schnell wie möglich so zu modifizieren, dass ein Richter über die Netzsperre zu entscheiden habe. "Es wird keine Verzögerung geben", so Albanel auf der Website des Ministeriums, "Die ersten Warnbotschaften werden noch in diesem Herbst an die Internet-Nutzer verschickt werden."

Wenn das HADOPI-Gesetz tatsächlich so modifiziert wird, dass die Netzsperre mit richterlichem Beschluss erfolgt, dann ist es auch konform zur vom EU-Parlament zuletzt verabschiedeten Fassung der Rahmenrichtlinie im Telekompaket der Union. Dieses wiederum steht auf der Tagesordnung des Treffens der EU-Kommunikationsminister, das am Donnerstag und Freitag in Luxemburg stattfinden wird, wenngleich für diesen Termin noch kein Beschluss zu erwarten ist. Auf Grundlage der jüngsten Entwicklungen wird nun auch die französische Regierung im Minsterrat der Verabschiedung des Telekompakets zustimmen können, ohne dabei ihr Gesicht zu verlieren.
Gnothi seauton. Kai genoio, hoios essi.

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Mal wieder ein Posting, welches in mehrere Threads passt, zB diesen hier und den über Ver(w)irrungen der EU.

Hier zeigt sich nämlich schön, wie Partikulärinteressen die (8ung, Spekulation) eher von Lobbyisten als von demokratisch legitimierten Mehrheit getragen werden, einen EU weiten etwas, hier den Fortschritt der Telekommunikationstechnologie, effektiv blockieren können.

http://futurezone.orf.at/stories/1604220/
Während das [EU-]Parlament mit wachsenden Mehrheiten wiederholt für einen Richtervorbehalt [für Netzsperren, siehe auch weiter oben] gestimmt hatte, beharrte der Ministerrat darauf, dass ein nicht näher definiertes "Tribunal" genüge, um Internet-Sperren auszusprechen.

Da Entschlüsse im Ministerrat aber einstimmig sein müssen, hat jedes Land ein Quasivetorecht, das freilich selten genug ausgeübt wird. Angesichts der Entscheidung des französischen Verfassungsgerichts, das im Wesentlichen genau dasselbe gesagt hatte wie das EU-Parlament, hätte man annehmen können, dass die französische Regierung und Sarkozy dem nun auch Rechnung tragen.
Aus dem Büro der österreichischen Verkehrsministerin Doris Bures war jedoch Gegenteiliges zu erfahren.

Da es ein informelles Treffen gewesen sei, gebe es keine offizielle Reaktion des Ministerrats. Herausgekommen sei bei dem Treffen aber, dass das gesamte Telekompaket in den Vermittlungsausschuss zwischen Parlament und Rat gehen müsse, hieß es aus dem BMVIT am Freitag zu ORF.at. Der Rat habe die Kommission - die vermittelt nämlich - um ein Papier gebeten, das die "Grundrechte im Internet" definiert.
Übersetzt heißt das: Sarkozy blockiert auch weiterhin eine der umfangreichsten und wichtigsten Richtliniennovellen in der jüngeren EU-Gesichte zum Thema Telekommunikation, um seine Pläne für Internet-Sperren bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen durchzudrücken.

Das Telekompaket soll eine neue Gesetzesgrundlage für den Telekomsektor schaffen. Es besteht aus mehreren Richtlinien. Darunter sind auch Bestimmungen zur neuen EU-Regulierungsbehördenkonferenz (BEREC) und Vorgaben über die Verteilung freiwerdender Frequenzen, die "Digitale Dividende".
Daraus wird vorerst einmal nichts. Denn während in den anderen Punkten längst Einung erzielt werden konnte, drehte sich die Diskussion zuletzt einzig und allein um die Frage: Unter welchen Umständen kann einem Benutzer der Internetzugang gesperrt werden?

Auf Zuruf Dritter Abmahnschreiben an ihre Kunden verschicken zu müssen bzw. den Internet-Zugang zu deaktivieren, missfiel den Netzbetreibern generell. Schließlich besteht deren Geschäft darin, den Zugang zum Netz zu ermöglichen, nicht ihn abzuschalten.
Soweit ich mich erinnere, waren ja nicht nur Swoboda und Lichtenegger dagegen, sondern auch Karas, der mit überwältigender Anzahl an Vorzugsstimmen wieder gewählt wurden. Es darf also weiter gehofft werden.

harald
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Um HADOPI ist es in letzter Zeit ruhig geworden. Hier die letzten Neuigkeiten dazu:
F: Internet-Sperren sollen ins Strafgesetzbuch
Aburteilung im Schnellverfahren

Wie die französische Tageszeitung "Liberation" am Mittwoch berichtet hat, will die französische Regierung die umstrittenen Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen nun im Strafgesetz unterbringen. Die französischen Verfassungshüter hatten der als Sperrbehörde vorgesehenen Einrichtung HADOPI unlängst die Zähne gezogen und verfügt, dass die Sperre des Internet-Zugangs als Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung nur von einem Richter verfügt werden dürfe.

Unlizenzierte Downloads als Fälschungen
Bisher konnten Richter einen Angeklagten bei nachgewiesenen Fälschungsdelikten mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen oder zur Zahlung eines Bußgelds in Höhe von bis zu 300.000 Euro verurteilen. Nun soll als weitere Option die Sperrung des Internet-Zugangs von bis zu einem Jahr hinzukommen.

Verhängt werden sollen die Strafen im Rahmen von vereinfachten Gerichtsverfahren ohne Publikum, wobei sich die Regierung an der Vorgehensweise bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung orientiert. Damit sollen, so die Regierung, die Gerichte nicht belastet werden. Der Vorschlag aus dem Hause von Kulturministerin Christine Albanel soll am 24. Juni im Ministerrat vorgestellt werden, in den Nationalrat soll er Anfang Juli kommen.

Laut "Liberation" betont Albanel den abschreckenden Charakter der Maßnahme. Eine massenhafte Abtrennung der User vom Internet würde man eher als Scheitern auffassen.
http://futurezone.orf.at/stories/1604879/
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harald
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Bisher ziemlich vernachlässigt: Die Netzsperrendiskussion in D gegen kinderporographische Seiten. Ursprünglich war die Idee seiten des zuständigen Ministeriums eine Excel Tabelle an die Provider weiterzugeben und die DNS Zugänglichkeit zu sperren. Problemedabei: wenn der DNS Zugang gesperrt wird, bleiben die Seiten weiterhin über die IP Adresse zugänglich. Außerdem waren auf der Liste Seiten, die unverdächtig sein sollen!
Netzsperrengegner planen Verfassungsklage
Mahnwache am Donnerstag geplant

Die Initiatorin der Bundestagspetition gegen Internet-Sperren in Deutschland hat eine Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet angekündigt. Sollte das Gesetz in der geplanten Form den Bundestag am Donnerstag passieren, könne sie sich vorstellen, zu klagen, sagte Franziska Heine der Wochenzeitung "Der Freitag".

Mit ihrer Eingabe gegen die Novellierung des Telemediengesetzes reichte Heine dem Bericht zufolge die bisher erfolgreichste Petition in der Geschichte des Bundestages ein. Inzwischen wird sie von mehr als 130.000 Mitzeichnern unterstützt. Die Gegner fürchten den Aufbau einer "Zensurinfrastruktur", die bald auch auf andere Bereiche im Netz ausgedehnt werden könnte.

Der "Arbeitskreis gegen Zensur", der sich aus verschiedenen Organisationen und Einzelpersonen zusammensetzt, ruft zudem zu einer Mahnwache am Donnerstag auf dem Platz des 18. März auf, wie die Bürgerrechtsorganisation FoeBuD in einer Aussendung am Mittwoch mitteilte.
--Harald
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harald
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Heute gibts viel zu berichten:

Die TKG Novelle wurde beschlossen. Und schon entbrennt ein Streit um die freigewordenen Frequenzen durch die Umstellung auf Digital TV zwecks Nutzung für Breitbanddienste. Problem dabei: Die Frequenzen werden zum Teil auch für Bühnenmikros verwendet. Außerdem muß man auf die Nachbarländer Rücksicht nehmen, den Funkwellen machen bekanntlich an Landesgrenzen nicht halt. In D wurden die freigewordenen Frequenzen neu vergeben. I hat hingegen die Frequenzen nicht freigegeben.
--Harald
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harald
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Zeitungsverleger fordern Zugriff auf IP-Adressen
VÖZ: Jagd auf Urheberrechtsverletzer geht vor Datenschutz

Die Zeitungsverleger schlagen in Sachen Urheberrecht einen schärferen Ton an und konstatieren "akuten Handlungsbedarf seitens der Politik". Um redaktionelle Inhalte vor einer genehmigungslosen Verbreitung zu schützen, fordert der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) rechtliche Konsequenzen.

Notwendig sei die gesetzliche Klarstellung, dass eine Zeitung oder ein Magazin als Ganzes sowie die einzelnen redaktionellen Inhalte auf News-Portalen geistiges Eigentum der Verleger sind und jegliche kommerzielle Nutzung dieses Contents grundsätzlich der Zustimmung des Verlegers bedarf, so der VÖZ am Freitag in einer Aussendung.

Zugriff auf IP-Adressen
Die unbefugte Vervielfältigung und kommerzielle Nutzung fremden geistigen Eigentums müssten als Eigentumsdelikt geahndet werden, weil sie dem Urheber die wirtschaftliche Verwertbarkeit seiner Schöpfungen nehmen, so der VÖZ. Jede genehmigte Nutzung für unmittelbare oder mittelbare kommerzielle Zwecke müsse vergütet werden.

Weiters fordern die Verleger eine gesetzliche Regelung zur zeitlich befristeten Speicherung von Nutzerdaten, also etwa die Zuordnung von IP-Adressen. Datenschutz dürfe hier nicht als Deckmantel für Rechtsverletzungen missbraucht werden, hieß es. Von der Politik erwartet der VÖZ "ein klares Bekenntnis zum Urheberrechtsschutz und ein Eintreten gegen Versuche auf EU-Ebene, bestehende Regelungen durch eine Erweiterung der freien Werknutzung zu verwässern".

Vorratsdatenspeicherung ante portas
Der VÖZ hat im April gemeinsam mit dem Musikindustrieverband IFPI die "Plattform Geistiges Eigentum" initiiert. Gemeinsam wollen Musikindustrie und Zeitungsverleger demnach für den "Schutz des geistigen Eigentums" kämpfen.

Im September will das federführende Infrastrukturministerium einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorstellen, die alle Provider zur Speicherung und sämtlicher Internetverkehrs- und Handystandortdaten verpflichtet.

(APA)
Das ist ja mal wieder supa. Da glaubt man die Feinde nur bei den Verwertungsgesellschaften (Littera mechana & Co) und jetzt schlägt sich auch noch der VÖZ auf dessen Seite.

Wo bleibt der Erfolg der PPÖ als gegensteuerndes Element? :(
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D hat gestern um 20 Uhr ein Internetsperrgesetz erlassen. Kritikpunkt da wie auch in F.: kein Richtervorbehalt bei der Kontrolle. Stattdessen gibt es ein fünfköpfiges Gremium, das aus zumindest 3 Volljuristen besteht und beim Bundesbeauftragten für Datenschutz angesiedelt ist. Letzterer ist nicht glücklich darüber. Außerdem wird von einigen Parteien behauptet, dass die Kompetenzverteilung dadurch ausgehebelt wird, da für Polizeiangelegenheiten die Länder verantwortlich sind.

Es wird spannend. Schade, dass aus HADOPI in anderen Ländern nichts gelernt wurde.

http://futurezone.orf.at/stories/1605325/
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http://derstandard.at/1244460974403/19- ... in-den-USA

Heraushebungen von mir.
In einem vielbeachteten Prozess hat ein US-Schwurgericht in Minnesota am Donnerstag eine 32-jährige Angestellte wegen Weitergebens von Musikdateien an andere Internetnutzer verurteilt. Jammie Thomas-Rasset wurde für schuldig befunden, 24 Songs illegal über die Internet-Tauschbörse Kazaa verbreitet zu haben. 1,92 Millionen Dollar (1,379 Mio. Euro) muss sie deshalb an sechs Plattenfirmen zahlen: an Capital Records, Sony BMG Music, Arista Records, Interscope Records, Warner Bros. Records und UMG Recordings.
Dazu passend diese Meldung:
orf.at wrote:Die Musikmesse Popkomm fällt in diesem Jahr überraschend aus. "Viele Unternehmen können es sich wegen des Diebstahls im Internet nicht mehr leisten, an der Popkomm teilzunehmen", sagte der Messegründer und Vorstandsvorsitzende des deutschen Bundesverbandes Musikindustrie, Dieter Gorny, gestern gegenüber der deutschen Nachrichtenagentur dpa.

"Die digitale Krise schlägt voll auf die Musikwirtschaft durch", so Gorny. Deshalb sei die Absage auch als Aufforderung an die Politik zu werten, mehr gegen Internet-Piraterie zu tun.

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http://futurezone.orf.at/stories/1607576/
Auf Antrag der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA untersagte das Landgericht dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes Rapidshare.com am 12. Juni per Urteil, circa 5.000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Damit erging erstmals eine Entscheidung gegen einen Sharehoster mit einem Wert von 24 Millionen Euro.
Der Tauschbörsendienst ist nach dem Urteil nun selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden Musikwerke über seine Plattform in Zukunft nicht mehr erfolgt. Die fortlaufende Kontrolle durch die Rechteinhaber ist damit nicht mehr notwendig. Das bedeutet, dass die urheberrechtlich geschützten Musiktitel nicht mehr via Rapidshare.com verbreitet werden dürfen.
Also, in D muss sogar der bloße Beteiber kontrollieren, dass über sein Programm keine Raubmordkopien getauscht werden.
Soweit ich das das deutsche Gerichtssystem richtig verstehe, gibt es eh noch das Oberlandesgericht.
Last edited by dejost on 24 Jun 2009, 15:00, edited 1 time in total.

harald
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Rapidshare ist kein P2P!

Rapidshare stellt den Speicherplatz für die Dateien direkt zur Verfügung. Jetzt müssen sie eine Inhaltskontrolle durchführen, was zwar auch nicht besser ist, aber eine Verfielfältigungshandlung setzt Rapidshare selbst nicht in vergleichbarer Art mit Tauschbörsen. Denn immerhin werden die Dateien von den Nutzern auf die Server hochgeladen.

Schlecht recherchierter Artikel kann man dazu nur sagen.
--Harald
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Frankreich, wiedereinmal:
Fuzo wrote:Nachdem das französische Verfassungsgericht das Netzsperrengesetz "Loi HADOPI" in Teilen abgelehnt hat, unternimmt die rechtskonservative Regierung unter verstärktem Druck von Staatspräsident Nicolas Sarkozy einen erneuten Anlauf, das umstrittene Projekt mit der Verfassung und den Menschenrechten vereinbar zu machen. Auch in Deutschland gibt es neuen Streit über Netzsperren.

Die französischen Verfassungsrichter hatten moniert, dass die geplante Abschaltung des Internet-Zugangs ein so tiefer Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger sei, dass diese nur von einem ordentlichen Gericht verfügt werden dürfe, nicht vom Beamtengremium der HADOPI.

Sarkozy hat nun die ihm treu ergebene Kulturministerin Christine Albanel ihres Amtes enthoben. Gleichzeitig nimmt er ihren Nachfolger Frederic Mitterrand aus der Schusslinie, indem er, wie "Le Monde" berichtet, das Dossier HADOPI an Justizministerin Michele Alliot-Marie übergeben hat. Mitterrand solle in den Prozess allerdings weiterhin "eingebunden" sein.

Dieser Wechsel des Dossiers ins Justizministerium ist auch ein Zeichen dafür, dass die Regierung nach dem gescheiterten Versuch der Etablierung para-legalistischer Strukturen nun auf noch mehr Härte und Abschreckung durch das Strafrecht setzt. Die neuen Maßnahmen wurden am Mittwoch im Ministerrat diskutiert.

Insgesamt sollen, so das Wirtschaftsblatt "Les Echos", fünf neue Artikel in das Gesetz eingefügt werden. Künftig sollen auf Anweisung der HADOPI, die damit zur reinen Durchreichestelle für Anschuldigungen der Rechteinhaber wird, Schnellgerichte die Filesharer aburteilen, deren Verfahren nicht öffentlich sind.

Den Richtern würden demnach drei Instrumente zur Bestrafung der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer zur Verfügung stehen: die bekannte Kappung des Internet-Anschlusses, wobei der Beschuldigte eine Strafe in Höhe von bis zu 30.000 Euro riskiert, sollte er es wagen, sich bei einem anderen Provider einen Account zu holen. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf war vorgesehen, die gesperrten User in eine Schwarze Liste einzutragen - ein Provider, der einen Kunden auf dieser Liste akzeptiert hätte, wäre bestraft worden.

Weiters können die Richter die Beschuldigten wegen "Fälschung" zu einer Geldstrafe oder zu einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilen. Die Regierung überlege auch die Einführung eines einfachen Bußgelds in Höhe von 1.500 Euro für Beschuldigte (3.000 Euro im Wiederholungsfall). Diese Strafen seien einfacher und schneller durchzusetzen als die Sperrung der Internet-Zugänge und würden wohl auch auf weniger Widerstand seitens der Provider stoßen, so "Le Monde".

Gegenüber "Les Echos" zeigte sich Pascal Negre, Chef von Universal Music France, mit den neuen Vorhaben der Regierung zufrieden: "Das könnte effizient funktionieren. Ab dem Zeitpunkt, ab dem es im Strafrecht steht, kommt der Verstoß in die Strafakte. Das schreckt ab."

Der sozialdemokratische Europaabgeordnete Guy Bono, Gegner des Netzsperrengesetzes, befürchtet dagegen, dass die Nutzer doppelt bestraft werden könnten: durch die Kappung des Internet-Anschlusses und durch Zahlung eines Bußgelds wegen Fälschung.

Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net bezeichnete in einer Aussendung die neuen Pläne als "noch absurder als die vorherigen". Die Regierung versuche verbissen, den abgeschossenen Gesetzestext zu "patchen".

Jeremie Zimmermann, Sprecher der Organisation, weist auf einen wichtigen Punkt hin: Nun seien zwar ordentliche Gerichte in den Entscheidungsprozess eingebunden, allerdings würden diese ihre Informationen zuallererst von der HADOPI erhalten, die sich ihrerseits auf Daten der Rechteinhaber und -verwerter stütze.

Diese seien "zwangsläufigerweise voller Fehler" und würden auch Unschuldige betreffen. Insgesamt führten die neuen Bestimmungen nur dazu, dass die Maßnahmen teurer würden, so Zimmermann.

Unterdessen gibt es auch in Deutschland Streit über Netzsperren bei Verstößen gegen das Urheberrecht. Die Wochenzeitung "Die Zeit" hatte vorab gemeldet, dass im Wahlprogramm der CDU auch ein Passus enthalten sei, nach dem die Partei nach der Wahl Netzsperren-Maßnahmen auf den Weg bringen würde. Ein entsprechendes Dokument tauchte am Mittwoch auch auf der Whistleblower-Website Wikileaks auf.

Auf eine Rückfrage von ORF.at, ob die CDU wirklich "Three Strikes Out" nach französischem Vorbild in Deutschland einführen wolle, wie im Wikileaks-Dokument aufgeführt ist, wollte eine Sprecherin der Partei am Mittwoch nicht antworten und verwies darauf, dass das endgültige Programm erst kommende Woche präsentiert werde.

Man nehme zu unfertigen Dokumenten nicht Stellung, hieß es. Gegenüber der Berliner "Tageszeitung" ("taz") hatte Martina Krogmann (CDU) bestritten, dass die Partei für Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen sei. Man wolle Rechtsverletzungen "effektiv unterbinden", habe aber den Passus über "Three Strikes Out" nach französischem Vorbild gestrichen. "Vorerst", kommentiert die deutsche Bürgerrechtler-Plattform Netzpolitik.org.
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@Rapidshare:
Das war ein bisschen mein Fehler auch, habe nicht gewusst, dass Rapidshare kein P2P ist.

Jetzt wo ich mich aber etwas eingelesen habe, weiß ich, dass es früher eh auch schon solche Urteile gabe, nur hat das damals nur eine Handvoll Titel betroffen, und jetzt halt 1000e.

@HADOPI:
Na, mal schauen was da rauskommt.

@heute:

http://www2.aon.at/portal_nl/portal_new ... oerse.html

Die Telekom schreibt in ihrem Newsletter, dass Tauschbörsen eh ok sind - wenn man halt nix illegales damit mach. Aber sie sagt gleich, welche Clients empfehlenswert sind und wie man sie konfiguriert.
Sehr sympathisch, auch wenn sie das vermutlich nur macht, weil ohne P2P würden nur Einzelpersonen unbeschränkten Up/Download machen.

harald
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Hoppla, vor lauter Hadopi hin und her, fast einen Meilenstein bei der Schutzfristverlängerung betreffend Tonträger verpasst: Da gabs am 23.04.2009 einen Beschluss des EP:

http://www.europarl.europa.eu/sides/get ... anguage=DE

Kurz: Verlängerung auf 70 Jahre statt auf 95 (=Kommissionsvorschlag).

Naja, es wurde verlängert (schlecht) und somit an die restlichen Schutzfristen im Urhaberrechtsbereich angepasst (als systemvereinheitlichung eigentlich gut).
--Harald
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Der Alchemist
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Post by Der Alchemist »

Kaum ein Tag ohne einschlägige "Wohltaten". Diesmal wieder aus Frankreich:
Im Rahmen des Internet-Sperrgesetzes HADOPI 2 will die rechtskonservative französische Regierung die Offenheit von Internet-Verbindungen kriminalisieren. Die Opposition befürchtet, dass damit eine Verpflichtung zur Installation einer staatlichen "Sicherheitssoftware" verbunden sein könnte. Wie die Tageszeitung "Liberation" am Donnerstag berichtet hat, hat der französische Senat anlässlich der Behandlung des Internet-Sperrgesetzes HADOPI 2 eine besonders umstrittene Passage wieder in das Vorhaben eingebracht.

Die französischen Internet-Nutzer sollen dazu gezwungen werden, ihre Zugänge gegen etwaigen Zugriff Dritter zu sichern. Das gilt besonders für die Verschlüsselung von WLAN-Zugängen. Tun sie das nicht, droht ihnen eine Strafe von 1.500 Euro. Laut einem Bericht des Senators Michel Thiolliere, der der rechtskonservativen Regierungspartei UMP angehört, sollen jene Internet-Nutzer bestraft werden, die die Sicherung ihres Zugangs "vernachlässigt" und dazu nicht "die notwendigen Mittel" eingesetzt hätten.

In der französischen Nationalversammlung war bereits über den Einsatz einer staatlichen "Sicherheitssoftware" debattiert werden. "Liberation" zitiert Thiolliere: "Wer diese Software einsetzt, wird abgesichert sein." Umkehrschluss: Wer das nicht tut, ist Freiwild für die Piratenjäger von Medienindustrie und HADOPI. Die Software soll, so "Liberation", kostenpflichtig und proprietär sein und mit einem zentralen Server kommunizieren. Die grüne Senatorin Marie-Christine Blandin warnte: "Als Nächstes wird es als 'Vernachlässigung' gelten, Linux einzusetzen."

Sowohl Thiolliere als auch der neue Kulturminister Frederic Mitterand behaupteten in der Debatte vom Mittwoch, dass die Verpflichtung zur Absicherung des Internet-Zugangs keine Umkehr der Beweislast darstelle. Der Richter müsse das prüfen. Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net sieht das freilich anders. Der Nutzer müsse im Rahmen eines von der HADOPI vorbereiteten Schnellverfahrens beweisen, dass sein Zugang gesichert sei. Laut einem internen Bericht der Regierung über die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens HADOPI 2, der kürzlich vom Wirtschaftsblatt "La Tribune" veröffentlicht wurde, ist für die Durchführung eines Internet-Sperrverfahrens gerade einmal ein Zeitraum von 45 Minuten vorgesehen, der Richter soll sich rund fünf Minuten mit einem Fall befassen.

Jeremie Zimmermann von La Quadrature du Net bezeichnete in einer Aussendung vom Donnerstag die Verabschiedung des Gesetzes durch den Senat als "beklagenswert". Die Regierung solle sich lieber um Modelle kümmern, mit denen die Kreativen für ihre Arbeit im digitalen Zeitalter entschädigt werden könnten.
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http://futurezone.orf.at/stories/1620901/
Die deutsche Buchbranche will zusammen mit den Verbänden der Schriftsteller und Übersetzer die Diskussion über eine "Kultur-Flatrate" vorantreiben. Im Vorfeld der deutschen Bundestagswahl wurde SPD und Grünen ein Katalog aus 16 Fragen vorgelegt, wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels am Donnerstag in Frankfurt mitteilte.
"Wir Urheber möchten gerne wissen, was eine 'Kultur-Flatrate' für uns bedeuten würde - ideell und materiell", sagte Imre Török, Vorsitzender des Verbandes deutscher Schriftsteller. Hinrich Schmidt-Henkel vom Verband deutschsprachiger Literaturübersetzer bemängelte, dass die Wahlprogramme sowie ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung einer "Kultur-Flatrate" vermissen ließen.
Tja, vielleicht gibt es in den nächsten 10 Jahren doch noch eine Lösung, die alle Interessen berücksichtigt.

(jetzt habe ich endlich mal selber wieder mal was hier gepostet...)

harald
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Post by harald »

Die Verwertungsgesellschaften beschweren sich immer mehr über schlechter werdende Umsätze. Aber habt ihr mal versucht in der letzten Zeit CDs zu kaufen, die nicht aus den Top 40 stammten. Und zwar nicht per Online Versand, sondern im normalen Geschäft?

Hab heute versucht CDs von Johann Strauß, Zillertaler Schürzenjäger, Falco oder Opus zu bekommen.

Libro - Fehlanzeige. Thalia - online ja, vor Ort nein. Hab dann einige CDs in der Galleria auf der Landstraße bekommen, bei einem Geschäft namens Müller.

Da wunderts mich nicht, dass es keinen Umsatz mehr gibt!
--Harald
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@haralds post:
das ist natürlich eine tendenz, die sich in allen möglichen branchen zeigt.
aber du hast natürlich recht, jammern tut nur die contentindustrie.

http://derstandard.at/1246543005500/Pro ... s-dem-Netz
Der Internetprovider Karoo, der das Gebiet um die ostenglische Stadt Hull mit Internet versorgt, betreibt seine eigene Filesharing-Politik. Während andernorts noch über Internetsperren für Filesharing-Wiederholungstäter debattiert wird, stellt das Unternehmen den Kunden bei Verstößen gegen das Urheberrecht bereits jetzt ohne weitere Vorwarnung die Internetleitung ab. Bei Karoo nennt man Internetsperren einen "verantwortungsvollen Zugang". Bürgerrechtler und Datenschützer kritisieren das Vorgehen. Derzeit ist dieses Verhalten nur aus England bekannt. "Nach österreichischem Recht wäre das Abschalten des Internetzugangs ohne Vorwarnung schwer vorstellbar", so Andreas Wildberger, Generalsekretär des österreichischen Branchenverbands ISPA , gegenüber pressetext.
Sobald ein Rechteinhaber den ISP über Urheberrechtsverstöße eines Kunden in Kenntnis setzt, und die Vorwürfe vom Provider bestätigt werden, wird die Internetleitung des betroffenen Kunden stillgelegt. Dieses Vorgehen übertrifft selbst die Empfehlungen der Content-Industrie. Rechteinhaber sehen eine dreistufige Regelung vor, bei der die Stilllegung nur als finale Option vorkommt, falls Verwarnungen nicht fruchten.

Online geht ein gesperrter Filesharer in Hull erst dann wieder, wenn er eine Verzichtserklärung unterschreibt. "Wir haben keine Vorteile durch unser Vorgehen. Tatsächlich arbeiten wir gegen die eigenen Interessen, da wir den Kunden für jene Zeit, in der ihr Anschluss stillgelegt ist, nichts verrechnen. Aber ich halte es für verantwortungsvoll, die Leute vor illegaler Aktivität zu schützen", so Nick Thomson von Kingston Communications, dem Karoo-Mutterkonzern.
Die britische Regierung vermeldete in diesem Zusammenhang kürzlich, dass Internetsperren nicht die "bevorzugte Option" der Regierung seien. Man gestehe dem Internetzugang ebenso entscheidende Bedeutung wie dem Zugang zu elektrischem Strom zu. Wenn sich der Provider freiwillig dafür entscheidet, so vorzugehen und dies vertraglich festlegt, wie es in Hull passiert, bleibt Kunden, die damit nicht einverstanden sind nur der Providerwechsel. Rund um Hull hat Karoo allerdings ein Monopol. Leitungen anderer Anbieter gibt es in dem Gebiet nicht.
Tja, Monopole sind halt nicht so leiwand...

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http://futurezone.orf.at/stories/1623931/

Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) besteht in Österreich derzeit keine Auskunftspflicht von Internet-Anbietern über die Daten von Nutzern, die im Verdacht stehen, urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Filesharing-Netzwerken weitergegeben zu haben.
"Wir begrüßen das Urteil, weil es Klarheit für die Internet-Anbieter schafft", sagt Andreas Koman, Präsident des Providerverbandes ISPA und Justiziar beim Anbieter Tele2 in einer Reaktion auf die am Donnerstag bekannt gegebene OGH-Entscheidung. Auch Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbandes des Österreichischen Musikwirtschaft IFPI Austria, kann dem Richterspruch positive Seiten abgewinnen. "Das OGH-Urteil ist das Ende eines mehrjährigen Testprozesses und gleichzeitig der Beginn einer inhaltlichen Diskussion mit dem österreichischen Gesetzgeber. In seiner Urteilsbegründung weist der OGH klar den Weg für eine gesetzliche Lösung."
Konkret stellte der Oberste Gerichtshof in dem seit mehreren Jahren laufenden Verfahren zwischen der österreichischen Verwertungsgesellschaft LSG und dem Internet-Anbieter Tele2 fest, dass heimische Internet-Provider nach dem derzeit geltenden Telekommunikationsgesetz (TKG) aus dem Jahr 2003 die persönlichen Verkehrsdaten ihrer Nutzer unverzüglich löschen müssen und daher nicht dazu verpflichtet werden können, den Rechteinhabern ohne Einschaltung eines Gerichts Auskunft über diese Daten zu erteilen.

In der Praxis bedeutet die Entscheidung des OGH, dass Rechteinhaber bis auf weiteres von Internet-Anbietern keinerlei Informationen darüber bekommen können, wer zu welchem Zeitpunkt Inhaber welcher dynamischen IP-Adresse war und möglicherweise in Filesharing-Netzwerken Urheberrechtsverletzungen begangen hat. Das österreichische Urheberrechtsgesetz (Paragraf 87b Abs 3) billigt den Rechteinhabern diese Möglichkeit zwar grundsätzlich zu, der OGH kam jedoch zu dem Schluss, dass die Verarbeitung von Verkehrsdaten zu diesem Zweck rechtswidrig ist.

Auch mit der Hilfe eines Gerichts können die Rechteverwerter derzeit nicht rechnen. Denn seit der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Reform der Strafprozessordnung gibt es bei Privatanklagedelikten kein Ermittlungsverfahren mehr. Die Identität von Internet-Nutzern hinter IP-Adressen kann deshalb auch nicht mehr von einem Richter ausgeforscht werden.
... Juchu, oder?
Das "goldene Zeitalter" für Tauschbörsen in Österreich wird vermutlich nicht mehr lange dauern. Mit der Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data Retention), die in Österreich im Herbst in Begutachtung gehen soll und voraussichtlich im Frühjahr 2010 in Kraft treten wird, könnte sich die Lage grundsätzlich ändern. Die umstrittene Richtlinie verpflichtet Internet-Anbieter die Verbindungsdaten ihrer Nutzer mindestens sechs Monate lang zu speichern.

"Sobald die Daten gespeichert werden müssen, werden die Karten neu gemischt", meint der Salzburger Richter und Betreiber der Website Internet4Jurists, Franz Schmidbauer. Die Richtlinie sehe zwar vor, dass die Daten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten gespeichert werden, seien die Daten erst einmal vorhanden, würden auch Begehrlichkeiten auftreten, so Schmidbauer. Ob die bei der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten auch bei Bagatelldelikten, wie etwa Urheberrechtsverletzungen im privaten Rahmen, weitergegeben werden dürfen, hänge letztlich aber davon ab, ob der Gesetzgeber eine Zweckbindung bei der Herausgabe der Daten festlege.
Nach einem Spruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Jänner 2008 bleibt es den Mitgliedsstaaten überlassen, wie sie mit der Weitergabe personenbezogener Verkehrsdaten zum Zwecke der zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an Rechteinhaber umgehen.
Mal sehen, was die Lobbys jetzt rausholen. Die nächste Urheberrechtsnovelle ist schon absehbar...

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Tja, seit dem letzten Judikat (siehe voriger Post) ist momentan wenig Platz für Neuigkeiten.

Daher poste ich mal einen älteren Cartoon

http://xkcd.com/488/
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Last edited by dejost on 14 Jan 2010, 07:17, edited 1 time in total.

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Die Hollywood-Studios sind offenbar nicht mit der Arbeit der Branchenvertretung Motion Picture Association of America (MPAA) zufrieden. Laut einem Bericht von Cnet wurden nun drei Führungskräfte in der MPAA entlassen, darunter auch Chefberater Greg Goeckner. Neben Goeckner, der noch bis Jahresende bei der MPAA verbleiben soll, habe die Branchenvertretung auch den Leiter der weltweiten Antipiraterie-Operationen sowie den stellvertretenden Leiter der Internet-Antipiraterie entlassen.
Tja, wir alle sehen durchaus ein paar Gründe für diese Entscheidung. Doch wir irren:
Offenbar seien die Copyright-Vertreter den Hollywood-Studios zu wenig aggressiv vorgegangen. Filesharing entwickle sich immer mehr zum Mainstream. Dank besserer Technologien werden es immer einfacher Filme in guter Qualität im Netz zu bekommen. Die Filmstudios befürchten, dass das Verbreiten von Filme im Netz so überhand nehme wie in der Musikbranche.
Und ein bisschen NLP gibt's auch zum Drüberstreuen:
Generell wolle die MPAA im Kampf gegen Piraterie anders vorgehen - so werde man in Zukunft nicht mehr von Antipiraterie sprechen, sondern von "Content Protection". Als neuer Chefberater und "Chief of Content Protection" sei Daniel Mandil berufen worden.
Und damit ich nicht auch ein Raubmordtotschlagseinbruchsdiebskopierer bin, hier die Quelle: http://derstandard.at/1254311765068/MPA ... -aggressiv
Wagner, allerdings nicht Ritschi wrote:"Content-Protection"
Ein schreckliches Wort. Als ob der "content" irgendeinen Schaden nehmen würde. Was geschützt werden soll, sind die Brieftaschen der Bosse, also eher "illegitimate-overwhelming-richness-protection".
Und im UK tut sich puncto Netzsperren Folgendes:
http://derstandard.at/1254311761936/Bri ... ht-sperren
In der Diskussion um die Pläne der britischen Regierung, Internetnutzer bei Verdacht auf illegales Filesharing zu blockieren, versucht nun der ISP (Internet-Service-Provider) TalkTalk die Fehleranfälligkeit der Strategie aufzuzeigen, berichtet die BBC. So könnten auch Unschuldige getroffen werden, würden zum Beispiel deren WiFi-Netzwerke gehackt. Diese Vision sollte am Beispiel einer gewöhnlichen Wohnstraße in Stanmore, Middlesex, bewiesen werden. Talk-Talk-Sicherheitsexperte Matt Roxburgh fand dort auf Anhieb 23 ungesicherte Netzwerke, wählte sich ein und konnte so Musik über fremde Internetanschlüsse herunterladen.
Nach intensiven Anstrengungen der Musikindustrie - es soll im Moment etwa sechs Mio. aktive Filesharer in Großbritannien geben - überlegt die dortige Regierung, allen voran Wirtschaftsminister Peter Mandelson, der Regulierungsbehörde Ofcom die Befugnis zu geben, Internetanschlüsse zu kappen. Die britischen ISPs regieren abwehrend: Es sei nicht ihre Aufgabe, das Netz zu überwachen. Frühere Verfahren hatten ergeben, dass ISPs lediglich für die Versorgung zuständig seien.
Die British Phonographic Industry (BPI) hält jedoch weiter an den Plänen fest. Die betreffenden Personen würden im Verdachtsfall zuerst kontaktiert, man hätte also die Möglichkeit, das Thema im Haushalt zu diskutieren. Außerdem würde Beratung angeboten werden, wie drahtlose Netzwerke abgesichert werden können. Schlussendlich sei jedoch jeder selbst dafür verantwortlich, was über seinen Anschluss passiere.

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http://derstandard.at/1256255934504/Auf ... harerInnen

In dem Artikel geht es um eine neue AG in der Schweiz, Logistep AG, welche in ihren Aussendungen behauptet, mit eigens entwickelter Software und einem Pool von spezialisierten Anwälten Jagd auf die bösen Raubmordkopierer in P2P- Netzwerken zu machen.

Dieses Unternehmen will sich also der Contentindustrie andienen und gibt an, die Software tut einen Haufen Daten "beweissicher" festhalten.

Zunächst werfen User ein, dass die Jagd auf Raubmordkopierer irgendwie besser läuft als die auf Kinderpornonachfrager.

Die nächste Frage aber ist, ob die Daten, die die da alle festhalten, nicht zumindest teilweise dem Datenschutz unterliegen.

Jedenfalls könnte eine neue Abmahnwelle in's Haus stehen.

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Das folgende ist aus dem Standard und beschreibt tw die Rechtslage in Deutschland.
Nicht spezialisierte Zeitschriften geben die Rechtslage oft ungenau wieder, oder manchmal so verkürzt, dass Fehler entstehen können.

Ich habe die inhaltliche Richtigkeit selbst jetzt auch nicht kontrolliert, allerdings habe ich auch nicht den Eindruck, dass etwas nicht stimmen könnte.

http://derstandard.at/1256256022749/Pri ... er-erlaubt
Das deutsche Urheberrecht lässt private Kopien rechtmäßig erworbener Werke zu. 2003 stellte der Gesetzgeber klar, dass dies auch für digitale Kopien gilt. So dürfen Verbraucher gekaufte Musiktitel auch auf ihrem Computer speichern oder eine Kopie einer CD beispielsweise für das Auto brennen. Die Musikindustrie sieht aber ihre Eigentumsrechte an den Musiktiteln beeinträchtigt, weil viele Kopien illegal an andere Verbraucher abgegeben würden. Insgesamt sechs Unternehmen reichten daher im vergangen Jahr eine Verfassungsbeschwerde ein.
Das war zu spät, befanden die Richter. Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz seien nur innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten zulässig. Im Interesse der Rechtssicherheit sei dies wichtig und eng auszulegen. Eine Anfang 2008 in Kraft getretene Novelle des Urhebergesetzes habe diese Frist nicht neu in Gang gesetzt, weil die angefochtene Vorschrift zu privaten Kopien unverändert geblieben sei.
Der 7. Zwerg von links wrote:wenn die Musikindustrie die gleichen Anstrengungen daran setzen würde, den Leuten gute Musik zu verkaufen, wie sie zu Zeit daran setzt, ihre Kunden in die Illegalität zu treiben, könnte es vielleicht auch wieder steigende Verkaufszahlen geben.
Und von mehreren wird angemerkt, dass die sog Leerkassettenabgabe genau dazu dient, diese Privatkopie zu finanzieren. Gegen die hat die Contentindustrie aber noch nie was gesagt.

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http://derstandard.at/1259280788149/Ein ... sennutzern
Laut den Produzenten war es ein steiniger Weg, bis Ink in 15 US-Kinos ausgestrahlt wurde. Danach vertrieben sie ihr Werk als Blu-ray und DVD vertrieben. Doch die investierten 250.000 US-Dollar konnten damit nicht wieder eingespielt werden.

Doch durch die Verbreitung in Tauschbörsen könnte der Film jetzt doch den Turnover schaffen. Die überraschende Popularität bei Downloadern sorgte dafür, dass der Streifen nicht nur die Charts der Filesharing-Netzwerke stürmte, sondern es auch in die Top 20 der Filmseite IMDB schaffte.
Weil ihr Independent-Film "Ink" erst durch Filesharing Bekanntheit erlangt hatte, bedankten sie sich jetzt bei den rund 400.000 Downloadern für ihr Interesse, berichtet heise-online.
"400.000 Downloads sind eine unglaubliche Werbung für den Film, doch ich wünschte, man könnte diese Bekanntheit zu barer Münze machen. Wir müssen erst noch beweisen, dass es da auch ein funktionierendes Geschäftsmodell gibt", zitiert heise die Produzenten.

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http://derstandard.at/1259281208158/USA ... -angedroht

Nein, diese Schlagzeile bezieht sich nicht auf die Macher des Films.
Eine 22-jährige Frau aus Chicago wurde angeblich beim Versuch erwischt, "Twilight: New Moon" abzufilmen. Nach einer Haft von zwei Nächten drohen ihr nun bis zu drei Jahre Gefängnis, wie die Chicago Sun-Times berichtet. Dabei soll die Frau gar nicht vorgehabt haben, den Film illegal
Vielmehr habe sie die Geburtstagsparty ihrer Schwester im Kino mitfilmen wollen. Es seien zwar auch Teile des Films und der vorhergehenden Werbung auf dem Clip zu sehen, hauptsächlich seien jedoch sie und ihre Familie gefilmt worden.
(Heraushebungen nicht im Original:)
Ein Mitarbeiter des Kinos habe bemerkt, dass die 22-Jährige während des Kinofilms Aufnahmen gemacht habe und die Polizei gerufen. Die Beamten hätten eine kleine Digicam sichergestellt, mit der man auch kurze Videoclips aufnehmen kann. Nach Aussagen der Polizei seien auf der Kamera nur zwei sehr kurze Sequenzen des Films gefunden worden, die insgesamt nicht mehr als vier Minuten lang gewesen seien. Die Kino-Manager hätten jedoch auf eine Verhaftung bestanden und die 22-Jährige sei daraufhin zwei Nächte inhaftiert worden. Ihr drohe nun eine maximale Gefängnisstrafe von drei Jahren.
Dazu kann man eh nix mehr sagen. Im Übrigen schon sehr arg, dass Kinomanager (in den USA) bestimmen (!), ob jemand verhaftet wird oder nicht.

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http://futurezone.orf.at/stories/1633629/

Copyrightklagen mal andersrum:
Die kanadischen Töchter der Musikkonzerne Warner Music, Sony, EMI und Universal müssen sich in einer Sammelklage wegen Copyright-Verletzungen vor Gericht verantworten. Bei der bereits im Oktober 2008 eingebrachten Klage geht es um Songs, die zwar auf CD-Kompilationen veröffentlicht wurden, für die die Labels jedoch nie die Erlaubnis der Rechteinhaber eingeholt und keine Lizenzgebühren entrichtet hatten.
Laut dem kanadischen Copyright-Experten und Rechtsprofessor Michael Geist, der in seinem Blog und in einer Kolumne für den "Toronto Star" auf den Fall aufmerksam machte, soll es sich dabei um mehr als 300.000 Songs handeln.
Laut Gerichtsunterlagen haben die Labels bereits ausstehende Zahlungen in der Höhe von 50 Millionen kanadischen Dollar (31,8 Mio. Euro) eingeräumt.

Die Schadenersatzansprüche der Rechteinhaber, zu denen unter anderen die Erben des Jazzmusikers Chet Baker gehören, könnten sich jedoch auf mehr als sechs Milliarden kanadische Dollar (3,8 Mrd. Euro) belaufen. Denn in der Sammelklage fordern die Kläger Schadenersatzzahlungen von bis zu 20.000 Dollar pro Song.
Jetzt sind die Labels mal die, die nicht selbst überzogene Forderungen stellen, sondern denen gegenüber solche geltend gemacht werden. Poetic Justice!
Die Höhe der Schadenersatzzahlungen bemesse sich nach denselben Regeln, nach denen die Musikkonzerne Millionenschäden durch den nicht lizenzierten Tausch ihrer Titel in Filesharing-Netzwerken behaupten würden, ätzte Geist in seinem Blog.
Hier die ursprüngliche Quelle:
http://www.michaelgeist.ca/content/view/4596/135/

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http://futurezone.orf.at/stories/1635894/

HADOPI, hier schon lang und oft diskutiert, ist ja kürzlich in Kraft getreten. Wie es sich in der Praxis auswirkt, wird sich weisen, HADOPI soll ja erst Mitte 2010 die Arbeit aufnehmen und User verwarnen (oder wegsperren) - stay tuned.

Der Contentindustrie ist es - so schreibt die Fuzo - aber noch lange nicht genug.
Der Bericht mit dem Titel "Kreativität und Internet" wurde Anfang der Woche dem französischen Kulturministerium übergeben und wurde am Donnerstag der Öffentlichkeit vorgestellt. Patrick Zelnik ist unter anderem Chef des Plattenlabels Naive, in dem die Alben von Präsidentengattin Carla Bruni-Sarkozy erscheinen. Er ist außerdem Chef der Organisation Impala, der Interessenvertretung der Independent-Labels.

Vertreter der Nutzerschaft oder Konsumentenschutzorganisationen waren an der Erstellung des Berichts nicht beteiligt. Ein ähnlicher Bericht, der von Denis Olivennes, dem ehemaligen Chef der Medienhandelskette fnac, erstellt worden war, diente als Grundlage zur Erstellung des Internet-Sperrgesetzes "Loi HADOPI", das es erlaubt, mutmaßlichen Filesharern nach zweimaliger Warnung den Zugang zum Internet zu sperren.
Der Zelnik-Bericht empfiehlt, die Werbeeinnahmen von Google und anderen Anbietern im Netz zu besteuern - und zwar unabhängig davon, ob der zu besteuernde Konzern eine Niederlassung in Frankreich unterhält oder nicht. Es soll nur zählen, dass sich die Nutzer, die auf die Anzeigen klicken, in Frankreich befinden.

Auch die Provider sollen zum Wohle der Kulturindustrie zur Kasse gebeten werden. Laut der Pariser Tageszeitung "Liberation" ist hier zwar nicht explizit von einer Sondersteuer die Rede, aber Zelnik und seine Koautoren empfehlen, die Mehrwertsteuer anzuheben und damit die Medienindustrie zu subventionieren. Am Ende zahlt freilich der Kunde, wie Yves Le Mouel, Präsident des französischen Providerverbands Federation Francaise des Telecoms, dem Blatt sagte.
Die im Zelnik-Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen zur staatlichen Subvention der Medienindustrie sollen 2010 rund 50 Millionen Euro kosten, in den folgenden beiden Jahren dann je zwischen 35 und 40 Millionen. Laut den Autoren des Berichts soll das Geld vor allem der Musikindustrie zufließen, die sich "in einer dramatischen Situation" befinde, so Cerruti.

Unter den Vorschlägen befindet sich auch die Idee, eine Art Debit-Karte für Online-Musikkäufe einzuführen, die für 50 Euro verkauft wird, wobei der Staat dann 20 Euro aus den neuen Steuern zuschießen soll. Zelnik will auch, dass eine einheitliche Verkaufsplattform für Online-Musik und eine für E-Books geschaffen wird.

Weiters soll die Verwaltung von Musikrechten vereinfacht werden. Laut "Liberation" kommen Computerspiele in dem Bericht nicht vor - diese Branche soll in einer anderen Untersuchung unter die Lupe genommen werden.

Zelnik schlägt weiters vor, auch auf europäischer Ebene Druck gegen Google und die Provider zu machen. Die EU solle den Markt für Online-Werbung prüfen.
Ganz verstanden habe ich es nicht, wieso die Contentindustrie glaubt, an Googles Werbeeinnahmen mitschneiden dürfen zu sollen. Aber gut zu wissen, dass sie sich die Ziele hochstecken.

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Haute Autorité pour la Diffusion des oeuvres et la Protection des Droits sur Internet heißt Hadopi übrigens. Wie schon erwähnt, wird sie erst in den nächsten Monaten anfangen, Raubmordkopierer in den wohlverdienten Knast zu bringen.

Damit die Zeit nicht lang wird, vertreibt man sie sich dort mit Fettnäpfchen:

http://derstandard.at/1262209443668/Fra ... Verletzung
Doch selbst dürften es die Initiatoren gar nicht so genau mit der Einhaltung des Copyrights nehmen. Denn für das offizielle Hadopi-Logo seien nicht lizenzierte Schriftarten verwendet worden, berichtet TorrentFreak.
Das Logo wurde der Öffentlichkeit vergangene Woche präsentiert. Die im Logo verwendete Schriftart "Bienvenue" sei jedoch von Jean-François Porchezm, einem Mitarbeiter der France Telecom, im Jahr 2000 exklusiv für das Unternehmen entwickelt worden. Sie dürfe daher nur von der France Telecom und der Mobilfunk-Tochter Orange verwendet werden. Im Hadopi-Logo seien die Buchstaben "d" und "p" leicht angepasst worden, der Rest der Schriftart sei etwas gestreckt. Das genüge aber nicht, um es als neues Design durchgehen zu lassen.
Die Agentur, die das Hadopi-Logo entwickelt hat, habe bestätigt, dass ihre Schriftart die Rechte der France Telecom verletze. Es sei aber nur aus Versehen passiert.
Na, wenn's nur ein Fernsehen ähh Versehen war, dann ist doch gleich alles wieder eitel Wonne, Sonnenschein und Flüsse aus Milch und Honig. Die France Telecom (ca 29% im Besitz des franz Staates, sonst überwiegend Streubesitz) will auch nicht klagen - quelle bonne surprise.
Lediglich auf den Designer wurde noch nicht genügend Überzeugungsarbeit geleistet, dass eben manche gleicher sind, gerade beim geistigen Eigentum, und er will zu seinem Anwalt sprechen.

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Und gleich nochmal Stichwort die Gleicheren:

http://futurezone.orf.at/stories/1636379/
Ein Bundesberufungsgericht in den USA hat eine kartellrechtliche Klage gegen große Musiklabels wiederbelebt.
Zu den Angeklagten gehören Bertelsmann, EMI, Sony, Time Warner, Universal und Warner Music. Ihnen wird vorgeworfen, Preise und Bedingungen, unter denen sie Musik im Internet verkauften, miteinander abgesprochen zu haben. Die Angeklagten vertreiben gemeinsam mehr als 80 Prozent der Musik, die US-Konsumenten im Netz kaufen.
Hier der Link zum Urteil laut Fuzo: http://digitalmusicnews.com/legal_docs/ ... man_appeal

Stichwort Selbstverlag, sage ich da nur. Da mittlerweile auch Amazon Print on Demand anbieten soll, vermute ich, dass hier demnächst die große Angriffswelle von Musik- und Buchverlagen bzw -verlegern auf die Grass-Root-Distribution rollen wird.

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fuzo wrote:Die chinesische Suchmaschine Baidu hat sich vor einem Pekinger Gericht gegen die Klagen dreier Musikkonzerne durchsetzen können. Die Konzerne hatten verlangt, dass Baidu Links zu Musikpiraterie-Websites aus seinem Suchindex entfernt.
Tja, in China gibt es also auch die gleichen Probleme wie bei uns.

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http://derstandard.at/1263706086224/Pir ... nschuldige

Was sich eh wohl schon jeder gedacht hat, steht nun auch im Standard:
Die umstrittenen Warnbriefe, die in Großbritannien an vermeintliche Internetpiraten verschickt werden, treffen häufig vollkommen unschuldige Personen. Mittlerweile sind bei der Konsumentenschützerorganisation Which? über 150 Beschwerden von Menschen eingegangen, die kritisieren völlig zu unrecht einen solchen Warnbrief erhalten zu haben.
Außerdem werden die Betroffenen in dem Brief dazu aufgefordert, eine Geldbuße von 500 Pfund (rund 575 Euro) zu bezahlen, um die "Sache zu bereinigen".
"Unschuldigen Konsumenten wird mit rechtlichen Schritten gedroht - für Urheberrechtsverletzungen, die sie nicht nur nicht begangen haben, sondern teils gar nicht wissen, wie das überhaupt ginge", kritisiert die Organisation.
Die Kanzlei agiere im Auftrag zahlreicher Klienten, darunter auch die deutsche Firma DigiProtect. Das Unternehmen arbeitet unter dem Motto "Piraterie in Profit verwandeln" und repräsentiert wiederum diverse Rechteinhaber, darunter auch die Band Scooter.
Das Ärgste im aber imho, was der Rechtsanwalt(!), der die Briefe für die Rechteinhaber verschickt, sagt:
"Es reicht aber nicht, einfach nur zu behaupten, dass man es nicht gewesen ist"
Nein, vielmehr müssen die - mutmaßlich - Unschuldigen erst ihre angebliche Unschuld dem Hrn Anwalt beweisen, am besten, so rät er, mit Hilfe eines Technikexperten.
Ich hoffe bei uns fliegt man für so eine Äußerung aus der Anwaltskammer - stell sich einer vor, der wird als Pflichtverteidiger eingeteilt!

Lob mal wieder für die ISPA:
Hierzulande werden derzeit keine Adressen für derlei Warnbriefe herausgegeben, wie Andreas Wildberger, Generalsekretär der Internet Service Provider Austria (ISPA), gegenüber pressetext betont. "So etwas steht für uns auch nicht zur Diskussion. Schon die Gesetzeslage erlaubt es nicht, dass wie in Großbritannien Internetadressen an Dritte weitergegeben werden dürfen." Auch Wildberger warnt vor der Problematik, dass bei einem solchen Vorgehen, auch immer vollkommen Unschuldige betroffen sein würden.

harald
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Ich empfehle mal die Seite der Kanzlei zu lesen, vor allem die News:

http://www.acs-law.org.uk/index.php?opt ... =blog&id=1

:arrow: Die haben einen Knall!
--Harald
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http://derstandard.at/1263706260048/Pir ... cht-nehmen
RTL Group-Geschäftsführer Gerhard Zeiler hat mit einer Aussage zum Vorgehen gegen Piraterie aufhorchen lassen. Zeiler fordert von der deutschen Regierung, die Provider bei Urheberrechtsverstößen zur Verantwortung zu ziehen. Seiner Meinung nach sollten Rechteinhaber Schadenersatzforderungen an Telekom- und Internetanbieter stellen können, berichtet heise.
Im Internet habe sich eine "florierende Schattenwirtschaft" herausgebildet. Deshalb sollte der bestehende zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Provider ausgeweitet werden, um Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu erleichtern. Auch ein "Verwarn- und Sanktionssystem" nach Vorbild der französischen "Three Strikes"-Regel sei notwendig.
Ja, ne, echt jetzt?

Wieso ich das eigentlich poste ist aber, wenn nun schon Fernsehsenderchefs auf diese glorreiche Idee anspringen - Gott bewahre, Raubmordkopierer könnnte ja gehaltvolle RTL-Eigenproduktionen sharen - ist es nur mehr eine Frage der Zeit bis dank tatkräftiger Mithilfe von solchen Medienunternehmen die öffentliche Meinung - wohlinformiert und mit korrekten Zahlen und wissenschaftlichen Ergebnissen versorgt - das auch fordert.

So weit sind wir noch nicht - die deutsche Ministerin erteilt mal eine Absage.

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http://derstandard.at/1263706782499/Dam ... t-Delikten

Auf diese Schlagzeile haben wir ja alle schon gewartet:
Justiz- und Innenministerium will auch Zugriff auf die Vorratsdaten bei kleinen Delikten, als Strafdrohung ein Jahr und weniger.
Vorwand ist, dass es beim bloßen Besitz von Kinderpornos so nieder ist - könnte man natürlich die Strafe erhöhen (vielleicht eine gute Idee) oder eine Ausnahme (nur) dafür schaffen.

Mein Monieren wird nichts helfen:
Wenn die Daten schon gesammelt werden, ist es nur eine Frage der Zeit bis sie auch wirklich von allen (staatlichen Stellen) genutzt werden.

Da kann das Boltzmann Institut für Menschenrechte (siehe Artikellink) noch so aufjaulen und (imho zu Recht) von einem Dammbruch sprechen.

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Von Acta haben wir ja schon länger nix mehr gehört, das ändert sich jetzt:

http://futurezone.orf.at/stories/1640129/
Wie das Fachmedium "Computerworld", der kanadische Copyright-Experte Michael Geist und die deutsche Bürgerrechtsorganisation Netzpolitik.org melden, ist einmal mehr ein Dokument aus den geheimen Verhandlungen über das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) an die Öffentlichkeit gelangt.
Die Unterzeichnerstaaten des Abkommens sollen demnach die Provider zivilrechtlich gegenüber Ansprüchen der Medienindustrie haftbar machen. Sie sollen technische Maßnahmen dafür treffen, dass in ihren Netzen keine unlizenzierten Inhalte verbreitet werden.

Das liefe auf eine permanente und völlige inhaltliche Kontrolle des Datenverkehrs im Internet hinaus, denn die Provider müssen gegenüber den Rechteinhabern stets nachweisen können, dass in ihren Netzen keine unlizenzierten Kopien transportiert werden. Auch "Three Strikes Out"-Maßnahmen, mit denen Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen vom Netz getrennt werden sollen, sieht das Papier vor.
Ich hab's im Detail nicht im Kopf, aber im Großen und Ganzen ist das eh same old, same old. Lediglich das mit der zivilrechtlichen Haftung der Provider mag neu sein.

Das folgende ist gar nicht neu:
Auch die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen aller Art soll laut ACTA kriminalisiert werden.
Im April kommt dann die nächste Geheim-Verhandlung.


Zu Handyklingeltönen gab es, wie ich jetzt auf Heise zufällig gesehen habe, schon einen Prozess.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 84843.html

Die News sind Juni 2009, wie es ausgegangen ist, konnte ich nicht in Erfahrung bringen. Aber entweder gar nicht, oder sie haben verloren, sonst hätten wir wohl schon davon gehört.

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Schon öfter habe ich an den immensen Schadenssummen, die Raubmordkopierer angeblich verursachen, dezente Zweifel angemeldet.

Nunmehr schließt sich auch jemand an, auf dessen Meinung irgendjemand Wert legt:

http://derstandard.at/1269449710342/US- ... ilesharing
Zu einem Großteil machen die Vertreter der Medienindustrie Filesharing und so genannte "Raubkopien" für die Umsatzrückgänge der vergangenen Jahre verantwortlich. Neben Klagen gegen Betreiber von Tauschbörsen, regnete es sprichwörtlich auch massenweise Abmahnungen gegen einzelne Nutzer, um den angeblichen Schaden einzugrenzen und User abzuschrecken.
Um den Sachverhalt zu prüfen, hatte der US-Rechnungshof eine Untersuchung eingeleitet, um die wirtschaftlichen Folgen von Produktpiraterie zu bewerten. Hierfür wurden neben zahlreichen Studien auch Experten zu dem Thema befragt. Das Ergebnis ist aus Sicht der Medienindustrie ernüchternd ausgefallen: Demnach sei es "schwierig, wenn nicht unmöglich, die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen zu bemessen".
Die Beauftragten des Rechnungshofes weisen darauf hin, dass die meisten Studien, die zum Beleg der negativen ökonomischen Wirkungen angeführt werden, keine transparente Datenbasis hätten und mit schwer nachvollziehbaren Annahmen und Vermutungen arbeiten würden. Zudem würden meist die gesamtwirtschaftlichen Effekte ignoriert. Etwa würden Konsumenten das durch "kostenlose" Downloads eingesparte Geld für andere Konsumgüter ausgeben.

Allerdings betont der Bericht gleichzeitig, dass dies nicht bedeute, dass die Probleme durch Raubkopien zu verharmlosen seien. In jedem Fall seien die Studien zu der Materie bislang aber unzureichend ausgefallen.

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Neulich gab es eine "Studie", wieviele Arbeitsplätze durch Raubkopien verloren gehen. Was die Studie getrost ignoriert hat (abgesehen vom sowieso zweifelhaften Datenmaterial) war, dass ja das Geld, was die Raubmordkopierer nicht für DRM-verseuchten Content ausgeben, woanders verwendet wird und woanders (zB Rohlingherstellung, -lieferung, -handel) Arbeitsplätze schafft.

Drum heute ein anderer Link, der für fleißige Leser dieses Blogs (=nur Harald) zwar nicht viel Neues bringt, aber es ist doch nett, wenn solche Meinungen in einer der größeren Tageszeitungen stehen:

http://derstandard.at/1271375419477/Kom ... ie-Piraten


Ein kurzer Sidestep zu Patenten darf noch sein:

Monsanto will ein Patent auf Schinken, Schnitzel von Tieren, die mit Gentech-Pflanzen gefüttert wurden.

http://derstandard.at/1271375364055/Mon ... [quote]Mit einem Patentanspruch auf Schinken und Schnitzel ist der Biotechnik-Konzern Monsanto erneut in die Kritik geraten. Das US-Unternehmen will sich beim Weltpatentamt in Genf bestimmte Schweineprodukte als Erfindung schützen lassen. Es geht um das Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch manipulierten Pflanzen gefüttert wurden. Die Umweltorganisation Greenpeace und 300 weitere Verbände forderten am Dienstag in einem internationalen Appell das Verbot von Patenten auf Pflanzen, Tiere und Lebensmittel. [/quote]

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Kulturflatrate goes Mainstream oder Grüne entern die Piraten? Wie dem auch sei, die Grünen haben jetzt die Diskussion über die Flatrate medienwirksam wieder angestoßen:

http://derstandard.at/1271375944270/Cul ... rnetnutzer

Inhaltlich nix neues, 10€ pro Breitbandanschluss pro Monat.

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orf.at wrote:Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Verica Trstenjak, hat in einem heute veröffentlichen Schlussantrag in einem Rechtsstreit zwischen einer spanischen Verwertungsgesellschaft und einem Speichermedienhersteller die unterschiedslose Anwendung einer Pauschalabgabe für Privatkopien auf elektronische Geräte und Speichermedien infrage gestellt.
Und wie verschiedene Medien berichten, sind die Gespräche zwischen der dt Gema (entspricht ungefähr der AKM) und Youtube gescheitert, und erstere wollen jetzt, dass letztere ~600 Videos löscht.

Noch zu obigen Post: Ich war sehr überrascht, dass die pt Standardposter mehrheitlich total gegen die Idee der Grünen waren, wo sie sonst eigentlich immer gegen die Contentindustrie wettern. Ein Schelm, wer...

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Zumeist geht es ja hier um Urheberrecht, aber heute mal ein Posting zum Thema Markenrecht:

Nestlé (zB Nesquick, San Pellegrino, Purina, Maggi) hat jetzt einen kleinen Steyrer- Verein per Anwaltsdrohschreiben genötigt, den Namen "Nest" zu ändern, weil "Nestle" scheinbar in der dt Schweiz ein Diminutiv von Nest ist, und Nestlé vor der Verwechslungsgefahr die milliardenschweren Knie schlottern.
Der Verein hat es nicht drauf ankommen lassen wollen, und nennt sich halt jetzt Nets, was imho gleich viel bzw wenig verwechslungsfähig ist.

Ob der Verein (neue HP: http://verein-nets.at) überhaupt in der dt Schweiz tätig ist, habe ich nicht rausgefunden.

Poster posten, dass Nestlé (vorübergehend?) die Kontaktseite deaktiviert hat, offensichtlich schätzen sie das negative Feedback auf solche Aktionen nicht so.

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Ich habe jetzt die letzten ORF-Diskussionen nicht so verfolgt, und weiß daher nicht, wie lange es die FuZo noch geben wird. Bis dahin aber ein best of des folgenden Interviews:

http://futurezone.orf.at/stories/1650386/
Das US-Marktforschungsunternehmen BigChampagne untersucht Trends in Filesharing-Netzwerken und berät Medienunternehmen. ORF.at hat mit Eric Garland, dem Geschäftsführer und Gründer von BigChampagne, über aktuelle Entwicklungen in Peer-to-Peer-Netzwerken, die Attraktivität von Tauschbörsen und die Chancen von Musik-Streaming-Angeboten gesprochen.
Ich würde das Verhältnis zwischen dem kostenpflichtigen Download-Markt und kostenlosen Downloads in Filesharing-Netzwerken oder "One Click"-Hostingsites wie Rapidshare und Megaupload mit eins zu zehn beziffern. Wir haben also zu 90 Prozent einen "Piratenmarkt". Bei Film- und TV-Downloads ist es noch nicht ganz so dramatisch. Aber diese Bereiche wachsen sehr schnell.
ORF.at: Gibt es in Filesharing-Netzwerken einen Trend zu Nischenmärkten, also einen "Long Tail", wie ihn Chris Anderson beschrieben hat? Finden auch Songs ihr Publikum, die nicht massentauglich sind?

Garland: Einen "Long Tail" gibt es, er ist allerdings sehr dünn. Jenseits der Blockbuster und einiger tausend Titel stoßen bestimmte Angebote nur auf ein sehr geringes Interesse. Es gibt viele Files, die nur einmal oder nur ein paar Mal heruntergeladen werden.

Wir beobachten ein breiteres, aber auch oberflächlicheres Interesse an Musik. Die Leute suchen sich einzelne Songs von Musikern und Bands aus, für die sie vielleicht auch nie Geld bezahlt hätten.
ORF.at: Mit dem Aufkommen von E-Book-Lesegeräten wie dem Kindle und in gewisser Weise auch Apples iPad befürchten auch Verlage und Autoren den unautorisierten Tausch ihrer Inhalte. Machen sich die Verlage zu Recht Sorgen?

Garland: Sie sollten sich sehr große Sorgen machen. Derzeit hält sich der Tausch elektronischer Bücher noch in Grenzen. Aber worauf wir achten, ist der prozentuale Anstieg, und wir sehen den Tausch von Inhalten, die sich für solche Lesegeräte eignen, regelrecht explodieren. Wir werden also in kürzester Zeit einen florierenden grauen Markt haben, der direkt mit den Angeboten von Amazon und Apple konkurriert.
ORF.at: Wiederholen die Verlage die Fehler der Musikindustrie? Was raten Sie den Verlegern?

Garland: Die Geschäftsfelder - ob Musik, Film, TV-Serien oder E-Books - sind sehr unterschiedlich. Wir dürfen nicht den Fehler machen, zu stark zu verallgemeinern. Aber es gibt bestimmte Aspekte, die für all diese Bereiche Gültigkeit haben.

Das sind etwa die Veröffentlichungsdaten. Sie können nicht erwarten, dass Sie Inhalte verkaufen, wenn sie käuflich noch gar nicht erworben werden können. Das ist eines der größten Probleme. In diesem Moment laden etwa Millionen Leute die neuen Alben von Eminem und Drake herunter, die noch gar nicht in den Geschäften sind. Dasselbe passiert mit Filmen und TV-Serien. Serien, die etwa in den USA ausgestrahlt werden, sind in Europa noch gar nicht erhältlich. Die Leute wissen sich aber zu helfen. Sie sind ungeduldig und laden sich diese Serien einfach aus Filesharing-Netzwerken herunter.

Dasselbe gilt natürlich auch für die Verlage. Wenn etwa Bücher zurückgehalten werden oder bereits als Hardcover, nicht jedoch in elektronischer Form veröffentlicht werden, erwächst den Verlagen ein großer Nachteil. Dasselbe gilt für den Kopierschutz. Alles, was die Interoperabilität beeinträchtigt, ist ein großer strategischer Fehler.
ORF.at: Haben eigentlich die Klagen der Musikindustrie und die Verschärfung von Urheberrechtsgesetzen Auswirkungen auf die Aktivitäten in Filesharing-Netzwerken gehabt?

Garland: Auf die Nutzung von Filesharing-Netzwerken haben sie sich langfristig nicht ausgewirkt. Es gab bei diversen Ankündigungen von Klagen oder gesetzlichen Maßnahmen zwar Rückgänge. Aber die waren nur vorübergehend. Sobald die Leute gemerkt haben, dass die Bedrohung eher harmlos ist, sind sie sehr schnell zurückgekommen. Am ehesten hatten diese Maßnahmen noch Auswirkungen auf die öffentliche Diskussion. Viele Leute konnten zwar der Aggressivität der Industrieverbände nichts abgewinnen, die Situation der Rechteinhaber wurde dadurch aber zum Thema.

Ich glaube auch, dass es gesetzliche Maßnahmen wie etwa die "abgestufte Erwiderung" oder "Three Strikes Out" sehr schwer haben werden, eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Viele Leute glauben, dass sie davon nicht direkt betroffen sind. Solche Maßnahmen werden sicherlich nicht zur Änderung von Verhaltensweisen führen. Die hat es auch in der Vergangenheit nicht gegeben.
ORF.at: Als die britische Band Radiohead ihr Album "In Rainbows" 2007 über ihre Website gegen eine freie Spende oder gratis zum Download angeboten hat, haben dennoch mehr Leute das Album über Tauschbörsen heruntergeladen. Was macht - vom kostenlosen Angebot abgesehen - die Attraktivität von Tauschbörsen aus?

Garland: Wir glauben, dass der Grund, warum "In Rainbows" aus Filesharing-Netzwerken häufiger heruntergeladen wurde als von der Radiohead-Website, in der Vertrautheit der Leute mit diesen Netzwerken liegt. Viele Leute, die P2P-Netzwerke nutzen, haben sich daran gewöhnt. Ebenso wie sie ein bevorzugtes Pub haben, haben sie auch eine bevorzugte Art und Weise, wie sie an Musik kommen. Wir glauben, dass der Ort, wo etwas heruntergeladen wird, genauso wichtig ist wie der Preis. Das Radiohead-Experiment ist ein gutes Beispiel dafür.
ORF.at: Wie beurteilen Sie die Chancen einer gesetzlich geregelten Pauschalabgabe für Musik aus dem Netz, wie sie seit längerem diskutiert wird?

Garland: In den USA ist die Unterstützung der Musikunternehmen für eine solche "Musik-Flatrate" in keinster Weise gegeben. Sie finden den Vorschlag abstoßend und wollen nicht einmal darüber diskutieren. Vor drei Jahren war ich noch optimistischer. Aber heute stößt eine solche "Musik-Flatrate" bei fast allen Betroffenen auf Ablehnung. Sollte eine solche Pauschalgebühr jemals verwirklicht werden, dann wird das sicherlich nicht zuerst in den USA passieren.

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http://derstandard.at/1276413836850/Cop ... inefleisch

Die Kurzfassung ist, irgendein Geek-Verein hat schmähhalber Einhornfleisch verkauft, und den selben Slogan wie für Schweinefleisch verwendet und sind jetzt urheberrechtlich belangt worden.
Man wolle sich nun öffentlich beim National Pork Board für die Verwirrung um Einhorn und Schweinefleisch entschuldigen. "Es war nie unsere Absicht, eine nationale Krise auszulösen und amerikanische Bürger bezüglich der Unterschiede zwischen Schwein und Einhorn zu täuschen", so Scott Kauffman, President und CEO von Geeknet. Zudem gibt der Shop-Betreiber allen Kunden, die sich ebenfalls getäuscht fühlten, einen Rabatt von zehn US-Dollar.

harald
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Viacom (MTV, Comedy Central, Nickelodeon) blitzt gegen YouTube vor Gericht ab!

Der Medienkonzern Viacom ist mit einer 2007 angestrengten Milliardenklage wegen Copyright-Verletzung gegen Google und YouTube vor einem US-Gericht vorerst gescheitert. Er will nun in Berufung gehen. Google und US-Bürgerrechtler zeigen sich vorerst erleichtert.
http://futurezone.orf.at/stories/1651727/

:)
--Harald
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http://derstandard.at/1277338167322/Gek ... ert-Labels
Rechtzeitig zum 15. Geburtstag des MP3-Formats holt die zuletzt etwas gebeutelte Musikindustrie wieder einmal zu einem Rundumschlag gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet aus. Abgesehen hat man es diesmal vor allem auf die florierende Online-Erotikbranche. Wie aus einem Bericht des Wall Street Journal hervorgeht, haben sich gleich 15 Plattenlabel zusammengetan und vor einem kalifornischen Bezirksgericht in Los Angeles Klage gegen diverse Pornoseiten-Betreiber eingereicht. Grund ist die illegale Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Songmaterial in hunderten von Schmuddel-Clips.
Schmuddel-Clips? Was für eine Wortwahl.

500 derartige Copyright-Verstöße auf den Seiten der Pornoanbieter wollen die Labels gefunden haben.
Aufgrund der Schwere des Vergehens fordern die Kläger daher die stolze Summe von 150.000 Dollar pro entdeckter illegaler Verwendung als Wiedergutmachung ein. Gerechtfertigt wird die hohe Schadensersatzforderung auch von dem immensen Imageschaden, den die betroffenen Künstler durch die Einbindung ihrer Werke in pornografisches Material erlitten haben, so die Plattenfirmen.

"Ich weiß zwar über die Details dieses Verfahrens nicht Bescheid. Prinzipiell ist es aber mehr als verständlich, dass sich Künstler und Labels dagegen wehren, wenn ihre Musik unlizenziert für Pornostreifen verwendet wird", stellt IFPI-Austria-Sprecher Thomas Böhm gegenüber pressetext klar.
"Wir sind selbst Copyright-Inhaber und haben sehr großen Respekt vor der Durchsetzung von Schutzrechten für geistiges Eigentum", kontert Lawrence Walters, Anwalt von RK Netmedia, einem von der Klage betroffenen Pornounternehmen. Dieses beruft sich vor allem auf eine spezielle "Fair Use"-Klausel im US-Urheberrecht, die eine Verwendung von urheberrechtlich geschützten Musikstücken unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne die ausdrückliche Genehmigung des Rechtehalters erlaubt. Walters: "Wir hoffen auf eine einvernehmliche Lösung."

Trotz aller Häme:
Die Labels sind in dem Fall wohl im Recht, weil die Musik wird hier ja klar für einen kommerziellen Zweck ohne Erlaubnis verwendet. Das ist imho auch nicht mehr von Fair Use gedeckt.

Edit:
Viele User posten, dass man bei der IFPI offensichtlich mit Pornoschauen sein Geld verdienen kann und wollen wissen, wo man(n) sich bewerben kann.

Und einer merkt an:
Die meisten Musikvideos auf MTV
sind von Pornos eh kaum mehr zu unterscheiden... warum sprechen die dann von einem "Imageschaden" für die Künstler??

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Solange es die Fuzo (in der Form) noch gibt, sollte man sie auch frequentieren:

http://futurezone.orf.at/stories/1654598/
Die EU-Kommission befasst sich in ihrer "Digitalen Agenda" mit dem Urheberrecht. Bislang bestimmt die Frage der Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie die Diskussion: Verbände der Unterhaltungsindustrie fordern strengere Regeln.

Mit einer Studie, die die positiven Auswirkungen von Ausnahme- und Schrankenregelungen im Urheberrecht auf Innovation und Wirtschaftsleistung untersuchte, bringt sich jetzt der amerikanische IT-Verband "Computer & Communications Industry Association" (CCIA) in Stellung. Dem Verband gehören zahlreiche führende IT-Konzerne wie Microsoft, AMD, Yahoo, Oracle und Google an.
Die Studie zeige, so die CCIA-Vizepräsidentin Erika Mann, einen "erheblichen wirtschaftlichen Beitrag" der Wirtschaftszweige an der europäischen Wirtschaft, die auf Ausnahmen und Schranken im Urheberrecht beruhen.
Den Mehrwert für die EU-Wirtschaft beziffert die Studie auf 1,1 Billionen Euro, also 9,3 Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukts. Zwischen 2003 und 2007 wuchsen diese Branchen sogar um drei Prozent schneller als die europäische Wirtschaft insgesamt. Rund neun Millionen Menschen sind in diesen Branchen beschäftigt, das sind rund vier Prozent aller EU-Beschäftigten.

Ohne Ausnahmeregelungen und Schranken würden die betroffenen Wirtschaftszweige "weniger lebensfähig" sein bzw. sie müssten sich "erheblich umorganisieren", stellen die Autoren der Studie fest. Das würde zu einem Innovations- und Wachstumsrückgang führen. So würden nicht nur die Erstellung und der Konsum von Inhalten von Ausnahmeregelungen abhängen, auch Suchportale und Webhosting wären in ihrer gegenwärtigen Form nicht möglich. Politiker müssten daher die wirtschaftlichen Vorteile von Ausnahmeregelungen bei künftigen Entscheidungen berücksichtigen.
Zuletzt hatte die Pariser Beratungsfirma TERA Consultants eine Untersuchung vorgelegt, der zufolge der europäischen Kreativindustrie durch Urheberrechtsverletzungen bzw. "Piraterie" zehn Milliarden Euro jährlich verloren gehen. Diese Zahlen wurden jüngst in der Diskussion des Europäischen Parlaments um strengere Regeln genannt.

Für ihre Studie beauftragte die CCIA die niederländische Non-Profit-Organisation SEO Economic Research, die eng mit der Universität Amsterdam verbunden ist. Sie orientierte sich an der Vorgehensweise der Fair-Use-Studien, die der Verband bereits für die USA erstellen ließ. Diese hatten verschiedene Wirtschaftszweige untersucht, deren Umsätze auf der Fair-Use-Doktrin und damit verbundenen Beschränkungen des Copyrights basieren.
Die Ergebnisse der EU-Studie entsprechen ungefähr denen der US-Studie. Allerdings zeigte sich ein Vorteil des flexibleren US-amerikanischen Rechts: In den USA konnten die Wirtschaftszweige mit Fair-Use-Bezug einen Mehrwert von 2,2 Billionen US-Dollar erzeugen (im Original: 2,2 Trillion Dollars). Sie machten dabei 16,2 Prozent des US-Bruttoinlandsprodukts aus. Methodisch orientierte sich die EU- wie die US-Studie nach den von der World Intellectual Property Organization (WIPO) definierten Richtlinien für die Berechnung Copyright-bezogener wirtschaftlicher Aktivitäten.

Erika Mann weist allerdings auch auf die unterschiedliche Datenbasis beider Studien hin. Aus den 27 EU-Mitgliedstaaten habe es nicht ausreichend zuverlässige Daten gegeben. Tatsächlich konnten die Wissenschaftler nur auf Zahlen der europäischen Statistikbehörde Eurostat aus den Jahren 2003 und 2007 zurückgreifen. Jüngere Zahlen liegen nicht vor. Damit fehlen auch der Europäischen Kommission für ihre Entscheidung wichtige Kennzahlen.

CCIA-Direktor Jakob Kucharczyk betont, dieser erste Quantifizierungsversuch zeige, dass die Wirtschaft sowohl vom Schutz der Urheberrechte wie auch von legitimen Ausnahmeregelungen profitiere. In der aktuellen Diskussion über den Schutz geistigen Eigentums werde oft übersehen, dass Internetunternehmen zu einem großen Teil auch von den Ausnahmen und Schrankenregelungen profitieren.

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http://futurezone.orf.at/stories/1658076/

Alle hassen die Kulturflatrate. Außer den Grünen, und die sagen selbst, die Idee ist noch nicht ganz ausgereift.
Das zeigt eine Diskussion im Muqua über die die Fuzo (in ihren letzten Zügen) berichtet.
"Ich mag die Idee überhaupt nicht", sagte Pirate-Bay-Mitbegründer und Flattr-Gründer Peter Sunde. Letztlich würde eine solche Gebühr nur der "sterbenden" Tonträgerindustrie helfen. "Das ist ihr Problem, nicht unseres", meinte Sunde: "Wir würden ja auch nicht die Ölindustrie subventionieren, wenn Autos plötzlich mit Wasser fahren würden."
"Wir sind Opfer des Katers der Tonträgerindustrie", kritisierte der Medienforscher und Musiker Konrad Becker. Die Grünen sollten sich nicht darum kümmern, wie die Industrie Geld einsammeln könne, sondern politisch denken und die Frage stellen, wie kulturelle Arbeit ermöglicht werden könne. Eine "Kulturflatrate" wäre vor zehn Jahren gut gewesen, meinte Becker: "Heute ist sie lächerlich."

Markus Spiegel, Falco-Entdecker, Label-Betreiber und Starmania-Juror, hielt sich zur "Kulturflatrate" bedeckt. Vertreter der Tonträgerindustrie hatten sich in den vergangenen Jahren wiederholt ablehnend zu einem solchen Modell geäußert. Sie sehen darin eine "Zwangsgebühr", mit der anderen Vertriebswegen das Wasser abgegraben wird.
Die IFPI ist überhaupt nicht gekommen, weil da der pöse Pirate-Bay Typ war, aber die sind sowieso dagegen, die verklagen lieber ihre Kunden.

Und ein kurzer Blick auf die HP der Piratenpartei zeigt, dass sogar die dagegen sind.

Tja, das war's wohl mit der Kulturflatrate.
Ich persönlich bin trotzdem dafür, weil mir bis jetzt noch keiner ein halbwegs faires, sinnvolleres Modell genannt hat.

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http://derstandard.at/1284594528632/Oes ... ab-Oktober
Sieben österreichische Verwertungsgesellschaften wollen ab 1. Oktober eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten verlangen, berichtet heise. Die Zusatzkosten sollen je nach Kapazität und Art des Speichers festgesetzt werden. Am meisten soll demnach für externe "Multimedia-Festplatten" über 1.000 GB Speicher verlangt werden. Eine Übersicht der neuen Tarife hat die Austro Mechana veröffentlicht, demnach sind bis zu 36,45 Euro möglich. Zuzüglich der Umsatzsteuer würden in dem Fall rund 44 Euro anfallen.
2005 und 2009 hat der OGH schon dagegen entschieden, aber
Die Verwertungsgesellschaften würden nun jedoch argumentieren, dass Festplatten mittlerweile anders genutzt werden. Immer mehr Nutzer würden legale Privatkopien urheberrechtlich geschützter Inhalte auf Festplatten abspeichern. Der Anteil der online erworbenen Medieninhalte sei gering. Das hätten Marktanalysen ergeben. Unklar ist, ob User Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren haben, wenn sie etwa Inhalte von einer alten auf eine neue Festplatte kopieren.
Die WKÖ wird dagegen vor den OGH ziehen.

Immerhin ist es eine gute Sachen, wenn jetzt sogar von den Verwertungsgesellschaften die Existenz von legalen Privatkopien in relevantem Umfang endlich anerkannt wird. Wenn man mich nunmehr in Ruhe Privatkopien anfertigen lässt, dann zahle ich meinetwegen auch eine Abgabe. Die Kulturflatrate wäre mir zwar lieber, aber besser als nix.


Vor kurzem übrigens wurde eine Studie der BSA veröffentlich, dass Raubkopien von Software in Österreich im int'l Vergleich sehr wenig verbreitet sind.

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orf.at wrote:Die umstrittene französische Internet-Sperrbehörde HADOPI hat ihre Arbeit aufgenommen. HADOPI soll auf Zuruf der Rechteinhaber mutmaßliche Urheberrechtsverletzer im Internet verwarnen und im Wiederholungsfall auch dabei helfen, ein Verfahren einzuleiten, mit dem diesen der Internetanschluss gesperrt werden soll.
Sperre des Internetzugangs

Mit neun Monaten Verspätung begann die Behörde nun damit, erste Warn-E-Mails an mutmaßliche Urheberrechtsverletzer zu verschicken. Wird der nicht autorisierte Download von geschützten Inhalten fortgesetzt, folgt in einem nächsten Schritt ein eingeschriebener Brief.

Nach zwei Verwarnungen kann der Internetzugang bis zu einem Jahr gesperrt werden. Wiederholungstätern drohen zudem bis zu 300.000 Euro Bußgeld und drei Jahre Gefängnis.
Umstrittenes Vorgehen

Das Vorgehen der Behörde ist heftig umstritten. Kritiker fürchten einen Eingriff in die Informationsfreiheit und warnen vor einer dauerhaften Überwachung der Internetnutzer. Eine erste Version des Gesetzes hatte der Verfassungsrat im vergangenen Jahr als nicht rechtmäßig erklärt.
Futurezone.at schreibt darüber hinaus:
Besonders in der Transparenz der Daten stellen sich Datenschützer quer. Neben Name und e-Mailadresse müssen die IP-Besitzer auch noch ihre Telefonnummer und Adresse angeben. Außerdem erfasst die Behörde die genauen Internetgepflogenheiten der IP-Adressenbenutzer. Trotz dieser detaillierten Erfassung ist dabei nicht klar, wer genau gerade einen illegalen Download tätigt. Bei ungesicherten Netzwerken sind IP-Besitzer immer noch für ihre Adresse selbst verantwortlich.

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orf.at wrote:Der deutsche Heise Verlag hat sich nach eigenen Angaben in einem langen Rechtsstreit mit der Musikindustrie um die Verlinkung von Internettexten vor dem deutschen Bundesgerichtshof durchgesetzt.

Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch einen Bericht des Portals heise online über Kopierschutzmaßnahmen aus dem Jahr 2005. Leser des Artikels konnten über einen Link zur Startseite eines Softwareherstellers gelangen. Dieser bot auf einer Unterseite einen Kopierschutzknacker zum Download an.

Die Musikindustrie hatte argumentiert, dass es dem Verlag bei der Linksetzung nicht um Wissensvermittlung gegangen sei, sondern darum, dem Leser den Zugang zu rechtswidrigen Inhalten zu erleichtern. Der Verlag hielt dagegen, dass die Verlinkung im Netz zum journalistischen Handwerk gehöre.

„Das ist ein klares Signal für die Pressefreiheit“, so Christian Persson, Chefredakteur von heise online, am Freitag zur Entscheidung. „Hyperlinks sind essenzieller Bestandteil von Texten im WWW und ihr eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften.“

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http://derstandard.at/1288160127172/Urt ... ong-zahlen
Das Landgericht Hamburg hat in einem Zivilrechtsstreit einen Filesharer, der 2006 als knapp Sechzehnjähriger unter Verstoß gegen das Urheberrecht zwei Musikaufnahmen in eine Internettauschbörse eingestellt hatte, verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 15 Euro pro Musiktitel an die klagenden Musikverlage zu zahlen. Dies geht aus einer Pressemeldung der Hamburger Justiz hervor.
Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde jedoch genauso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Beklagten abgewiesen. Der Vater wusste nichts von der Verbreitung der Musiktitel. Der Beklagte habe jedoch das Urheberrecht schuldhaft und rechtswidrig verletzt, indem er die Musikstücke unerlaubt kopiert und in das Internet eingestellt hatte.
Die Höhe des Schadensersatzes wurde danach bemessen, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrags als angemessene Lizenzgebühr für die Nutzung der Musikaufnahmen vereinbart hätten. Da es keinen unmittelbar anwendbaren Tarif für die zu bewertenden Nutzungen gebe, müsse die angemessene Lizenz geschätzt werden. Dabei hat das Gericht berücksichtigt, dass es sich bei den fraglichen Titeln zwar um solche bekannter Künstler handelte, dass die Aufnahmen 2006 jedoch bereits viele Jahre alt waren und deshalb nur noch eine begrenzten Nachfrage angenommen werden könne. Da außerdem von einem kurzen Zeitraum auszugehen sei, in dem die Titel zum Herunterladen bereit standen, hat das Gericht geschätzt, dass es allenfalls zu 100 Downloads pro Titel gekommen sein könne. Unter Orientierung an dem GEMA-Tarif VR-OD 5 (Nutzung von Werken im Wege des Music-on-Demand zum privaten Gebrauch) sowie an dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 5. Mai 2010 im Schiedsstellenverfahren zwischen dem BITKOM und der GEMA hat das Gericht die angemessene Lizenz auf 15 Euro pro Titel geschätzt.

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http://orf.at/#/stories/2023264/

Über die Website Kino.to können Nutzer Spielfilme und TV-Serien kostenlos via Streaming ansehen. Auch viele heimische User machen von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Zwar ist das Ansehen der Videos legal, doch das Zurverfügungstellen des Filmmaterials durch den Website-Betreiber verstößt laut Filmindustrie gegen das Urheberrecht.
Blockade von Kino.to erzwingen

„Da die Seitenbetreiber nicht festgestellt werden können, nehmen wir die Internetserviceprovider in die Pflicht“, sagte Rechtsanwalt Andreas Manak heute bei einer Pressekonferenz des Vereins Anti Piraterie (VAP).

Gemeinsam mit den Produktionsfirmen Wega Film, Constantin Film und Satel Film reicht der VAP heute eine Unterlassungsklage gegen einen der größten Breitbandanbieter Österreichs, UPC Telekabel, ein. Die Forderung: die Website zu sperren und damit den Zugang in Österreich zu unterbinden.
ISPA: „Rechtsgrundlage fehlt“

Die Vereinigung der Österreichischen Internet Service Provider (ISPA) sagte gegenüber ORF.at, dass Provider, die ihren Kunden den Zugang zum Internet zur Verfügung stellten, gesetzlich nicht ermächtigt geschweige denn verpflichtet seien, über ihre Leitungen transportierte Informationen zu kontrollieren.

Es fehle jegliche Rechtsgrundlage, wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen Websites zu blockieren.
„Innovative Geschäftsmodelle entwickeln, statt klagen“

Man wehre sich dagegen, dass „in einer Art Panik auf die gesamte Internetwirtschaft losgegangen wird“. „Die Rechteinhaber sollen besser über innovative Geschäftsmodelle nachdenken“, so ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger.
Ähnlicher Fall derzeit vor EuGH

Derzeit läuft am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Vorabentscheidungsverfahren einer belgischen Verwertungsgesellschaft gegen einen Serviceprovider. Auf das Urteil warten wolle der VAP nicht. „Bei offensichtlich rechtswidrigen Situationen soll eine Sperre der Website erfolgen, für strittige Fälle gibt es Gerichte“, so Manak.

Für Hans-Jürgen Pollirer, Obmann der Bundessparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer Österreich, ist unverständlich, warum das Ergebnis dieses Verfahrens nicht abgewartet werden kann.

„Wir appellieren an die Proponenten, keinen voreiligen Prozess vom Zaun zu brechen, der nur Kosten verursacht, die ohnehin überlasteten Gerichte unnötig beschäftigt und keinerlei Vorteile bringen wird. Wenn es aber kein Einlenken darin gibt, dann wird ein Musterprozess geführt“, so Pollirer.
Tja, die Telekom klagen haben sie sich (noch) nicht getraut.
Spannend, was vor dem EuGH und national rauskommt. Falls das Ergebnis aber nicht zusagt, ist wohl mit Gesetzesänderungen zu rechnen.

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http://derstandard.at/1289608823081/Fil ... -Musikklau
Die Vertreter der US-Musikindustrie, die RIAA, haben das Magazin PCMag in einem Schreiben beschuldigt, durch einen Artikel über Alternativen zum Filesharing-Programm Limewire seine Leser zum "Stehlen von Musik" zu ermutigen. Limewire musste kürzlich aufgrund von Klagen der RIAA den Dienst einstellen. Einer Aussage des verantwortlichen Chefredakteurs zufolge sei die Anschuldigung haltlos und ein Akt der Verzweiflung. Damit spielt er auf zahllose wenig erfolgreiche Aktionen der Musikindustrie an, um die illegale Verbreitung von Songs zu unterbinden.

Im Interesse der Leser

In dem Brief fordert die RIAA das Magazin auf, den besagten Artikel zu entfernen. In einer Stellungnahme betonte der PCMag-Chefredakteur, dass man dies nicht tun werde. Einerseits würde im Artikel ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verbreitung von urheberrechtsgeschützten Inhalten nicht geduldet sei. Andererseits habe man den Artikel über Limewire-Alternativen verfasst, da man wusste, dass ihn viele Leser interessieren würde. Man sei sich zwar darüber im klaren, dass Filesharing-Programme auch zum Tausch von geschützten Werken verwendet werden. Ob Anwender dies tun oder nicht, würde aber nicht von einem Artikel über die Existenz der Software beeinflusst.

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PirateBay hin oder her, alles was man zum Thema sucht findet man über Google.
Google natürlich hat nie etwas angestellt (siehe auch auf der ersten Seite dieses Threads den Post, wo Google gescannte Bücher einfach so ins Netz stellte und vor Gericht gewonnen hat).
Google will mit Modifikationen seiner Suchmaschine gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Vier Änderungen sollen in den nächsten Monaten in die Suchmaschine implementiert werden, wie Google gestern in seinem Blog ankündigte.

Der US-Konzern wolle demnach ein Tool einrichten, welches Meldungen über Urheberrechtsverletzungen erleichtern soll. Auf glaubwürdige Deaktivierungsanfragen aufgrund von Copyrightverletzungen wolle das Unternehmen binnen 24 Stunden reagieren.
Wortzensur und neue Reihung

Begriffe, die in einem engen Zusammenhang zu Raubkopien stehen, sollen künftig nicht mehr in der Autovervollständigung der Suchleiste erscheinen. Auf Websites, auf denen „illegale Inhalte gefunden“ werden, sollen auch keine Google-Anzeigen mehr erscheinen und der Betreiber vom AdSense-Programm ausgeschlossen werden.

Und schließlich, so Google, experimentiere man bereits an einer Neuerung in der Reihung der Suchergebnisse. So soll legalem Content künftig der Vorrang gegeben werden.

harald
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Ein sehr guter Artikel zu Demokratien und deren Umgang mit Informationen wie aktuell WikiLeaks:

http://www.guardian.co.uk/commentisfree ... CMP=twt_gu
What WikiLeaks is really exposing is the extent to which the western democratic system has been hollowed out. In the last decade its political elites have been shown to be incompetent (Ireland, the US and UK in not regulating banks); corrupt (all governments in relation to the arms trade); or recklessly militaristic (the US and UK in Iraq). And yet nowhere have they been called to account in any effective way. Instead they have obfuscated, lied or blustered their way through. And when, finally, the veil of secrecy is lifted, their reflex reaction is to kill the messenger.
But politicians now face an agonising dilemma. The old, mole-whacking approach won't work. WikiLeaks does not depend only on web technology. Thousands of copies of those secret cables – and probably of much else besides – are out there, distributed by peer-to-peer technologies like BitTorrent. Our rulers have a choice to make: either they learn to live in a WikiLeakable world, with all that implies in terms of their future behaviour; or they shut down the internet. Over to them.
--Harald
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