IP & Copyright Blog zum Urheberrecht (vormals "Mach dich nicht zum Dieb")

Dejos Blog - Blog zu (österreichischer Tages-)Politik, Medien, Urheberrecht uvm

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http://orf.at/#/stories/2032211/
Pirate-Bay-Prozess geht vor Schwedens Höchstgericht

Carl Lundström, einer der Angeklagten im Prozess gegen die Internettauschbörse The Pirate Bay (TPB) klagt vor dem obersten schwedischen Gericht gegen sein Urteil, damit geht der Fall in die dritte Instanz. Lundström forderte den Obersten Gerichtshof auf, das Urteil des Berufungsgerichts von Ende November gegen ihn aufzuheben.

Das Gericht hatte das im Frühjahr verhängte Strafmaß von einem Jahr auf vier Monate reduziert, den Schuldspruch aber bestätigt und die Geldstrafe sogar erhöht.

„Wir glauben, es ist vollkommen falsch, dass jemand für etwas im Gefängnis sitzt und Strafe zahlt, was Nutzer einer von ihm unterstützten Website mit der Seite anstellen“, teilten die Anwälte Lundströms mit.
3,4 Millionen Euro Strafe

Finanzier Lundström sowie die TPB-Gründer Peter Sunde, Fredrik Neij und Gottfrid Svartholm Warg waren im Frühjahr zu jeweils einem Jahr Gefängnis und der Zahlung von umgerechnet 3,4 Millionen Euro verurteilt worden. Das Urteil galt als Etappensieg für die Musik-, Film- und Videospieleindustrie im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Inhalten aus dem Internet.

TPB ist eine der größten Onlinetauschbörsen weltweit und hat nach eigenen Angaben 23 Millionen Nutzer. Über die Website können sie Musik-, Filmdateien und Computerspiele finden, die andere Nutzer als Download zur Verfügung stellen. TPB speichert die Dateien nicht selbst, sondern verweist nur auf die Rechner anderer Nutzer.
Hm, dass die Videospiel da in der öffentlichen Wahrnehmung auch schon so mit an Bord ist, ist (mir) neu.
Vielleicht haben dann Spiele endlich weniger DRM-DReck.

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orf.at wrote:Der Chef des französischen Unterhaltungskonzerns Vivendi, Jean-Bernard Levy, hat die deutsche Regierung für ihren Umgang mit dem Urheberrechtsschutz scharf kritisiert.

„Deutschland tut nicht nur zu wenig, Deutschland tut nichts, um der Kreativindustrie zu helfen“, sagte er gestern im südfranzösischen Cannes. Fast alle anderen europäischen Staaten seien wesentlich kooperativer im Kampf gegen Internetpiraterie. „Aber von der deutschen Regierung hören wir nicht einmal aufmunternde Worte“, sagte er am Rande des Musik-Internet-Kongresses Midemnet.
„Es gibt etliche legale Musikseiten in Deutschland. Wir wünschen uns von der Regierung, dass sie alles tut, die Konsumenten dorthin zu leiten“ - und weg von illegalen Angeboten. Das könne beispielsweise durch abschreckende Strafen und stärkere Kontrolle geschehen.

Vivendi ist die Muttergesellschaft des Weltmarktführers Universal Music und in den Sparten Videospiele, Film, Fernsehen und Telekommunikation tätig.

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Post by dejost »

http://fm4.orf.at/stories/1677883/
"Halten sie Urheberrechtsverstöße via Internet für ein Problem, das im Rahmen des existierenden Maßnahmenpakets in der Richtlinie 2004/48/EC nicht vollständig gelöst ist? Welche spezifischen Maßnahmen sind ihren Augen geeignet, die Verstöße zu bekämpfen? Besteht Bedarf für eine Regelung bezüglich der Verantwortlichkeit von Internetprovidern (...)?".

Das sind die ersten drei Punkte eines "Questionnaire" der EU-Kommission im Auftrage des Rats, das dazu dienen soll, die wegen massiver Diskrepanzen im Ministerrat eingefrorene Richtlinie IPRED2 (Intellectual Property Rights Enforcement Directive) wieder flottzukriegen. Das EU-Parlament hatte mit relativ knapper Mehrheit dafür grünes Licht gegeben.
"Ohne Internetsperren geht es im Kampf gegen Kinderpornografie nicht", sagen wiederum Vertreter der konservativen CSU/CDU in Deutschland, und sorgen damit womöglich für ein baldiges Ende der einjährigen Testphase, in der die Devise "Löschen statt sperren" ausprobiert wurde und wird.

Dieser Versuch sei ein "Flop" gewesen, so ein CDU-Fraktionsabgeordneter in einem Zeitungsinterview. Was ist mit "löschen" und "sperren" in diesem Kontext eigentlich genau gemeint, und wie sieht die (technische) Umsetzung in der Praxis aus? Wie sind diese politischen Maßnahmen zu bewerten?
[IPRED2] wiederum, die letztendlich Sperren des Internetzugangs wegen Urheberechtsverstößen beinhalten könnte, soll IPRED1 ergänzen, mit der seit 2004 die zivilrechtlichen Maßnahmen gegen "Produktfälschung und Piraterie" verschärft wurden. IPRED2 definiert den strafrechtlichen Rahmen etwa für den Vertrieb gefälschter Medikamente und Luxuswaren, also Delikte, die in den Bereich des organisierten Verbrechens fallen.

"Internetsperren" gegen Kinderporno-Sites sind technisch wirkungslos, weil sie mit zwei Mausklicks und einem Eintrag in den Netzwerkeinstellungen auch von absoluten Laien umgangen werden können. Dass Teile der EU-Politiker sie trotzdem einführen möchten, lässt darauf schließen, dass mit der dazu nötigen Sperrinfrastruktur andere Ziele verfolgt werden.

Etwas verkürzt gesagt, ist IPRED2 bei jedem Anlauf bis jetzt daran gescheitert, dass mehrere Mitgliedsstaaten darauf bestehen, auch mit dem vollen Katalog des Strafrechts gegen private Tauschbörsenbenützer vorzugehen.
In erster Linie ist es Frankreich, das seine Maßnahme der Internetsperren gegen Urheberrechtsverstöße unbedingt in europäischem Recht verankert sehen will. Es war denn auch eine Parteigängerin Nicolas Sarkozys im EU-Parlament namens Marielle Gallo, deren Bericht dafür sorgte, dass IPRED2 wieder auf Tagesordnung kommt.

Wie alle derartigen Initiativen der französischen Regierungspartei läuft alles letztlich auf ein "Three Strikes Out"-Regime hinaus: Bei wiederholten, mutmaßlichen [!!!] Urheberrechtsverletzungen wird auf Zuruf der Medienindustrie der Internetzugang des Betreffenden gesperrt.
Tja, KHG tritt eine Lawine von Unschuldsvermutungen nach der anderen los, aber der kleine Filesharer, für den gilt sie nicht.

Mit "Regelungen bezüglich der Verantwortlichkeit von Internetprovidern" ist in Frage drei des Katalogs nicht weniger gemeint, als dass die ISPs den Netzwerkverkehr ihrer Kunden vorbeugend überwachen.
In Punkt 1.5 wird es noch klarer: "Besteht ein Bedarf, das existierende gesetzliche Rahmenwerk in Bezug auf Haftung oder gesetzliche Verpflichtung für Online-Service-Provider - inklusive Suchmaschinen und Online-Plattformen - zu verbessern, wenn diese Services direkt für Verstöße benützt werden (nicht notwendigerweise in kommerziellem Ausmaß)?"
Nur dann nämlich, wenn bei Urheberrechtsverletzungen kommerzielle Interessen im Spiel sind, beginnt das Strafrecht zu greifen, das der Verfolgung dann die gesamte Palette der Maßnahmen einräumt.

Aus diesem Grund versucht man unter abenteuerlichen Verbiegungen der Logik die mehrheitlich sehr jungen Tauschbörsenbenutzer in die Nähe schwerer Kriminalität zu schieben. In schnöder Regelmäßigkeit werden Tauschbörsen abwechselnd der Distribution von "Kinderpornographie" bezichtigt, ohne dass dafür je ein konkreter Fall genannt worden wäre.

Es wird "argumentiert", dass auch bei Dateitauschern auf nichtkommerzieller Basis ein "geldwerter Vorteil" gegeben sei, weshalb strafrechtlich vorzugehen sei. Dann wiederum heißt es, Tauschbörsenbenutzer seien mit kriminellen Produktfälschern gleichzusetzen, da sie ein für die Weitergabe nicht autorisiertes Produkt in Umlauf gebracht hätten.
Insgesamt spricht dieser (Suggestiv)-Fragenkatalog wieder sämtliche Maßnahmen an, auf die sich erstens der Ministerrat seit 2004 nicht einigen konnte und die - zweitens - eine deutliche Mehrheit im Parlament wiederholt abgelehnt hatte.
Fortsetzung folgt (nicht).

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http://derstandard.at/1297821426846/Cop ... adenersatz
Wie man bei law.com aufgespürt hat, haben BMG, Sony, Virgin, Warner und Co. die Schadenersatzforderungen zunächst mit bis zu 75 Billionen US-Dollar beziffert. Als untere Grenze hat man einen ebenfalls noch recht fantasievollen Betrag von 400 Milliarden US-Dollar definiert.
Eine Forderung, die bei der zuständigen Richterin allerdings auf wenig Verständnis stieß, in einer 14-seitigen Stellungnahme bezeichnet sie die Forderung schlicht als "absurd". Der Wert von 75 Billionen US-Dollar würde sämtliche Einnahmen der Musikindustrie seit dem Jahr 1877 übersteigen, pflichtet sie der Argumentation der Verteidigung bei. Am Rand sei bemerkt, dass dieser Wert auch das jährliche Bruttoinlandsprodukt der ganzen Welt übertrifft.
Abgesehen davon, dass es diesen Betrag wahrscheinlich gar nicht gibt, was das für einen sofortigen Einfluss auf die Inflation hätte.
Die Verhandlung über die Schadensersatzansprüche der Industrie soll Anfang Mai fortgesetzt werden.
spitzenkandidat.2.0. wrote:dann hat - wenn ich mich nicht verrechnet habe - jeder einzelne jetzt gerade auf der Welt lebende Mensch (natürlich ausgenommen die Leute von der Musikindustrie ... ) einen Schaden von zirka 10.000-11.000 € verursacht.
D.h jeder Mensch hat zirka 10.000 MP3s alleine nur von Limewire gedownloadet! Da sind andere P2P-Netzwerke oder so geniale Sachen wir Mediafire, Rapidshare und Co noch gar nicht miteingerechnet.

Also, was ist los mit den Haberer von der Musikindustrie? Haben die sich Ihr Hirn weggedownloadet?

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Der folgende Artikel zeigt mehreres.
erstens, dass es mit der Qualität im Standard nicht so weit her ist (der Artikel ist seit gestern online - wobei laut den Postings war er am Anfang völlig unverständlich).
und weiters auch, dass die contentindustrie doch ihr geschäftsmodell überarbeitet hat.

http://derstandard.at/1301873776157/Fil ... kte-Nonnen
Mit einer Sammelklage gegen 5.865 User könnte die US-Filmfirma Camelot Distribution insgesamt 900 Millionen US-Dollar kassieren, berichtet Wired. Unwahrscheinlich zwar, da in diesem Fall das Gericht dem Unternehmen allen Einzelklagen und allen geforderten Geldsummen Recht gegeben werden müsste. Die Firmengruppe aus Los Angeles rüstet ihre Klage mit Mahnungen gegen Raubkopierer, die den Low Budget Film „Nackte Nonnen mit Großen Kanonen" heruntergeladen haben. Immer mehr Filmproduktionsfirmen entdecken derartige Massenprozesse als neue Einnahmequelle.
In dem Fall scheint der Geldregen aber noch auf sich warten zu lasssen:
Gerichtsdokumente belegen allerdings, dass Camelot nicht im Besitz der Filmrechte ist. Vergangenen Monat hat die Firma Incentive Capital aus Utah die Copyrights für den B-Movie erworben.

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http://futurezone.at/b2b/2582-raubkopie ... fpreis.php
Eine neue Studie hat den Umgang mit illegalen Kopien in sechs Schwellenländern untersucht und gängige Argumente der Unterhaltungsindustrie widerlegt. So ist etwa das Organisierte Verbrechen nicht in den Vertrieb involviert. Als Hauptgrund für die starke Verbreitung von Raubkopien macht die Studie den zu hohen Preis der Inhalte aus.
Hauptgrund für die starke Verbreitung von Raubkopien ist der hohe Kaufpreis der Originale. Im Vergleich zum Durchschnittseinkommen ist der Preis von Software, Filmen und Musik in Schwellenländern zehn Mal so hoch wie in Europa oder den USA. Sie sind Luxusgüter. Die lokale Bevölkerung wird durch den hohen Preis indirekt gezwungen, zu den günstigeren Raubkopien zu greifen. Zudem hat es die Industrie in diesen Ländern bislang verabsäumt, legale Märkte aufzubauen. Das Angebot an offiziellen Vertriebsstellen sei der Studie zufolge klein und unterentwickelt, das Problem somit hausgemacht. Da sich die global agierenden Konzerne in den Ländern auf legaler Ebene meist keiner Konkurrenz stellen müssen, besteht kein Anlass Preise zu senken und in Wettstreit zu treten. Zwecks Umsatzmaximierung werde das westliche Preisniveau beibehalten. Da der illegale Markt ignoriert wird, habe dieser wiederum leichtes Spiel.
Meiner Meinung nach senken sie die Preise auch deswegen nicht, weil ja sonst die Leute im Westen ihre Medieninhalte von dort imprtieren würden - gibt ja nicht bei allem (funktionierende) Region-Codes (ist das überhaupt WTO-kompatibel?).
Dass beim Vertrieb und Verkauf der Kopien das Organisierte Verbrechen oder Terroristen eine große Rolle spielen, verneint die Studie. Der Grund hierfür ist ein banaler, marktwirtschaftlicher: Der niedrige oder nicht existente Verkaufspreis der Raubkopien bringe keinen Gewinn, das Business sei nicht rentabel, weshalb dieser Geschäftszweig nicht verfolgt wird. Argumente, die Raubkopien mit kriminellen Organisationen zusammenbringen, basierten der Studie zufolge ausschließlich auf Jahrzehnte alten Geschichten und unbelegten Anekdoten.

Die Studie zeigt des weiteren, dass rechtliche Maßnahmen in den Schwellenländern kaum Auswirkungen haben. Zwar nimmt die Unterhaltungsindustrie via Lobbying auf die Gesetzgebung erfolgreich Einfluss, bei der Umsetzung und Verfolgung messe Justiz wie Exekutive den Urheberrechtsverstößen hingegen wenig Gewicht bei. Auch wenn bei Urheberrechtsverstößen immer längere Freiheitsstrafen drohen, werden diese selten verhängt. Das Bekämpfen von schweren Verbrechen wie etwa Mord habe für die positive Entwicklung des Landes einen weit größeren Wert als das Verfolgen von Raubkopierern und das Zufriedenstellen ausländischer Rechteinhaber.
Zudem zeigen die Untersuchungen, dass strengere Gesetze die Verbreitung von Raubkopien und das Wachsen illegaler Märkte nicht unterbinden oder eindämmen. Grundsätzlich plädieren die Studienautoren dafür, von strengeren Strafen und Überwachungsmaßnahmen abzusehen und sich vom Gesetz als Bekämpfungsmethode abzuwenden. Stattdessen sollten sich Unterhaltungskonzerne den geänderten Wettbewerbsbedingungen stellen und ihre engstirnigen Geschäftsmodelle überdenken.

Weiters zeigt die Untersuchung, dass Aufklärungsprogramme, etwa in Schulen, wirkungslos sind. In den sechs Ländern sind zwar 300 Kampagnen am Laufen, diese haben am bestehenden Bild nichts geändert. In den Ländern sind Raubkopien nicht stigmatisiert, vielmehr sei das Laden oder Kaufen von Kopien ein ganz normaler Bestandteil des Alltags.

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http://futurezone.at/netzpolitik/2637-s ... -droht.php
Das Copyright auf Tonaufnahmen könnte demnächst auf EU-Ebene von 50 auf 70 Jahre ausgedehnt werden, denn der bisherige Widerstand seitens Dänemark beginnt zu bröckeln
Bernt Hugenholtz schrieb in einem Blogeintrag, dass es dadurch unter dem EU-Vorsitz von Ungarn rasch zu einer Verlängerung des Copyrights kommen könnte. Bereits nächsten Dienstag wird dieses Thema im Justizausschuss des Europäischen Parlaments verhandelt, im Mai wird es ins Plenum kommen.
Mehrere Poster schreiben zurecht, wieso nicht gleich 1000 Jahre?
Was spricht für 70 Jahre, was nicht auch für 1000 spricht?
Und jetzt alle zusammen: "Arbeitsplätze, Arbeitsplätze, Arbeitsplätze".

Wie gut, dass die Privatkopie zum eigenen Gebrauch in Österreich noch legal ist. (Mehr zum Stichwort "noch" ab hier).

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Tun tut sich in dem Sektor derzeit eh wenig. Nur ab und zu halt Klagen.

http://futurezone.at/digitallife/3067-u ... sharer.php
In den USA läuft derzeit die größte Filesharing-Massenklage der Geschichte. Betroffen sind Nutzer, die den Film "The Expendables" online getauscht haben.
Insgesamt werden in den USA derzeit rund 140.000 BitTorrent-User in derartigen Verfahren anvisiert. Die Rechtevertretungen bieten betroffenen Nutzern oftmals eine ausgleichende Schadensersatzzahlung über mehrere tausend US-Dollar an. Durch dieses lukrative Geschäft sind es teilweise auch Vertreter von kleineren Produktionen, die Copyright-Ansprüche stellen. Das Aufzeichnen von IP-Adressen der Anschlüsse ist oftmals sehr simpel möglich.

Eine ähnlich umfangreiche Klage wie bei The Expendables läuft derzeit gegen rund 16.000 User, die beschuldigt wurden, verschiedene Pornofilme heruntergeladen zu haben. Das zuständige Gericht hat in diesem Fall noch nicht entschieden, ob Provider die Identitäten herausgeben müssen.
edit:

Doch zumindest ein paar neue Ideen:
Ein Interview, wieso die Musikindustrie außer Stande ist, neue Technologien zu nutzen:
http://futurezone.at/digitallife/3066-e ... kaufen.php

harald
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Die Telekommunikationsunternehmen und die Apples, Googles und Amazons sind viel größer als alle Tonträgerunternehmen zusammen. Nach dem Gesetz des Dschungels ist es für gewöhnlich auch so, dass die größten und bösesten Tiere am Ende gewinnen.
Bezeichnend, aber wahr!
--Harald
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harald
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Post by harald »

Selbständiger Antrag des Privatanklägers auf Erlassung vermögenrechtlicher Anordnung
gegen unbekannten Täter unzulässig. Das Ziel des Antrags war die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Genau dieses wollte der Gesetzgeber mit der StPO Reform 2008 unterbinden.

OGH 10.10.2010, 11Os99/10h

Da somit weder eine Privatanklage durchführbar ist (Name des Angeklagten muss geführt werden, § 211 StPO) noch ein Antrag nach § 445 StPO (Name des Tatverdächtigen oder Bereicherten), sind die Verwertungsgesellschaften diesbezüglich nun im Strafverfahren bei Urheberrechtsverletzung in der Rechtsverfolgung gebremst.

RA Dr. Clemens Heigenhauser sieht dies in eienr Glosse bei den JBl., 2011, 336f als negtiv für Rechtsverfolger wie Betroffenen und hofft, dass der Entwurf 82/ME 24. GP, der in diesem Punkt eine Änderung bringen sollte, endlich beschlossen wird.

Ich kann die Befürchtungen in Hinblick auf die Betroffenen nicht wirklich nachvollziehen und glaube, dass das nur Scheinargumente sind. Die Entscheidung find ich jedenfalls zweckmäßig.
--Harald
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In Schottland schaut's ganz anders aus:

http://futurezone.at/digitallife/3371-s ... rteilt.php
Eine 58-Jährige Großmutter wurde als erste Person in Schottland für das illegale Tauschen von Musik zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Anne Muir, eine Krankenschwester aus der schottischen Küstenstadt Ayr, wurde am Dienstag wegen Urheberrechtsverstößen verurteilt. Sie hat gestanden, mehr als 30.000 Musikdateien unrechtmäßig heruntergeladen und zur Verfügung gestellt zu haben. Der Wert der Inhalte wurde auf 54.000 britische Pfund (62.000 Euro) geschätzt, wie der Guardian berichtet.

Muir wurde nach Ermittlungen der Interessensvertreter British Phonographic Industry (BPI) und der International Federation for the Phonographic Industry (IFPI) überführt. Die schottischen Behörden leiteten nach entsprechenden Hinweisen eine Hausdurchsuchung ein. Bei der Durchsuchung wurden Computer und Datenträger mit knap 40.000 Musikdateien gefunden.
Muir bekannte sich schuldig, ihre Anwälte beriefen sich darauf, dass sie die Musik aufgrund von Depressionen heruntergeladen hatte. Im Rahmen der Strafe wird sie aus diesem Grund auch psychologische Betreuung erfahren.

Ein Sprecher der BPI begrüßte die Entscheidung und hielt fest, dass das Gericht aufzeige, dass Urheberrechtsverstöße ernst genommen werden.
0ttod0 wrote:Tja, selber schuld. Sie hätte halt einbrechen gehen sollen, betrügen oder eine fahrlässige Tötung begehen. Für's Raubmordkopieren muss es halt härtere Strafen geben.

Im Übrigen ist der Wert der runtergeladenen Musikdateien viel zu niedrig angesetzt worden; üblicherweise kosten legale Downloads so zwischen 79 und 99 Cent, also komme ich bei 30000 Dateien inkl. Mengenrabatt auf 500 Fantasillionen Schaden, das ist mehr als das weltweite jährliche Bruttosozialprodukt.
Und irgendwo stand, die Festplattenabgabe soll wegkommen. Aber wenn irgendwas irgendwann mal vielleicht so sein wird, da bin ich zu faul zu recherchieren.

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http://futurezone.at/netzpolitik/3952-u ... ds-vor.php
Die größten Anbieter haben sich mit Film- und Musikstudios zusammengeschlossen und werden künftig den Internet-Verkehr auf illegale Aktivitäten überwachen. Wer gegen das Urheberrecht verstößt und etwa Filme und Musik unrechtmäßig lädt, bekommt eine Warnung. Bei Wiederholungstätern wird die Verbindung gedrosselt.
Es erinnert frappant an Frankreichs Hadopi-Gesetz: Filesharer in den USA bekommen ab sofort eine Ermahnung, wenn sie beim Laden von illegalem Material ertappt werden. Wer öfter Verstöße begeht, wird mit Sanktionen belegt. Das US-Konzept weicht hier jedoch vom radikaleren Konzept aus Frankreich ab: Während franzischen Nutzern nach dem dritten Mal die Leitung gekappt wird („Three Strikes Out“), werden US-Nutzer erst nach sechs Vergehen bestraft. Sie verlieren zwar nicht ihren Internet-Anschluss, durch deutliche Drosselung der Brandbreite soll die Verbindung für reguläre Nutzung zu langsam werden.
Bei den Alarm-Meldungen („Alerts“), die per eMail verschickt werden, nimmt die Bestimmtheit der Hinweistexte mit jedem Mal zu. Wird beim ersten Mal der Nutzer aufmerksam gemacht, dass über seinen Anschluss Verstöße stattgefunden haben, soll der Ton sowie die Sanktionen bei folgenden Warnungen schärfer werden. In erste Meldung enthält auch leitet Nutzer auch zu belehrenden Webseiten, auf denen über Urheberrecht und Piraterie aufgeklärt wird. Es wird auch auf legale Angebote verwiesen. Lädt der Nutzer weiter, folgen weitere Warnungen, deren Erhalt und Verständnis bestätigt werden müssen. Nach der sechsten wird entweder das Tempo reduziert oder der Nutzer kommt über eine fixierte Startseite nicht mehr hinaus. Der Anschluss des zahlenden Kunden bleibt bestehen und wird nicht gekappt – was aber nicht heißt, dass der ISP dies nicht darf. Wer gegen die AGB verstößt, kann sehr wohl gekündigt werden.
Auf Seiten der ISP finden sich etwa AT&T, Cablevision, Comcast, Time Warner Cable und Verizon. Auf Seiten der Unterhaltungsindustrie sind Walt Disney, Paramount, Sony Music/Pictures, Twentieth Century Fox, Universal, Warner, EMI und die American Association of Independent Music vertreten. Es handelt sich um einen freiwilligen Pakt, den alle Seiten miteinander geschlossen haben.
Von Seiten der Industrie wird der neue Plan natürlich begrüßt, auch das Weiße Haus lobt die Initiative. Konsumentenschützer und NGOs üben jedoch Kritik. So würde das System nur unwissende Anwender treffen, die ab und an Inhalte laden. Die Überwachung sei vor allem auf P2P-Netzwerke wie etwa BitTorrent ausgelegt. Klassische Downloads über File-Hoster könnten nicht genau erfasst werden.

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Ja, Urheberrecht gegen (Fast)Monopolist :arrow: das garantiert fast immer ein spannendes Match zu werden!

Diesmal: Belgische Zeitung gegen Google! Und mit dem Zensur Hammer wollen die Zeitungen anscheinend unterschwellig auch zuschlagen, dabei haben sie sich den Status Quo selbst zuzuschreiben!
Belgische Zeitungen gesperrt
von red
Dienstag, 19. Juli 2011

Google blockiert Zeitungen
Belgischer Zeitungsverband Copiepresse fordert Genehmigung vor Veröffentlichung

Der Konflikt zwischen Google und dem belgischen Zeitungsverband Copiepresse geht in die nächste Runde. Laut diversen Agenturmeldungen sind Belgiens Online-Zeitungen blockiert und nicht mehr in den Ergebnissen der Suchmaschine aufgelistet.

Der Aktion geht ein jahrelanger Urheberrechtsstreit wegen der Verlinkung auf Google News voraus. Laut einem Berufungsverfahren darf Google im Rahmen seines Nachrichtendienstes Google News keine Ausschnitte von belgischen Zeitungen veröffentlichen. Dafür müssten Genehmigungen der Verlage vorliegen.

Als Reaktion auf den Gerichtsbeschluss hat Google die vom belgischen Zeitungsverband organisierten Verlage aus Google News und aus der klassischen Suchmaschine entfernt. Belgische Zeitungen, wie "La Libre", berichteten bereits, dass sie von Google blockiert werden. Recherchen haben ergeben, dass sämtliche von Copiepresse vertretenen Verlage betroffen sind.

Google bedauerte den Gerichtsbeschluss und laut einem Sprecher von Google musste es zu dieser Entscheidung kommen. Welche Auswirkung die Blockade auf die Zeitungen haben wird, sollte sich bald zeigen - Onlinemedien bekommen oft einen großen Teil ihrer User von Google.
--Harald
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http://derstandard.at/1311802585483/Ger ... von-Werner
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, beschwerte sich die Constantin Film bei YouTube, über onlinegestellte Mitschnitte des Films „Werner - Eiskalt" und forderte die sofortige Löschung des Videomaterials. YouTube kam dieser Forderung auch nach, verweigerte der Filmfirma allerdings die Nutzerdaten derjenigen, die die Videos hochgeladen haben.
Nach deutschem Urheberrechtsgesetz muss für Auskünfte an Dritte, eine Rechtsverletzung „in gewerblichen Ausmaß" gegeben sein und das Einstellen dieses Mitschnitts des „Werner"-Films auf YouTube hat, für das Gericht, dieses Ausmaß nicht erreicht. Die unprofessionelle Qualität sollte der Constantin Film keine finanziellen Einbußen bescheren.

Videomitschnitte in guter Qualität hingegen würden zu Umsatzeinbußen führen. In einem solchen Fall müsste YouTube auch die Nutzerdaten, wie E-Mail-Adressen und IP-Adressen, herausgeben. Die Qualität des Kinofilms ist dabei nicht von Relevanz.
Das Bild war verwackelt, die Aufnahmen flackerten und immer wieder ist lautes Rascheln zu hören, teilte das Gericht mit. Für YouTube waren die Videos viel zu dilettantisch, um ein gewerbliches Ausmaß zu erreichen und verweigerte daher der Constantin Film die Herausgabe der Nutzerdaten. Das Gericht gab der Plattform jetzt Recht.
Ein Glück/Pech, dass es für die Qualität des Films als solchen keine Strafen gibt.

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http://futurezone.at/netzpolitik/4317-g ... tkopie.php
In Großbritannien ist das Übertragen von legal erworbener Musik oder Videos in andere Formate (etwa von einer CD in eine MP3) sowie das Anlegen von Back-Ups der eigenen CD- oder MP3-Sammlung bislang verboten. Jetzt will das Land sein Urheberrecht aber modernisieren. Der britische Wirtschaftsminister Vince Cable hat am Mittwoch mitgeteilt, dass das Kopieren von CDs und DVDs für den Privatgebrauch legalisiert werden soll. „Dadurch wird das Gesetz in Einklang mit dem gesunden Menschenverstand gebracht“, so Cable zum Guardian.
Gegen Filesharer wolle man zudem nicht mehr mit Netzsperren vorgehen, sondern befindet sich nun auf der Suche nach anderen Alternativen. Das im Rahmen der Digital Economy Bill beschlossene Netzsperrengesetz soll neu überdacht werden. Man sei sich zwar klar darüber, dass Urheberrechte respektiert werden müssen und man Filesharer festnageln müsse, jedoch soll dieser Schutz der Werke „angemessen“ sein und andernfalls müssen „Beweise“ vorliegen, so Cable.

Die britische Regierung hat sich bei den beiden Entscheidungen an einer Studie des Universitätsprofessors Ian Hargreaves orientiert, der eine Reform des Urheberrehcts gefordert hatte.
Der britischen Film- und Musikindustrie gehen diese Pläne natürlich nicht weit genug. Sie forderten am Mittwochabend eine rasche Einführung eines „effizienten Systems“ von der Regierung. Nicholas Lansman von der ISPA hingegen begrüßte die Pläne der Regierung. „Die Inhalte-Industrie muss neue, attraktive Geschäftsmodelle für das Internet entwickeln, anstatt den existierenden Modellen hinterherzuhinken“
Hört sich zwar alles bis her nur nach Absichtserklärungen an, aber gegen gute Absichten ist ja nichts zu sagen.

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Die Schutzfrist für Tonaufnahmen ist jetzt in der EU auf 70 Jahre verlängert worden. Wo kämen wir denn da sonst hin?


Ungeachtet dessen fragt sich Clothèd im Standardforum in anderem Zusammenhang:
/weil bei meinen DVDs ist das FBI immer recht drohend was die diversen weiterverwendungsarten betrifft (wenn mein Sohn im Krabbelstall sitzend einen Film mitschaut, gilt das als "not to be shown in prisons"?)

//Fragen über Fragen

C.

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http://derstandard.at/1317018881037/Deu ... ht-ertappt

Der Sache ist sowas nicht dienlich, und es ist nur kindische Schadenfreude. Aber trotzdem.
Der Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder von der CDU gilt als Hardliner in Sachen Urheberrecht. Er fordert in Deutschland die sogenannte Two-Strikes-Regel ein. Internet-Nutzern, die mehrfach gegen das Urheberrecht verstoßen und etwa geschützte Musik im Netz verbreitet haben, soll drei Wochen lang der Internet-Zugang gesperrt werden. Nun haben Blogger jedoch entdeckt, dass es Kauder mit dem Urheberrecht auf seiner Website selbst nicht so genau nimmt.
So wurden auf Kauders offizieller Website urheberrechtlich geschützte Fotos ohne Quellenangaben verwendet. Die Bilder stammen laut Blogger Alexander Double vom Fotodienst Panoramio. Nach einer Anfrage über Abgeordnetenwatch.de hatten sich weitere Nutzer gemeldet, die nicht lizensierte Bilder auf der Seite entdeckt hatten.
Er bedank[te] sich für den Hinweis auf die Urheberrechtsverletzung und [gab an, er] habe mittlerweile die Rechte an den Bildern erworben. Seiner Meinung nach sei das der Beweis, dass sein Warnmodell funktioniere. Gleichzeitig ließ Kauder heise wissen, "dass die Urheberrechte an den beiden Fotos inzwischen mir zustehen. Dies als Warnhinweis für eine eventuelle Absicht, die Fotos im Rahmen ihrer Berichterstattung anderweitig verwenden zu wollen."
Die Stellungnahme findet jedoch nicht nur heise befremdlich, denn Urheberrecht an Fotos kann nicht veräußert werden. "Die Urheberrechte stehen nur dem Urheber der Fotos zu, oder seinen Erben, nicht Herrn Kauder, der nicht der Urheber ist. Er kann diese Rechte nicht erwerben, höchstens die Nutzungsrechte", schreibt Double. Laut dem Blogger seien zudem noch nicht alle geschützten Fotos von Kauders Homepage verschwunden.
Ein strengeres Urheberrecht fordern, aber die Grundzüge nicht verstanden haben...

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http://futurezone.at/netzpolitik/5310-h ... perren.php
Die französische Antipirateriebehörde Hadopi hat bisher keine Internet-Nutzer wegen Urheberrechtsverstößen verfolgt, doch nun drohen rund 60 Nutzern aber Netzsperren, denn sie wurden bereits zum dritten Mal verwarnt.

Bis Anfang September diesen Jahresn wurden seit der Einführung des Three-Strikes-Verfahrens in Frankreich bereits 650.000 "erste Warnungen" ausgeschickt. 44.000 Bürger bekamen eine "zweite Warnung" zugestellt, 60 befinden sich nun in der dritten Phase, so Marie-Francoise Marais von Hadopi.

Derzeit laufe alles nach Plan. Die Behörde überlegt jetzt, ob sie entsprechende Schritte einleiten, also die Three-Strike-Regelung anwenden soll. Das würde für die 60 Nutzer, die bereits ein drittes Mal verwarnt worden sind, eine Geldstrafe von bis zu 1500 Euro und die Sperre der Internetverbindung für bis zu einem Monat bedeuten.
Ich bin nicht sicher, wie man die Zahlen interpretieren soll.

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Die USA wollen mit dem SOPA-Act eine Art Zensur durch Gerichtsbeschluss bei Verstößen einführen.

Da es mehr unter Internetsperren fällt, gibt es das Posting dazu hier.

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dejost
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http://futurezone.at/netzpolitik/6008-e ... yright.php
Einem Bericht von ZDNet UK zufolge hat sich EU-Kommissarin Neelie Kroes, zuständig für die digitale Agenda der EU, am Samstag ungewohnt kritisch zum bestehenden Urheberrecht geäußert. In einer Rede am Forum d`Avignon sagte sie, dass das bestehende Copyright hauptsächlich als "Tool der Bestrafung" verwendet wird. Die große Mehrheit der Kunstschaffenden in der EU würden von bestehenden Regelungen nicht profitieren: Nur 0,5 Prozent verdienen laut Kroes durch urheberrechtliche Abgaben mehr als 1000 Euro pro Monat. Auch die Bürger selbst würden “Copyright” und das dahinterstehende System hassen.

Online-Distribution und Cloud Computing würden neue Wege verlangen, wie wir heute künstlerische Werke kaufen, beziehen und konsumieren, so Kroes weiter. Das existierende Rahmenwerk würde bei weitem nicht flexibel genug sein, den aktuellen Ansprüchen zu genügen. Allerdings blieb die EU-Kommissarin konkrete Vorschläge, wie man das Urheberrecht ins 21. Jahrhundert bringen könne, schuldig.
Ein Poster wirft auf, dass die selbe Dame aber noch vor geraumer Zeit für die Verlängerung der Schutzfrist auf 70 Jahre für Musikaufnahmen gestimmt hat (ich hab's nicht nachgeprüft, glaube es aber).
Ändert natürlich nichts daran, dass sie trotzdem recht hat, wenn sie recht hat.

harald
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Post by harald »

Lesenswert die Schlussanträge des GA in der Rechtssache C-461/10. Es geht um Vorratsdatenspeicherung gegen Urheberrecht. Also haben wir es als Österreicher in der Hand!
Demzufolge steht diese Richtlinie der Anwendung einer nationalen Vorschrift nicht entgegen, nach der in einem zivilrechtlichen Verfahren einem Internetdienstleister zu dem Zweck, einen bestimmten Teilnehmer identifizieren zu können, aufgegeben wird, einem Urheberrechtsinhaber oder dessen Vertreter Auskunft über den Teilnehmer zu geben, dem der Internetdienstleister eine bestimmte IP‑Adresse zugeteilt hat, von der aus die Verletzung begangen worden sein soll. Diese Angaben müssen jedoch gemäß detaillierten nationalen Rechtsvorschriften, die unter Beachtung der für den Schutz personenbezogener Daten geltenden unionsrechtlichen Bestimmungen erlassen worden sind, im Hinblick auf ihre Weitergabe und Verwendung zu diesem Zweck auf Vorrat gespeichert worden sein.
--Harald
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Post by dejost »

http://futurezone.at/netzpolitik/6357-a ... visier.php
Der Verein für Antipiraterie (VAP) nimmt im Kampf gegen illegale Film- und Musikangebote im Netz verstärkt die Internet-Provider in die Pflicht. Mit der einstweiligen Verfügung gegen den Wiener Anbieter UPC, dem sowohl vom Handelsgericht als auch vom Oberlandesgericht Wien eine Mitverantwortung für die Nutzung illegaler Downloadportale zugesprochen wurde, sowie ähnlich gelagerten Fällen auf europäischer Ebene habe man heuer einen wesentlichen Zwischenerfolg gelandet, sagte VAP-Generalsekretär Werner Müller am Dienstag anlässlich der Jahresbilanz-Pressekonferenz. Im weiteren Bemühen um Rechtssicherheit und Urheberrechtsschutz im Netz werde es aber wohl „ohne Zwangsmaßnahmen nicht gehen“.
UPC musste mit der einstweiligen Verfügung im Mai den Zugang zum Portal kino.to sperren. Derzeit läuft der Musterprozess, der den Providern eine Mitverantwortung durch die Vermittlung von rechtswidrigen Inhalten anlastet, in dritter Instanz. Der Verein für Antipiraterie strebt nach eigenen Angaben grundsätzlich Domain- und IP-Sperren für jene 30 bis 40 Downloadseiten an, die (fast) ausschließlich illegale Inhalte anböten. Die heftig umstrittene Filterlösung sei „derzeit kein Thema“, so Müller. Ob etwaige Webseiten, die Anleitungen zum Umgehen von Sperren veröffentlichen, dann auch gesperrt werden sollen und wo die Grenzen gezogen würden, blieb unklar. „Das ist ein gesellschaftspolitisches Minenfeld.“
Ist das alles an mir vorbeigegangen, oder hab ich's nur schon wieder vergessen?

harald
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Post by harald »

Letzteres, ich glaub das steht sogar irgendwo in dem Thread.
--Harald
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http://derstandard.at/1324501337801/Ges ... eibt-legal

In den Niederlanden bleibt die Privatkopie legal.
Wie TorrentFreak berichtet, hat das niederländische Parlament am Freitag gegen einen Gesetzesentwurf der Regierung gestimmt, der den Download von Filmen und Musik verbieten sollte. Damit wollte man die Piraterie in den Griff bekommen. Doch das Parlament sah durch das Gesetz den freien Informationsfluss in Gefahr.
Außerdem würde ein solches Verbot zur Überwachung der Privatsphäre der Internetnutzer führen, hieß es von Seiten der Opposition. Weiters fürchtet das Parlament, würden durch das Gesetz Personen von den Rechteinhabern verklagt werden. Dies würde zu einer ähnlichen Situation wie in anderen Staaten führen, wo viele Internetnutzer von Rechteinhaber auf Schadensersatz verklagt werden.
Als Alternative zum Verbot von Downloads schlug das Parlament vor, dass die Unterhaltungsindustrie mehr autorisierte Angebote schaffen soll. Momentan ist es in den Niederlande, wie in vielen anderen Ländern auch, beinahe unmöglich aktuelle Filme und Fernsehsendungen in guter Qualität über legale Kanäle zu erhalten.
Gooo, NL-Parlament!
Die Haltung des niederländischen Parlaments geht mit einem verbindlichen Bericht konform, den die Regierung 2009 in Auftrag gegeben hat. In diesem Bericht stand, dass Filesharing einen positiven Effekt auf die niederländische Wirtschaft hat. Der Bericht veranlasste Anfang Dezember auch die Schweizer Regierung, den Download vom Filmen und Musik nicht zu verbieten.
Offensichtlich gibt's aber auch in den Niederlanden Lobbyismus, denn Staatssekretär für Sicherheit und Justiz Fred Teeven hat bereits bekanntgegeben, dass das Gesetz überarbeitet wird, und dann kommt es nochmal ins Parlament.

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http://www.freakonomics.com/2012/01/12/ ... s-economy/
Supporters of stronger intellectual property enforcement — such as those behind the proposed new Stop Online Piracy Act (SOPA) and Protect IP Act (PIPA) bills in Congress — argue that online piracy is a huge problem, one which costs the U.S. economy between $200 and $250 billion per year, and is responsible for the loss of 750,000 American jobs.

These numbers seem truly dire: a $250 billion per year loss would be almost $800 for every man, woman, and child in America. And 750,000 jobs – that’s twice the number of those employed in the entire motion picture industry in 2010.

The good news is that the numbers are wrong
So what’s the real number? At this point, we simply don’t know. And this leads us to a second problem: one which is not so much about data, as about actual economic effects. There are certainly a lot of people who download music and movies without paying.
And there’s another problem: even in the instances where Internet piracy results in a lost sale, how does that lost sale affect the job market? While jobs may be lost in the movie or music industry, they might be created in another. Money that a pirate doesn’t spend on movies and songs is almost certain to be spent elsewhere.

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Post by dejost »

zu weiter oben, #kaudergate. Da hat es sozusagen den nächsten erwischt, anlässlich von SOPA, dem geplanten US-Antipirateriegesetz ("Stop Online Piracy Act").

http://futurezone.at/netzpolitik/6894-w ... out-an.php
Mittlerweile hat sogar der Verfasser des Gesetzesentwurfs, der texanische Abgeordnete Lamar Smith, Zugeständnisse an die Kritiker machen müssen und in Aussicht gestellt, die geplante Blockade von Webseiten wieder aus dem Gesetz zu streichen. Denn wie drastisch SOPA das Internet verändern würde, musste Smith am eigenen Leib erfahren: Das Magazin Vice deckte auf, dass auf Smiths Webseite www.texansforlamarsmith.com selbst eine Urheberrechtsverletzung bei einem verwendeten Foto passiert war - wäre SOPA bereits in Kraft, wäre die Webseite wohl offline genommen worden.
Die breite Front gegen SOPA hat am Wochenende sogar die Obama-Regierung zu einem Statment veranlasst. Aus dem Weißen Haus hieß es, dass die US-Regierung keine Maßnahmen unterstütze, die die Meinungsfreiheit einschränken sowie technische Innovationen hemmen. Denn auch das wird von den SOPA-Gegnern ins Feld geführt: Risikokapitalgeber wollen nicht mehr in Internet-Start-ups investieren, weil SOPA den Betrieb extrem verteuern würde.
Und apropos breite Front:
Es wird eine der größten Protestaktionen, die im Internet jemals stattgefunden haben: Am Mittwoch, dem 18. Jänner, werden verschiedenste Webseiten nicht wie gewohnt erreichbar sein. Allen voran die Online-Enzyklopädie Wikipedia: Ihre US-Version wird 24 Stunden offline gehen, wie die Community beschlossen hat. Die deutsche Ausgabe von Wikipedia wird einen Banner mit einem Informationstext zu der Protestaktion einblenden. Das Ziel des Blackouts, den der Social-News-Dienst Reddit mit 32 Millionen Nutzern initiiert hat: Man will damit gegen ein geplantes Antipiraterie-Gesetz in den USA, den "Stop Online Piracy Act” (SOPA), protestieren. Die Botschaft dürfte bereits angekommen sein: Im US-Kongress wurde der umstrittene Gesetzesentwurf am Montag auf die lange Bank geschoben.

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SOPA/PIPA sind jetzt mal für's erste aufgeschoben.

Dafür tut sich hierzulande was:

http://futurezone.at/netzpolitik/7067-e ... ignung.php
Die neue Initiative "Kunst hat Recht" will eine bessere Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen erreichen. Als Unterstützer fungieren Künstler verschiedener Sparten ebenso wie diverse Verwertungsgesellschaften.
Die nun vorgestellte Initiative, die von österreichischen Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten getragen und von diversen Verwertungsgesellschaften unterstützt wird, möchte dafür sorgen, dass Kunstschaffende bekommen, was ihnen zusteht - Honorare, Tantiemen und auch größere Förderungen aus den Mitteln der Privatkopien-, Leerkassetten- und Reprographievergütung. Da diese Geldtöpfe schrumpfen, sollte die bisher auf Medien wie Leerkassetten und -CDs eingehobene Abgabe auch auf Festplatten und andere "multifunktionale Speichermedien" ausgeweitet werden. Ein Entwurf für eine solche Ausweitung existiert seit langem, die Umsetzung scheiterte bisher am Widerstand von Wirtschafts- und Arbeiterkammer
Weitere Maßnahmen zur Aktualisierung des Urheberrechts sollen nach Wunsch der Initiative von einer Regierungskommission erarbeitet werden. Sie soll noch bis Ende 2012 Vorschläge abgeben. Zur Frage, ob sich darunter auch die Einführung einer "Kulturflatrate", also ein zweckgebundener Aufschlag auf Providergebühren, finden soll, haben die Initiatoren noch keine definierte Meinung: "Die Kommission soll abklären, ob die Flatrate für den Markt Österreich die beste Möglichkeit ist", erklärt Mercedes Echerer, Schauspielerin und Ex-EU-Parlamentarierin.
Ich habe die Forderung nach einer Kulturflatrate unterstützt, weil die bisherigen Modelle immer Rechtssicherheit für rein private P2P-NutzerInnen im Inland hätte bringen sollen.
So wie sich das liest, ist es aber nur eine zusätzlich Abgabe, ohne irgendwelche Vorteile für die NutzerInnen. Da bin ich strikt dagegen.
In den bereits ausformulierten Forderungen liegt die Initiative meist auf Linie der großen Verbände in Film- und Musikindustrie. So fordert sie eine "klare gesetzliche Verpflichtung des Internet-Providers zur Auskunftserteilung bei Urheberrechtsverstößen." Solche Auskünfte sollen nur auf Anordnung eines Gerichts erteilt werden dürfen, um "zwischen den Grundrechten auf Datenschutz und Eigentumsschutz einen Interessenausgleich herzustellen"
Wenn das Gesetzt aber so ist, dass eine klare gesetzliche Verpflichtung des Internet-Providers zur Auskunftserteilung bei Urheberrechtsverstößen besteht, dann hat das Gericht aber auch keinen Spielraum, dem Grundrecht auf Datenschutz zum Durchbruch zu verhelfen.
Bei der Ahndung von Urheberrechtsverstößen denkt die Initiative an ein "Warnmodell" - mit Zugangssperren zum Netz und ähnlichen Maßnahmen kann Co-Initiator Ruiss wenig anfangen. Auch die österreichischen Auswirkungen des international heiß diskutierten ACTA-Abkommens wollte man noch nicht im Detail besprechen. Die Initiative verstehe sich aber durchaus als Stimme der Künstlerinnen und Künstler in den zu erwartenden Debatten zu diesen Themen, erklärte Ruiss - und möchte auch als solche wahr- und ernstgenommen werden. Sollte es mit der Wahrnehmung nicht so ganz klappen, winkt der Interessensverband mit Maßnahmen: Als erste wurde der Aufruf zum Boykott des Nationalfeiertags genannt. Weitere Protestaktionen sollen folgen: "Kreativität ist in hohem Maß vorhanden".
Hadopi light, sozusagen.

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Post by dejost »

Ingrid Brodnig schreibt im heutigen Falter:
Der Text bleibt vielerorts vage, Kritiker fürchten
schon jetzt Internetzensur.
Das größte Problem an Acta und VDS ist ihr undemokratischer Entstehungsprozess. Beides wurde zuerst hinter verschlossenen Türen ausgeschnapst, bei ACTA fanden jahrelang Geheimverhandlungen unter der Führung Japans und der USA statt. Jahrelang wussten europäische Bürgerrechtler und Parlamentarier nicht, welche rechtlichen Verschärfungen auf sie zukommen. Jetzt ist der Wortlaut bekannt und soll im Eiltempo vom
Straßburger Parlament abgesegnet werden. Aus Protest gegen dieses Vorgehen trat nun sogar der EU-Berichterstatter zum ACTA-Abkommen, Kader Arif, zurück.
ACTA und VDS sind Chiffren für ein unsauberes Demokratieverständnis. Da werden in geheimen Verhandlungen
Dokumente erstellt, und wenn der fertige Entwurf an die Öffentlichkeit
dringt, ist es für eine echte Debatte längst zu spät. Diese Geheimniskrämerei auf supranationaler Ebene ist ein guter Trick, um umstrittene Gesetze ohne große Diskussion auf Schiene zu bringen.
Im Juni soll das Europaparlament über ACTA abstimmen. Höchste
Zeit, dass sich die Europäer wehren und Nein sagen. Nein zum konkreten
Wortlaut, Nein zu Verhandlungen hinter verschlossenen Türen. Schließlich
muss auch auf einem globalen Markt mit internationalen Handelsabkommen eines möglich sein: dass normale
Bürger und ihre Vertreter eine Mitsprache haben – und nicht nur hastig
etwas durchwinken.
Dem kann ich nichts hinzufügen.

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Polen vs Acta : 1 zu 0

http://derstandard.at/1328162534565/Pro ... TA-auf-Eis
"Ich teile die Ansicht derjenigen, die von unvollständigen Beratungen sprechen". Das sagte Ministerpräsident Donald Tusk in Warschau. Die Argumente der Netzgemeinde seien berechtigt.
Bei den Beratungen seien Internetnutzer nicht gehört worden, bemängelte Tusk. Stattdessen seien vor allem Gespräche mit den Inhabern von Urheberrechten geführt worden. "So lange nicht alle Zweifel ausgeräumt sind, so lange wird der Ratifizierungsprozess ausgesetzt", betonte Tusk. Es müsse zudem geprüft werden, ob ACTA mit dem Landesrecht vereinbar sei. Für eine Gültigkeit des Abkommens ist die Zustimmung von Parlament und Präsident notwendig.
In zahlreichen polnischen Städten gab es Demonstrationen gegen das Abkommen, auch Datenschützer meldeten Bedenken an.
Die "EU" hat schon zugestimmt, nur das EU-Parlament kann noch was machen.

http://www.politisieren.at/acta_die_ent ... fterin.php

harald
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Post by harald »

Verlängerung der Schutzdauer des Urhebberechts von 50 auf 70 Jahre!

ABl L 265/11, 1
--Harald
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harald
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Post by harald »

Wenn du Zeit hast, schau dir mal OGH 20.09.2011, 4Ob79/11p an. Komm nicht dazu, hab aber das Gefühl, dass die Vorlagefragen icht uinteressant sind. Es geht um Vergütung für Trägermaterial!
--Harald
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http://futurezone.at/netzpolitik/7377-d ... pieren.php

Eine Zusammenfassung der aktuellen Diskussion zu Kunst und P2P.

@4Ob79/11p

Da finde ich nur die Fragen des OGH an den GH d EU.
Bei den Fragen geht es um Vergütung von Trägermaterial, wie due gesagt hast. Wer gegen wen den Anspruch haben soll, wie das mit privaten und Firmen ist, und wann es einen Rückzahlungsanspruch gibt. Insbesondere auch ob man annehmen kann, dass trägermaterial für Privatkopien ist und wie das mit im Ausland bezahlten Sachen ist.

Den Sachverhalt zu lesen bin ich jetzt auch zu faul.
Ich warte mal auf die Entscheidung des GH d EU. Die Anfrage ist vom Sep 11, wird also noch etwas dauern.

Es sind übrigens mehrere Firmen gegeneinander, wobei eine vom Michel Walter vertreten wird, die andere von Schönherr, wo Guido Kucsko Partner ist.

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harald wrote:
Die Telekommunikationsunternehmen und die Apples, Googles und Amazons sind viel größer als alle Tonträgerunternehmen zusammen. Nach dem Gesetz des Dschungels ist es für gewöhnlich auch so, dass die größten und bösesten Tiere am Ende gewinnen.
Bezeichnend, aber wahr!
Die Wirklichkeit macht die Probe auf's Exempel:

http://derstandard.at/1328508031751/Pir ... gen-Google
Der internationale Musikverband IFPI droht Google mit einer Klage, berichtet die Handelszeitung. Im Juli sollte die Rechtsabteilung des IFPI ein "höchst vertrauliches" Gutachten erstellen, ob man gegen Google eine Kartellrechtsklage einleiten kann.
Der Grund für das Gutachten ist die Art und Weise, wie Google seine Suchergebnisse präsentiert. Links zu Raubkopien werden genauso dargestellt, wie Links zu "legalen" Angeboten. Der IFPI fordert von Google, einen Filter einzubauen, der "illegale" Seiten erkennt und diese hinter offizielle Musikangebote reiht. Google meint, dass das technisch nicht möglich ist.
Realsatire at its best:
Google soll automatisch prüfen, ob irgendwas im Netz illegal ist. Sonst noch Wünsche?
Vielleicht sollte man Google verklagen, dass sie nicht auf historisch ungenaue Daten verlinken dürfen, oder mathematisch falsche oder medizinisch unkorrekte oder...
Mehr noch, die Rechtsordnungen sind ja überall anders (anders als Mathematik und Physik), bei uns ist ja zB die Privatkopie - auch via Download - legal, woanders gibt es komplizierte Fairuse- Bestimmungen usw. edit: Aber wie lange gibt es die Privatkopie in dieser Form noch bei uns? Wir diskutieren es ab hier.
Google kam letztes Jahr der Musikindustrie bereits entgegen. Die Suchmaschine bietet der Unterhaltungsindustrie Online-Suchmasken an, mit denen Massenanfragen möglich sind. Die Anwälte des IFPI durchforsten damit die Suchergebnisse von Google und lassen Links entfernen, die auf Seiten mit "illegalen" Downloads verweisen. Auch Googles Blog-Plattform Blogger wird durchsucht und Blogs, die "illegale" Downloads oder Links zu Raubkopien veröffentlichen, werden gelöscht.
Laut Handelszeitung wurden im vergangenen Jahr zwischen August und Dezember 460.000 Treffer zum Löschen gemeldet. Zudem wurden hunderte Blogger-Seiten geschlossen. Insgesamt wurden laut Google-Sprecher 2011 fünf Millionen Urheberrecht-verletzende Links gelöscht. Zusätzlich meldet der IFPI Google Links zu Pirate Bay oder Werbung für mögliche Raubkopien auf Google.
Doch all das reicht dem IFPI nicht. Der Musikverband möchte, dass Google seine Suchergebnisse nach ihren Vorstellungen präsentiert und wird versuchen, die Forderungen mit Klagen durchzusetzen. Im Jänner veröffentlichten IFPI und RIAA einen "Voluntary Code of Practice". Die Unterhaltungsindustrie schlägt den Suchmaschinen darin noch vor, Filesharing-Seiten freiwillig aus den Ergebnissen zu löschen und "legale" Alternativen in den Ergebnissen nach oben zu reihen.

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http://futurezone.at/digitallife/7662-y ... yright.php
„Ich mache Natur-Videos für meinen YouTube-Channel, normalerweise weit entfernt von irgendeiner Quelle, die als Musik durchgehen würde“, schreibt der YouTube-Nutzer. „Ich vermeide auch absichtlich Soundtracks in meinen Videos, weil ich immer wieder von Horror-Geschichten über Rumblefish gehört habe, die Ansprüche wegen lizenzfreier Public Domain-Musik stellen.“
Doch plötzlich war auch das Video des Naturliebhabers auf YouTube von einer derartigen Forderung betroffen. „YouTube hat mich darüber informiert, dass ich Copyright-geschützte Inhalte von Rumblefish verwenden würde“, so der Nutzer.

Betroffen sei eine „musikalische Komposition“. Nach mehreren Nachfragen erfuhr der Nutzer, dass es sich bei dem betroffenen Inhalt um das Vogelgezwitscher handelt, das im Hintergrund zu hören war. „Das Singen der Vögel in meinem Video ist Rumblefish`s exklusives geistiges Eigentum“, so der Nutzer.
Schon der Name Rumblefish klingt nach Urheberrechtsverletzung: Das ist ua der Name eines Buches aus den 1970ern und eines Computerspiels der 2000er.

edit: Happy End laut webstandard, demzufolge der Filmer übrigens ein "Berg-Hippie" ist, der vegan allein in Griechenland lebt.

http://derstandard.at/1329870429724/Vog ... verletzung
Rumblefish sprach gegenüber dem Webstandard von einem Fehler des YouTube Content ID Systems. Der Vögel Gesang sei irrtümlich als Musik eines von Rumblefish vertretenen Künstlers oder Labels erkannt worden. Nach Eeplox' Widerspruch habe ein Rumblefish-Mitarbeiter den Urheberrechtsanspruch irrtümlich bestätigt. Sonntagabend sei man darauf aufmerksam geworden und habe das Problem korrigiert.

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http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs ... 0025de.pdf

Keine Gebühren für Radio in Zahnarztpraxis, weil keine Öffentlichkeit, sagt EuGH.
Die SCF verhandelte in Ausübung ihrer Tätigkeit als Beauftragte mit dem Verband italienischer Zahnärzte (Associazione Nazionale Dentisti Italiani) über den Abschluss eines Kollektivabkommens zur Festlegung der Höhe einer angemessenen Vergütung für die „öffentliche Wiedergabe“ von Tonträgern einschließlich derjenigen in privaten Berufspraxen. Nachdem diese Verhandlungen gescheitert waren, erhob die SCF vor der italienischen Justiz gegen Herrn Del Corso Klage auf Feststellung, dass dieser in seiner privaten Zahnarztpraxis in Turin als Hintergrundmusik geschützte Tonträger wiedergegeben habe und dass für diese Tätigkeit eine angemessene Vergütung zu entrichten sei.
Sodann beantwortet der Gerichtshof die Frage, ob der Begriff „öffentliche Wiedergabe“ die kostenlose Wiedergabe von Tonträgern in einer privaten Zahnarztpraxis erfasst.
Zu diesen Kriterien gehört nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs erstens die zentrale Rolle des Nutzers. Dieser nimmt nämlich eine öffentliche Wiedergabe vor, wenn er in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird, um seinen Kunden Zugang zu einer Rundfunksendung zu verschaffen, die das geschützte Werk enthält. Als Zweites hat der Gerichtshof einige Gesichtspunkte erläutert, die mit dem Begriff „öffentlich“ untrennbar zusammenhängen. So muss die „Öffentlichkeit“ aus einer unbestimmten Zahl potenzieller Leistungsempfänger und aus recht vielen Personen bestehen. Drittens hat der Gerichtshof festgestellt, dass es auch ein erhebliches Kriterium ist, ob eine „öffentliche Wiedergabe“ Erwerbszwecken dient. Es wird also vorausgesetzt, dass sich der Nutzer gezielt an das Publikum wendet, für das die Wiedergabe vorgenommen wird, und dass es in der einen oder anderen Weise für diese Wiedergabe aufnahmebereit ist und nicht bloß zufällig „erreicht“ wird.
Anhand der erwähnten Kriterien entscheidet der Gerichtshof, dass ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Praxis für seine Patienten wiedergibt, die unabhängig von ihrem Willen in deren Genuss gelangen, keine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des Unionsrechts vornimmt.
Was die Zahl der Personen angeht, für die der Zahnarzt denselben verbreiteten Tonträger hörbar macht, stellt der Gerichtshof fest, dass bei den Patienten eines Zahnarztes diese Mehrzahl von Personen unerheblich oder sogar unbedeutend ist, da der Kreis der gleichzeitig in dessen Praxis anwesenden Personen im Allgemeinen sehr begrenzt ist. Wenn außerdem die Patienten aufeinander folgen, so sind diese doch, da sie sich in der Anwesenheit abwechseln, in aller Regel nicht Hörer derselben Tonträger, insbesondere wenn diese über Rundfunk verbreitet werden. Schließlich hat eine solche Wiedergabe nicht den Charakter eines Erwerbszwecks. Die Patienten eines Zahnarztes begeben sich nämlich zu dem einzigen Zweck in eine Zahnarztpraxis, behandelt zu werden, und eine Wiedergabe von Tonträgern gehört nicht zur Zahnbehandlung. Die Patienten genießen zufällig und unabhängig von ihren Wünschen je nach dem Zeitpunkt ihres Eintreffens in der Praxis und der Dauer des Wartens sowie der Art der ihnen verabfolgten Behandlung Zugang zu bestimmten Tonträgern. Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die normalen Patienten eines Zahnarztes für die in Rede stehende Wiedergabe aufnahmebereit wären.
Kann man wohl auch auf alle anderen Arztberufe und ähnliche umlegen.


Hier noch ein Youtube- Link zum Thema (C)opyright Math(tm)
http://www.youtube.com/watch?v=GZadCj8O1-0

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http://www.indiegogo.com/future-of-copyright
What should the future of copyright law look like? Write, sing, animate or talk about it, and win the prize funded by crowds.
Hab zwar keine Idee, aber weiterverbreiten kann ich's ja.

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http://derstandard.at/1332324075228/Urt ... -ist-legal

Nicht rechtskräftig.
:n168:
Im Rechtsstreit zwischen der Gema und Rapidshare in Deutschland ist das Oberlandesgericht in Hamburg nun zu dem Schluss gekommen, dass der Filehoster legal arbeitet, berichtet Torrentfreak. Allerdings muss Rapidshare externe Webseiten bezüglich Links zu urheberrechtsverletzenden Dateien beobachten.
Das Gericht hält explizit fest, dass das Geschäftsmodell legal ist. Für Rapidshares CEO Alexandra Zwingli ist das "ein bedeutendes Ergebnis".
Laut Gerichtsurteil hat Rapidshare auch keine Verpflichtung proaktiv die Dateien zu überprüfen, die von den Nutzern hochgeladen werden. Stattdessen muss der Filehoster externe Webseiten beobachten, die zu urheberrechtlich geschützten Dateien auf Rapidshare verlinken und den Zugang zu diesen Dateien sperren.
"Das ist genau das, was Rapidshare seit vielen Jahren macht. Wenn das Anti-Missbrauch-Team einen Download-Link auf diesen Seiten identifiziert, der zu einer Datei führt, die klar illegal auf den Servern der Firma veröffentlicht wurde, wird die fragliche Datei sofort geblockt", sagt Rapidshare.
Dennoch erhebt Rapidshare Einspruch, dass sie zu dieser Art der Überwachung auf Grund eines Gerichtsbeschlusses gezwungen werden und werden deshalb den Fall zum Obersten Gerichtshof tragen.

"Wir glauben, dass eine aufgezwungene Durchführung solcher Maßnahmen aus rechtlicher Sicht fragwürdig ist. Darum wollen wir die Frage über die proaktive Überwachung von externen Webseiten auf höchster gerichtlicher Ebene klären", sagte Zwingli.

Das Urteil des Obersten Gerichtshof könnte große Auswirkungen auf alle in Deutschland aktiven Filehoster haben.

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Jetzt, wo die Piratenparteien zumindest in D realistische Chancen auf wirklichen Einzug haben, nehmen die Überreaktionen zu - vor allem jene, die überhaupt nicht auf das Reagieren, worum's eigentlich geht.

Hier ein guter Artikel dazu:
http://www.dirkvongehlen.de/index.php/n ... tsdebatte/
Man könnte also meinen, die Urheberrechts-Debatte käme voran.

In Wahrheit kommt hier nichts voran, hier kommen vor allem Vorurteile heraus. Laut Horizont soll der Filmemacher Volker Schlöndorff im Focus gesagt haben:

“Die Forderung der Piraten läuft auf eine Abschaffung von Kultur und Kreativität hinaus, zugunsten von ein paar instant satisfaction suchenden Wichsern.”

Der Ton, der im Rahmen der Handelsblatt-Aktion (bei Netzpolitik wird dieser Begriff eingeordnet) angeschlagen wird, ist stellenweise kaum feiner. Das ist – wie bei Regeners Wutrede – erstaunlich, denn gerade Künstlern hätte man mehr Sprachgefühl zugetraut. Zudem verrutschen ihnen vor lauter Empörung ein paar Begriffe
1. Die digitale Kopie ist keine Stimmungsfrage
Die Verwendung des Begriffs Umsonstkultur (bitte bei wirres.net an unterschiedlicher Stelle nachlesen, warum das Unsinn ist) suggeriert, es handele sich um eine besondere Kultur, die durch das Netz Einzug erhalten habe, also um eine neue Haltung, die Menschen angenommen haben seit es das Internet gibt. Diese Annahme ist Kern des ersten Missverständnisses: Denn natürlich hat sich der Mensch nicht durch das Internet verändert, seine Möglichkeiten wurden vielmehr erweitert. Es wird heute genauso geklaut aufgenommen wie zu Zeiten der Kassettenkopie. Die Menschen, die heute digital kopieren, sind genauso verkommen wie die Kassettenjungs und Kassettenmädchen aus Nick Hornbys “High Fidelity”. Neu sind die technischen Bedingungen unter denen dies heute geschieht.
Das ist Fluch und Segen zugleich – und die Gesellschaft muss dringend eine Lösung für das Dilemma schaffen, in das die digitale Kopie sie gestürzt hat. Diese Lösung kann aber nur auf Basis von Einsicht in die technische Neuerung gefunden werden. Zu suggerieren, für eine Lösung des Dilemmas genüge lediglich eine andere Kultur oder ein moralischer Appell, ist unredlich.
2. Die Realität ist für das Urheberrecht bedrohlicher als die Piraten
Weil manche Piraten den Begriff des geistigen Eigentums ablehnen, folgern viele, sie würden das Urheberrecht abschaffen wollen. Selbst wenn das tatsächlich so im Parteiprogramm stünde, würde mir als Freund des Urheberrechts eine andere Entwicklung viel größere Sorge bereiten: der massive Legitimationsverlust des Urheberrechts. Überspitzt formuliert: Ich befürchte, die Realität wird das Urheberrecht viel eher abschaffen als die Piraten.
Das Urheberrecht braucht eine gesellschaftliche Einsicht in seine Notwendigkeit (wie der Jura-Professor Axel Metzger unlängst anschaulich dargelegt hat). Diese Einsicht schwindet zusehens, wenn Menschen das Gefühl haben, für eine Tätigkeit kriminalisiert zu werden, die sie als alltäglich ansehen bzw. die so selbstverständlich geworden ist, dass man sie kaum vermeiden kann. Die Kosten, die die Gesellschaft aufbringen müsste, um Menschen das digitale Kopieren langfristig tatsächlich zu untersagen (und dieses Verbot auch durchzusetzen), sind enorm. Wer dem mit einer Verschärfung der Strafen begegnen will, wird eher den Widerstand gegen diese Gesetze fördern als die Einsicht in ihrer Notwendigkeit. Die beiden Schweizer Wirtschaftswissenschaftler Guy Kirsch und Volker Grossmann haben das Dilamma unlängst in der in der FAZ so auf den Punkt gebracht: “Gesetze aber, die dem Rechtsempfinden zuwiderlaufen, sind auf die Dauer nicht durchzusetzen; mehr noch: Sie zerstören den Glauben an die Gesetzlichkeit.”

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Sei kein gewerblicher Dieb, denn die landen zu recht im Gefängnis:

http://orf.at/stories/2114701/
Der Chefprogrammierer des illegalen Filmportals Kino.to ist von einem deutschen Gericht zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen heute der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig.

Der Programmierer aus Hamburg hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt, die Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben. Das Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus.
Der 29-Jährige sitzt seit vergangenem Jahr in U-Haft. Kino.to wurde von den Behörden gesperrt. Über die Seite waren 135.000 unlizenzierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei Filehostern lagerten.

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http://www.spreeblick.com/2012/04/14/ic ... nn-mal-ur/

Hier ein guter Artikel, der ähnlich wie der zwei weiter versucht, sachlich zu sein.

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http://www.nytimes.com/2012/04/27/nyreg ... wanted=all

WWII- Veteran verschickt in großem Stil kopierte Bootleg-DVDs an Soldaten in Irak und Afghanistan.
MPAA knirscht mit den Zähen, tut aber nichts.

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Dank Twitter komme ich immer wieder zu spannenden artikeln zum Thema:

http://irights.info/?q=content/verlage- ... -behauptet

(danke @peterglaser für den Link)

Am Anfang geht es um einen Vertag von Schiller, lange bevor es Urheberrecht im heutigen Sinne gab und im Rest um Verlage, Zeilenhonorar und wen das Urheberrecht (nicht) schützt.

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http://orf.at/stories/2119654/2119662/
Victor Willis ist bekannt streitlustig: Der frühere „Polizist“ der Discogruppe Village People hat in der Vergangenheit auch seine ehemaligen Band-Kollegen mit Klagen eingedeckt. In seinem jüngsten Prozess hatte er es auf scheinbar aussichtsloser Position mit der Musikindustrie aufgenommen. Doch zur Überraschung aller trug Willis den Sieg davon - und versetzt damit die Branche in helle Aufregung.

Willis hatte aufgrund der US-Urheberrechtsnovelle des Jahres 1976 geklagt. Damals wurden nach heftigem Lobbying der Musikindustrie die Schutzfristen für Tantiemenpflichten verlängert. Als Trostpflaster für die Künstler wurde damals die kaum beachtete Nebenbestimmung eingefügt, dass sich Urheber von Werken unter bestimmten Auflagen nach 35 Jahren aus ihren Verträgen lösen könnten. Willis wartete - und brachte zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Klage gegen die Verlagsfirmen Scorpio und Can’t Stop ein.
Willis wollte die Rechte an Hits wie „Y.M.C.A.“, „Macho Man“ und „In The Navy“ zurück. Insgesamt ging es um 33 Songs, die er damals für die Gruppe mitverfasst hatte, und die er nun wieder haben wollte. Wie unzählige andere Künstler am Beginn ihrer Karrieren hatte Willis in den 70ern einen Vertrag unterschrieben, der ihm nur einen geringen Anteil der Tantiemen an seinen eigenen Songs ließ und damit vor allem - jedes Mal, wenn der Song gespielt oder gekauft wird - bei Verlegern und Plattenfirmen die Kassen klingeln lässt.
Ich vermute, nicht nur jetzt sondern auch vor 30 Jahren hat es geheißen, alles für die Künstler, und damals wie heute ist nicht alles Gold was glänzt.
Es war ein „David gegen Goliath“-Szenario: Die Anwälte der Gegenseite deckten Willis mit einem Sperrfeuer aus spitzfindigen Argumenten ein, warum die Klage nicht zulässig sein solle. Genau das erwies sich jedoch als gewaltiger Bumerang: Richter Barry Ted Moskowitz entschied in jeder einzelner dieser Detailfragen zugunsten von Willis. Damit wurden - zumindest für die USA - mit einem Schlag die über Jahrzehnte lang beliebtesten Tricks, mit denen die Unterhaltungsindustrie Künstler übers Ohr gehauen hat, vom Tisch gewischt.
Wenn schon der ORF "übers [sic] Ohr gehauen" schreibt, dann muss das schon recht oarg sein.
Die Vertreter der Industrie hatten etwa argumentiert, die Village People seien eine Castingband gewesen und Willis hätte allein keinen einzigen Song verkauft, sei also nur musikalischer „Lohnarbeiter“ gewesen. Irrelevant, urteilte der Richter: Die Songs hätten sich eben gut verkauft und Willis habe sie eben geschrieben. Außerdem brachten die Anwälte vor, die Songs seien erst durch den Beitrag der Industrie zu Hits geworden. Irrelevant, befand der Richter: Willis sei der Autor, die Entlohnung der Industrie basiere auf anderen Faktoren.

Schließlich brachten die Verlegeranwälte ins Spiel, dass alle Beteiligten damals die gleichen Verträge unterschrieben hätten und also auch gemeinsam wieder aus den Verträgen aussteigen müssten. Das Kalkül dahinter war klar: Niemals würde Willis oder sonst jemand alle Beteiligten an einer Plattenproduktion, bis hin zum Tontechniker, für eine aussichtslos scheinende Klage hinter sich versammeln können. Irrelevant, urteilte der Richter jedoch auch da: Willis sei Urheber und müsse damit die Möglichkeit haben, mit seinen Rechten nach eigenem Gutdünken umzugehen.
Der wahre K.-o.-Schlag gegen die bisherige Übermachtposition der Industrie versteckt sich jedoch in der zehnseitigen Begründung des Urteils. Darin heißt es, Sinn des US-Urheberrechts sei es gerade auch, Künstler vor „wenig einträglichen“ Tantiemenvereinbarungen zu schützen. Eigens wird dabei auf die oft „ungleiche Verhandlungsposition“ des Künstlers gegenüber Unterhaltungskonzernen hingewiesen, die auch an der „Unmöglichkeit“ liege, „den Wert eines Werks zu bestimmen, bevor es verwertet wird“.

Willis bekam damit als erster Künstler der USA das Recht, gemäß der Urheberrechtsnovelle des Jahres 1976 aus seinem alten Vertrag auszusteigen. Künftig bekommt er ein Drittel aller Tantiemen seiner Village-People-Hits. Bisher waren es nur ein bisschen mehr als zwölf Prozent. Und es könnte noch weitergehen: Willis will noch einmal klagen, weil er argumentiert, dass sich sein damaliger Verleger als Mitautor eingetragen hatte, ohne je an den Songs mitgeschrieben zu haben - eine ebenso seit Jahrzehnten übliche Praxis.
Das ist auch eine schöne Praxis - sicher genauso im Sinne der KünstlerInnen.
Ich mein, bei Computerspielen steht auch immer irgendwo im Nachspann der CEO der Firma (und oft auch seine Teamassistenz), ohne dass der mit dem konkreten Spiel was zu tun hat. (Random Gender Fact: kenne jetzt keine weibliche Computerspielfirma-CEO)
Es wäre eine weitere Revolution: In einem Prozess müsste dann geklärt werden, wie wichtig der Anteil einzelner Beteiligter für den Wert eines Werks wäre. Bisher müssen sich im Normalfall alle als Urheber angegebenen Personen die Tantiemen zu gleichen Teilen aufteilen - etwa auch bei Hits mit blödsinnigen Texten, die ihren Erfolg ausschließlich der zugkräftigen Melodie verdanken. Nicht umsonst ist der Texter bei gerade solchen Liedern „zufällig“ auch sehr oft der Verleger.

Laut internationalen Medienberichten wollen weitaus bekanntere Künstler nun jedenfalls auf Willis’ Pfaden wandeln: Bob Dylan, Bruce Springsteen, Billy Joel, Tom Waits, Tom Petty und andere mehr sollen ebenfalls Klagen gegen ihre früheren Verleger und Rechtehalter vorbereiten. Viele Künstler haben die Chance jedoch nicht: Zu den Lobbying-Erfolgen der US-Musikindustrie im Jahr 1976 gehörte auch, dass de facto alle Künstler mit Erfolgen vor den 70er Jahren - man denke an Rock ’n’ Roll und Soul - auf ewig in Knebelverträgen gefangen sind.
Tja, und wenn jetzt die KünstlerInnen für das Urheberrecht und gegen Reformbestrebungen in die Bresche springen - hier zeigt sich wieder, für wen sie da eigentlich die Lanze brechen.

Ich find das jetztige, österreichische System eh gar nicht so schlecht.
Ich zahle Abgaben für diverse Datenträger wie Rohlinge und was nicht alles, was ich kaufe, gerne auch für PCs, Inetzanschlüsse usw., wenn die Beträge fair sind und die Rahmenbedingungen vernünftig bleiben.

Dafür darf ich mir - nur für den eigenen, nichtkommerziellen Gebrauch - Privatkopien anfertigen, und wenn ich das via Runterladen aus dem Netz mache, ist es (derzeit) auch legal und niemand darf mir ein schlechtes Gewissen einreden. (Ausführlicher dazu: Das erste Posting)
Wer urheberrechtlich geschütztes Material illegal verbreitet, soll eine - rechtsstaatlich einwandfrei und wenn es geht ohne Verletzung der Privatsphäre von breiteren Schichten der Bevölkerung - am Deckel kriegen.

Das Geld, was durch diese "Leerkassettenvergütungen" eingenommen wird, muss halt fair verteilt werden, aber wofür sonst sind denn diese Verwertungsgesellschaften gut?
Und wenn viele Pornos getauscht werden, dann die haben genauso ein Urheberrecht auf ihre Fickfilmchen wie Justin Bieber, Lady Gaga und die Wiener Philharmonie (sofern sich die nicht auch alle von ihren Plattenfirmen über den Tisch ziehen haben lassen, siehe erster Teil des Postings.) Selbst auf meine Postings habe ich Urheberrecht (ich würd' auch ein Geld dafür nehmen, so ist's ja nicht.)

Das Geld wird schon eingenommen. Jetzt muss es noch fair verteilt werden.
Wir müssen keine Kulturflatrate fordern - wir haben sie ja schon.
Etwas Nachjustieren und ein für alle tragfähiger Kompromiss ist in Reichweite - für KünstlerInnen, KonsumentInnen und die Verwertungs- und Verlagsgesellschaften.

Dieses Posting= http://goo.gl/QvuwB
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Diskutiert wird zum Urheberrecht derzeit allerortens. Ich tu mir da nicht so viel an, an eine wirkliche Änderung glaube ich derzeit nicht, denn die müsste eher auf EU, wenn nicht sogar auf WIPO- Ebene, angestoßen werden.

Da kommt es mir doch entgegen, dass ich in Felix Austria hause, denn hier gibt's prinzipiell keine Reformen, weil die politischen Parteien auch keinerlei politischen Gestaltungswillen zeigen. IFPI&Co sind ohnehin der - pro domo - falschen Rechtsansicht, dass der Download von mp3s udgl für private Zwecke in Österreich illegal ist (wieso das falsch ist siehe zB das erste Posting in diesem Thread), und wollen daher auch nix ändern.
Das österreichische Beiboot der Piraten ist dankenswerterweise seit Jahren nur damit beschäftigt, sich selbst zu zerfleischen, auch aus dieser Ecke droht daher kein Ungemach.
Auch ich selber sehe nur den Bedarf nach Adaptionen, nicht nach Revolution (siehe letzte Absätze des vorigen Postings).

Dafür schaue ich mit Staunen nach Deutschland. Da gibt's nicht nur eine Linkspartei - bei uns ist ja nicht mal die sozialdemokratische Partei sozialdemokratisch - die haben auch noch Ideen. Bei uns Österreicher heißt's ja bekanntlich "Wer Visionen hat, braucht einen Arzt".

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 85245.html
Die Linken wollen demnach vor allem die Rechtspositionen der Urheber gegenüber den Verwertern stärken und sogenannte Total-Buy-Out-Verträge ächten, in denen die Urheber die Nutzungsrechte an ihren Werken dauerhaft an einen Verwerter abtreten. Den Weiterverkauf von elektronischen Kopien (MP3s, E-Books et cetera) will die Partei erlauben.
Dem letzten Punkt jauchze ich zu!
Dem von der Verlagsbranche geforderten Leistungsschutzrecht erteilt die Linke eine Absage. Die Partei ist der Auffassung, dass ein Leistungsschutzrecht die freie Verbreitung von Informationen im Internet behindere. Ebenso wendet sich die Linke gegen eine Verlängerung urheberrechtlicher Schutzfristen. Heute gelten Schutzfristen bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ein solches "Erbrecht" sei mit den Vorstellungen der Partei von gerechter Verteilung nicht vereinbar.
Bei uns hat die SPÖ übrigens das Auslaufen der Erbschaftssteuer aus Koalitionsgründen hingenommen.
Darüber hinaus positioniert sich die Linkspartei klar gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA sowie gegen ein System der Warnhinweise oder gar Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen im Netz. Die in diesem Zusammenhang von Rechteinhabern geforderte Überwachung des Netzverkehrs durch die Internetanbieter wecke schnell weitere Begehrlichkeiten.
Bei uns haben zunächst die VerantwortungsträgerInnen auf EU-Ebene klammheimlich zugestimmt, aber als es dann - auch untypisch - einen ordentlichen öffentlichen Aufschrei gegeben hat, wurde wieder kräftig zurückgerudert.

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http://fm4.orf.at/stories/1699390/
Alle drei damit befassten Parlamentsausschüsse lehnten [ACTA] heute ab. Die Konservativen (EPP) hatten vergeblich versucht, dies durch Geschäftsordnungstricks zu verhindern.
Nach diesen beiden Abstimmungen kursierten in den in den Twitter-Threads zum Thema bereits die erste Witze, dass nun das "Three Strikes Out"- Modell gegen ACTA in Anwendung käme.
Argumentatives Kernstück der beschlossenen Empfehlung ist, dass ACTA unvereinbar mit den Grundrechten ist.
Für Details verweise ich auf den verlinkten Artikel.

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http://www.wired.com/gamelife/2012/06/j ... right-law/
Japan’s legislature has approved a bill revising the nation’s copyright law to add criminal penalties for downloading copyrighted material or backing up content from a DVD. The penalties will come into effect in October.

The Upper House of the Japanese Diet approved the bill by a vote of 221-12, less than a week after the measure cleared the lower house with almost no opposition. Violators risk up to two years in prison or fines up to two million yen (about $25,000).
Sogar runterladen von Youtube ist jetzt verboten.

http://www.berliner-zeitung.de/kultur/g ... 52772.html

Die dt GEMA ändert die Gebühren, große Diskussion.

harald
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Spannende Entscheidung des EuGH in der RS C‑128/11 aus dem Verwertungsrechtebereich. Es geht um schon benutzte Oracle Lizenzen die von eine Firma UsedSoft GmbH laut Urteil zulässigerweise an- und weiterverkauft werden:
1. Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen ist dahin auszulegen, dass das Recht auf die Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms erschöpft ist, wenn der Inhaber des Urheberrechts, der dem möglicherweise auch gebührenfreien Herunterladen dieser Kopie aus dem Internet auf einen Datenträger zugestimmt hat, gegen Zahlung eines Entgelts, das es ihm ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie des ihm gehörenden Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen, auch ein Recht, diese Kopie ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen, eingeräumt hat.

2. Die Art. 4 Abs. 2 und 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24 sind dahin auszulegen, dass sich der zweite und jeder weitere Erwerber einer Nutzungslizenz auf die Erschöpfung des Verbreitungsrechts nach Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie berufen können und somit im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie als rechtmäßige Erwerber einer Programmkopie anzusehen sind, die vom Vervielfältigungsrecht nach dieser Vorschrift Gebrauch machen dürfen, wenn der Weiterverkauf dieser Lizenz mit dem Weiterverkauf einer von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers heruntergeladenen Programmkopie verbunden ist und die Lizenz dem Ersterwerber ursprünglich vom Rechtsinhaber ohne zeitliche Begrenzung und gegen Zahlung eines Entgelts überlassen wurde, das es diesem ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie seines Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen.
--Harald
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Spannend.
Mal sehen, was draus wird.

http://winfuture.de/news,70703.html
Der Filehoster Oron, der von einem Pornoproduzenten wegen Verstößen gegen das Urheberrecht verklagt worden ist, hat sich offenbar bereit erklärt, die Namen, IP- und E-Mail-Adressen sowie Bankdetails seiner Kunden preiszugeben.

Damit will Oron einer Klage von Corbin Fisher, einem auf ganz besondere Erwachsenenunterhaltung spezialisiertem Unternehmen, bzw. der Muttergesellschaft Liberty Media entkommen. Liberty Media hatte Oron auf 34,8 Millionen US-Dollar verklagt, man wirft dem Filehoster vor, mit seinem Angebot Verstöße gegen das Urheberrecht zu verursachen.

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http://futurezone.at/netzpolitik/10031- ... p?rss=fuzo

HADOPI gibt's auch schon 2 Jahre.
Seit fast zwei Jahren ist in Frankreich die Behörde HADOPI (Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l`Internet) aktiv. Sie ist unter der Regierung Nicolas Sarkozy geschaffen worden, um im Internet gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen - mit der letzten Konsequenz, den Nutzern das Internet abzudrehen.
Dabei überwacht HADOPI selbst gar nichts, wie die Rechtsschutzbeauftragte Rose-Marie Hunault bei ihrem Besuch in Wien im Rahmen der Musikwirtschaftstage erklärte, sondern Rechteinhaber melden Urheberrechtsverletzungen an HADOPI und zwar ausschließlich im Bereich Peer-to-Peer. Streaming-Dienste oder Filehoster sind gar nicht betroffen und kümmern HADOPI auch nicht. Der Grund: Sie würden auf einem „zentralisierten Modell" beruhen, während Peer-to-Peer-Netzwerke dezentral organisiert seien und eine Einbeziehung sei daher nicht vorgesehen, so Hunault in Wien.

Doch wie funktioniert "Three Strikes Out" eigentlich? Das umstrittene Abmahn-Modell beruht darauf, im Laufe der Jahre und bei anhaltenden Urheberrechtsverletzungen drei Verwarnungen an die Tauschbörsen-Nutzer zu schicken, bevor zu drastischen Mitteln gegriffen wird und der Internet-Zugang gekappt werden darf.
Hunault erklärte in Wien, wie der Prozess mit den Warnmails funktioniert (zwischen den einzelnen Briefen liegen beispielsweise Jahre) und wie „erfolgreich" diese Warnmails seien. So seien bis Juni 2012 insgesamt über 1.090.000 erste Verwarnungen gesendet worden, 99.000 Personen haben bei einem erneuten dokumentierten Verstoß eine zweite Verwarnung bekommen. Die Zahl der dritten Verwarnungen beläuft sich bis Juni auf: 314. Aus Sicht von HADOPI ein „Erfolg".

„71 Prozent der Betroffenen, die eine dritte Verwarnung bekommen haben, nehmen Kontakt mit HADOPI auf, um sich erklären zu lassen, was sie tun können, um die Urheberrechtsverletzungen abzustellen", sagte Hunault. Auf Verstöße hin kontrolliert werden nämlich IP-Adressen, und hier sei es wiederum egal, ob der Betroffene selbst unautorisierte Peer-to-Peer-Aktivitäten durchführt oder dies jemand über die IP-Adresse durchführt.

Erst wenn HADOPI zu dem Schluss kommt, dass eine „maßgebliche Rechtsverletzung" vorliegt, wird der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben, die dann entsprechende Maßnahmen einleiten kann. "Das ist bisher jedoch nicht der Fall gewesen", erklärt Hunault auf futurezone-Nachfrage. „Noch ist niemandem das Internet abgedreht worden, allerdings befinden sich ein paar Einzelfälle derzeit in Evaluierung". Das Ziel von HADOPI sei allerdings gar nicht, dass diese Maßnahme notwendig werde, so Hunault. Sondern das Ziel sei, die Bevölkerung durch Informationen aufzuklären. Sie fügt hinzu: „Viele wissen nicht, ob etwas legal ist oder nicht."
Was ich jetzt hier nicht kopiert habe, die Franzosen wissen gar nicht, was HADOPI genau macht, so meinen manche, sie überwachen die Festplatten etc.
Doch abseits der Frage, ob sich die französischen Internet-Nutzer jetzt konkret durch Verwarnungen oder aber durch die bloße Existenz von HADOPI (wie die Studie ja zeigt, wissen viele nicht, ob nicht auch Streaming-Services „betroffen" sind) eingeschüchtert fühlen, ist der Boom an Einnahmen, den sich die Musik- und Filmindustrie erhofft hat, bisher großteils ausgeblieben. Hunault räumte ein, dass sich die Musikindustrie in Frankreich in einer „Rezession" befinde. Bei der Filmindustrie hingegen sei eine „gute wirtschaftliche Entwicklung" zu beobachten. Allerdings sei der Beobachtungszeitraum seit der Einführung von HADOPI bis zum jetzigen Zeitpunkt noch etwas knapp bemessen, so Hunault.
Also ein voller Erfolg offensichtlich. Ein Musterbeispiel für Europa.

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http://derstandard.at/1341526759646/US- ... heberrecht

Der Standard berichtet (sogar recht gut, wie ich anmerken darf), über einen Student aus Thailand, der in Thailand legal hergestellte und gekaufte Bücher in den USA verkauft hat. Er wurde in 2. und vorletzter Instanz zu einer Schadenersatz von 600 000 $ wegen willentlicher Urheberrechtsverletzung verurteilt worden, weil die First Sale Doctrine (strittig!) nur für in den USA hergestellte Produkte gilt.
Nach dem US-Copyright-Gesetz kann ein Urheber grundsätzlich kontrollieren, ob und wem er eine Kopie seines Werks gibt. Die First Sale Doctrine beendet die Kontrolle des Urhebers über eine bestimmte Kopie (Werkstück) aber, sobald dieses Stück einmal verkauft wurde. Der neue Eigentümer darf seine Sache dann nach Belieben weitergeben, sei es durch Verkauf, Leihe, Vermietung, als Geschenk oder auch durch simples Wegschmeißen.
Das erstinstanzliche Urteil ist aus hiesiger rechtsstaatlicher Sicht auch eher problematisch:
Der Erstrichter hatte es dem Thailänder sogar untersagt, sich gegenüber den Geschworenen auf die First Sale Doctrine zu berufen. Auch dem Vorschlag, die Geschworenen darüber aufzuklären, dass die Rechtslage strittig ist, folgte der Richter nicht.
Ärger sind die Konsequenzen, wenn das bestätigt wird:
Im Ergebnis behält ein Rechteinhaber in den USA die volle Kontrolle über das weitere Schicksal seiner Ware, solange er diese im Ausland hergestellt hat. Selbst für das Wegschmeißen eines alten, im Ausland gedruckten Werbeprospekts müsste man dann die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen. In manchen Fällen könnten sich die Eigentümer auf das schwammige Konzept des Fair Use berufen. Aber das ist juristisch riskant.

Durch die bloße Verlagerung der Produktion ins Ausland könnten die Urheberrechts-Inhaber somit den Zwischenhandel wie auch den Handel mit Gebrauchtwaren verbieten oder dafür Gebühren einheben. Das betrifft keineswegs nur Bücher, Musik-CDs und DVDs, sondern praktisch alle Waren, die mit einem urheberrechtlich geschützten Zeichen oder Design versehen sind, vom Haarshampoo über Fahrzeuge bis zur leeren Getränkedose.
US-Anwalt John T. Mitchell zum WebStandard. "Nach dem Urteil des (Berufungsgerichts) bekommt der US-amerikanische Copyright-Inhaber eine riesige Belohnung, wenn er im Ausland produziert. Selbst wenn er es selbst produziert, selbst importiert und selbst in den USA verkauft."

Die dadurch erlangte Kontrolle gehe sogar über den Tod des Kunden hinaus. Selbst das Vererben einer Sache ohne Zustimmung des Rechteinhabers wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Neben dem erwähnten Thailänder gibt es noch einen gleich gelagerten Fall mit einer Chinesin. Der Supreme Court wird über beide Fälle im Herbst entscheiden. Wir dürfen gespannt sein.

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 70145.html
Die großen US-Plattenlabel haben die Mitgliedsbeiträge zu ihrem Verband RIAA (Recording Industry Association of America) stark reduziert. Dies geht aus den Steuerklärungen der steuerbefreiten Organisation hervor, die ihren Etat fast zur Gänze aus Mitgliedsbeiträgen bestreitet. Diese beliefen sich 2008-2009 auf fast 50 Millionen US-Dollar, waren zwei Jahre später aber fast halbiert: 2010-2011 zahlten die großen Label weniger als 28 Millionen Dollar (aktuell 22,6 Millionen Euro) ein. Jüngere Zahlen liegen nicht vor.

Der größte Sparmaßnahme der RIAA war die Einstellung der Massenklagen gegen vermutete Urheberrechtsverletzer. Flossen 2008-2009 noch 16,5 Millionen Dollar an Anwälte und Gerichte, waren es 2010-2011 vergleichsweise bescheidene 2,4 Millionen. Besonders schlimm traf es die Kanzleien Holme, Robert and Owen (von 9,4 Millionen auf 788.000 Dollar) sowie Jenner & Block (von 7,1 Millionen auf 727.000 Dollar). Die Erlöse aus Schadenersatz- und Strafschadenersatzzahlungen gingen geringfügig von 391.000 auf 344.000 Dollar zurück.

Während die RIAA für Lobbying und "politische Ausgaben" mit 6,3 Millionen (nach 6,8 Millionen Dollar) ungefähr gleich viel zahlte, schnitt sie ihre "sonstigen" Ausgaben von 6,3 Millionen auf 2,8 Millionen Dollar zusammen. In diesen Bereich dürften auch die Rechnungen von Privatdetektiven und anderen Datensammlern fallen.
Im Artikel gibt es noch ein paar mehr Details, und eine Anleitung, wo man die Steuererklärung der RIAA herbekommt.

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http://futurezone.at/digitallife/11095- ... p?rss=fuzo
Der 57-jährige Schauspieler möchte seine Musik-Downloads, die er über Apples iTunes Store erworben hat, nach seinem Tod seinen Kindern vererben. Dies ist rechtlich allerdings nicht möglich. Der Schauspieler erwägt deshalb eine Klage gegen Apple.
Ich überlege auch schon lange, wie ich meine auf Steam gekauften, kindertauglichen Spiele meine Kinder mal spielen lassen kann, ohne dass sie gleichzeitig Zugriff auf meine nicht kindertauglichen Spiele haben.
Willis hat nun Berater beauftragt, einen Treuhandfond mit seinen Downloads einzurichten, um die Geschäftsbedingungen zu umgehen. Sollte das schiefgehen, bereitet der Action-Held auch eine Klage gegen Apple vor.

Der auf Vermögensverhältnisse spezialisierte Anwalt Chris Walton sagte gegenüber der Zeitung: "Viele Menschen wären überrascht darüber, wenn sie wüssten, dass all die Songs und Bücher, die sich über die Jahre gekauft haben, gar nicht ihnen gehören. Dabei ist es nur natürlich, diese an seine Liebsten weitergeben zu wollen.
Das hat sich (zumindest als halbe) Anatidae diurna herausgestellt (oder Anatidae pagina interretialis?)
Last edited by dejost on 01 Oct 2012, 08:48, edited 1 time in total.

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http://derstandard.at/1347493232384/Run ... nte-fallen

War's das mit der Privatkopie (und mit der Leerkasettenvergütung)?
Einen aktuell "nicht sehr befriedigenden Zustand" was die Ausweitung der Leerkassettenvergütung auf PCs und Speicherplatten betrifft, ortet Christian Auinger vom Justizministerium. Derzeit herrsche "erhebliche Rechtsunsicherheit", erklärte der Leiter der Abteilung für Urheber-, Kartell- und Grundbuchsrecht im Rahmen des achten österreichischen Rundfunkforums am Freitagvormittag in Wien. Wäre ein "gerechter Ausgleich", wie ihn Leerkassetten- sowie Reprografievergütung ermöglichen sollen, nicht mehr gegeben, könnte Auinger zufolge sogar das Recht auf private Vervielfältigungen fallen, "was sicher nicht wahnsinnig erwünscht ist".
In seinem Vortrag bezog sich der Experte auf zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, demzufolge PCs bzw. die darin enthaltenen Speicherplatten weder unter die Reprografie- noch die Leerkassettenvergütung fallen. Zwar habe die Austro Mechana 2010 einen neuen Tarif veröffentlicht, allerdings würden die teilweise bereits eingehobenen Abgaben nicht an die Verwertungsgesellschaft weitergegeben werden. Von 2005 bis 2011 haben sich für die Rechteinhaber darüber hinaus die Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung von 17,6 auf 7,9 Millionen Euro verringert.
Zu bedenken sei etwa, dass Paragraf 42 des Urheberrechtsgesetzes für multifunktionale Speichermedien nicht mehr zeitgemäß sei. Die zuständigen Ministerinnen Beatrix Karl und Claudia Schmied haben sich angesichts einer Adaptierung bereits positiv geäußert, "aber wir sind hier noch in der Diskussion", betonte Auinger. Orientieren könne man sich etwa am deutschen Urheberrechtsgesetz, demzufolge eine angemessene Vergütung seitens der Hersteller von Geräten und Speichermedien, die zur Vervielfältigung genutzt werden können, an den Urheber zu leisten ist.
Ebenfalls angeschnitten wurde von Auinger das Thema der Auskunftspflicht von Internetprovidern bei illegalen Downloads. Derzeit benötige es laut OGH für die Herausgabe von Logfiles der Nutzer eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung, die aber nicht gegeben ist. Klarerweise sei dies "nicht auf große Sympathien der Rechteinhaber gestoßen", so Auinger. Möglichkeiten zur Sanierung sehe er durch eine zeitlich befristete Speicherverpflichtung in Kombination mit einer gerichtlichen Vorabprüfung des Auskunftsersuchens sowie einer Bescheinigung von Rechtsverletzung und Verhältnismäßigkeit. "Die wesentliche politische Frage ist aber, ob man hier Vorratsdaten verwenden wird können oder nicht. Nach meiner Ansicht wird es ohne wohl nicht viel bringen."
Der Anfang vom Ende oder mal wieder nur Sturm im Wasserglas?
Ich hoffe, letzteres.

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Die schon hier angekündigten Änderungen in Japan sind jetzt in Kraft getreten.

http://futurezone.at/netzpolitik/11628- ... p?rss=fuzo
Bis zu zehn Jahre Haft drohen Uploadern von urheberrechtlich geschütztem Material. Downloader können mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe von bis zu 20.000 US-Dollar belangt werden. Das Gesetz folgt massiven Lobbying durch Musikverlage wie Sony.
Eine Studie aus dem Jahr 2010, in Auftrag gegeben von der Recording Industry Association of Japan, legt nahe, dass auf jeden legalen Musikdownload zehn Illegale kommen und die Wirtschaft dadurch erheblichen Schaden davontragen würde. Vorsitzender des Interessenverbands für japanische Musikverlage ist Naoki Kitagawa, der auch CEO von Sony Music Entertainment Japan ist. Dieser zeigt sich erfreut über das neue Gesetz und spricht davon, dass es "illegale Aktivitäten im Internet reduzieren wird."

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Gegen den Fortschritt, wenn er Raubkopien möglich machen könnte:

http://derstandard.at/1348284628301/Cop ... chnologien
Nach einem Vorschlag des früheren Leiters des US-Copyright-Office, Ralph Oman, sollen neue Technologien zur Verbreitung von Inhalten von einem Komitee überprüft werden, ob sie für Piraterie genutzt werden können, berichtet TechDirt. Bis dahin sollen sie als illegal eingestuft werden.
Nur wenn auszuschließen sei, dass Inhalte illegal mit den neuen Technologien verbreitet werden können, sollen sie freigegeben werden. Nach Omans Vorschlag soll so verhindert werden, dass neue Technologien die Geschäftsmodelle bestehender Medien gefährden.
Sonstwer wrote:Nicht einmal das RAD würde soeinen Piraterie Test überstehen
denn immerhin kann man es dazu nutzen Urheberrechtlich geschützte Technologien zu transportieren

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 22221.html
Das Parlament in Panama hat vergangene Woche mit dem "Gesetz 510" (PDF-Datei) eine umstrittene Reform des Urheberrechts verabschiedet, die vor allem auf strengere Durchsetzungsregeln abzielt. Mit der Initiative, die nur noch die Unterschrift des Präsidenten benötigt, soll ein "Allgemeines Generaldirektorat fürs Urheberrecht" eingerichtet werden. Diese Kontrollbehörde soll Strafen bis zu 100.000 US-Dollar für eine erste sowie bis zu 200.000 US-Dollar für eine zweite Copyrightverletzung verhängen dürfen. Nutzern, die etwa bei illegalen Filesharing-Aktivitäten erwischt werden, soll nur eine Frist von 15 Tagen eingeräumt werden, um ihre Unschuld zu beweisen.

Das über die Strafen eingenommene Geld werde nicht an die Urheber oder Rechteinhaber zurückfließen, moniert die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Darüber hinaus erhielten die Beamten der Aufsichtsbehörde bis zu 50-prozentige Zusatzzahlungen beim Aufspüren von Copyright-Sündern.
In Kolumbien verabschiedete der dortige Kongress bereits im April mit dem sogenannten "Gesetz Lleras " eine umfangreiche Verschärfung des nationalen Urheberrechts. Damit wird auch das unbeabsichtigte Umgehen von Systemen zum digitalen Rechtemanagement (DRM) unter Strafe gestellt, nicht nur das bewusste Knacken von Kopierblockaden. Die Initiative verbietet ferner die Übertragung oder Weiterleitung von Kabel-, Satelliten- oder Fernsehsignalen über das Internet ohne Zustimmung der Rechteinhaber. Sonst vorgesehene Ausnahmen von exklusiven Verwertungsrechten im Interesse der Allgemeinheit sollen in diesem Fall nicht gelten.

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dejost
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http://derstandard.at/1348285536831/Gru ... fuenf-Euro
Als Alternative zu den Rufen nach strengerer Verfolgung oder der Ausweitung der Leerkasettenabgabe auf alle Computer-Festplatten lancieren die Grünen nun einen anderen Vorschlag: eine Abgabe auf alle Breitbandanschlüsse soll einerseits Geld in die Kassen der Verwertungsgesellschaften spülen und andererseits das Up- und Downloaden von Bildern, Liedern und Filmen für den privaten Gebrauch straffrei machen.
Fünf Euro pro Monat soll für jeden Breitbandanschluss eingehoben werden, schlägt der grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl vor. Bei 2,2 bis 2,3 Millionen Anschlüssen in Österreich wären das knapp 140 Millionen Euro im Jahr, sagt Zinggl dem Standard. Verteilt werden sollte das Geld je nach Nutzung der Inhalte, und diese könnte man über neue Softwaresysteme feststellen, die genau messen, was an Up- und Downloads auf ausgewählten Geräten stattfindet - freiwillig natürlich, betont Zinggl. Wer dabei mitmacht, könne mitbestimmen, wer Geld für seine Leistungen erhält.

Zinggl räumt ein, dass für die Umsetzung seines Vorschlags die entsprechenden EU-Richtlinien geändert werden müssten. Als Zwischenschritt könnte man im jetzigen Rechtsrahmen ein System schaffen, in dem sich Urheber selbst entscheiden, ob sie ihre Inhalte freigeben und dafür am gesammelten Geld mitnaschen. Allerdings wäre dann immer noch keine volle Rechtssicherheit gegeben, warnt Zinggl. Dennoch: " Gerade in einem kleinen Land wäre es gut, ein solches System auszuprobieren." Frankreich und Ungarn hätten dies getan, dann aber wieder verworfen.
[schild=14 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1 nxu=68524831nx18340]DAFÜR![/schild]

Genau dafür bin ich eh schon seit sehr langem, die Piraten sind ja soweit ich weiß davon wieder abgekommen, ein paar Ecken und Kanten muss man noch ausbügeln und wie die realpolitische Durchführbarkeit ist, wage ich nicht zu beurteilen.

Aber ich bin dafür.

(PS: Ja, die Pornoindustrie wird ein ordentliches Stück vom Kuchen bekommen müssen. Und?)

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http://futurezone.at/netzpolitik/12047- ... p?rss=fuzo
Die Rechteinhaber überwachen das Internet auf Copyright-Verstöße und sammeln die IP-Adressen der Nutzer. Diese werden dann an den Internet-Provider übergeben, der anhand der Daten die Person dahinter ermittelt und diese dann verwarnt. Die Hinweise steigern sich dabei. In der ersten Nachricht wird der Kunde lediglich informiert, dass sein Anschluss für illegale Zwecke missbraucht wird. Zudem werden Tipps gegeben, wie man sein Netzwerk schützt und wo und wie man legal Inhalte beziehen kann.
Ignoriert man die erste Warnung, deren Erhalt bestätigt werden muss, kommt es zu Bestrafungen, etwa indem das Tempo der Internet-Verbindung spürbar gedrosselt wird. Der komplette Ausschluss vom Netz ist jedoch nicht geplant. Erst danach werden rechtliche Schritte eingeleitet.
Einerseits ist das eh harmlos, im Vergleich zu dem, was vorher passiert ist. Wie das technisch geht, weiß ich nicht (woher wissen die Rechteinhaber, wer was saugt, oder schauen die einfach nur, wo was angeboten wird)

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Angeblich werden in Aut auch Filesharer verklagt. Halte ich eher für Urban Legends.

http://futurezone.at/netzpolitik/11999- ... p?rss=fuzo
Thomas Pfeiffer, Verantwortlicher für Informationssicherheit bei der Linz AG Internet Service Provider, bestätigt gegenüber der futurezone, dass es immer wieder Anfragen zur Beauskunftung von Urheberrechtsdelikten gebe. Diese würden jedoch bei der Linz AG klar zurückzuweisen. "Es gibt immer wieder wilde Geschichten, wie falsche Exekutivbeamte versuchen, mit Androhungen an Daten zu kommen", so Pfeiffer. Auch Schubert von der ISPA erzählt, dass in der Vergangenheit in Einzelfällen Druck gemacht wurde, um an Daten zu gelangen. "Wir machen den Providern allerdings immer wieder klar, dass sie dem Druck nicht nachgeben dürfen, auch wenn es heißt: `Alle anderen machen es auch so`."
Sonst erscheint mir der Artikel eher eine Cautionary Tale (Warnunges-Märchen), die der hauptsächlich zitierte Rechtsanwalt spinnt. Wobei ich jetzt nicht ausschließe, dass sich kleine Provider von solchen "Wild-West-Methoden" ins Bockshorn jagen lassen.

Ich selbst hatte mal einen kleinen Provider am Telephon, der - natürlich unwissentlich - eine illegale Onlineapotheke gehostet hat.
Der hat mir am Telephon echt gesagt, wenn ich das anordne, dreht er das ab. Ich habe ihm dann einen Spontanvortrag über das freie Internetz gehalten. Die Täter hinter der illegalen Seite habe ich nie erwischt.

harald
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dejost wrote:Der hat mir am Telephon echt gesagt, wenn ich das anordne, dreht er das ab.
Und wie wäre es, wenn du nur drum bittest? :mrgreen: Also wir bitten durchaus mal Provider, den einen oder anderen nachgewiesenen Spamserver abzudrehen. Je nach Provider kommen sie dem dann halt nach oder nicht. Nach dem Motto "Übers reden kommen die Leut zam."
--Harald
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harald wrote:
dejost wrote:Der hat mir am Telephon echt gesagt, wenn ich das anordne, dreht er das ab.
Und wie wäre es, wenn du nur drum bittest? :mrgreen: Also wir bitten durchaus mal Provider, den einen oder anderen nachgewiesenen Spamserver abzudrehen. Je nach Provider kommen sie dem dann halt nach oder nicht. Nach dem Motto "Übers reden kommen die Leut zam."
Ich habe - damals noch zuständig und in der Materie drinnen - ein sehr ausführliches Schreiben an das zuständige Ministerium geschickt, dass die mit der ISPA odgl in Kontakt treten sollen, dass die ihren Mitgliedern empfehlen sollen, in solchen Fällen zu kündigen bzw das in ihren AGBs vorzusehen und halt die zuständigen Behörden vernetzen, damit die Provider informiert werden.
Es war alles sehr ausführlich und sehr fundiert, aber ich find's nicht mehr.

Das Ministerium hat mich nicht mal ignoriert.


http://derstandard.at/1350260070007/US- ... lme-zahlen
In den USA wurde ein Filesharer zur bislang höchste Strafe für das widerrechtliche Verbreiten urheberrechtlich geschützter Filme verurteilt. K. Fisher soll dem Pornofilmhersteller Flava Works 1,5 Millionen US-Dollar Schadenersatz für zehn Filme bezahlen, berichtet TorrentFreak. Mit 150.000 US-Dollar pro Film sei das der höchstmögliche Schadenersatz für Copyright-Verstöße in den USA.
Die PosterInnen vermuten, keiner der Filme hat auch nur annähernd so viel gekostet.
Der Fall unterscheidet sich von vielen Fällen, in denen gegen Anonym geklagt wird, da den Klägern keine User-Informationen zu gesammelten IP-Adressen vorliegen. Der Nutzer habe die Filme über einen Bezahl-Account des Filmportals des Unternehmens legal heruntergeladen. Danach habe er die Files jedoch widerrechtlich weiterverbreitet. Über einen in den Dateien eingebetteten Code, habe Flava Networks die Filme auf seinen Account zurückführen können.
Laut der Anklage seien die Filme über BitTorrent-Portale mindestens 3.449 Mal heruntergeladen worden. Damit seien dem Unternehmen 435 Dollar für jeden Download zugesprochen worden. Da Fisher nichts zur seiner Verteidigung vorgebracht habe und auch nicht selbst erschienen sei , sei er schuldig gesprochen worden.
Und ein Poster weist auf folgenden Heise- Artikel hin:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 29744.html
Als Reaktion auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen lässt die US-Amerikanerin Liuxia Wong ein Gericht klären, ob das Urheberrecht in den USA auch Pornografie schützt. Wongs Anwalt Steven Yuen bezieht sich dabei auf die Artikel 1, Abschnitt 8 der US-amerikanischen Verfassung: "Der Kongress hat das Recht: [...] Fortschritt von Kunst und Wissenschaft dadurch zu fördern, dass Autoren und Erfindern für beschränkte Zeit das ausschließliche Recht an ihren Publikationen und Entdeckungen gesichert wird." Nach Ansicht des Anwalts fällt Pornografie weder unter die Kategorie Kunst noch unter Wissenschaft und wäre somit nicht von diesem Paragrafen betroffen.

Die Pornofilm-Produktionsfirma Hard Drive Productions beschuldigt Liuxia Wong, den Film "Amateur Allure Jen" über die Online-Tauschbörse Bittorrent heruntergeladen zu haben. Per Brief forderte Hard Drive von Wong 3400 US-Dollar als Schadensersatz. Im Gegenzug würde die Firma auf die eigentliche Strafe von 150.000 US-Dollar verzichten. Wong weist die Vorwürfe bis heute zurück
In einer Neufassung der Anklage wirft Wong Hard Drive vor, gewusst zu haben, dass deren Film in P2P-Tauschbörsen kursiert. Um weiterhin IP-Adressen von Downloadern zu sammeln, habe die Firma die Downloads nicht stoppen lassen. Seit 2011 hat die Produktionsfirma 1495 Internetbenutzer wegen Urheberrechtsverstößen abgemahnt.
Das ist mal ein schlaues Geschäftsmodell - die Leute klauen lassen, damit man sich dann an den punitive damages legal bereichern kann.

Der Artikel ist von Anfang 2012, mehr weiß ich dazu nicht. Ob Pornos in den USA aus dem Urheberrschutz fallen? Ich halte es für unwahrscheinlich.

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Eltern haften nicht für ihre Kinder.

Was jeder angehende JuristIn recht rasch lernt, hat der Musikindustrie in Deutschland (die wohl auch ausgelernte JuristInnen beschäftigt) erst der BGH erklären müssen:

http://www.zeit.de/digital/internet/201 ... ing-urteil
Die Eltern eines damals 13-Jährigen waren zu 3.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden – wegen Verletzung von Urheberrechten.

Die Richter entschieden, dass Eltern nicht in jedem Fall haften müssen. Wenn sie ihre Nachkommen zuvor "ausreichend" darüber belehrt haben, dass diese nicht Musik illegal herunterladen sollen, müssen sie eventuelle Schäden nicht bezahlen. "Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internet durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht", urteilten die Richter.
EMI ist die konkrete Firma, der Grundwissen der Juristerei mangelt.
Die Firmen warfen dem Jungen vor, in einem Zeitraum von sieben Monaten 1.147 Audiodateien mit Musiktiteln zugänglich gemacht zu haben. Sie verklagten die Eltern für den Download von 15 Songs auf Schadenersatz in Höhe von 200 Euro pro Titel.
3000 Euro für 1 147 Dateien wäre ja mal vertretbar gewesen, aber scheinbar waren nur 15 von EMI.

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Es darf keinen überraschen:
Unser BMJ will die Vorratsdaten zur Jagd auf Raubmordkopierer verwenden.

http://fm4.orf.at/stories/1708643/
Die Pauschalüberwachung der Bürger im Internet beschäftigte heute den Justizausschuss des Nationalrats. Bürgerrechtler wollen sie abschaffen, das Justizministerium will sie ausweiten.

Im Justizausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch Vormittag ein Expertenhearing zum Thema Vorratsdatenspeicherung (VDS) stattgefunden. Die Anhörung ist eine Folge der parlamentarischen Bürgerinitiative, die von der Organisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) auf den Weg gebracht wurde. Die Medien waren nicht zu dem Hearing zugelassen.
Diskussion unter Ausschluss der Öffentlichkeit, so wie's sein soll.
Die Empörung über die VDS ist deshalb so groß, weil sie tief in das Kommunikationsgeheimnis aller Bürger eingreift. Im Rahmen dieser Maßnahme, die auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 zurückgeht, werden die Provider dazu verpflichtet für sechs Monate lang alle Internet- und Mailverbindungs-, sowie Handystandortdaten verdachtsunabhängig zu speichern und zu Fahndungszwecken bereitzustellen. Die Inhalte der Kommunikation werden dabei nicht erfasst, aber speziell die Handydaten lassen sehr konkrete Rückschlüsse auf das Kontaktnetz und das Bewegungsverhalten von Personen zu.

Dieser Datenschatz weckt Begehrlichkeiten. Obwohl die Vorratsdatenspeicherung unter dem Label der Bekämpfung terroristischer Aktivitäten und Schwerstkriminalität eingeführt wurde - was praktischerweise in der EU-Richtlinie selbst nicht ausreichend deutlich verankert wurde -, will die Medienindustrielobby die Daten dazu nutzen, Filesharer aufzuspüren - im kommenden Frühjahr will das Justizministerium seinen Entwurf für das überarbeitete Urheberrecht vorstellen.
Ein neues Urheberrecht ist nicht per se schlecht, aber bei dieser Vorgeschichte...
Unter Bezug auf einen Sprecher des Justizministeriums twitterte Albert Steinhauser aus dem geschlossenen Ausschuss, dass es bisher 168 Fälle von Auskunftsbegehren von Vorratsdaten gegeben habe, laut Innenministerium habe man vier Mal IP-Zuordnungen und fünf Mal von der Möglichkeit der Standortermittlung Gebrauch gemacht. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Behörden bei "Gefahr in Verzug" auch über das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) auf IP-Adressen und Standortdaten zugreifen können - ohne richterlichen Beschluss, lediglich unter Aufsicht des Rechtsschutzbeauftragten im Innenministerium, aber dafür unter etwas strengeren Auflagen, so dürfen die Daten nicht älter als drei Monate sein.

Die Parlamentskorrespondenz, die aus dem Hearing berichten durfte, zitiert Gottfried Strasser, den Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums, mit der Aufschlüsselung der Fälle, bei denen mit Hilfe von Vorratsdaten ermittelt worden sei. Es seien ihm bis 27. November 188 Abfragefälle vorgelegt worden. Ende Oktober seien es 168 gewesen, wobei in einem Fall ein Widerruf erfolgt sei. In drei Fällen dieser 168 Fälle sei es es um Mord, in 58 um schweren Diebstahl, in 14 um schweren Raub, in 20 um Stalking, in 16 um schweren Betrug, in 20 um Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz und in 10 um Vergewaltigungen gegangen. In 19 Fällen sei bisher eine Aufklärung erfolgt, darunter in sieben Stalkingfällen. Man habe einen Mord mit Hilfe der Vorratsdaten klären können, weil dabei auch ein Mobiltelefon gestohlen worden sei, so Strasser.
Bei VfGH und EuGH sind Fälle dazu anhängig, und die VDS-Rl wird vielleicht überarbeitet.

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Es gibt also jetzt ein Arbeitspapier zur Urheberrechtsnovelle, welches zuletzt an die Öffentlichkeit gelangt.

Ich gehe derzeit davon aus, dass die Version unter diesem Link
https://netzpolitik.org/wp-upload/UrhNo ... papier.pdf
tatsächlich diesem Arbeitspapier in einer halbwegs aktuellen Fassung entspricht.
Leider gibt es keine Gegenüberstellung alt/neu

Zur Privatkopie:
Der Entwurf sieht folgende Neuregelung vor:

Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, oder hiefür eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Das ist eine pragmatische Lösung, trübe Quelle auch bei uns.
Bedeutet natürlich das Ende der Privatkopie wie wir sie kennen (vgl 1. Posting). Und damit wären Sachen wie Festplattenabgabe, Kulturflatrate usw der eigentlichen Grundlage entzogen.

Gefällt mir nicht sehr, aber wie gesagt, ist wohl eine pragmatische Lösung, die man noch vertreten kann.
Dass dann gleich in 42b die Leerkassettenvergütung, numehr Speichermedienvergütung, kommt, ist in Zusammenschau weniger nachvollziehbar, vor allem wenn man die kolportieren Beträge betrachtet, die da jetzt reinkommen sollen, obwohl es viel weniger Privatkopien geben wird.

In § 42 e und f kommt ein Recht des "unwesentlichen Beiwerks" und ein Zitierrecht. Das finde ich sehr gut und zur Klarstellung zweckmäßig.

Der Rest (VDS meets Raubmordkopie) wird auch woanders behandelt, zB hier:
http://futurezone.at/netzpolitik/12911- ... plaene.php
Laut dem Arbeitspapier sollen Internet-Anbieter dazu verpflichtet werden, Rechteinhabern auf richterlichen Beschluss Auskunft über Namen und Adressen von Personen hinter IP-Adressen zu geben. Der Punkt gilt nicht zuletzt deshalb als heikel, weil dabei auch auf Daten zugegriffen werden müsste, die nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eigentlich als Vorratsdaten gespeichert werden sollten. Der Zugriff auf Vorratsdaten ist streng geregelt und - von Ausnahmen abgesehen - nur zur Verfolgung schwerer Straftaten möglich. Bei Urheberrechtsvergehen ist er nicht erlaubt. Laut dem Arbeitspapier ist aber die "Verarbeitung der Zugangsdaten, die längsten drei Monate vor der Anfrage gespeichert wurden, zulässig".

Das Justizministerium versuche zwar den Ausdruck "Vorratsdatenspeicherung" penibel zu vermeiden, ohne Zugriff auf die Vorratsdaten würden die meisten Anfragen aber ins Leere gehen, sagt Christof Tschohl vom AK Vorrat zur futurezone. "Ich gehe davon aus, dass IP-Adressen nur einige Tage lang vorgehalten werden und dann für betriebliche Zwecke nicht mehr notwendig sind und als Vorratsdaten deklariert werden.
Für Tschohl bringt die in dem Arbeitspapier vorgeschlagene Regelung auch rechtliche Probleme mit sich. Im Rahmen der österreichischen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei im Telekommunikationsgesetz abschließend geregelt worden, zu welchen Zwecken Verkehrsdaten verarbeitet werden dürften. Ein Festschreiben der Auskunftsverpflichtung an Rechteinhaber im Urheberrechtsgesetz reiche nicht, dazu sei auch eine Novellierung des TGK notwendig. "Wenn das nicht geschieht, haben wir eine Riesen-Rechtsunsicherheit."

Kollege Schmidbauer hat sich auch schon - wesentlich fundierter als ich - damit beschäftigt:
http://www.internet4jurists.at/news/aktuell101.htm
Daneben trug auch der Umstand zum Unmut bei, dass die Beratungsrunde im Justizministerium am 11.12.2012 ziemlich undemokratisch hauptsächlich aus Vertretern der Urheberbranche zusammengesetzt sein soll, so nach der Devise: "Wir machen uns das Gesetz so, wie wir es wollen". Das macht sich in Zeiten, wo gerade die Korruptionsfälle der letzten Jahre aufgearbeitet werden, nicht gut; schließlich ging es auch dort um Gesetze auf Bestellung.
Dass die Einführung der neuen Auskunftspflicht nur aufgrund von Lobbying erfolgt ist, zeigt der Umstand, dass in einem anderen, völlig gleichgelagerten Fall, in dem auch die Geschädigten durch die StPO-Novelle 2008 die Möglichkeit der Ausforschung der Täter verloren haben, keine Änderung erfolgt. Dies betrifft die Ehrenbeleidigungsdelikte, die im Internet, gefördert durch die scheinbare Anonymität, immer häufiger werden. Der Gesetzgeber bejaht zwar die erleichterte Herausgabe der IP-Daten, gibt sie aber nur denjenigen, die eine entsprechende Lobby hinter sich haben und sich in der Öffentlichkeit artikulieren können. Hier wird Gleiches nicht gleich behandelt.
Sehr lesenswert ist auch, was er zur Entstehung der Vorratsdatenspeicherung schreibt.
Last edited by dejost on 17 Dec 2012, 07:41, edited 1 time in total.

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http://futurezone.at/netzpolitik/13002- ... isiert.php

Ein lesenswertes Interview mit Franz Schmidbauer, Richter aus Salzburg und schon ein IT-Rechtsexperte, wahrscheinlich sogar der ersten Stunden.

Aufmerksame Leser dieses Teils dieses Blogs werden viele Teile bekannt vorkommen, ich verweise ja auch immer wieder auf den Kollegen Schmidbauer.

Einzelne Teile copy-paste ich aber trotzdem aus dem oben verlinkten Interview der Fuzo, wohl aus Eitelkeit: Genau das findet sich in anderer Stelle in diesem Blog:
Seit das Urheberrecht mit dem Internet eine breite Bedeutung erlangt hat, gab es immer das Problem, dass die Konsumenten überhaupt keine Vertretung hatten. Es gibt die Lobby der Verwertungsgesellschaften und Rechteinhaber, dahinter steht eine ganze Industrie mit sehr viel Geld und Einflussmöglichkeiten. Der Mechanismus des demokratischen Zustandekommens eines Gesetzes ist dadurch gestört. Es werden immer nur von einer Seite Forderungen gestellt. Die Konsumenten werden ausgequetscht, wo es nur geht. Auf diese Weise kommen keine fairen Gesetze zustande. Die Konsumenten haben sich das bisher gefallen lassen, weil es niemanden gab, der ihre Anliegen aufgriff. Das bessert sich langsam. Die Arbeiterkammer hat sich des Problems angenommen, auch einzelne Parteien werden hellhörig und greifen das Thema auf. Auch die Piratenpartei ist letztlich nur deshalb entstanden. Vor allem Jugendliche sehen überhaupt nicht mehr ein, dass sie von den Rechteverwertern so gegängelt werden. Das wird dazu führen, dass die Rechtslage ausgeglichener wird. Es ist aber ein langsamer Prozess.
Die Leute empfinden es etwa als Pflanzerei, dass Filme, die etwa in den USA starten und beworben werden, bei uns nicht zu bekommen sind. Sie kommen dann zwar irgendwann ins Kino und sind später als DVD zu haben. Zum Download werden sie vielleicht gar nicht angeboten. Eigentlich wird da ein Markt kartellmäßig abgeschottet, um die Konsumenten aufs Maximum auszubeuten. Die Leute lassen sich das nicht mehr gefallen. Wenn sie den Film nicht kaufen können, besorgen sie sich ihn eben anderswo. Das ist heute kein Problem. Man müsste dem Konsumenten, sobald ein Werk veröffentlicht wurde, die Wahl geben, wie er es konsumieren will. Man kann Märkte nicht mehr abschotten, wir leben in einem globalen Dorf.
Heute schützt das Urheberrecht vor allem die Industrie, die sich mit der Leistung der Urheber eine goldene Nase verdient.

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Post by harald »

28.11.2012, G 47/12 ua Vorlage von Fragen an den EuGH betreffend die Vereinbarkeit von Bestimmungen der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechtecharta sowie die Auslegung des Datenschutzgrundrechts der Charta aus Anlass von Gesetzesprüfungsverfahren hinsichtlich der im TelekommunikationsG 2003 enthaltenen Speicherungsverpflichtungen
Der EuGH lebe hoch. Bin gespannt, was der VfGH auf die Vorlagefragen antworten wird! :mrgreen: :D
Last edited by harald on 31 Dec 2012, 02:49, edited 1 time in total.
--Harald
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Wasser predigen und Wein trinken.

Es sind ja auch die Hollywoodstudios die Filesharing verteufeln. Gegenüber den eigenen MitarbeiterInnen ist man da aber nachsichtiger als gegenüber fremden 12jährigen:

http://derstandard.at/1356426218228/Hol ... d-erwischt
Ein aktueller Artikel von Torrentfreak zeigt nun auf, dass selbst in den Räumen der großen Hollywood-Studios ein reger Tausch per Bittorrent herrscht.
So hat das Blog beispielsweise IP-Adressen, die sich Paramount zuordnen lassen, beim Download und Sharen von Filmen der Konkurrenz ertappt. Darunter sowohl Independent-Produktionen wie "Battle Force" aber auch der Lionsgate-Film "The Hunger Games" oder "Happy Feet" von Warner Bros.
Bei Warner Bros. wiederum scheint man sich derzeit besonders für "The Expendables 2" zu interessieren - und eine ganze Reihe von pornografischen Filmen. Bei Sony wiederum sind auch diverse Spiele enthalten - neben dem aktuellen Teil der Ice-Age-Reihe von Konkurrent 20th Century Fox. Und in den Büros von Disney dürfte man sich derzeit besonders für die Serie "Downtown Abbey" zu interessieren.
Und Standard-PosterIn "schniggschnagg" weist darauf hin, dass ja bekanntlich auch zumeist die MitarbeiterInnen der Grund sind, wieso so früh Filme udgl online verfügbar sind.

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Post by dejost »

http://futurezone.at/netzpolitik/13723- ... outube.php
Bei vielen Videos - wie zum Beispiel „Gangnam Style", dem Überraschungs-Musikhit des vergangenen Jahres - sehen deutsche YouTube-Nutzer derzeit den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht die erforderlichen Rechte eingeräumt habe.
Die Gema ist aber auch eine schlechte Gewinnerin und klagt jetzt.
Der Text sei „reine Stimmungsmache", sagte Gema-Chef Harald Heker dem Magazin. Denn YouTube sperre mehr Videos als die Gema fordere. Das Verfahren verlängere nur die Lösungsfindung, sagte hingegen eine YouTube-Sprecherin der „Wirtschaftswoche".
Google und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei YouTube einigen, nachdem ein vorläufiger Vertrag auslief. Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf.
Wieviele Klicks hatte Gangnam Style? Über eine Milliarde oder so. Wenn wir jetzt mal annehmen, in Deutschland lebt ca ein 100stel der (Internet-)Weltbevölkerung, sind (mindestens) 10 Millionen Klicks von dort. Das wären dann 37 500 Euro für die Gema nur durch Gangam Style. Wo kann ich Aktien kaufen?

Diverse Prozesse laufen weiter.

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Heute gesehen, wird spannend (weniger auf EU Ebene, wenn ich mir so die Schlussanträge anschau, mehr in Deutschland!):
SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN
ELEANOR SHARPSTON
vom 24. Januar 2013(1)

Verbundene Rechtssachen C‑457/11, C‑458/11, C‑459/11 und C‑460/11

Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)

gegen

KYOCERA Document Solutions Deutschland GmbH u. a.,
Canon Deutschland GmbH,
Fujitsu Technology Solutions GmbH
Hewlett-Packard GmbH

(Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs [Deutschland])

[...]
In Deutschland wird der gerechte Ausgleich durch einen Vergütungsanspruch gegen Hersteller, Importeure oder Händler von zur Vornahme von Vervielfältigungen geeigneten Geräten erreicht. In den Ausgangsverfahren hat der Bundesgerichtshof darüber zu entscheiden, ob der Vergütungsanspruch im Fall von zur Vornahme von Vervielfältigungen geeigneten Druckern oder PCs nur dann besteht, wenn diese mit einem anderen Gerät oder mehreren anderen Geräten wie etwa Scannern verbunden sind, die selbst auch demselben Vergütungsanspruch unterliegen können. Zur Klärung dieser Problematik hat er daher zwei Fragen betreffend die Auslegung der Richtlinie vorgelegt. Darüber hinaus möchte der Bundesgerichtshof wissen, inwieweit sich die Möglichkeit einer Anwendung von technischen Maßnahmen zur Verhinderung oder Einschränkung des Kopierens(3) sowie die ausdrückliche oder konkludente Zustimmung zur Vornahme von Vervielfältigungen auf den Anspruch auf gerechten Ausgleich auswirken. Im Übrigen stellt er eine Frage bezüglich der zeitlichen Anwendbarkeit der Richtlinie.
[...]
--Harald
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http://derstandard.at/1358304966315/Fer ... Songwriter

Fox hat für die Serie Glee einfach ein Lied von Jonathan Coulton (um in der Sprache der Medienindustrie (zB Fox) zu bleiben) gestohlen.
Doch Fernsehsender Fox verabsäumte es nicht nur, den Urheber des Musikstücks zu nennen, sondern fragte erst gar nicht an, ob man das Lied überhaupt verwenden darf oder wie viel die Nutzung kosten würde. Schlussendlich landete der "Song" auch noch im US-iTunes-Store, als Künstler werden die "Glee"-Darsteller genannt. In einem Blogeintrag hat Songwriter Jonathan Coulton seinen Ärger darüber publik gemacht. In kürzester Zeit fanden sich dutzende Unterstützer, die ihre Empörung über Foxs Vorgehensweise im Netz verbreiteten. Nicht zuletzt sind es große Fernsehsender wie Fox, die für gewöhnlich mit aller Macht ihre Urheberrechte durchsetzen.
Beim besagten Musikstück handelt es sich um Coultons Cover-Version von "Baby Got Back" des US-Rappers Sir Mix-a-Lot. Genau wie dessen "Portal"-Songs "Still Alive" und "Want You Gone" ist auch dieser unter der Creative Commons-Lizenz veröffentlicht worden, aber ausdrücklich nicht für die kommerzielle Nutzung vorgesehen.

Fox ließ Coultons Empörung unterdessen kalt und meinte dem Blogeintrag nach lediglich, dass sich der Musiker lieber über die Publicity freuen sollte (wenngleich er ja nicht als Künstler genannt wird, genauso wenig wie Sir Mix-a-Lot). Dabei scheint der Fernsehsender, abgesehen von den Stimmen, Coultons "Baby Got Back" praktisch eins zu eins kopiert zu haben.
Widerlich. Mehr fällt mir da nicht ein.

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Postings wie diese bringen das Thema nicht weiter. Sie leisten keinen Beitrag zur allgemeinen Debatte. Aber ein bisschen witzig sind sie schon.

Denn auch im FBI arbeiten offensichtlich Diebe.
Das Torrent-Beobachtungsprojekt ScanEye fand heraus, dass über IP-Adressen im Besitz der US-Kriminalpolizei FBI zahlreiche Serienfolgen und Filme per BitTorrent heruntergeladen wurden. Während das FBI hart gegen Online-Piraterie vorgeht, sitzt "der Feind" offenbar auch in den eigenen Reihen.
Unter anderem tauchen Folgen der Serien “Boss”, “Dexter” und “Homeland” auf der ScanEye-Fundliste auf. An Filmen finden sich unter anderem die Stieg-Larsson-Verfilmung “The girl who played with fire”, das Drama “The Good Wife” oder die Billy-Crystal-Komödie “Parental Guidance” im Protokoll.
Was die wohl von den FBI- Warnungen auf DVDs halten?
Noch lustiger wär's, wenn's FBI Serien wären (mir fällt jetzt nur Criminal Minds als Beispiel auf die Schnelle ein).

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Nur ein paar Links auf Standard-Artikel:
http://derstandard.at/1360161180864/Jet ... ttenabgabe
Gerhard Ruiss von "Kunst hat Recht" und Damian Izdebski von der "Plattform für ein modernes Urheberrecht" im WebStandard-Chat

http://derstandard.at/1360681299644/Zul ... otes-Recht
Hier argumentieren 2 Anwälte, dass wenn die andiskutierte Novelle kommt (inklusive "trübe Quelle"- Bestimmung), die Privatkopie de facto totes Recht ist und daher eine Festplattenabgabe unnötig ist.

http://derstandard.at/1360681445326/Fes ... osschleife
und hier ein Artikel vom Noll. Ich finde, er argumentiert nicht sonderlich gut, aber ich muss ihm auch dieses Mal Recht geben.

harald
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könnte zum Dieb werden, und die Austro Mechana hat geklagt:

Der GA hat folgenden Erledigungsvorschlag für den EuGH:
92. Aufgrund der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, auf die ihm vom Obersten Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen wie folgt zu antworten:

1. Ein gerechter Ausgleich im Sinne der Richtlinie 2001/29 liegt vor, wenn

a) die Berechtigten im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 2001/29 einen ausschließlich durch eine Verwertungsgesellschaft geltend zu machenden Anspruch auf eine angemessene Vergütung unterschiedslos gegen denjenigen haben, der Trägermaterial, das zur Vervielfältigung ihrer Werke geeignet ist, im Inland als Erster gewerbsmäßig entgeltlich in Verkehr bringt, sofern die Verwertungsgesellschaft für die verschiedenen Rechtsinhaber tatsächlich repräsentativ ist, und

b) die innerstaatliche Regelung zum einen die Möglichkeit der Vorabfreistellung von der Pflicht zur Zahlung des gerechten Ausgleichs für – natürliche oder juristische – Personen vorsieht, bei denen aufgrund objektiver Umstände – seien es auch nur Indizien – vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie die Trägermedien zu eindeutig anderen Zwecken als solchen erwerben, die der Pflicht zur Zahlung des gerechten Ausgleichs unterliegen, und zum anderen die allgemeine Möglichkeit vorsieht, dass dieser gerechte Ausgleich nachträglich in allen Fällen erstattet wird, in denen der Nachweis erbracht wird, dass die Verwendung des Trägermaterials keine Handlung war, die einen Schaden für den Urheber des Werks begründen kann.

2. Angesichts der von mir vorgeschlagenen Antwort auf die erste Frage halte ich es nicht für erforderlich, die zweite Vorlagefrage zu beantworten. Sollte der Gerichtshof eine Antwort für erforderlich erachten, schlage ich vor, wie folgt zu antworten:

2.1. Ein gerechter Ausgleich im Sinne der Richtlinie 2001/29 liegt vor, wenn der Anspruch auf eine angemessene Vergütung nur bei einem Inverkehrbringen an natürliche Personen besteht, die das Trägermaterial zur Vervielfältigung für private Zwecke nutzen, und

2.2. bei einem Inverkehrbringen an natürliche Personen ist bis zur Bescheinigung des Gegenteils anzunehmen, dass sie das Trägermaterial zur Vervielfältigung für private Zwecke nutzen werden; es muss möglich sein, im Hinblick auf eine eventuelle Vorabfreistellung von der Zahlung des gerechten Ausgleichs oder auf eine eventuelle Rückerstattung dieses Ausgleichs nachzuweisen, dass die natürliche Person das Trägermaterial zu offensichtlich anderen Zwecken als der Herstellung von Privatkopien oder dem Gebrauch des Trägermaterials zu sonstigen, der Pflicht zur Zahlung des gerechten Ausgleichs unterliegenden Zwecken erworben hat.

3. Aus der Richtlinie 2001/29 folgt nicht, dass der Anspruch auf Leistung eines gerechten Ausgleichs nicht besteht, wenn eine innerstaatliche Rechtsvorschrift vorsieht, dass die gesamten Erlöse aus der Leistung des gerechten Ausgleichs für die Urheber bestimmt sind, und zwar zur Hälfte in der Form des unmittelbaren Ausgleichs und zur anderen Hälfte in der Form des mittelbaren Ausgleichs. Es ist jedoch Sache des vorlegenden Gerichts zu beurteilen, ob und in welchem Umfang die Anwendung der nationalen Regelung tatsächlich einen mittelbaren Ausgleich ohne unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Urhebergruppen beinhaltet.

4. Ist der zu ersetzende Schaden im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats entstanden, stehen die Bestimmungen der Richtlinie 2001/29 dem Anspruch auf Leistung eines gerechten Ausgleichs in diesem Mitgliedstaat auch dann nicht entgegen, wenn bereits in einem anderen Mitgliedstaat eine entsprechende Vergütung für das Inverkehrbringen des Trägermaterials gezahlt wurde. Der Mitgliedstaat, in dem die nicht geschuldete Zahlung erfolgte, hat jedoch denen, die nicht zur Zahlung des gerechten Ausgleichs verpflichtet sind, eine angemessene Möglichkeit zu gewährleisten, die nicht geschuldeten Leistungen eines gerechten Ausgleichs, gegebenenfalls im Wege der Klage vor den nationalen Gerichten, erstattet zu erlangen.
--Harald
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Die Initiative Kunst hat Recht hat den nach Wolfgang Lorenz benannten Negativpreis erhalten.

Und Sherlock Holmes ist nicht (ganz) gemeinfrei (ich hätte gedacht, erist es schon länger):

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 24246.html
Kann der Gebrauch fremder Werke auch dann untersagt werden, wenn das Copyright an diesen bereits abgelaufen ist, andere Werke des Autoren aber noch geschützt sind? Diese Frage soll nun ein Gericht im US-Bundesstaat Illinois klären. Anlass ist ein Copyright-Streit um die von Arthur Conan Doyle geschaffene Figur Sherlock Holmes. Die Bedeutung des Falls geht aber weit über den fiktiven Privatdetektiv hinaus.

Doyle starb 1930, womit seine Werke in Deutschland seit 2001 nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen. Auch in den USA sind die vier Holmes-Romane und 46 von 56 Kurzgeschichten inzwischen gemeinfrei. Zehn Geschichten unterliegen aber noch dem US-Copyright, die letzte wird 2023 gemeinfrei werden. Doyles Erben verlangen in den USA aber auch dann Lizenzgebühren für die Abgeltung des Copyrights, wenn es um Elemente aus bereits gemeinfreien Holmes-Texten geht. Vertreter der Erben argumentieren, dass Sherlock Holmes eine einheitliche Figur sei und erst mit dem letzten Werk abgeschlossen wurde. Also sei jegliche Verwendung in den USA zumindest bis 2022 lizenzpflichtig.

Leslie S. Klinger, der viel über Sherlock Holmes geschrieben hat, möchte die Zahlung dieser Lizenzgebühren nicht länger hinnehmen. Aus seiner Sicht sind die Forderungen nur zulässig, wenn Elemente aus jenen Kurzgeschichten bemüht werden, die noch unter den Monopolschutz fallen. Werden aber ausschließlich Elemente aus gemeinfreien Holmes-Texten genutzt, dürften Doyles Nachlassverwalter kein Geld verlangen. Klinger hat diesbezüglich auf Feststellung und Unterlassung geklagt (Klinger v. Conan Doyle Estate Ltd., Z. 1:13-cv-01226). Er möchte, dass Geschworene in dem Verfahren entscheiden.

Selbst wenn Klinger den Prozess gewinnen sollte, würde das noch nicht unbedingt ein Ende der Geldforderungen bedeuten. Denn die Nachlassverwalter haben "Sherlock Holmes" obendrein als Wortmarke registrieren lassen. Klinger, der selbst Jurist ist, stellt auch die Zulässigkeit einer Lizenzforderung für die Verwendung einer Marke in Frage, wenn diese Marke auf gemeinfreien Texten beruht. Dies ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens.

Die juristische Frage hinter dem Streit ist umstritten. Auf der einen Seite wird argumentiert, es müsse unzulässig sein, die zeitliche Befristung des Copyright durch eine Markenregistrierung zu umgehen. Auf der anderen Seite heißt es, eine Zeichenfolge wie "Sherlock Holmes" sei zu kurz, um unter das Copyright zu fallen. Ohne Copyright stelle sich die Frage einer (möglicherweise unzulässigen) Fortführung gar nicht. Dieser Disput müsste aber wohl in einem zweiten Prozess entschieden werden.
Spannend. Das mit dem Markenrecht gibt dem noch eine zusätzliche Wendung. Und ich vermute, dass auch so manch anderer - von Mickey Maus(tm)(c) angefangen - seine Werke markenrechtlich schützt.

harald
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Acta hatte noch ein Mini Nachspiel vor dem EuG. Dabei geht es um den Zugang zu den Dokumenten und Schwärzungen.
1. Die Entscheidung SG.E.3/HP/psi – Ares (2010) 234950 der Kommission vom 4. Mai 2010 wird für nichtig erklärt, soweit darin der Zugang zu den Dokumenten Nrn. 21 und 25 der Liste im Anhang dieser Entscheidung verweigert worden ist und die folgenden Stellen in anderen Dokumenten dieser Liste unerkenntlich gemacht worden sind:

– Dokument Nr. 45 auf Seite 2 unter der Überschrift „Participants“, zweiter Absatz, letzter Satz;

– Dokument Nr. 47 auf Seite 1 unter der Überschrift „Participants“, zweiter Absatz, letzter Satz;

– Dokument Nr. 47 auf Seite 2 unter der Überschrift „1. Digital Environment (including Internet)“, zweiter Absatz, letzter Satz;

– Dokument Nr. 48 auf Seite 2, Absatz unter Nr. 4, letzter Teil des Satzes.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Frau Sophie in ’t Veld trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten der Europäischen Kommission.

4. Die Kommission trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten von Frau in ’t Veld.
Quelle: RS T‑301/10
--Harald
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http://derstandard.at/1369361741370/US- ... en-Piraten
Es gehört zu den unerfreulichsten Erscheinungen des Internets: Die sogenannte Cyber-Erpressung bei der Dritte mittels Schadsoftware die Kontrolle über den eigenen Rechner erlangen, um anschließend für die Freigabe ein Lösegeld zu verlangen. Eigentlich unvorstellbar, dass solche Methoden auch von honorigen Unternehmen eingefordert werden könnten - und doch tut die US-Unterhaltungsindustrie nun genau das.
In einem 84-seitigen Bericht macht sich die "Comission on the Theft of American Intellectual Property" für den Einsatz von Malware gegen "Piraten" stark. Konkret wünscht man sich vom US-Kongress die Möglichkeit Spionagesoftware - also etwa Rootkits, Spyware oder Trojaner - auf den Rechnern der Internet-NutzerInnen unterbringen zu können
Diese soll dann feststellen, ob die NutzerInnen illegitime Kopien von Musik oder Filmen haben. Ist dies der Fall soll der Rechner solange gesperrt bleiben, bis die UserInnen zur Selbstanzeige schreiten
So sollte es demnach künftig legal sein, auf die Webcam eines Rechners zuzugreifen und Fotos der BenutzerInnen zu machen. Auch das Einbringen von Malware in das Netzwerk eines "Hackers" bis zur physischen Zerstörung von Computersystemen stehen auf der Wunschliste der US-Unterhaltungsindustrie.
Ob das ernst gemeint ist? Ich hoffe nicht.
Aber noch weniger hoffe ich, dass das nur ein Schreckschuss ist, um dann als Kompromiss etwas Arges, aber nicht so Arges, durchzusetzen. http://goo.gl/BzXDB

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http://futurezone.at/netzpolitik/16794- ... huetzt.php
Ein Gericht in München hat das Urteil gefällt, dass [die gegenständlichen] Pornos „lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise" zeigen und damit keinen Urheberrechtsschutz genießen.
Wie Heise berichtet, forderte eine Anwaltskanzlei in Deutschland im Auftrag einer amerikanischen Produktionsfirma, dass Provider die Daten von potenziellen Filesharern offen liegen. Über deren IP-Adressen sollen die Pornos "Flexible Beauty" und "Young Passion" heruntergeladen worden sein. Die User legten Beschwerde ein und bekamen vom Münchner Gericht Recht.
Das Pornos nicht unters Urheberrecht fallen ist natürlich ein Schwachsinn; das Ergebnis - keine Beauskunftung - ist zwar okay, wird aber schon allein deswegen in der nächsten Instanz gehoben, weil's so falsch begründet wurde.
„Mit ihrer Auffassung stehen die Richter aber auf recht einsamer Flur. Fast alle Gerichte bejahen ohne großes Aufhebens die erforderliche Schöpfungshöhe, auch bei Pornofilmen ohne sonstige Handlung."

harald
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Ui, der EuGH hat diesmal schlechte Nachrichten für uns! Schnell noch einen Pc kaufen, wo keine Repro Abgabe drauf ist:

27.06.2013, verb Rs C-457/11 bis C-460/11, VG Wort
1. Die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft wirkt sich auf die Nutzungen von Werken und sonstigen Schutzgegenständen zwischen dem 22. Juni 2001, an dem die Richtlinie in Kraft trat, und dem 22. Dezember 2002, an dem die Frist zu ihrer Umsetzung ablief, nicht aus.

2. Eine etwaige Zustimmung des Rechtsinhabers zur Vervielfältigung seines Werks oder eines sonstigen Schutzgegenstands im Rahmen einer in Art. 5 Abs. 2 oder 3 der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahme oder Beschränkung hat keine Auswirkung auf den gerechten Ausgleich, unabhängig davon, ob er nach der einschlägigen Bestimmung dieser Richtlinie zwingend oder fakultativ vorgesehen ist.

3. Die Möglichkeit einer Anwendung technischer Maßnahmen im Sinne von Art. 6 der Richtlinie 2001/29 kann die in Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie vorgesehene Bedingung eines gerechten Ausgleichs nicht entfallen lassen.

4. Der Ausdruck „Vervielfältigungen mittels beliebiger fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung“ im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass er Vervielfältigungen mittels eines Druckers und eines PCs umfasst, wenn diese Geräte miteinander verbunden sind. In diesem Fall steht es den Mitgliedstaaten frei, ein System einzuführen, bei dem der gerechte Ausgleich von den Personen entrichtet wird, die über ein Gerät verfügen, das in nicht eigenständiger Weise zu dem einheitlichen Verfahren der Vervielfältigung des Werks oder des sonstigen Schutzgegenstands auf dem betreffenden Träger beiträgt, da diese Personen die Möglichkeit haben, die Kosten der Abgabe auf ihre Kunden abzuwälzen; dabei darf der Gesamtbetrag des gerechten Ausgleichs, der als Ersatz für den Schaden geschuldet wird, der dem Urheber am Ende eines solchen einheitlichen Verfahrens entstanden ist, nicht substanziell von demjenigen abweichen, der für die Vervielfältigung mittels nur eines Geräts festgelegt ist.
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Au revoir, Hadopi
Private Nutzer von Raubkopien müssen in Frankreich keine Internetsperren mehr fürchten. Die unter der konservativen Regierung von Nicolas Sarkozy eingeführte Strafe ist heute per Dekret abgeschafft worden. „Wir haben diese Maßnahme stets als Eingriff in die Freiheitsrechte gesehen“, kommentierte die sozialistische Kulturministerin Aurelie Filippetti.

Künftig sind für illegales Herunterladen von Filmen, Musik und Software nur noch Geldstrafen möglich. Sie können allerdings bis zu 1.500 Euro betragen, im Wiederholungsfall sogar 3.000 Euro.

Nicht aufgehoben wurde zunächst eine Regelung, die Anbietern von Raubkopien eine bis zu einjährige Internetsperre androht. Die kommerzielle Internetpiraterie sei das Hauptziel im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen, sagte Filippetti.
http://orf.at/stories/2190217/[/quote]

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http://help.orf.at/stories/1723945/

Deckelung bei Abmahnkosten in Deutschland. Bei Heise habe ich nichts dazu gefunden, deswegen zitiere ich orf.at
Das Urteil des Hamburger Amtsgerichtes bezieht sich auf eine geplante Änderung im deutschen Urheberrechtsgesetz. Dort gab es schon bisher eine Deckelung der Abmahnkosten
„De facto würde das dann so ausschauen, dass hier eine Deckelung der Anwaltskosten von rund 150 Euro herauskommen würde. Diese Deckelung des Streitwerts hat auch noch weitere Vorteile, wenn es zu zusätzlichen Anwaltskosten bei Gerichtsverfahren, Gerichtskosten etc, kommt.“

Bisher lag zum Beispiel der Streitwert eines einzelnen Musiktitels bei 2.000 oder 3.000 Euro, das Hamburger Gericht hat nun entschieden, dass der Streitwert deutlich geringer anzusetzen ist. Beim privaten Filesharing zum Beispiel sei nur ein Streitwert von maximal 1.000 Euro zulässig.
In dem Artikel steht auch, dass es oft österreichische Firmen betrifft, die nach Deutschland liefern und auf ihrer (kommerziellen!) HP urheberrechtlich geschützte Inhalte haben. Naja, dass man bei gewerblicher Tätigkeit nicht mit anderer Leute Urheberrecht Geld verdienen sollte (und wenn's nur zur schöneren Gestaltung der HP ist), sollte eh klar sein.

In Österreich ist der Download von Musik, Filmen usw zu rein privaten Zwecken (wenn dabei nicht zugleich ein Upload stattfindet) weiterhin legal (siehe zB erster Post). Der Artikel druckst da wie so immer herum, und stellt die Frage nach einer möglichen, österreichischen Regelung.

Auch wenn er da nicht drauf eingeht, schimmert da doch eine typisch österreichische Lösung durch: Die Privatkopie aus trüber Quelle wird - so wie es auch schon in D ist - verboten, dafür wird die Rechteverfolgung so unattraktiv gestaltet, dass es von 2 Mal im Jahr ein Exempel niemanden interessiert.

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Lange erwartet, endlich ist es so weit.

GOOGLE vs MPAA

http://derstandard.at/1379291324981/Fil ... -Piraterie
Die Motion Picture Assiciation of America (MPAA), Branchenverband der amerikanischen Filmindustrie, sieht Suchmaschinen wie Google als erhebliche Mitverursacher für Content-Piraterie.
Ebenfalls unter die Lupe wurde Googles Änderung der Seitenreihung in Suchergebnissen genommen. So werden einschlägige Angebote laut Google seit August 2012 heruntergestuft und scheinen erst später in den Ergebnissen auf. In der Praxis soll die Abwertung allerdings statistisch nicht nachweisbar gewesen und daher ohne Auswirkungen geblieben sein.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 60849.html

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Wer sich fragt, wo die Copyrightgesetze erigentlich herkommen, kann Monica Horten fragen. Die forscht nämlich sehr lange und sehr ausführlich daran und hat auch ein Buch geschrieben.

http://futurezone.at/netzpolitik/hinter ... 29.601.220

Das Buch habe ich (noch) nicht gelesen, aber laut dem Fuzo Interview ist es tatsächlich so, wie man befürchtet: Die Contentindustrie hat einen Haufen
Lobbyisten und die US- Regierung - und viele andere - hören auf sie.

Auf die Frage "ob durch den Einfluss der Unterhaltungsindustrie auf den Gesetzgebungsprozess, demokratische Prozesse umgangen werden" antwortet sie (im Hinblick auf die untersuchten Beispiele) mit "Ja."
"Die Einschränkungen von Bürgerrechten werden als Kollateralschaden in Kauf genommen."

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Wieder mal so eine Nachricht ohne Neuigkeitswert, dafür Unterhaltungswert:
http://derstandard.at/1385169273651/US- ... n-erwischt
Softwarehersteller erhält 50 Millionen US-Dollar Entschädigung - Software auf 9.000 statt 150 Geräten installiert
Bei Apptricity zeigt man sich jedenfalls über die Einigung erfreut, hatte man doch vier Jahre lang darum kämpfen müssen.
Und weil's die US-Armee ist, ist es natürlich nur eine versehentliche Unterlizensierung, keine Raubmordkopie. Und die Firma hat ja auch nur 4 Jahre rumstreiten müssen, bis man es ihr gezahlt hat.

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http://futurezone.at/digital-life/verzi ... 38.527.643
Eine Studie hat festgestellt, dass digitale Musik um 10 Prozent mehr gekauft wird, wenn die Labels auf digitales Rechtemanagement verzichten.
Überraschung, Überraschung.
Wenn man die Konsumenten weniger gängelt und ärgert, dann kaufen sie lieber.
Die Steigerung ist, je nach Album, unterschiedlich. Ältere Alben, die sich weniger als 25.000 mal verkauft haben, wurden um 41 Prozent häufiger verkauft. Bei allgemein weniger populären Alben betrug die Steigerung 30 Prozent. Bestseller-Alben, die gerade stark gefragt waren, haben von dem Wegfall von DRM nicht profitiert.

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Was hatten wir schon alles zum Thema Porno?

Leute, die Pornos verbreiten werden abgemahnt (dürfen sie ja auch nicht), irgendeine erste Instanz irgendwo vermeint, auf Pornos ist kein Urheberrecht, deutsche Anwälte bedrohen mutmaßliche Urheberrechtsübertreter, ihren Pornokonsum zu publizieren, wenn sie nicht eine Abmahngebühr zahlen und ein Gericht verbietet das.

Jetzt gibt's wieder was neues:
http://derstandard.at/1385170348523/Deu ... -Streaming

Jetzt werden die bloßen Konsumenten einfach so abgemahnt.
Betroffen sollen über 10.000 Nutzer sein, denen die Regensburger Kanzlei U+C im Auftrag des schweizerischen Unternehmens The Archive ein Schreiben zugestellt hat.
Gefordert wird dabei die Zahlung von 250 Euro, die an manche der Betroffenen gleich mehrmals ergangen ist. Der Betrag besteht hauptsächlich aus der Rechtsanwaltsgebühr (150 Euro), der Schadensersatz selbst beläuft sich auf 15,50 Euro. Das geortete Vergehen: Die jeweiligen User sollen im August 2013 urheberrechtlich geschützte Pornofilme wie "Amanda's Secret" oder "Dream Trip" am Videoportal Redtube angesehen haben.
Wie Meedia berichtet, ist es nicht das erste Mal, dass die Kanzlei im Auftrag der Pornoindustrie agiert. So hatten die Anwälte einst Filesharern damit gedroht, ihre Namen und Adressen im Internet preiszugeben, sollte keine Zahlung erfolgen. Der Umsetzung in die Tat schob jedoch das Landgericht Essen letztlich einen Riegel vor.
Im aktuellen Fall stellen sich mehrere Fragen. Einerseits ist nicht klar, woher die Kanzlei bzw. ihr Auftraggeber über die IP-Adressen der Nutzer hat. Nach Einschätzung des Kölner Anwalts Christian Solmecke – seine Kanzlei WBS Law hat auch eine Informationsseite zu den Massenabmahnungen online gestellt – könnte Redtube selbst die Daten herausgegeben haben.

Jedenfalls scheinen viele der Abgemahnten die fraglichen Filme tatsächlich angesehen zu haben. Dazu gibt es laut dem Juristen immer mehr Hinweise, wonach viele Betroffene offenbar Kunden der Deutschen Telekom sind und von dieser auch eine Verwarnung ("Abuse Mail") erhalten haben sollen.
Auch aus dem Artikel wird nicht klar, wo da eigentlich ein Urheberrechtsverstoß liegen soll, von den ganzen Datenschutzverstößen von Redtube, Provideren, und/oder AnwältInnen abgesehen.

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Der vorige Artikel hat noch jede Menge weiterer Artikel in allen möglichen Magazinen von c't angefangen nach sich gezogen.
Die Anwälte wurden bedroht und angezeigt, Redtube hat eine Verfügung gegen die Schweizer Firma erwirkt, die dahinter steckt, das Gericht ist draufgekommen, dass sie einen Fehler gemacht haben und versucht die Reißleine zu ziehen usw usf.

Jetzt aber zu was Erfreulicherem:

http://derstandard.at/1385172140818/Wie ... -bekaempft
Anstatt gegen die illegale Verbreitung ihrer Musik in Tauschbörsen rechtlich vorzugehen, hat sich Iron Maiden für einen anderen Weg entschieden.
Erhoben wurden die Daten von Musicmetric, das laut "Citeworld" von sich aus an die Band herangetreten ist. Das Unternehmen erhebt die Popularität von Bands anhand von Daten aus sozialen Medien und Filesharing-Portalen. Laut diesen Daten wird die Musik von Iron Maiden vor allem in Südamerika oft heruntergeladen. Dort hat die Band auch die meisten Twitter-Follower.
Anstatt nun die südamerikanischen Filsharer ausfindig zu machen und rechtlich zu belangen, hat die Band in den vergangenen Jahren mehr Live-Auftritte in südamerikanischen Ländern absolviert.

Laut Bericht hat sich das Engagement für die Band mit ausverkauften Konzerten, mehr verkauften Merchandising-Artikeln und wachsenden Fan- und Follower-Zahlen in sozialen Netzwerken bezahlt gemacht.
Rock on!
minus für anglizismen wrote:die alten herren machen es vor wie man das internet für sich arbeiten lässt (merkel und faymann sind etwa im gleichen alter aber für die ist das noch neuland) und viele junge künstler heulen wegen raubkopien rum... hauptsache die unnötigsten fotos werden auf instagram hochgeladen

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Google vs RIAA (via Stellvertreter)

http://futurezone.at/digital-life/googl ... stgenommen
Mann wollte sich in einem AMC-Kino in einem Einkaufszentrum einen Film mit seiner Frau ansehen. Da er bei der Google Glass-Brille Brillengläser implementiert hat, die auch seine Sehschwäche ausgleichen, nimmt der Mann die Google-Brille in der Regel kaum vom Kopf. [...] Doch der Mann wurde Medienberichten zufolge nach der Hälfte des Kinofilms aus dem Saal geführt, weil er mit der Brille den Film theoretisch auch aufnehmen hätte können. [...] Die Polizei führte den Mann aus dem Saal und verhörten ihn drei Stunden lang. Die Behörden bestätigten den Vorfall, sprach aber nur von einer „kurzen Befragung“.

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http://orf.at/stories/2222899/2222913/
Die Musikindustrie scheint spät, aber doch Geschäftsmodelle für die digitale Ära gefunden zu haben. In den USA stiegen die Gesamtumsätze 2013 um 0,8 Prozent, in Europa drehten sie zum ersten Mal seit zwölf Jahren ins Plus.
Denn während laut dem diese Woche präsentierten Bericht des Branchenverbands IFPI die Verkäufe von Musik - egal, ob physisch etwa per CD oder digital als Download - eher zurückgehen, boomen Streamingdienste. Die Kleinstbeträge von einem Bruchteil eines Cents, die Spotify und Deezer pro Song abwerfen, summieren sich aber mit der zunehmenden Beliebtheit der Angebote. Sie verbuchten ein Umsatzplus von 51 Prozent auf gut 1,1 Milliarden Dollar.

Zuletzt gab es weltweit 28 Millionen Nutzer solcher Dienste, bei denen die Musik direkt aus dem Netz abgespielt wird. In Schweden, dem Heimatland von Spotify, machen Abodienste bereits 70 Prozent des gesamten Musikgeschäfts aus und haben sogar die CD in eine Nische gedrängt.
Am Deutlichsten machen den Paradigmenwechsel aber die Gewinne bei YouTube: Über das - durchaus umstrittene - System Content ID werden auf YouTube hochgeladene Videos automatisch einer Urheberrechtsprüfung unterzogen und Verstöße den Rechteinhabern gemeldet. Früher wäre die Reaktion der Musikindustrie klar gewesen: Entsprechende Clips werden gesperrt.

Doch nun reagiert man anders, man „monetarisiert“ sie: Die Branche schaltet einfach Werbung in diesen Clips, deren Einnahmen sie kassieren kann. Und laut IFPI-Bericht verdient die Industrie an solchen Videos, seien es nachgestellte Playback-Darstellungen von Fans, Hochzeittanzvideos zu aktuellen Hits oder Scherzclips mit „geborgtem“ Soundtrack, mehr als mit den Originalmusikvideos der Künstler. Vor allem aber Parodien, teilweise höchstprofessionell produziert, boomen.
Einerseits würden immer mehr Fans ihre eigenen Versionen von Songs ins Web stellen, andererseits seien auch die Werbemöglichkeiten auf YouTube besser geworden.

Wie viel Rechteinhaber damit verdienen, hängt von etlichen Faktoren ab und ist auch länderspezifisch höchst unterschiedlich. Als vage Faustregel gilt aber rund zwei Dollar pro 1.000 Klicks. Auch Vevo, das von YouTube und den großen Plattenfirmen gemeinsam gegründete Musikvideoportal, konnte laut IFPI 2013 sine Umsätze deutlich steigern.
Die Musikbranche macht aber nach wie vor den Großteil ihres Geschäfts mit der CD. „Sie schlägt sich besser, als wir vor fünf Jahren gedacht hätten“, sagte am Dienstag ein Manager des Musikmarktführers Universal Music, Max Hole. Physische Tonträger machten im vergangenen Jahr noch 51 Prozent des Geschäfts aus, trotz eines Umsatzrückgangs von 11,7 Prozent.

Insgesamt ist der weltweite Markt rund 15 Milliarden Dollar schwer. Global schrumpfte er im vergangenen Jahr um 3,9 Prozent. Auslöser war ein Einbruch der CD-Verkäufe in Japan. Das Land bekommt erst jetzt den dramatischen Wandel des Geschäfts durch das Internet zu spüren, den Europa und die USA schon durchlebt haben. Der Umsatz brach im vergangenen Jahr um 16,7 Prozent ein, umgekehrt gibt es auf dem zweitgrößten Musikmarkt der Welt noch kaum userfreundliche digitale Vertriebswege.

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Uh oh, da schwant mir Böses für das österreichsiche Urheberrecht, wenn ich mir die RS C‑435/12 vom 10.04.2014 so ansehe:
1. Das Unionsrecht, insbesondere Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft in Verbindung mit deren Art. 5 Abs. 5 ist dahin auszulegen, dass es nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die nicht danach unterscheiden, ob die Quelle, auf deren Grundlage eine Vervielfältigung zum privaten Gebrauch angefertigt wurde, rechtmäßig oder unrechtmäßig ist.
--Harald
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Sehe ich ganz genauso.

Ich fürchte die Tage der Privatkopie, wie sie in diesem Thread bis jetzt dargestellt wurde, sind gezählt.

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Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

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http://derstandard.at/1397521432811/Lie ... ngs-Begehr
Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat dem Nationalrat eine Anfrage zur Auslieferung von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache gestellt. Grund ist eine Privatanklage wegen des Verdachts der Urheberrechtsverletzung. Strache ist der Zweitangeklagte neben dem Erstangeklagten John Otti. Stein des Anstoßes ist der FP-Song "Liebe ist der Weg", laut Anklage eine bearbeitete Version des Liedes "Run" von Snow Patrol.
Laut der Privatanklage heißt es, Strache habe es als Bundesparteiobmann "vorsätzlich unterlassen" zu verhindern, dass der von der FPÖ beauftragte John Otti eine "von ihm umgetextete und somit bearbeitete Version des urheberrechtlich geschützten Liedes 'Run'" mehrmals öffentlich, vor allem im Rahmen von Wahlkampfveranstaltungen, zur Aufführung brachte. Strache sei vom Privatkläger, der Universal Music Publishing GmbH, zuvor dazu aufgefordert worden, dafür zu sorgen, dass der Wahlkampfschlager nicht mehr gespielt wird.
Gegenstand der Anklage ist auch die Verbreitung von Videos mit dem bearbeiteten Lied sowie der auf der FPÖ-Homepage abrufbare MP3-Download des FPÖ-Wahlkampfsongs.

Die von der FPÖ stets für Parteiveranstaltungen gebuchte John Otti Band hatte den Wahlkampfsong im August des Vorjahrs im Zuge des Nationalratswahlkampfs erstmals präsentiert.
Die FPÖ und ihre Begegnungszone mit der Rechtsordnung - eine ewige Liebesgeschichte (c) ich.

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dejost
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Post by dejost »

http://derstandard.at/1399507767266/130 ... htsklaeger
X-Art zeichnet sich für ein Drittel aller US-Urheberrechtsklagen verantwortlich
Colette Pellisier-Field und ihr Mann Brigham Field [...] betreiben [...] X-art.com, die bis 2011 ein riesiger Erfolg war. Fünfzigtausend Abonnenten zahlten damals, um die Pornofilme auf X-Art konsumieren zu können. Dann gingen die Zahlen zurück – woraufhin das Ehepaar ein IT-Unternehmen mit einer näheren Prüfung beauftragte.
Mittlerweile haben sie über 130.000 Verfahren angestrangt, laut New Yorker zeichnen sie sich für ein Drittel aller US-Urheberrechtsklagen aus. Zu einem richtigen Gerichtsprozess kommt es dabei so gut wie nie: Nur ein Beklagter ließ es darauf ankommen. Die meisten Beschuldigten gehen hingegen einen Vergleich ein, durchschnittlich zahlen sie zwischen 2.000 und 30.000 Dollar, um den Prozess abzuwenden.
Ein weiteres Problem sehen Juristen in der Tatsache, dass die Anklage gegen den Inhaber der IP-Adresse gerichtet ist: Daher treffen die Vorwürfe nicht immer auf den tatsächlichen Nutzer der Pornofilme. Unter den Angeklagten war etwa eine ältere Dame, die ihren Computer nicht einmal bedienen kann.
Die Pornoindustrie hat in den letzten Monaten ihre Anstrengungen zum Thema Urheberrecht vervielfacht: Der Guardian berichtet, dass unter dem Hashtag #PayForYourPorn eine Kampagne zur Wahrung von Urheberrechten gestartet wurde. Mehrere Pornostars wollen damit für eine gerechte Entlohnung ihrer Arbeit demonstrieren.

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Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

Post by dejost »

http://futurezone.at/netzpolitik/festpl ... 67.418.976
"Die Privatkopie findet de facto kaum noch Anwendung, muss aber als Argument für Vergütung herhalten", schreibt die Initiative für Netzfreiheit in einem offenen Brief zur geplanten Urheberrechtsnovelle 2014. Gemeinsam mit der IG Kultur Österreich, dem Verein für Internet-Benutzer Österreichs und dem Chaostreff Salzburg werden Kulturminister Josef Ostermayer, Justizminister Wolfgang Brandstetter, die Verwertungsgesellschaften Austro-Mechana und Literar-Mechana und andere Institutionen adressiert.
In der Realität finde die Privatkopie kaum noch Anwendung, lautet eines der Argumente gegen eine Neuregelung der Festplattenabgabe. Filme seien meist kopiergeschützt, CD-Verkäufe seien rückläufig und Vertriebsmodelle wie iTunes würden Kopien bereits abgelten. Ein neues Gesetz für eine Festplattenabgabe sei außerdem nicht notwendig. Die Anwendung der bestehenden Leerkassettenabgabe sei für die Festplattenabgabe ausreichend.
Dringenden Reformbedarf sieht man bei der Transparenz von Verwertungsgesellschaften. Die Verteilung von öffentlichen Abgaben müsse überprüfbar und nachvollziehbar sein. Zuletzt führt der Brief auch einen ausführlichen Fragenkatalog an, der von den verantwortlichen Bundesministerien, den Verwertungsgesellschaften und den Sozialpartnern beantwortet werden soll.
Dass die Privatkopie weniger "stattfindet" als vor 5 Jahren oder so, glaube ich sofort. Ein überzeugendes Argument gegen die Festplattenabgabe ist das meiner Meinung nach aber nicht.

Zur Klarstellung noch mal meine Meinung:
Ich fürchte, die heutige Privatkopie wird es nicht mehr lange geben.
Falls sie (wider Erwarten) im Bestand gesichert werden kann, dann bin ich jedenfalls für eine Festplattenabgabe, weil die weiter reichenden Rechte auch abgegolten werden müsssen (über die genauen Beträge muss man noch diskutieren, eine faire Verteilung muss gewährleistet sein, und die Kulturflatrate fände ich streng genommen bessesr.)

Wie wir aber rezent gelernt haben, wird die österreichische Privatkopie, die dem österreicheischen Konsumenten klar mehr Rechte gibt als andere europäische Rechtsordnungen, früher oder später abgeschafft werden.
Wenn ich damit (leider) recht habe, trete ich der obigen Aussage inhaltlich völlig bei: Diesfalls darf es keine Festplattenabgabe geben, weil sie dann durch nichts mehr gerechtfertigt werden kann.

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Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

Post by dejost »

http://futurezone.at/netzpolitik/lesen- ... 69.156.717

Es gibt manchmal Entscheidungen die sind so eindeutig, dass man echt nicht drüber diskutieren hätte brauchen. Andrerseits ist es auch nicht schlecht, wenn es mal von einem Höchtsgericht gesagt wird.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren entschieden, dass das Betrachten von urheberrechtlich geschützten Artikeln im Internet nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Dass die entsprechenden Daten dabei auch im Cache-Speicher des jeweiligen Computers abgelegt werden, ändere laut den Richtern nichts an dieser Tatsache. Grund dafür seien gewisse Ausnahmebedingungen der entsprechenden Gesetze. „Da die Erstellung der betreffenden Kopien einen Bestandteil der Betrachtung bildet, kann sie eine solche Verwertung der Werke nicht beeinträchtigen“, so der EuGH in dem Urteil.

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Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

Post by dejost »

2 Monate später, und es dämmert schon ein paar Leuten vom Fach, dass man die österreichische Privatkopie so nicht halten wird können.

http://derstandard.at/2000002467251/Fes ... -was-sonst
Es scheint interessanterweise angesichts der heißen Diskussion um die Festplattenabgabe dabei der Öffentlichkeit entgangen zu sein, dass damit der in Österreich zuletzt noch geltende Grundsatz, dass der Download an sich als Privatkopie rechtlich zulässig ist, nach dieser Judikatur nicht mehr gilt.
Ist einmal die Privatkopie (in der jetztigen Form) dahin, kann man ja dann die sog. Festplattenabgabe (statt der sog. Leerkasettenvergütung) einführen, als dann angemessener Betrag erschiene mir 1 cent pro GB bis maximal 1 Euro/Datenträger.

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Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

Post by harald »

Spannende Schlussanträge zu C-117/13. Ein Thema, das mal erfrischend Neu ist, zumindest soweit ich den Urheberrechtssektor überblicke. Spannend, was am Ende rauskommen wird!

Sachverhalt
Die TU Darmstadt betreibt eine öffentlich zugängliche Bibliothek. Sie hat in deren Räumen elektronische Leseplätze eingerichtet, an denen sie bestimmte Werke aus dem Bibliotheksbestand zugänglich macht. Darunter befand sich seit Januar oder Februar 2009 das von der Eugen Ulmer KG veröffentlichte Lehrbuch „Einführung in die neuere Geschichte“ von Winfried Schulze.

Die TU Darmstadt hatte dieses Buch digitalisiert, um es an den elektronischen Leseplätzen bereitzustellen(5). An den Leseplätzen konnten gleichzeitig nicht mehr Exemplare des Werks aufgerufen werden, als im Bibliotheksbestand vorhanden waren. Die Nutzer der Leseplätze konnten das Werk ganz oder teilweise auf Papier ausdrucken oder auf einem USB‑Stick abspeichern und jeweils in dieser Form aus der Bibliothek mitnehmen.

Auf das Angebot der Eugen Ulmer KG vom 29. Januar 2009, die von ihr herausgegebenen Lehrbücher als elektronische Bücher („E‑Books“) zu erwerben und zu nutzen, ging die TU Darmstadt nicht ein. Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Beklagten des Ausgangsverfahrens das Angebot zum Zeitpunkt der Digitalisierung des in Rede stehenden Lehrbuchs bereits vorlag.

Das von der Eugen Ulmer KG angerufene Landgericht Frankfurt am Main vertrat in einer Entscheidung vom 6. März 2011 die Ansicht, der Rechtsinhaber und die Einrichtung müssten zuvor eine Vereinbarung über die digitale Nutzung des Werks getroffen haben, damit die Anwendung von § 52b UrhG ausgeschlossen sei. Es wies darüber hinaus den Antrag der Eugen Ulmer KG zurück, der TU Darmstadt zu verbieten, das streitige Lehrbuch zu digitalisieren oder digitalisieren zu lassen. Allerdings gab es ihrem Antrag statt, zu verbieten, dass Nutzer der Bibliothek der TU Darmstadt von in dieser bereitgestellten elektronischen Leseplätzen aus das genannte Werk ausdrucken und/oder auf einem USB-Stick abspeichern und/oder solche Vervielfältigungen aus den Räumen der Bibliothek mitnehmen können.
Die Schlussanträge:
Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, auf die Vorlagefragen des Bundesgerichtshofs wie folgt zu antworten:

1. Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass für ein Werk keine Regelungen über Verkauf und Lizenzen gelten, wenn der Rechtsinhaber den dort genannten Einrichtungen den Abschluss von Lizenzverträgen über die Werknutzung zu angemessenen Bedingungen anbietet.

2. Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29, ausgelegt im Licht ihres Art. 5 Abs. 2 Buchst. c, hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, den dort genannten Einrichtungen das Recht einzuräumen, die in ihren Sammlungen enthaltenen Werke zu digitalisieren, wenn dies für die öffentliche Zugänglichmachung auf eigens hierfür eingerichteten Terminals erforderlich ist.

3. Die von den Mitgliedstaaten gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Rechte erlauben es den Nutzern der eigens eingerichteten Terminals nicht, dort zugänglich gemachte Werke auf Papier auszudrucken oder auf einem USB‑Stick abzuspeichern.
--Harald
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harald
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Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

Post by harald »

In den Schlussanträgen zu C-463/12 wird großteils Vermutetes, aber auch so manch Neues gesagt; auch hier ist die Entscheidung mit Spannung zu erwarten!
Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, die Vorlagefragen des Østre Landsret wie folgt zu beantworten:

1. Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass er grundsätzlich der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die die Erhebung der Privatkopievergütung zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs auf Speicherkarten von Mobiltelefonen vorsieht, soweit der angemessene Ausgleich, der zwischen den verschiedenen Kategorien von Rechtsinhabern und Nutzern von Schutzgegenständen gesichert werden muss, gewährleistet ist, und folglich ein Zusammenhang zwischen der Erhebung und dem mutmaßlichen Gebrauch dieser Karten zur privaten Vervielfältigung besteht, da die primäre oder wesentliche Funktion dieser Karten insoweit keine Auswirkungen hat.

Jedoch ist die Richtlinie 2001/29 dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die die Erhebung der Privatkopievergütung zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs auf auswechselbare Träger für die Vervielfältigung, wie Speicherkarten von Mobiltelefonen, vorsieht, und sie gleichzeitig für nicht auswechselbare, in Anlagen oder Geräte integrierte Träger, die gerade als Träger für die private Vervielfältigung dienen und hauptsächlich als solche verwendet werden, ausschließt, ohne dass dieser Ausschluss objektiv gerechtfertigt ist.

Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, die etwaigen objektiven Rechtfertigungen dieses Ausschlusses zu würdigen und daraus die entsprechenden Schlüsse zu ziehen.

2. Die Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die die Erhebung der Privatkopievergütung zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs nach ihrem Art. 5 Abs. 2 Buchst. b auf Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch aus unerlaubten Quellen sowie auf Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch vorsieht, die von den Rechtsinhabern ausdrücklich gestattet sind und für die die Zahlung eines Entgelts oder eine andere Form des gerechten Ausgleichs erfolgt ist.

3. Die Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass weder der Einsatz noch der Nichteinsatz wirksamer technischer Schutzmaßnahmen für Dateien mit geschützten Werken eine Auswirkung auf die Erhebung der Privatkopievergütung zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. b dieser Richtlinie haben.

4. Die Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die die Erhebung der Privatkopievergütung zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs auf private Vervielfältigungen vorsieht, die den Rechtsinhabern nur einen geringfügigen Nachteil verursachen.

5. Die Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass sie grundsätzlich einer nationalen Regelung, wie der im Ausgangsrechtsstreit in Rede stehenden, nicht entgegensteht, die die Erhebung der Privatkopievergütung zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs auf Träger für die Vervielfältigung bei deren Herstellern und Importeuren vorsieht, sofern diese Hersteller und Importeure die Vergütung auf die Nutzer, die diese Träger für Privatkopien erwerben, tatsächlich abwälzen können oder wenn sie sie erstattet bekommen können, falls diese Träger zu offensichtlich anderen Zwecken als zur Anfertigung von Privatkopien erworben werden.

Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, diese Umstände zu würdigen und daraus die entsprechenden Schlüsse zu ziehen.
--Harald
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Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

Post by dejost »

http://derstandard.at/2000002943188/Hol ... hadet-kaum
Hollywood-Regisseurin Lexi Alexander hat zu einem Rundumschlag gegen die Anti-Piraterie-Strategie der US-amerikanischen Filmbranche ausgeholt. In einem Blogeintrag nennt die gebürtige Deutsche die Hysterie um illegale Downloads "Bullshit" und gibt offen zu, Piraterie selbst zu nutzen.
Alexander hatte als Stuntfrau und Martial-Arts-Champion Karriere gemacht und sich dann selbst dem Filmemachen zugewandt. Ihr erster Kurzfilm Johnny Flynton war 2003 für einen Oscar nominiert. Sie kritisiert vor allem die strikten Länderbeschränkungen, die Piraterie erst wirklich notwendig machten: "Mein Haushalt besitzt drei Amazon Prime-Mitgliedschaften, einen Netflix-Account, Satellitenfernsehen und Apple TV – und trotzdem können wir nicht alles sehen, was wir wollen."
So sei es ihr auf legalem Weg unmöglich, in Los Angeles beispielsweise Nachrichtensendungen aus ihrem Heimatland Deutschland zu sehen. Umgekehrt hat sie in Deutschland keine Chance, auf aktuelle Folgen von US-Serien zuzugreifen, "obwohl ich bereit wäre, dafür viel Geld auszugeben“, so Alexander. Sie glaubt zu wissen, dass viele Entscheidungsträger in der Filmbranche aus denselben Gründen selbst auf Piraterie zurückgreifen.
Auch die Statistiken der Filmverbände, die Milliardenverluste durch Filesharing aufweisen, zweifelt Alexander laut dem "Guardian" an: "Die Zahlen sind Blödsinn – es gibt sogar Studien, die den Nutzen von illegalen Downloads zeigen." Die Ausgaben für Anti-Piraterie-Kampagnen würden, so Alexander, den tatsächlichen Verlust weit übersteigen.
Jetzt gebe ich ihr natürlich recht damit, aber es hört sich doch mehr nach hearsay als nach Empirie an.
Das Argument, Menschen würde das Produkt harter Arbeit gestohlen werden, lässt Alexander nicht gelten. Sie vergleicht Filme mit einem Stück Brot: Doch wer sich Hollywood-Filme herunterlädt, stiehlt nicht das Brot eines einfachen Bäckers, sondern eine gepanschte, geschmacklose Version einer Fastfood-Kette, die alle ehrlichen Bäcker aus dem Wettbewerb gedrängt habe.
Gefällt mir, auch wenn's nicht stimmt: Es ist, wie wenn man das Rezept abschreibt und dann selber Brot bäckt.

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Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

Post by dejost »

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 80923.html

Weiter oben sehe ich schon das Ende der Privatkopie wie sie jetzt noch bei uns gilt herandräuen, aber im UK wird sie dafür (in sehr geringem Umfang) eingeführt:
Die beschlossene Ausnahme für die Privatkopie ist vergleichsweise eng gefasst. Nutzern dürfen nun legal erworbene Inhalte für den "strikt persönlichen Gebrauch" auf Abspielgeräte und digitale Medien übertragen und so vervielfältigen. Das gilt etwa für den Transfer einer Musiksammlung oder von E-Books vom PC auf einen Tablet-Computer, ein Smartphone oder auch in die "private Cloud", solange dazu keine Dritten Zugang haben.
Kopien aus rechtswidrigen Quellen oder von geliehenen Medien, Rundfunkübertragungen oder Abrufdiensten wie Video on Demand sind nicht zulässig. Technische Vervielfältigungsblockaden etwa über Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) dürfen nicht umgangen werden.
Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten geht der britische Gesetzgeber nicht davon aus, dass Urhebern und Verwertern ein zusätzlicher finanzieller Schaden entsteht, der durch eine Vergütungspauschale ausgeglichen werden müsste. Große Teile der Bevölkerung hätten letztlich schon immer in einer rechtlichen Grauzone Privatkopien angefertigt, die Wirtschaft habe die Verluste bereits in ihre Preise für Kulturgüter mit einbezogen.

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Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

Post by dejost »

#Urheberrecht + #Affen #IP #Selfie

http://derstandard.at/2000004085011/Wem ... fen-Selfie

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Die Geschichte soll wie folgt gelaufen sein:
David Slater war im Nord-Sulawesi-Nationalpark in Indonesien. Dort hat ihm der abgebildete Affe die Kamera geklaut, nachdem Slater die -offensichtlich richtigen- Einstellungen getätigt und hat dabie ua das oben dargestellte Seflie geschossen.
Slater hat zunächst damit Kohle gemacht, aber dann hat wikimedia obiges Bild gehostet und sich geweigert, es zu löschen.

Die Begründung ist, Slater hat kein Urheberrecht an dem Photo, weil das Bild hat ja der Affe gemacht, es stellt daher keine (zu schützende) geistige Leistung David Slaters dar.

Jetzt geht das ganze vor Gericht. Ich bin gespannt.

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