Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

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dejost
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Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

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PolitikerInnen verklagen sich ja dauernd gegenseitig.
Oder sie werden wegen irgendwelcher "Kavaliersdelikte" verurteilt und machen dann unverblümt weiter wie bisher.
Oder sie legen sich mit Medien an, weil irgendwer irgendwas irgendwie falsch wiedergegeben haben soll.
Damit das nicht auch den Polithread verstopft, hier ein eigener Thread nur dafür. (Bloße Widerrufe aber weiterhin in den Widerrufsbereich)

Wie bei allen anderen diesen Threads sei erwähnt, dass hier nicht systematisch gesucht wird, sondern dass nur jene hier stehen, welche wem von der Community auffallen und dann gepostet werden.
Last edited by dejost on 22 Sep 2010, 07:20, edited 2 times in total.

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dejost
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http://derstandard.at/1285042318721/Kal ... verurteilt
m Rechtsstreit zwischen VP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger und FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache ist Kaltenegger wegen übler Nachrede rechtskräftig verurteilt worden.
Verfahrensgegenstand war ein Interview, das Kaltenegger der Tageszeitung "Österreich" im September 2009 gegeben hatte. Darin ließ sich der ÖVP-Generalsekretär über eine frühere Firmen-Beteiligung Straches aus. Kaltenegger sagte in diesem Zusammenhang wörtlich: "Herr Strache klaubt auf seinen Disco-Touren offenbar Jugendliche auf, um sie dann als Söldner ausbilden zu lassen."
Strache klagte wegen übler Nachrede und bekam in erster Instanz recht, woraufhin Kaltenegger Berufung einlegte. In der gestrigen Verhandlung wurde dieser Berufung nicht Folge erteilt. Das Strafausmaß beläuft sich auf 12.000 Euro (60 Tagsätze zu je 200 Euro), welches Kaltenegger auf drei Jahre Bewährung nachgesehen wurde.

"Ich gehe davon aus, dass er mit sofortiger Wirkung sein Parteiamt zurücklegt und künftig auch kein Mandat mehr in einem Vertretungskörper anstrebt", forderte FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky in einer Aussendung am Dienstag. In dieser verlangt er zudem eine offizielle Entschuldigung von Kaltenegger bzw. der ÖVP beim FP-Obmann.
Kaltenegger will jetzt den EGMR anrufen.

Somebody Someone wrote:1. Meint die Fekter konsequenter Weise nun auch dass der Kaltenegger das System ausnutzt und missbraucht, weil er ja sogar nachdem er die nationalen Rechtsinstanzen ausgeschöpft hat auf europäischer Ebene weitermachen will?

2. Warum fordert die FPÖ, dass Kaltenegger sein Parteiamt niederlegt, aber die Fr. Winter -- die ja immerhin wegen Volksverhetzung verurteilt wurde und nicht wegen übler Nachrede -- ist noch aktiv; ja sogar erst in den NR geholt worden!

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orf.at wrote:Eine Klage des grünen Abgeordneten Karl Öllinger wegen übler Nachrede gegen den freiheitlichen Abgeordneten Werner Herbert und die FPÖ ist heute abgewiesen worden. Grund für die Klage war eine Presseaussendung der FPÖ nach dem Ball des Wiener Korporationsrings im Jänner, in der Öllinger gewalttätiges Vorgehen vorgeworfen wurde.

Wegen des Burschenschaftlerballs hatte am 29. Jänner in Wien eine - behördlich untersagte - Demonstration stattgefunden. Im Zuge der Protestveranstaltung waren laut Polizei rund 700 Anzeigen erstattet sowie 15 Exekutivbeamte und eine Demonstrantin leicht verletzt worden. Öllinger war nach eigenen Angaben als Beobachter dort.
Öllinger will in Berufung gehen

Die FPÖ kritisierte in mehreren Aussendungen, dass der grüne Abgeordnete bei der „hemmungslosen Gewaltorgie“ dabei gewesen sei. Öllinger klagte wegen übler Nachrede sowie auf Widerruf und Unterlassung. Der Richter am Straflandesgericht Wien habe nun entschieden, dass die FPÖ mit den Vorwürfen nicht ihn gemeint habe, sondern eine allgemeine Wertung vorgenommen habe, so Öllinger.

Der Grüne sieht das nach wie vor anders und will berufen. Die FPÖ freute sich in einer Aussendung über die „schwere Schlappe“ und meinte, man werde „die Querverbindungen zwischen den Grünen und gewaltbereiten Linksextremisten weiterhin konsequent aufzeigen“, „gerade Herr Öllinger ist hier ein wesentliches Bindeglied“.
Was ich mich bei solchen Sachen schon frag, ist, ob diese ganzen Klagen eigentlich irgendeinen Effekt puncto Wählerstimmen haben.

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orf.at wrote:Eine Klage des FPÖ-EU-Abgeordneten Andreas Mölzer gegen ÖVP-General Fritz Kaltenegger hat sich als Bumerang erwiesen. Mölzer klagte, weil er in einer Kaltenegger-Aussendung mit dem Untertitel „Blau-Orange ist Sammelbecken krimineller Machenschaften“ namentlich genannt wurde.

Das Oberlandesgericht Wien stellte im Berufungsverfahren allerdings fest, dass Mölzer darin nur „als faulster EU-Abgeordneter Österreichs“ bezeichnet wird, ihm aber keine kriminellen Handlungen vorgeworfen werden. Und „Faulheit wird gemeiniglich nicht als kriminell angesehen“, heißt es im Urteil des Oberlandesgerichts, das der APA vorliegt und über das auch die Tageszeitung „Österreich“ heute berichtete.

Kaltenegger kann Mölzer damit sanktionslos „faulsten EU-Abgeordneten“ nennen. Neben Mölzer haben auch der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ), den Kaltenegger als „Gagenkaiser in Seibersdorf“ bezeichnet hat, sowie Ewald Stadler (BZÖ), dem der ÖVP-General ständiges „Anstreifen an NS-Gedankengut“ vorwarf, geklagt. Die Urteile stehen noch aus.
Was aus dem Artikel leider nicht hervorgeht, ob Mölzer auch (auf irgendeiner halbwegs objektiven Skala) der faulste Abgeordnete ist oder nur, ob er derart bezeichnet werden darf.

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orf.at wrote:Landesrat Werner Falb-Meixner (ÖVP) ist heute in Eisenstadt zu einer Strafe von sieben Monaten bedingt verurteilt worden. Ihm wurde Amtsmissbrauchs wegen Scheinanmeldungen ungarischer Schüler vorgeworfen.

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http://derstandard.at/1292462033432/FPO ... GH-Urteils
ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger freut sich über eine Serie an Gerichtserfolgen in der Auseinandersetzung mit Spitzenfunktionären von FPÖ und BZÖ. Dem dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf hatte Kaltenegger vorgeworfen ein "Gagenkaiser" zu sein. Graf hatte geklagt und verloren. Der BZÖ-Abgeordnete Ewald Stadler ging wegen des Vorwurfs "Anstreifen am rechten Rand" gerichtlich gegen den VP-Generalsekretär vor und verlor ebenfalls. Der freiheitliche EU-Abgeordnete Andreas Mölzer musste das Prädikat "faulster EU-Abgeordneter" auf sich sitzen lassen, auch vor Gericht.

Geklagt wurde Kaltenegger auch von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, dem er vorwarf, "Jugendliche in Discos aufzuklauben, um sie als Söldner auszubilden". In erster Instanz hatte Kaltenegger das Verfahren verloren, er ging allerdings in Berufung. Der Oberste Gerichtshof hat nun als letzte Instanz und Berufungsbehörde sämtliche vorinstanzlichen Urteile im Verfahren Strache gegen Kaltenegger aufgehoben und die Klage des FP-Chefs abgewiesen. Im Urteil heißt es wörtlich: "Auf derartige massive Vorwürfe muss ein Politiker wie der Beklagte in der politischen Diskussion reagieren können."
Kaltenegger erklärte dazu: "Für seine Feigheit hat Strache jetzt die Rechnung bekommen. Weil er sich lieber hinter Anwälten versteckt, als sich sachpolitisch zu stellen. Dass die gesamte Klagsflut der Blau-Orangen gegen mich abgeblitzt ist, bestärkt mich."

FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky ist dagegen empört: Das vom OGH umgekrempelte Urteil sei "ein Skandal der Sonderklasse" und führe das Rechtssystem in weiten Bereichen ins Absurde. Kaltenegger habe unglaubliche Anschuldigungen völlig frei erfunden und sei dafür im Strafverfahren wegen übler Nachrede rechtskräftig verurteilt worden. Auch zivilrechtlich habe Strache in zwei Instanzen gewonnen. Nun stelle der OGH als dritte Instanz im Zivilverfahren damit "höchstgerichtlich quasi fest, dass auch freie Erfindungen offenbar zulässig seien, solange sie noch irgendwie als politische Wertung durchgehen", ärgert sich Vilimsky.

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Katzav (israelischer Präsident ~2000-2007) ist jetzt wegen Vergewaltigung und anderer Delikte zu 7 Jahren Haft verurteilt worden. Rechtskräftig noch nicht und es scheint auch noch höher werden zu können.

Nachtrag, von wiki:
Am 22. März 2011 wurde das Strafmaß auf sieben Jahre Haft sowie zwei Jahre Bewährungsstrafe festgelegt. 2011 wurde die Strafe rechtskräftig und er ging einsitzen (und müsste heute, 2014, also noch dort sein)

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http://derstandard.at/1304428412806/FPO ... eport-Chef
Kampagnenbildung gegen die FPÖ warf der Parlamentarier Walter Rosenkranz "Report"-Chef Robert Wiesner in einer Presseaussendung vor.

Wiesner klagte wegen übler Nachrede gegen den freiheitlichen Parlamentsklub und bekam nun vom Wiener Landesgericht recht.

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http://burgenland.orf.at/stories/523493/

Wahlmanipulation: Ex-Ortschef verurteilt
Sechs Monate bedingt und 7.200 Euro Geldstrafe - so lautet das Urteil gegen den Ex-Bürgermeister von Unterrabnitz-Schwendgraben, Wilhelm Heißenberger (ÖVP). Er wurde am Donnerstag wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen.
Im Verfahren hatte sich Heißenberger nach Auffassung des Gerichts "reumütig geständig" gezeigt, was ihm als mildernd angerechnet wurde. Als erschwerend wertete der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Karin Knöchl das "Zusammentreffen mehrerer Verbrechen".
Der Staatsanwalt forderte eine strenge, exemplarische Bestrafung. Immerhin gehe es bei dieser Wahlfälschung um die Reputation des Burgenlandes und der Republik.
Heißenberger sagte nach dem Prozess in einem Interview gegenüber dem ORF Burgenland: "Man muss zufrieden sein, und ich muss damit leben." Er werde keinen Einspruch gegen das Urteil erheben. Es tue ihm leid, was er getan hatte, warum er es gemacht hat, wisse er immer noch nicht, so der Ex-Bürgermeister.
Also, dass er nicht weiß, wieso, glaube ich ihm echt nicht.
Die FPÖ, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen. FPÖ-Chef Johann Tschürtz sprach in einer Aussendung von einem Skandalurteil. Das Gericht degradiere Wahlbetrug zum Kavaliersdelikt.

Die Botschaft sei skandalös: "Liebe Bürgermeister, ihr könnt ruhig betrügen. Wenn ihr erwischt werdet, dann gesteht, und es wird nicht wirklich etwas passieren", so Tschürtz.

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Scheuch zu 18 Monate, davon 6 unbedingt nicht rechtskräftig verurteilt.

Das Posting dazu gibt es hier.

Hierher kommt folgendes:
http://derstandard.at/1311802512404/Hin ... ker-selten
Die erstinstanzliche Verurteilung von FPK-Chef Uwe Scheuch zu einer teilbedingten 18-monatigen Haftstrafe ist nicht der erste Prozess in Österreich, der einen Politiker hinter Gitter bringen könnte. Mit Franz Olah musste ein ehemalige Innenminister hinter Schloss und Riegel, mit Peter Rosenstingl ein Abgeordneter des Nationalrats. Und selbst ehemalige Kanzler wie Bruno Kreisky (SPÖund Fred Sinowatz (SPÖ) erlitten vor Gericht Niederlagen. Im Folgenden ein Überblick über Verurteilungen prominenter österreichischer Politiker.

1969 musste Franz Olah, der ehemals starke Mann der SPÖ, ins Gefängnis: Weil er Gewerkschaftsgelder widmungswidrig verwendet hatte, wurde er zu einem Jahr "schwerem Kerker" verurteilt. Der Innenminister und ÖGB-Präsident hatte die "Kronen Zeitung" und die FPÖ finanziell unterstützt, sah seine Verurteilung aber als Folge einer parteiinternen Intrige.

1989 wurden gleich drei prominente Ex-Politiker verurteilt: Altkanzler Bruno Kreisky (S) erhielt eine bedingte Geldstrafe, weil er Simon Wiesenthal als Nazi-Kollaborateur bezeichnet hatte. Ex-Finanzminister Hannes Androsch (S) musste wegen falscher Zeugenaussage in Zusammenhang mit seiner Steuercausa 900.000 Schilling (umgerechnet 65.406 Euro) zahlen. Und der frühere steirische Landeshauptmann Friedrich Niederl (V) erhielt wegen Beteiligung an Untreue im Zusammenhang mit der "Bundesländer"-Affäre zwei Jahre bedingte Haft.

1992 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verurteilung von Ex-Kanzler Fred Sinowatz (S) wegen falscher Zeugenaussage. Sinowatz hatte 1985 im burgenländischen SP-Vorstand angekündigt, man werde die Österreicher rechtzeitig auf die "braune Vergangenheit" von VP-Präsidentschaftskandidat Kurt Waldheim aufmerksam machen. Als die Geschichte veröffentlicht wurde, strengte Sinowatz einen Ehrenbeleidigungsprozess gegen den Journalisten Alfred Worm an und leugnete dort die Aussage. Urteil: 360.000 Schilling (26.162 Euro) Geldstrafe.

1993 bestätigte das Oberlandesgericht Wien den Schuldspruch gegen den früheren Außenminister Leopold Gratz (S) wegen falscher Zeugenaussage im Rahmen der Lucona-Affäre. Er hatte vor dem Untersuchungsrichter zugunsten seines zwischenzeitlich wegen sechsfachen Mordes verurteilten Freundes Udo Proksch ausgesagt und musste 450.000 Schilling (32.703 Euro) zahlen.

Im selben Jahr wurde auch das Urteil gegen Ex-Innenminister Karl Blecha (S) rechtskräftig: Neun Monate bedingt wegen Beweismittelfälschung und Urkundenunterdrückung im Zusammenhang mit der Noricum-Affäre. Fred Sinowatz und Leopold Gratz wurden vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen.

1998 wird die Verurteilung des ehemaligen FPÖ-Generalsekretärs Walter Meischberger wegen Abgabenhinterziehung in der "FC Tirol"-Causa nach einem Entscheid des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig. Meischberger wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 500.000 Schilling (36.336 Euro) verurteilt.

2001 nahm die "Rosenstingl-Affäre" ihr endgültiges Ende: Der OGH bestätigte die Verurteilung des früheren FP-Abgeordneten Peter Rosenstingl zu sieben Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Untreue. Der Niederösterreicher hatte unter anderem Parteigelder veruntreut, um die Firma seines Bruders vor der Pleite zu retten. Bevor der Fall aufflog, setzte sich Rosenstingl 1998 nach Brasilien ab, von wo er 1999 nach Österreich ausgeliefert wurde.

2006 wurde der frühere FP-Politiker John Gudenus wegen Wiederbetätigung verurteilt. Er hatte in mehreren Interviews Zweifel an der Existenz von Gaskammern geäußert und unter anderem gemeint, Gaskammern habe es zwar gegeben "aber nicht im Dritten Reich sondern in Polen". Die Geschworenen werteten das als Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz und verurteilten den pensionierten Offizier zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedingt.

2008 erhielt der ehemalige BZÖ-Chef Peter Westenthaler neun Monate bedingt wegen falscher Zeugenaussage. Im Berufungsverfahren wurde der Schuldspruch am 18. Juni 2009 bestätigt, die Strafe aber auf sechs Monate reduziert. Sein Leibwächter hatte am Abend nach der Nationalratswahl 2006 den Sprecher der damaligen Justizministerin verprügelt. Westenthaler hatte im Prozess gegen den Bodyguard behauptet, von der Attacke nichts mitbekommen zu haben.

2009 wurde die FP-Nationalratsabgeordnete Susanne Winter wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Sie war im Grazer Gemeinderatswahlkampf mit beleidigenden Aussagen über den Islam und den Propheten Mohammed aufgefallen.

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http://wien.orf.at/news/stories/2505184/

Posthum muss Jörg Haider nicht auf die Anklagebank.
Wäre er nicht vor drei Jahren bei einem Autounfall ums Leben gekommen, müsste bei dem Prozess heute wohl auch Haider auf der Anklagebank Platz nehmen. Konkret soll er zwei russische Geschäftsmänner dazu gebracht haben, sich am Sponsoring des Kärntners Patrick Friesacher zu beteiligen. Ihnen wurde die österreichische Staatsbürgerschaft versprochen.

Im Juli 2005 überwiesen diese laut Strafantrag „auf Einladung des Dr. Jörg Haider“ eine Mio. US-Dollar auf ein Konto der Hypo Alpe Adria, im Jänner 2007 schossen sie weitere 900.000 Euro nach.
Der Anklage zufolge transferierte sein Ex-Protokollchef Koloini das saldierte, noch verbliebene Guthaben von 197.032,8 Euro auf ein anderes Bankkonto, von wo er zunächst einen Teil der Summe bar behoben und Haider in einem Kuvert übergeben haben soll.

Den anderen Teil soll der Angeklagte laut Strafantrag der Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) auf mehrere Sparbücher verteilt und dabei gezielt jeweils 14.990 Euro angelegt haben, um die Bücher nicht legitimieren zu müssen.
Dem Strafantrag zufolge soll weiters Haider bei Spitzenvertretern der schwarz-orangen Regierung interveniert und nach Kontakten mit dem damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP), Ex-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) und der verstorbenen Innenministerin (ÖVP) Liese Prokop einen positiven Ministerratsbeschluss hinsichtlich des staatsbürgerschaftlichen Begehrens der Russen erwirkt haben. Dieser Beschluss fiel am 11. Jänner 2007. Es war die letzte Ministerratssitzung, der das von Haider gegründete BZÖ noch angehörte. Noch am selben Tag wurde die neue Bundesregierung angelobt.

Zum Angeklagten Koloini hieß es im Strafantrag: „beabsichtigte mit der Überweisung, Behebung und Anlegung auf anonymen Sparbüchern, die Spuren der Geldflüsse zu verwischen und die spätere Auffindbarkeit der Vermögenswerte, von denen er zudem wusste, dass sie dem Dr. Haider für die parteiliche Vornahme von Amtsgeschäften zugewendet worden waren, für die Strafverfolgungsbehörden zu unterbinden“, hieß es in dem Strafantrag.

Für die KStA steht außer Frage, dass der Ex-Protokollchef wusste oder es zumindest für ernstlich möglich hielt und sich damit abfand, dass das Geld „einen Vermögensbestandteil darstellte, der [...] aus dem von Dr. Haider begangenen Vergehen der Geschenkannahme durch Beamte [...] herrührte“.
Die Geschäftsleute sitzen mit Koloini auf der Anklagebank, Jörg Haiders Platz bleibt leer. Urteil soll bald kommen.

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Die Vorgeschichte gibt es hieroder im zitierten Artikel.
Nach der Aufregung um einen im ÖVP-Parlamentsklub gelandeten Brief der Justiz an den BZÖ-Abgeordneten Gerald Grosz hat dieser jetzt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Als Verdächtige führt er Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), ÖVP-Mandatar Johann Singer sowie unbekannte Täter an, nicht aber Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek. Der Vorwurf lautet auf Verletzung des Brief- und Amtsgeheimnisses.
Grosz schenkt in seiner Sachverhaltsdarstellung - die am 27. Oktober von jener Anwaltskanzlei eingebracht wurde, in der BZÖ-Justizsprecher Ewald Stadler als Konzipient tätig ist - lediglich Pilnacek glauben. Für ihn besteht der Verdacht, dass Karl bzw. politische Gewährsleute aus ihrem Kabinett die Weitergabe in die Wege leitete, Unbekannte im Ministerium diese durchführten und Singer die Übergabe veranlasste. Grosz sieht sich als Opfer dieser Vorgänge, hat sich dem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen und behält sich die Bezifferung seiner Schadenersatzansprüche vor.
Die Frage ist, welche StA ist bei einer Ermittlung gegen die - weisungsgebende - Justizministerin nicht befangen?

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http://derstandard.at/1332323565994/Kur ... chimpfwort
Ein "Spiritus Rector" ist kein Schimpfwort, sondern bezeichnet vielmehr eine Person, von der sich eine Gemeinschaft, allenfalls sogar ein Individuum geistig leiten lässt. Zu diesem Schluss kam nun das Landesgericht für Strafsachen in Wien. FPK-Klubobmann und Aufsichtsratschef der Kärntner Landesspitäler (Kabeg) Kurt Scheuch hatte die Standard Verlagsgesellschaft mbH und die derStandard.at GmbH geklagt, weil er im Zusammenhang mit der Bespitzelung einer Ärztebetriebsversammlung im Klinikum Klagenfurt als "Spiritus Rector" dieser Aktion bezeichnet worden war. Scheuch sah sich dadurch geschmäht und verächtlich gemacht. Das Landesgericht für Strafsachen in Wien wies Scheuchs Klage ab und stellte das Verfahren ein.
Rahoul wrote:Darf ich von einer "Qualitätszeitung" bittschön verlangen, Sachverhalte klar und konkret darzustellen?
Was hat Hr. Scheuch da versucht einzuklagen?
Eine Unterlassung? Eine Gegendarstellung? Beleidigtseinschmerzengeld?...Was?
Wäre übrigens auch nett gewesen, auch gleich den betreffenden Original-Artikel zu verlinken http://derstandard.at/131918385... g-Vorstand -ich würd mir gerne selbst ein Bild machen (und such so ungern ;-)
Oder hat der gar dagegen geklagt, daß der Standard schreibt, er habe Journalisten unter Druck gesetzt (und das mit dem Spiritus Rector ist nur ein "Nebenprodukt" der Klage)?
mattk wrote:Wenn jemand als "Anführer einer Gaunerbande" bezeichnet wird, ist das ja nicht wegen dem "Anführer" sondern wegen der "Gaunerbande" beleidigend.

Genauso ist bei "Spiritus Rector einer Bespitzelungsaktion" nicht der "Spiritus Rector" sondern die Bespitzelungsaktion verwerflich.

Ich gönn ihm das Urteil natürlich trotzdem...

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http://ooe.orf.at/news/stories/2526456/
Am Landesgericht Linz geht am Montag der Prozess Ernst Strasser gegen die „Oberösterreichischen Nachrichten“ („OÖN“) in die zweite Runde. Der ehemalige ÖVP-Innenminister und EU-Abgeordnete wirft der Zeitung üble Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung vor.
Am ersten Verhandlungstag im Februar war Strasser ebenfalls anwesend. Er gab damals zu Protokoll, dass er hinter den falschen Lobbyisten einen „amerikanischen oder englischen Geheimdienst“ vermutet habe - dem wollte er nachgehen. Der Anwalt der Zeitung bezweifelt dies, Strasser hätte vor dem Auffliegen der Affäre ausreichend Zeit gehabt, die Polizei einzuschalten.

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Es ist zwar ein Ex-Politiker, aber dafür gleich UKHG:

Zu schön, um wahr zu sein: Grasser wegen Ehrenbeleidigung verurteilt
http://wien.orf.at/news/stories/2537148/
Ramprecht tritt in der BUWOG-Causa als Belastungszeuge gegen Grasser auf, laut Ramprechts Anwalt Michael Pilz ist das zivilrechtliche Urteil des Handelsgerichts Wien rechtskräftig. Grasser hatte am 26. November 2011 in einem Interview im Onlinemedium Money.at behauptet, dass Ramprecht „psychisch labil“ sei und „dringend psychische Hilfe benötigen würde“.

Derartige Behauptungen habe Grasser außerdem im Korruptions-U-Ausschuss im April wiederholt - nach Rechtskraft des Unterlassungsurteils. Grasser müsse nun eine Geldstrafe von 1.000 Euro an die Republik zahlen und die Anwaltskosten ersetzen. Dafür liege mittlerweile eine Exekutionsbewilligung des Bezirksgerichts Wien-Innere Stadt vor.
Da Grassers Anwalt nunmehr eine Wiedereinsetzung des Verfahrens beantrage, weil nicht ordnungsgemäß zugestellt worden sei, habe die Richterin am Handelsgericht den Zusteller für Grassers Wohnung und Büro in der Babenbergerstraße in Wien einvernommen, so der Anwalt.

Laut dem der APA vorliegenden Protokoll der Aussage schildert der Zusteller, er habe die Klage in Grassers Brieffach hinterlegt. Die Zustellung des Versäumnisurteils sei an eine Bürobeschäftigte in Grassers Büro in der Babenbergerstraße erfolgt. Über die von Grassers Anwalt beantragte Wiedereinsetzung sei noch nicht entschieden, so Ramprechts Anwalt Pilz.

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Warum wird das bitte dem Grasser und nicht dem Anwalt zugestellt? Hat er keine Zustellvollmacht an den Anwalt erteilt? :roll:
--Harald
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harald wrote:Warum wird das bitte dem Grasser und nicht dem Anwalt zugestellt? Hat er keine Zustellvollmacht an den Anwalt erteilt? :roll:
Bei einem Versäumnisurteil würde ich vermuten, dass sich UKHG in dieser Sache überhaupt nicht geäußert hat - und daher auch nie einen Anwalt namhaft gemacht hat.

Dass man einen Antwalt für mehrere Verfahren beim Gericht bevollmächtigen kann, wäre mir neu, der verfahrenseinleitende Schriftsatz müsste - soweit ich mich erinnern kann - immer an den Beklagten zugestellt werden.

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http://tirol.orf.at/news/stories/2541085

Lhtpm Platter hat wohl einen Rekord eines aktiven Politikers bei Verstößen gegen neue Bestimmungen aufgestellt:
3 Tage nach in Kraftreten hat er schon das Gesetz übertreten.
Und dann gleich nochmal.
Seit 1. Juli ist das neue Medientransparenzgesetz in Kraft, das unter anderem auch Schleichwerbung für Regierungsmitglieder auf Steuerzahlerkosten verhindern soll.
Die Werbeeinschaltung für das Kaunertal-Kraftwerk, die in der Bezirksblätter-Beilage „Tirols schönste Seiten“ am 4. Juli 2012 an alle Haushalte ging, zeigt den Landeshauptmann im Rahmen eines TIWAG-Inserats vor einem Stolleneingang. Das ist der erste dokumentierte Verstoß gegen das im Medientransparenzgesetz verankerte Fotoverbot für Regierungsmitglieder.
Wir wären nicht in Österreich, wenn erstens das ganze Folgen hätte
„Die Regeln über die inhaltliche Gestaltung von Inseraten, also das sogenannte Kopfverbot, werden von keiner Behörde oder einer sonstigen Organisation durchgesetzt.“
und zweitens ein Politiker schuld wäre
[TIWAG-Chef ]Wallnöfer habe sich für den Fehler beim Landeshauptmann schon „ausgiebig“ entschuldigt, so Landesrat Tratter.
Zweiter Stein des Anstoßes ist ein doppelseitiges Inserat mit einem Foto von Platter vom 6. Juli im Tiroler „Weekend Magazin“. Unter dem Titel „Familienland Tirol“ wurden die Leistungen der Regierung herausgehoben. Genau diese Art der Inserate hat letztlich zum Medientransparenzgesetz geführt.
Das ganze hat aber - auch wenn es nicht ersichtlich ist - die ÖVP bezahlt und nicht das Land, daher ist das natürlich ok. (Nur zur Erinnerung, es wurde ja die Förderung für Parteien auf Bundesebene erst kürzlich massiv erhöht, auch um mit der gleichzeitigen Abschaffung der Wahlkampfkostenrückerstattung neuen Parteien neue Hürden in den Weg zu legen).

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http://orf.at/stories/2135522/
Die Grünen-Abgeordnete Gabriela Moser muss ihre Behauptungen zurücknehmen, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wäre in seiner Amtszeit „der Schutzpatron der Steuersünder“ gewesen und habe Steuerprüfungen zugunsten des Glaskristallherstellers Swarovski sowie befreundeter Unternehmer niedergeschlagen.
Nicht rechtskräftig.
Konkret hat ein Widerruf dem am Wochenende zugestellten Urteil 41 Cg 24/11d zufolge unter anderem „durch Verlesung des Textes durch die Beklagte (...) im Fernsehprogramm ORF2 in oder unmittelbar vor oder nach der Sendung Zeit im Bild 2“ zu erfolgen. Daneben wurden Moser Veröffentlichungen auf ihrem persönlichen Facebook-Profil sowie auf den Websites der Grünen und der Austria Presse Agentur (APA) aufgetragen, wobei diese jeweils für die Dauer von sechs Monaten abrufbar sein müssen.

„Eine so spektakuläre Widerrufsveröffentlichung wurde noch nie von einem Gericht aufgetragen“, stellte dazu Grasser-Anwalt Rami gegenüber der APA fest.
Immer noch nicht rechtskräftig.
Moser hatte am 12. Jänner 2011 unter Berufung auf namentlich nicht genannte Insider erklärt, Grasser habe dafür gesorgt, dass die Firma Swarovski wiederholt von Steuerprüfungen verschont blieb, während Grasser-kritische Unternehmen jährlich überprüft worden seien. Außerdem habe der Ex-Finanzminister beim Filmproduzenten Carl Spiehs und dem Waffenfabrikanten Gaston Glock für besonders schonende Prüfungen gesorgt.
Daher für sie zulässiges Werturteil.

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Nicht jede (Ex-)Politiker, der angeklagt wird, kriegt so eine Medienaufmerksamkeit wie derzeit Strasser.

Von diesem Fall zB habe ich zuvor überhaupt erst 1, 2 mal gehört:

http://ooe.orf.at/news/stories/2560610/
Der ehemalige ÖVP-Landtagsabgeordnete Otto Gumpinger ist am Montag von einem Richtersenat am Oberlandesgericht Linz zu 16 Monaten unbedingter Haft wegen Schlepperei und Veruntreuung verurteilt worden.

Die Berufungsrichter setzten damit das Urteil des Erstgerichts - 14 Monate, zehn davon bedingt - deutlich hinauf
Gumpinger hatte als Obmann von „Eine Welt - Oberösterreichische Landlerhilfe“ 27 Moldawiern rechtswidrig zur Einreise in den Schengen-Raum verholfen und pro Geschleppten 450 Euro kassiert. Außerdem sah es das Gericht als erwiesen an, dass er nach einem Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof, bei dem 22 Personen einen Kostenersatz von insgesamt knapp 25.000 Euro zugesprochen bekamen, 17.480 Euro veruntreute.

Der Richtersenat begründete das strenge Urteil mit generalpräventiven Überlegungen, die eine bedingte Nachsicht „völlig ausgeschlossen“ machten. Der Öffentlichkeit würde durch Schlepperei großer Schaden entstehen. Erschwerend wertete er auch, dass Gumpinger seinen politischen Einfluss genutzt habe, um etwa die Ausstellung von Visa zu erreichen. Mildernd wurden hingegen der ordentliche Lebenswandel des Angeklagten, die lange Verfahrensdauer und die Nachteile, die Gumpinger aus der Causa entstanden, gesehen.
Gumpinger legte nach der Anklageerhebung 2007 sein Landtagsmandat zurück und war als Landesbeamter suspendiert. Mit dem rechtskräftigen Urteil ist nun auch der Verlust seines Amtes verbunden.

Der Ex-Politiker war bereits im September 2007 zu zwei Jahren unbedingt verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Linz gab in zweiter Instanz seiner Berufung teilweise statt und spielte den Ball zurück an das Erstgericht. Daraufhin wurde der Prozess 2009 im zweiten Rechtsgang neu aufgerollt. Diesmal war das Urteil - vor allem wegen der langen Verfahrensdauer - milder: 14 Monate Haft, davon vier unbedingt, wegen gewerbsmäßiger Schlepperei und Veruntreuung. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung ergriffen erneut Rechtsmittel.
Rechtskräftig!

Und was sagt der Veurteilte?
Die Reaktion eines sichtlich schockierten Gumpinger nach dem Prozess: „Ich habe das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren.“

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dejost
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http://derstandard.at/1356427553749/Sun ... -sagen-aus
Der frühere ÖVP-Innenminister und Europaabgeordnete Ernst Strasser ist am Montag wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Strasser hatte verdeckt agierenden Journalisten der britischen Zeitung "Sunday Times" die Veränderung von EU-Gesetzesentwürfen für 100.000 Euro im Jahr angeboten. Videoaufzeichnungen der Journalisten belegten das.

Richter Georg Olschak sagte in seiner Begründung, es bestehe kein Zweifel, dass Strasser "eine monetäre Leistung dafür gefordert hat, dass er Einfluss auf den Gesetzgebungsvorgang nimmt".
Zu Strassers Behauptung, er habe einen Geheimdienst hinter den Journalisten vermutet und diesen aufdecken wollen, sagte Olschak: "Es gehört zum Abenteuerlichsten, was mir in meiner 20-jährigen Laufbahn untergekommen ist." Das Schöffengericht habe den Aussagen keinen Glauben geschenkt.
Ich glaube ja nicht, dass er wirklich einsitzen muss, aber das ist mal ein deutliches Signal. (Und die Agentengeschichte - egal wie real sich Strasser nun vor Agenten gefürchtet hat oder nicht - einfach nur peinlich.)

Orf liefert eine schöne Übersicht über verurteilte Politiker der 2. Republik:
1969 musste Franz Olah, der ehemals starke Mann der SPÖ, ins Gefängnis: Weil er Gewerkschaftsgelder widmungswidrig verwendet hatte, wurde er zu einem Jahr „schwerem Kerker“ verurteilt. Der Innenminister und ÖGB-Präsident hatte die „Kronen Zeitung“ und die FPÖ finanziell unterstützt, sah seine Verurteilung aber als Folge einer parteiinternen Intrige.

1989 wurden gleich drei prominente Ex-Politiker verurteilt: Altkanzler Bruno Kreisky (SPÖ) erhielt eine bedingte Geldstrafe, weil er Simon Wiesenthal als Nazi-Kollaborateur bezeichnet hatte. Ex-Finanzminister Hannes Androsch (SPÖ) musste wegen falscher Zeugenaussage in Zusammenhang mit seiner Steuercausa 900.000 Schilling (umgerechnet 65.406 Euro) zahlen. Und der frühere steirische Landeshauptmann Friedrich Niederl (ÖVP) erhielt wegen Beteiligung an Untreue im Zusammenhang mit der „Bundesländer“-Affäre zwei Jahre bedingte Haft.

1992 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verurteilung von Ex-Kanzler Fred Sinowatz (SPÖ) wegen falscher Zeugenaussage. Sinowatz hatte 1985 im burgenländischen SPÖ-Vorstand angekündigt, man werde die Österreicher rechtzeitig auf die „braune Vergangenheit“ von ÖVP-Präsidentschaftskandidat Kurt Waldheim aufmerksam machen. Als die Geschichte veröffentlicht wurde, strengte Sinowatz einen Ehrenbeleidigungsprozess gegen den Journalisten Alfred Worm an und leugnete dort die Aussage. Urteil: 360.000 Schilling (26.162 Euro) Geldstrafe.

1993 bestätigte das Oberlandesgericht Wien den Schuldspruch gegen den früheren Außenminister Leopold Gratz (SPÖ) wegen falscher Zeugenaussage im Rahmen der Lucona-Affäre. Er hatte vor dem Untersuchungsrichter zugunsten seines zwischenzeitlich wegen sechsfachen Mordes verurteilten Freundes Udo Proksch ausgesagt und musste 450.000 Schilling (32.703 Euro) zahlen.

1993 wurde auch das Urteil gegen Ex-Innenminister Karl Blecha (SPÖ) rechtskräftig: Neun Monate bedingt wegen Beweismittelfälschung und Urkundenunterdrückung im Zusammenhang mit der Noricum-Affäre. Fred Sinowatz und Leopold Gratz wurden vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen.

1998 wurde die Verurteilung des ehemaligen FPÖ-Generalsekretärs Walter Meischberger wegen Abgabenhinterziehung in der „FC Tirol“-Causa nach einem Entscheid des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig. Meischberger wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 500.000 Schilling (36.336 Euro) verurteilt.

2001 nahm die „Rosenstingl-Affäre“ ihr endgültiges Ende: Der OGH bestätigte die Verurteilung des früheren FPÖ-Abgeordneten Peter Rosenstingl zu sieben Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Untreue. Der Niederösterreicher hatte unter anderem Parteigelder veruntreut, um die Firma seines Bruders vor der Pleite zu retten. Bevor der Fall aufflog, setzte sich Rosenstingl 1998 nach Brasilien ab, von wo er 1999 nach Österreich ausgeliefert wurde.

2006 wurde der frühere FPÖ-Politiker John Gudenus wegen Wiederbetätigung verurteilt. Er hatte in mehreren Interviews Zweifel an der Existenz von Gaskammern geäußert und unter anderem gemeint, Gaskammern habe es zwar gegeben „aber nicht im Dritten Reich sondern in Polen“. Die Geschworenen werteten das als Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz und verurteilten den pensionierten Offizier zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedingt.

2008 erhielt der ehemalige BZÖ-Chef Peter Westenthaler neun Monate bedingt wegen falscher Zeugenaussage. Im Berufungsverfahren wurde der Schuldspruch am 18. Juni 2009 bestätigt, die Strafe aber auf sechs Monate reduziert. Sein Leibwächter hatte am Abend nach der Nationalratswahl 2006 den Sprecher der damaligen Justizministerin verprügelt. Westenthaler hatte im Prozess gegen den Bodyguard behauptet, von der Attacke nichts mitbekommen zu haben.

2009 wurde die FPÖ-Nationalratsabgeordnete Susanne Winter wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Sie war im Grazer Gemeinderatswahlkampf mit beleidigenden Aussagen über den Islam und den Propheten Mohammed aufgefallen.

2012 fasste der frühere Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz wegen Untreue ein durchaus als hart interpretiertes Urteil von 5,5 Jahren im sogenannten Birnbacher-Prozess aus. Sowohl sein Anwalt als auch der Ankläger legten Berufung ein.

2012 wurde schließlich Ex-FPK-Obmann Uwe Scheuch in der sogenannten „Part of the game“-Affäre wegen Korruption rechtskräftig zu sieben Monaten bedingter Haft und 270 Tagsätzen zu je 250 Euro, insgesamt also 67.500 Euro, verurteilt. Die Geldstrafe ist unbedingt.

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dejost
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http://derstandard.at/1358304017600/Sch ... sion-davon

Kurt Scheuch wurde nicht verurteilt.
Er hatte 2011 Christian Liebhauser-Karl, den Richter, der seinen Bruder Uwe Scheuch in der Part-of-the-game-Affäre erstinstanzlich zu einer Haft- und Geldstrafe verurteilt hatte, eine "Kröte" und einen "wild gewordenen Rambo-Richter" genannt.
Man habe mit Freispruch gerechnet, doch "die Freimaurer" hätten das Urteil schon "fix-fertig geschrieben" gehabt.
Diversion nach Zahlung von 6600 und schriftlicher Entschuldigung. (noch nicht rechtskräftig, aber was soll passieren?)

Ich finde das ganze eher unnötig, verfolgen hätte man das meiner Meinung nach nicht müssen. Auch der Richter hat den Paragraph sinngemäß als entbehrlich bezeichnet.

Wäre ich der Richter gewesen, hätte ich öffentlich geäußert:
"Wenn mich irgendso ein präpotenter, korrupter, unterdurchschnittlich intelligenter, rechtsextremer Volltrottel beleidigt, perlt dass an mir ab wie Christianisierungsversuche an den Freimauern."
Und hätte dann Scheuch geklagt (was er gerne tut, sie gleich weiter unten), hätte ich gesagt "Ich kann nicht verstehen, wieso der Herr Uwe Scheuch... achso, Kurt Scheuch... sich dabei angesprochen fühlt."

Aber so geht's auch.


http://derstandard.at/1358304530569/Sch ... erausgeben

FPK vs Meinungsfreiheit
Das Oberlandesgericht Wien hat die Klage von FPK-Chef Kurt Scheuch gegen derStandard.at abgewiesen, die Daten von zwei Usern bekanntzugeben, die ihn in Postings kritisiert hatten. Es revidierte die Entscheidung zugunsten Scheuchs aus der ersten Instanz - und betont die Freiheit der Meinungsäußerung. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist nicht rechtskräftig, aber nur noch mit einer Zulässigkeitsrevision bekämpfbar.
Anlass 1 zum Kröten-Sager Scheuchs: "Tiervergleich: Da gibt es bedenkliche historische Kontinuitäten zur Sprache der Nazis. Sehr bezeichnend! Man weiß ja, aus welcher Ecke die Scheuchs kommen (jetzt hätte ich beinahe geschrieben, 'aus welchem Stall' - aber das wäre ja auch ein Tiervergleich gewesen)"
In der Entscheidung heißt es: "Der erste Teil des Postings von 'Christian Eder' beruht auf einer ausreichenden Sachverhaltsgrundlage: Es ist eine notorische historische Tatsache, dass ein Charakteristikum der Propagandasprache der Nationalsozialisten der Gebrauch einer 'Rhetorik der Gewalt' war. Insbesondere die Reden Hitlers waren gespickt mit außerordentlich aggressiven, diffamierenden und unflätigen Angriffen gegen politischer Gegner. Diese wurden als übelste Kriminelle beschimpft und ihnen wurde Betrug, Sabotage, Gaunertum, Schwindel und sogar Mord zur Last gelegt. Insbesondere die Juden wurden rhetorisch dämonisiert, gleichzeitig moralisch entwertet und durch einen bestimmten Sprachgebrauch - zum Beispiel durch Tiervergleiche - entmenschlicht. Schimpfwörter wie 'Parasit', 'Wanze', 'Spulwurm' und 'Ungeziefer' sollten bewirken, dass die Empathie mit ihnen verloren ging und sich beim Hören kein Mitgefühl mit den Angegriffenen einstellte."
Im zweiten Teil des Postings dieses Users sieht das Oberlandesgericht "keine Abstempelung des Klägers als Nationalsozialist, sondern lediglich eine Bezugnahme auf die (bekannte) rechtsnationale Einstellung des Klägers und seines Bruders".
Scheuchs Klagsziel 2 von "Andreas W": "Am besten beide Scheuchs wegsperren und dann abschieben! In irgendeinen Urwald, aus dem sie hervorgekrochen zu sein scheinen. Und in welchen ist völlig egal, die armen Tiere dort werden sich schon zu wehren wissen."
Auch Poster "Andreas W" "hält sich im Rahmen der Freiheit der Meinungsäußerung", heißt es im Urteil: "Die prononcierte Position des Klägers und der politischen Partei, der er angehört, in Angelegenheiten des Fremdenwesens ist notorisch. Das Posting hat einen erkennbar satirischen Gehalt und stellt einen kritischen Beitrag zur zitierten politischen Position des Klägers in der Fremdenpolitik dar."

Fazit des Gerichts: "Insgesamt fehlt es daher an der Bescheinigung eines rechtswidrigen Sachverhalts durch den Kläger."

Wegen dieses Befundes musste sich das Gericht nicht mehr mit der Frage befassen, ob hier das Redaktionsgeheimnis anzuwenden ist, auf das sich Medienanwältin Windhager berief: "Hier besteht potenziell ein akutes Spannungsverhältnis zwischen den Bekanntgabepflichten im E-Commerce-Gesetz und dem verfassungsrechtlich verbürgten Redaktionsgeheimnis, etwa wenn ein Posting nicht mehr den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit genießen würde."
ein Lob an den Standard.
LightCurves wrote:Ein neuerlicher Beweis für die Unterwanderung der Justiz durch die Freimaurer!
schlitzohrlinksi wrote:so kennt man die blauen: austeilen ohne ende und bei postings gleich mit dem gericht vorgehen. war bei haider jörg schon so.

da werden von den scheuchs politiker und auch richter schon mal übel beschimpft, aber kaum wird es dem hr. kurt scheuch einmal mit gleicher oder ähnlicher münze zurückgezahlt, sollen die kritiker per gerichtsurteil mundtot gemacht werden.

und das sollen dann auch bitte alle forumsuser/innen mitbekommen, zwecks der abschreckung.

als nächstes wird sicher der hr. böhmdorfer, der ja alle anklagen von haider gg. unliebige journalisten etc. in den 90ern als anwalt vorgebracht hat, im orf, atv, puls4 ausrücken und uns erklären, dass das schon richtig sei was der hr. scheuch kurt so macht.

alles bekannt und erschreckend gleichzeitig.

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Der Kärntner Wahlkampf beschäftigt auch die Zivilgerichte:

http://www.orf.at/stories/2165170/
Mit einer einstweiligen Verfügung bekämpft FPK-Chef Kurt Scheuch den Wahlkampf des BZÖ um die Landtagswahl in Kärnten am 3. März. Stein des Anstoßes für Scheuch ist die Behauptung, er stünde „im Visier der Justiz“, hätte „Ermittlungen wegen Straftaten am Hals“ und sei „korrupt“, die durch das BZÖ-Wahlkampfmaterial verbreitet werde.

Laut der Verfügung darf das BZÖ nun entsprechende Wahlplakate, Inseratvorlagen, Folder etc. nicht mehr verwenden. Bereits geklebte Plakate müssen entfernt werden, genauso wie die entsprechenden Inhalte von der Website genommen werden müssen.

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http://diepresse.com/home/politik/innen ... k/index.do
Ein FPÖ-Vizebürgermeister einer Gemeinde aus dem Bezirk Klagenfurt Land ist am Montag wegen Bestechung und Amtsmissbrauch zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Laut Korruptionsstaatsanwalt Bernhard Weratschnig hatte der 67-Jährige im Vorjahr für ein privates Grundstücksprojekt einen Amtssachverständigen herangezogen und zudem die Rechnung eines Vermessungsbüros unter Ausnutzung seiner Funktion um zwei Drittel drücken wollen. Der Angeklagte zeigte sich nicht geständig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Es geht eindeutig um Korruption", sagte Weratschnig gegenüber dem Schöffensenat um Richter Norbert Jenny.
Der Schöffensenat folgt nach relativ kurzer Beratung der Rechtsmeinung der Korruptionsstaatsanwaltschaft und verurteilte den Politiker. "Es soll nach außen deutlich gezeigt werden: wenn man als öffentlicher Mandatar solche Dinge macht, muss man mit Konsequenzen rechnen", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Ob er nun als Politiker zurücktreten werde, ließ er offen.
Bei solchen Nachrichten könnte man doch echt die 3 Tage warten und dann schreiben, ob's rechtskräftig wurde... (oder wenigstens ein Update, der artikel ist ja schon ein paar Tage alt).

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Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

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http://derstandard.at/2000002137760/Sta ... l-erwartet

Stadler wurde wegen seiner Erpressungsversuche zu 14 Monaten bedingt verurteilt - nicht rechtskräftig, Berufung angemeldet etc.
Seine Gattin hat sich vermutlich übrigens gleich einen Strafantrag wegen falscher Zeugenaussage eingehandelt.

Lesenswert sind zahlreiche Postings aus dem Forum:
weltliche Gerichte sind doch für Herrn Stadler gar nicht zuständig...
Eins muss hier festgehalten werden: Dieses Urteil bestätigt, dass es sich bei dem Fotomaterial nicht (wie Strache nicht müde wird zu behaupten) harmlose Paintball-Spiele handelt, sondern um Aufnahmen, die dazu geeignet sind jemanden zu erpressen. Quod erat demonstrandum.
Da Stadler - im Falle der Rechtskraft - nicht mehr Anwalt werden kann, bleibt ihm nur noch, Herrgottswinkelschreiber zu werden.
Das Paradoxon zum Tag: Kräftig rechts, aber nicht rechtskräftig!
rekos aber nicht kosher

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Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

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FPÖ vs Geschichte

http://derstandard.at/2000003396294/Ver ... -3000-Euro
Die freiheitliche Abgeordnete Anneliese Kitzmüller hatte Gitschtaler beschuldigt, bei einer Schulexkursion in das Museum und den Gedenkort Persmanhof in Eisenkappel verhetzende Aussagen getätigt zu haben. Der Autor klagte wegen übler Nachrede nach dem Mediengesetz.
Gitschtaler ist der Obmann des Vereins "Erinnern Gailtal". Zweck des Vereins ist die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Strukturen der NSDAP in der NS-Zeit im Gailtal. In dieser Funktion hat der Kärntner Schulklassen aus Hermagor begleitet. Der Gedenkort war 1945 zentraler Stützpunkt für den Partisanenwiderstand gegen das NS-Regime.
Laut dem gerichtlichen Vergleichstext verpflichtet sich der Freiheitliche Parlamentsklub zur Löschung der Aussendung Kitzmüllers sowie zu einer Entschädigungszahlung von insgesamt 3.000 Euro. Zudem heißt es in einer Ehrenerklärung: "Abgeordnete Anneliese Kitzmüller, die FPÖ und der Freiheitliche Parlamentsklub erklären, dass diese Aussagen auf offenbar unrichtigen Informationen beruht haben und ziehen diese daher mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück."

Gitschtaler wiederum zog sämtliche medienrechtliche Anträge zurück, die Verfahrenskosten trägt die FPÖ.

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Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

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Westenthaler vs StA (mal wieder)
Ab 17. Oktober muss sich der ehemalige BZÖ-Obmann Peter Westenthaler wegen schweren Betrugs und Untreue vor einem Schöffensenat am Wiener Straflandesgericht verantworten. In dem Verfahren geht es einerseits um eine Zahlung der Österreichischen Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an die frühere BZÖ-eigene Werbeagentur Orange und andererseits um eine Fördermillion für den Fußballnachwuchs.
Statt die Subvention wie vorgesehen der Nachwuchsförderung zukommen zu lassen, soll Westenthaler damit eine Finanzschuld der Bundesliga getilgt haben. Der Anklage zufolge soll Westenthaler die Million überhaupt nur "durch Täuschung über den Verwendungszweck" erhalten und demnach nie im Sinn gehabt haben, sie dem Nachwuchs zur Verfügung zu stellen.
Laut eigener Aussage ist Westenthaler selbstverständlich nicht schuldig:
Westenthaler hatte nach der Anklageerhebung von einer "persönlichen Abrechnung der politischen Staatsanwaltschaft gegen mich" gesprochen. Er habe sich als Bundesliga-Vorstand "absolut nichts zuschulden kommen lassen" und "stets transparent und völlig korrekt im Sinne des österreichischen Fußballs gehandelt".
Den Tatbestand der Untreue sieht wiederum die Staatsanwaltschaft Salzburg bei einem Deal erfüllt, den die Österreichischen Lotterien im Jahr 2006 mit der BZÖ-Agentur Orange abwickelten. Ein von den Lotterien bestelltes Papier zum Thema Spielerschutz wurde angeblich übers Wochenende auf Westenthalers Anordnung von dessen langjährigem Mitarbeiter Kurt Lukasek erstellt und soll bei weitem nicht die 300.000 Euro wert gewesen sein, welche die Lotterien der Agentur überwiesen. Laut einem von der Justiz bestellten Sachverständigen war das Honorar für die neunseitige Expertise mit dem Titel "Online-Glückspiel (sic!) und Responsible Gaming" um mindestens das 20-Fache überzogen und "nicht gerechtfertigt".
Die erste Tat wurde mutmaßlich 2003 begangen, und auch die zweite Geschichte ist ja schon viele Jahre alt. Wie viel Rückstand hat die StA noch aus den glorreichen blau-orange-schwarzen Zeiten?
Das Zustandekommen des demnach offenbar nicht werthaltigen Gutachtens soll der langjährige Chef der Casinos Austria AG, Leo Wallner, ermöglicht haben. Westenthaler, der bei der Nationalratswahl 2006 als Spitzenkandidat für das BZÖ antrat, soll bei Wallner darauf hingewirkt und sich somit wissentlich an dessen Untreuehandlungen zulasten der Lotterien - einer Tochter der Casinos Austria - beteiligt haben. Wallner dürfte sich vermutlich Gefälligkeiten des BZÖ bei Gesetzgebungsangelegenheiten betreffend das Glücksspiel versprochen haben.

Sowohl Wallner, der in dieser Sache als unmittelbarer Täter zur Anklage gebracht wurde, als auch Westenthaler bestreiten die wider sie erhobenen Vorwürfe. Fraglich ist, ob Wallner überhaupt verhandlungsfähig ist. Der demnächst 79-Jährige soll gesundheitlich schwer angeschlagen und möglicherweise nicht mehr vernehmungsfähig sein. Um das abzuklären, wird derzeit ein medizinisches Gutachten eingeholt.
Freispruch, ich hör' Dir trapsen.
Zum Bundesliga-Faktum sind eine ganze Reihe prominenter Zeugen geladen. Unter Wahrheitspflicht aussagen werden unter anderem Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, der ehemalige Sport-Staatssekretär Karl Schweitzer, Frank Stronach - bis 2005 Bundesliga-Präsident - und Friedrich Stickler, Vorstandsdirektor der Österreichischen Lotterien und Ex-Präsident des Österreichischen Fußball-Bundes (ÖFB).
http://derstandard.at/2000006292762/Ex- ... en-Betrugs

So, damit Peter Wesenthaler auch was von diesem Beitrag hat, hier ein Link zu seiner Immo- & Consultingfirma:
http://www.wescon.at

Die Firma heißt wirklich Wescon. Freud lässt grüßen.

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Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

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http://derstandard.at/2000006875978/FPO ... verurteilt
Das Oberlandesgericht Wien hat am Mittwoch die FPÖ Wien wegen einer Aussendung von Klubobmann Johann Gudenus rechtskräftig zu einer Entschädigungszahlung von 1.700 Euro verurteilt. Das Gericht sah den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt.
Das Oberlandesgericht begründete die Verurteilung damit, dass die Behauptung von Gudenus ehrenrührig sei und ihr jegliches Tatsachensubstrat fehle. Damit sei der Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht.
Bereits im März war die Wiener FPÖ wegen einer Aussendung gegen Pollak rechtskräftig zu einer Entschädigungsleistung von 3.000 Euro verurteilt worden.

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Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

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Eine Schlagzeilge mit hohem Neuigkeitswert: Politiker wegen Amtsmissbrauchs geständig.
Der 68-jährige Ex-FPÖ-Vizebürgermeister von Maria Rain, der wegen Amtsmissbraucsh und Bestechlichkeit rund um einen Grundstücksstreit am Donnerstag erneut vor Gericht gestanden ist, hat ein Geständnis abgelegt. Er wurde zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt.
Es ging um ein privates Grundstück des damaligen FPÖ-Vizebürgermeisters, das er baureif machen und umwidmen lassen wollte. Dazu beauftragte er einen Sachverständigen, der auch für die Gemeinde Maria Rain arbeitete. Über die Höhe des Honorars kam es zum Streit: Der Angeklagte wollte nur knapp ein Drittel bezahlen und stellte im Gegenzug der Firma weitere Aufträge in der Gemeinde in Aussicht
Sein Anwalt erklärte, der Angeklagte sei „ein Politiker alten Schlages“, dessen Stil nicht mehr zeitgemäß sei. Auch andere Politiker, die „massiver agiert“ hätten, so der Anwalt, hätten in den letzten Jahren einsehen müssen, dass dies heute nicht mehr möglich sei.
Diese Nebenäußerungen sind ja meistens das Spannendste: Früher war solche Korruption halt üblich (wobei wir das eh schon wussten, aber immer gut, wenn das vor Gericht wer offen zugibt).
Richter Liebhauser Karl erklärte, seine Einstellung zu Korruption sei bekannt, er halte sie für ein bösartiges Krebsgeschwür, das demokratische Strukturen unterwandere.
Sehr schön gesagt, hohes Gericht, dem kann ich nur vollinhaltlich zustimmen!

http://kaernten.orf.at/news/stories/2712065/

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Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

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Ewald Stadler vs Staatsanwalt
Stadler wegen schwerer Nötigung rechtskräftig verurteilt

http://wien.orf.at/news/stories/2738525/
Stadler war sowohl für die FPÖ als auch das BZÖ als Politiker aktiv, 2013 gründete er die Reformkonservativen (REKOS). Im Juni 2014 war er im Wiener Straflandesgericht wegen schwerer Nötigung schuldig gesprochen worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Dezember 2006 seinen langjährigen Parteifreund Strache mittels Nötigung dazu bringen wollte, der Freiheitlichen Akademie weiterhin Fördergelder zuzuerkennen
Hintergrund des Konflikts war, dass die FPÖ-Spitze um Strache Ende 2006 die Gründung eines neuen Freiheitlichen Bildungsinstituts eingeleitet hatte, um der alten Akademie, deren Präsident Stadler damals war, das Wasser abzugraben.
Stadler traf sich in Begleitung eines Mitarbeiters mit Strache-Intimus Johann Gudenus in einem Chinarestaurant und legte diesem laut nunmehr rechtskräftigem Urteil „Wehrsport“-Jugendfotos von Strache in Militäruniform vor, verbunden mit der Aufforderung, er, Gudenus, möge Strache dazu bringen, die Förderwürdigkeit der Freiheitlichen Akademie noch am selben Tag öffentlich via Aussendung zu bekunden. Sonst würde er die Fotos veröffentlichen.

Außerdem verlangten Stadler und sein Mitarbeiter unmissverständlich, die Fördermittel für die „alte“ Akademie müssten obendrein umgehend im Bundeskanzleramt beantragt werden.
Stadler und sein ebenfalls verurteilter Ex-Mitarbeiter bekamen im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer aber einen „Strafrabatt“ von jeweils zwei Monaten. Stadlers Strafe wurde damit auf zwölf Monate bedingte Haft reduziert, die seines Ex-Mitarbeiter auf sieben Monate bedingt.

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Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

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Nicht Rechtskräftig: Duzdar gewinnt Klage gegen Strache
http://derstandard.at/2000041943374/Duz ... er-Instanz
Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) hat die Unterlassungsklage gegen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wegen dessen Aussage, dass Duzdar etwas mit der Einladung von islamistischen Terroristen zu tun haben könnte, in erster Instanz gewonnen. Strache muss laut dem Urteil seine Aussagen unterlassen und öffentlich widerrufen.
Hintergrund von Straches Aussagen war der Österreich-Besuch der palästinensischen Ex-Terroristin Leila Khaled im April. Dass Khaled von der Palästinensisch-Österreichischen Gesellschaft, deren Präsidentin Duzdar ist, eingeladen worden sein soll, hatte die Staatssekretärin bereits vor der ORF-Sendung unter anderem in einer Pressemitteilung klar dementiert. Im Urteil wird darauf explizit hingewiesen.
Der FPÖ-Chef hat laut Urteil derartige oder auch "sinngleiche Behauptungen" künftig zu unterlassen. Außerdem muss er die getätigten Aussagen öffentlich widerrufen – und zwar innerhalb zweier Monate nach Rechtskraft des Urteils in einer "Runder Tisch"-Sendung. Strache will gegen das Urteil berufen: "Herr Strache hat keine eigenen Vorwürfe erhoben, sondern nur das aufgegriffen, was zuvor in Medien berichtet wurde", sagte dessen Anwalt Michael Rami am Donnerstag gegenüber der APA – mit Blick auf entsprechende Berichte in der Tageszeitung "Österreich", gegenüber der Khaled erklärt hatte, von der Palästinensisch-Österreichischen Gesellschaft eingeladen worden zu sein. "Wenn man das in einer Live-Fernsehdiskussion nicht erwähnen darf, dann hört sich jede lebendige politische Auseinandersetzung auf", so Rami.
Das Argument von Rami greift zu kurz: Dass man nicht mehr aus unseriösen Quellen zitieren darf, ist jetzt kein spezielles Problem. Und wenn man trotzdem mal einen Blödsinn verzapt, wird die politische Auseinandersetzung nicht minder lebhaft - dafür aber qualitativ hochwertiger - wenn man in der nächsten Diskussionsrunde sagt "Beim letzten Mal sagte ich X, doch nunmehr weiß ich, dass Nicht-X richtig ist."

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Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

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Verfahren gegen Meischberger wegen betrügerischer Krida eingestellt.
Walter Meischberger hat neben der Causa Buwog noch einen brisanten Fall zu klären. Es geht um eine Ablösezahlung von Jörg Haider für den damaligen FPÖ-Mandatar, dessen hohe Schulden und ein Verfahren wegen Verdachts der betrügerischen Krida. Das wurde Anfang Mai eingestellt, die Beweggründe für den Schritt hat das Justizministerium wegen des öffentlichen Interesses nun veröffentlicht. Die Geschichte beginnt 1996: Meischbergers Sportfirma ist mit knapp 25 Millionen Schilling bei der Bank Austria verschuldet, dazu kommen hohe Unterhaltszahlungen nach der Scheidung für Exfrau und Kinder. Eine von der Bank mit dem Abgeordneten vereinbarte Ratenzahlung von 50.000 Schilling im Monat erweist sich für Meischberger als nicht finanzierbar. Dann kommt auch noch die Verurteilung wegen Abgabenhinterziehung: Meischberger verlangt für die Zurücklegung seines Mandats von Jörg Haider eine Ablöse.

Da das Geld auf sich warten lässt, teilt Meischberger Haider schriftlich mit, "dass ich auf die Einhaltung unserer mündlichen Vereinbarung bis heute vergeblich warte". Doch die Bank Austria lässt sich nicht vertrösten und führt gegen den Expolitiker Exekution, nicht wissend, dass Haider sein Versprechen doch noch hält. Am 6.8.1999 übergibt "die Ehegattin des BÖ" – mit BÖ dürfte Meischbergers Rechtsanwalt und frühere Justizminister Dieter Böhmdorfer gemeint sein – via Mittelsmann ein Sparbuch mit 2,5 Millionen Schilling an den Tiroler. Losungswort: "Rückgabe". Kurz darauf überlässt dieser zwei Millionen Schilling einem Bekannten, der das Geld auf seinem Konto in Fabasoft-Aktien veranlagt. Als Meischberger die Kursgewinne lukrieren will, stellt sich heraus, dass der Vertraute das Geld verjubelt hat. Doch siehe da: Meischberger soll nicht sein eigenes Vermögen, sondern das von Freunden und Familienangehörigen indirekt veranlagt haben.

In der Zwischenzeit vereinbart die Bank Austria mit Meischberger eine Abschlagszahlung von 2,5 Millionen Schilling, die dieser später auch leistet. Hätte die Bank vom Sparbuch gewusst, wäre sie nicht so bescheiden gewesen – daher wurde der Verdacht der betrügerischen Krida erhoben. Doch war für die Justiz nicht nachweisbar, dass die zwei verjuxten Millionen Schilling Meischberger gehört hätten.
http://derstandard.at/2000042373809/Wie ... g-verjuxte

Ich gestehe, dieses Mal habe ich entgegen der sonstigen Gewohnheit fast den gesamten Artikel in kortz.at/forum reinkopiert, weil die Details doch ein schönes Sittenbild zeichnen, so dass Kürzungen dem Sinn des Ganzen entgegenstehen.

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Hochegger und Rumpold rechtskräftig verurteilt

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Hochegger und Rumpold rechtskräftig verurteilt

Unter einen der zahlreichen Korruptionsskandale der letzten 20 Jahre ist jetzt ein Schlussstrich gezogen worden:
Rumpold bekam 11 Monate unbedingt, insgesamt 33 Monate.
Hochegger, über den zuvor wegen Fluchtgefahr Untersuchungshaft verhängt wurde, bekam 8 Monate unbedingt und 24 Monate insgesamt.

Beide wurden wegen Untreue im Zusammenhang mit der Telekom-Affäre verurteilt, wo es um illegale Geldflüsse zum BZÖ ging.
Hochegger, so das damalige Urteil (jetzt war nur die Straffestsetzung, weil diese gehoben uwrde), habe eine "zentrale Rolle" bei dem inkriminierten Geldfluss Richtung BZÖ gespielt, "weil Sie den Wunsch der Telekom an das BZÖ herangetragen haben. Ohne Ihre Aktivität als Lobbyist und Vermittler wäre die Tatbegehung kaum oder nicht möglich gewesen." Hochegger wurde für das Vermitteln von Zahlungen in Höhe von insgesamt 960.000 Euro von der Telekom ans BZÖ auf Basis von Scheinrechnungen wegen Untreue verurteilt.

In Rumpolds Verfahren war es um eine Zahlung von 600.000 Euro gegangen, die er im Frühjahr 2004 als Geschäftsführer seiner Werbeagentur von der Telekom Austria auf Basis einer Scheinrechnung ohne Erbringen einer entsprechenden Leistung entgegengenommen hatte. Den Betrag verwendete er zur Gegenverrechnung offener Forderungen mit der FPÖ.
Rumpold findet sich zur Aktenzahl 3 S 97/14f dzt in der Insolvenzdatei, der Konkurs ist geringfügig, Masseverwalter gibt es.

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FPÖ unterliegt gleich bei mehreren Falschbehauptungen über Politikerinnen

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FPÖ unterliegt gleich bei mehreren Falschbehauptungen über Politikerinnen

http://derstandard.at/2000049291739/Sta ... ef-Strache
FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache muss seine Aussagen, wonach SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar etwas mit der Einladung von islamistischen Terroristen zu tun haben könnte, öffentlich widerrufen. Das entsprechende Urteil nach ihrer Unterlassungsklage sei nun rechtskräftig
Das Oberlandesgericht Wien habe entschieden, dass kein außerordentlicher Rekurs mehr möglich ist, erklärte Duzdars Büro auf Anfrage.
In einem anderen Fall hat man es gar nicht auf das Gericht gewartet, sondern gleich per Presseaussendung widerrufen:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_ ... n-widerruf
Wir widerrufen die Behauptungen, Mag. Sonja Wehsely, habe den Beamten der MA 40 die rechtswidrigen Weisungen erteilt,
- alle Mindestsicherungsanträge der neu zugezogenen Ausländer positiv zu erledigen und dabei keine Fragen zu stellen;
- von den Mindestsicherungsantragstellern ebenso wie von Antragstellern auf Begleichung von hohen Mietrückständen oder auf eine Einrichtungspauschale keine entsprechenden Belege zu verlangen, obwohl dies rechtlich vorgeschrieben wäre;
- nicht zu überprüfen, ob die Angaben der nicht-österreichischen Mindestsicherungs-Empfänger stimmen;
- nicht zu überprüfen, ob die vorgelegten Dokumente echt sind;
- keinesfalls die Polizei zu rufen, wenn ihnen auffällt, dass gefälschte Dokumente vorgelegt werden;
als unwahr.

Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), Landesgruppe Wien
Beim ersten Fall hat sich Strache noch auf irgendwelche Medienberichte ausgeredet und es wurde immerhin irgendeine Frau, die vor 40 Jahren irgendwie an einer Flugzeugentführung beteiligt war nach Wien eingeladen, von irgendeinem Verein, wo es irgendeine Verbindung zur erwähnten Politikerin gibt.
Aber das zweite ist einfach in diesem Ausmaß schon so dämlich und jenseitig, da kann man sich nicht mal mehr auf Postfaktizismus ausreden, da muss selbst jedem Aluhutträger klar sein, dass das zumindest in dem Umfang nicht stimmen kann. Was ich aber noch problematischer finde, das sind nicht nur schwachsinnige, rufschädigende Lügen, es ist auch ein unwahrer, dafür umso massiverer Vorwurf des Amtsmissbrauchs. Es würde mich interessieren, ob da die StA schon wegen Verleumdung ermittelt (Nachher war's sicher wieder nur ein Kleinkind, das auf der Tastatur gespielt hat - hatten wir ja schon).

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Post by dejost »

Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden muss laut Höchstrichtern nun ein Jahr ins Gefängnis. Zwei Jahre Haft wurden in seinem Fall dazu bedingt verhängt bzw. bestätigt. Der Salzburger Ex-Landesfinanzreferent und Ex-Landeshauptmannstellvertreter Othmar Raus erhielt am Mittwochvormittag ein härteres Urteil als die bisher im ersten Verfahren verhängten sechs Monate Gefängnis. Er muss nun zehn Monate hinter Gitter. Dazu kommen nun 20 Monate bedingte Haft.
https://salzburg.orf.at/stories/3015423/
Die Haftstrafe für den noch amtierenden Finanzdirektor der Stadt Salzburg wurde von drei auf zwei Jahre reduziert – davon sechs Monate unbedingt.
Die SPÖ (Salzburg) steht aber hinter ihnen:
„Wir bedauern das Urteil des OGH, wenngleich wir es natürlich akzeptieren. Die Wahrheit ist, dass sich weder Heinz Schaden noch die Beamten persönlich bereichert haben. Aus diesem Grund lassen wir die vom Urteil Betroffenen auch nicht im Stich und stehen hinter ihnen. Man darf bei der ganzen Diskussion nicht die Menschen und persönlichen Schicksale aus den Augen verlieren."
Dies Formulierung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Wenn der Schaden oder die Beamten irgendwen verprügelt hätten (zB die Person, die solche Presseaussendungen schreibt), hätten sie sich auch "nicht persönlich bereichert" und "Menschen und persönlichen Schicksale" könnte man auch im Auge behalten.

Apropos hinter irgendwem stehen. Ist das ein Verbrechen ohne Opfer gewesen oder ist vielleicht doch der Steuerzahler und die Steuerzahlerin irgendwie geschädigt worden?

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Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

Post by dejost »

Der Ex-FPÖ-, Ex-BZÖ- und Ex-FPK-Politiker Uwe Scheuch ist zum mittlerweile vierten Mal verurteilt worden, dieses Mal wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme. Es wurde aber nur eine Zusatzstafe von 6 Monaten verhängt. NICHT RECHTSKRÄFTIG

https://www.derstandard.at/story/200011 ... gesprochen
Das Regierungsbüro Scheuchs wie auch sein 43-jähriger Mitarbeiter standen demnach in ständiger Geschäftsbeziehung mit der Werbeagentur, die von 2006 bis 2014 Landesaufträge mit einem Volumen von fast 1,5 Millionen Euro erhielt. Scheinrechnungen des Mitarbeiters an die Werbeagentur sollten dem Zahler steuerliche Vorteil bringen.
Scheuch soll zudem 2009 mit einer anderen Werbeagentur ein "Projekt Nationalpark" besprochen haben. Bei der Anschaffung von 72 E-Bikes für den Nationalpark Hohe Tauern sei vereinbart worden, dass pro Bike 100 Euro Kickback an Scheuch fließen sollten. Das geht aus einem internen Aktenvermerk hervor, den der Prokurist der Agentur verfasst hatte. Bei seiner Einvernahme am Mittwoch versuchte er darzulegen, dass der Begriff Kickback einen Geldrückfluss an die Agentur bedeute, um Werbematerial zu finanzieren. Diese Version befand Richter Wassertheurer für wenig glaubhaft und verurteilte Scheuch auch wegen Bestechlichkeit.
Wie Scheuch schon selbst sagt: "Part of the game". Auch andere Mitarbeiter sind verurteilt worden, aber die waren halt nicht so prominent.

Scheuch hat auch selbst was gesagt, aber es war nur Mimimi:
Er sei 2012 aus der Politik ausgeschieden, wegen seiner Verurteilung dürfe er an keinem öffentlichen Auftrag teilnehmen. Unlängst habe er eine Gewerbeberechtigung beantragt, diese sei ihm wegen seiner Vorstrafe verwehrt worden. Zudem stehe er seit Jahren immer wieder in den Schlagzeilen: "Ich habe sicher mit der Berichterstattung von gestern und heute 80 Prozent meiner möglichen Partner und Kunden verloren." Mit dem Wissen von heute sei ihm klar, dass er damals anders agieren hätte sollen, so Scheuch.
Mit Kriminellen wollen die Leute nicht zusammenabreiten?
Verurteilte Verbrecher dürfen nicht einfach so ein Gewerbe betreiben?
Gerichtlich verurteilte Korrupte dürfen keine öffentlichen Aufträge annehmen?

Hört sich doch an, als ob da klassische FPÖ-Forderungen erfüllt sind: Strafen, die auch was bewirken, die der Betroffene spürt und die es ihm schwer machen, weitere linke (pun intended) Dinger zu drehen.

Und die Chuzpe, wenn man mehrfach verurteilt wurde, weil man sich öffentliche Gelder in die private Tasche stopfen wollte, und dann noch öffentliche Aufträge machen will. Da fällt mir nichts Flätiges dazu ein.

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Nepp darf Strache Betrug vorwerfen

Post by dejost »

FPÖler gegen Ex-FPÖler, das ist immer besonders brutal.

https://wien.orf.at/stories/3102046/
(Der Original-Presse-Artikel ist hinter einer Paywall, der OGH hat leider nichts dazu auf seiner HP)
Nepp hatte im Wien-Wahlkampf Strache mehrfach mit Betrug in Verbindung gebracht und diesem vorgeworfen, er habe die Partei geschädigt.
Strache klagte und verlor.
Der Beklagte habe allerdings nicht behauptet, dass der Kläger strafbare Handlungen im Sinne einer Verurteilung begangen habe
„Betrug“ kann demnach viele Bedeutungen haben. Auch für den OGH sind Nepps Äußerungen gegen Strache „als zulässige wertende Äußerungen anzusehen, die auf einem im Kern wahren Sachverhalt beruhen“.
Für die zukünftigen LeserInnen: Hallo, wie ist die Zukunft? Gibt es endlich fliegende Autos, Weltfrieden und Schokolade, die nicht ungesund ist? Ernst beiseite, zum jetzigen Zeitpunkt ist erst eine einzige Klage gegen Strache fertig, es gab noch keine Verhandlung. Zum Zeitpunkt, über den der OGH entschieden hat, gab es daher noch gar keine Anklage, bestenfalls Vorwürfe und Ermittlungen (und natürlich das Ibiza-Video).

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Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

Post by dejost »

https://www.derstandard.at/story/200012 ... -diversion
In den Ermittlungen gegen den einstigen grünen Spitzenpolitiker Christoph Chorherr ist es zu einer überraschenden Wende gekommen – und zwar ausgehend von Chorherr selbst. Sein Anwalt Richard Soyer übermittelte im Mai einen Antrag auf Diversion an die ermittelnde Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Chorherr sei bereit, Verantwortung zu übernehmen, dafür soll das Ermittlungsverfahren beendet werden. Dem einstigen grünen Planungssprecher im Wiener Landtag und Gemeinderat werden Spenden an seinen karitativen Verein S2Arch vorgeworfen. Mehrere große Baukonzerne überwiesen Geld an S2Arch, womit Schulen in Südafrika finanziert wurden.

Die WKStA sieht jedoch einen Zusammenhang zwischen Chorherrs politischer Tätigkeit und den Spenden an seinen Verein.
Ich bin nicht sicher, ob das als Geständnis zu werten ist, daher: Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Blümel gegen Bürger - vor Straflandesgericht und Handelsgericht - Zwischenstand

Post by dejost »

Blümel gegen Bürger - vor Straflandesgericht und Handelsgericht - Zwischenstand

https://www.derstandard.at/story/200013 ... desgericht
Die türkise Führung sei "nur mehr korrupt und machtgeil. Und wenn mich auch der laptoplose Blümel verklagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt", hatte Wolfgang P[.] Anfang März auf seinem Twitter-Account geschrieben. Blümel nahm den Tweet offenbar beim Wort und strengte zwei Klagen gegen den Pensionisten an: eine beim Straflandesgericht Wien, die andere beim Handelsgericht Wien.
Handelsgericht:
Sie lehnten Blümels Antrag auf einstweilige Verfügung ab. Den zugespitzten Äußerungen habe ein "hinreichendes Tatsachensubstrat" zugrunde gelegen. Der Tweet sei auch kein "Wertungsexzess", sondern ein "gerechtfertigtes Werturteil" gewesen. Das Geschriebene hätte vor dem Hintergrund der medialen Berichterstattung über den Ibiza-U-Ausschuss sowie der Korruptionsermittlungen im Umfeld der ÖVP beurteilt werden müssen.
Blümel legte gegen die Entscheidung des Handelsgerichts ein Rechtsmittel ein, blieb allerdings erfolglos. In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Wien das Urteil gegen den Finanzminister bestätigt. Die Äußerung Pechlaners sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Blümel sei zwar beizupflichten, dass allein das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit den Tweet nicht rechtfertigen könne. Laut den Richtern legen Chatprotokolle aber "eine gewisse nepotistische Haltung der für die politische Partei handelnden Personen nahe". Darüber hinaus habe Blümel im Juni 2020 vor dem Ibiza-U-Ausschuss angegeben, als Minister keinen Laptop, sondern nur ein Handy als Arbeitsmittel verwendet zu haben. Kurz darauf seien aber Fotos veröffentlicht worden, die Blümel am Laptop arbeitend zeigen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist zwar noch nicht rechtskräftig, der Finanzminister könnte dagegen allerdings nur noch ein "außerordentliches Rechtsmittel" erheben. Die Hürden dafür sind relativ hoch. Blümel müsste aufzeigen, dass das Oberlandesgericht eine "erhebliche Rechtsfrage" falsch beurteilt hat.
Der Blümel, dessen Laptop möglicherweise in einem Kinderwagen verschollen ist und im U-Ausschuß sich mehrere dutzend male nicht erinnern konnte, wird es wohl ergreifen.

Straflandesgericht:
Die zuständige Strafrichterin verurteilte P[.] Ende August wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro. Die Entscheidung begründete sie damit, dass Blümel als Teil der türkisen Führungsriege vom Tweet sicherlich mitgemeint gewesen sei. Zudem könne sie den Begriff "korrupt" nicht gleichsam "freigeben", weil ihn sonst alle Medien bedenkenlos verwenden könnten.
Rechtsmittel läuft - in dem Zusammenhang wird P. wohl bis zum EGMR gehen können, wenn er nicht vorher schon freigesprochen wird.


In other news reicht es sogar Mitterlehner soweit, dass er sich öffentlich äußert:
https://orf.at/stories/3236079/
Der Vorgänger von Sebastian Kurz (ÖVP) an der Parteispitze, Reinhold Mitterlehner, hat sich zur Inseratenaffäre in der „Tiroler Tageszeitung“ (Donnerstag-Ausgabe) zu Wort gemeldet. Er widerspricht dem jüngsten Entlastungsversuch von ÖVP-Klubvizeobmann August Wöginger für den mittlerweile als Bundeskanzler zurückgetretenen Kurz.
Mitterlehner will, wie er sagte, sich nicht von Kurz und dessen Anwälten „als Entlastungszeuge missbrauchen“ lassen. Er habe zu „all den unglaublichen Vorgängen nichts mehr sagen“ wollen. Aber „die untauglichen Entlastungsversuche kann ich nicht mehr schweigend hinnehmen“, so Mitterlehner
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt unter anderen gegen Karmasin, Kurz und Wolfgang Fellner wegen Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit. Der Vorwurf lautet, dass aus Mitteln des Finanzministeriums, also Steuergeld, manipulierte Umfragen eines Meinungsforschungsunternehmens in „Österreich“ bezahlt wurden, die ausschließlich im parteipolitischen Interesse von Kurz waren.

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Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

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Polizeiführungskraft, der erfolglos gegen Strache ermittelte, klagte Satiriker Scheuba, der diese Minderleistung kritisierte

https://www.derstandard.at/story/200013 ... en-scheuba
Andreas Holzer, mittlerweile Chef des heimischen Bundeskriminalamts, [hat] Florian Scheuba wegen des Delikts der "üblen Nachrede" und den STANDARD medienrechtlich vor Richter Stefan Romstorfer gebracht. Scheuba wunderte sich in seiner im September 2021 im STANDARD erschienenen satirischen Kolumne über Holzers Arbeitseifer im Jahr 2015.
Der Artikel schildert die bisherigen Versuche des Gerichts, den Arbeitseifer und den Wahrheitsgehalt von diversen Aktenvermerken zu erkunden - wobei natürlich der Standard auch beklagt ist. Verfahren läuft.

Die Sinnhaftigkeit, wegen eines satirischen Artikels jemanden zu klagen, der kritisiert, dass ein Karriere-Polizist es nicht schaffte, gegen wen zu ermitteln, der mittlerweile - nicht rechtskräftig - verurteilt wurde, erschließt sich mir nicht.

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Demonstrant*innen dürfen Kickl-Bild verwenden

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https://www.derstandard.at/story/200013 ... -verwenden
Die NGO Plattform für eine menschliche Asylpolitik durfte beim Aufruf zu einer Demonstration ein Bild von FPÖ-Chef Herbert Kickl verwenden und mit dem Schriftzug "Nie wieder Faschismus!" versehen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun in letzter Instanz bestätigt. Die Meinungsfreiheit sei im konkreten Fall wichtiger gewesen als das Urheberrecht der Partei (OGH 24.5.2022, 4 Ob 37/22b).

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Re: Blümel gegen Bürger - vor Straflandesgericht und Handelsgericht - Zwischenstand

Post by harald »

dejost wrote:
10 Nov 2021, 21:51
Blümel gegen Bürger - vor Straflandesgericht und Handelsgericht - Zwischenstand

https://www.derstandard.at/story/200013 ... desgericht
Die türkise Führung sei "nur mehr korrupt und machtgeil. Und wenn mich auch der laptoplose Blümel verklagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt", hatte Wolfgang P[.] Anfang März auf seinem Twitter-Account geschrieben. Blümel nahm den Tweet offenbar beim Wort und strengte zwei Klagen gegen den Pensionisten an: eine beim Straflandesgericht Wien, die andere beim Handelsgericht Wien.
Handelsgericht:
Sie lehnten Blümels Antrag auf einstweilige Verfügung ab. Den zugespitzten Äußerungen habe ein "hinreichendes Tatsachensubstrat" zugrunde gelegen. Der Tweet sei auch kein "Wertungsexzess", sondern ein "gerechtfertigtes Werturteil" gewesen. Das Geschriebene hätte vor dem Hintergrund der medialen Berichterstattung über den Ibiza-U-Ausschuss sowie der Korruptionsermittlungen im Umfeld der ÖVP beurteilt werden müssen.
Blümel legte gegen die Entscheidung des Handelsgerichts ein Rechtsmittel ein, blieb allerdings erfolglos. In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Wien das Urteil gegen den Finanzminister bestätigt. Die Äußerung Pechlaners sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Blümel sei zwar beizupflichten, dass allein das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit den Tweet nicht rechtfertigen könne. Laut den Richtern legen Chatprotokolle aber "eine gewisse nepotistische Haltung der für die politische Partei handelnden Personen nahe". Darüber hinaus habe Blümel im Juni 2020 vor dem Ibiza-U-Ausschuss angegeben, als Minister keinen Laptop, sondern nur ein Handy als Arbeitsmittel verwendet zu haben. Kurz darauf seien aber Fotos veröffentlicht worden, die Blümel am Laptop arbeitend zeigen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist zwar noch nicht rechtskräftig, der Finanzminister könnte dagegen allerdings nur noch ein "außerordentliches Rechtsmittel" erheben. Die Hürden dafür sind relativ hoch. Blümel müsste aufzeigen, dass das Oberlandesgericht eine "erhebliche Rechtsfrage" falsch beurteilt hat.
Der Blümel, dessen Laptop möglicherweise in einem Kinderwagen verschollen ist und im U-Ausschuß sich mehrere dutzend male nicht erinnern konnte, wird es wohl ergreifen.

Straflandesgericht:
Die zuständige Strafrichterin verurteilte P[.] Ende August wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro. Die Entscheidung begründete sie damit, dass Blümel als Teil der türkisen Führungsriege vom Tweet sicherlich mitgemeint gewesen sei. Zudem könne sie den Begriff "korrupt" nicht gleichsam "freigeben", weil ihn sonst alle Medien bedenkenlos verwenden könnten.
Rechtsmittel läuft - in dem Zusammenhang wird P. wohl bis zum EGMR gehen können, wenn er nicht vorher schon freigesprochen wird.


In other news reicht es sogar Mitterlehner soweit, dass er sich öffentlich äußert:
https://orf.at/stories/3236079/
Der Vorgänger von Sebastian Kurz (ÖVP) an der Parteispitze, Reinhold Mitterlehner, hat sich zur Inseratenaffäre in der „Tiroler Tageszeitung“ (Donnerstag-Ausgabe) zu Wort gemeldet. Er widerspricht dem jüngsten Entlastungsversuch von ÖVP-Klubvizeobmann August Wöginger für den mittlerweile als Bundeskanzler zurückgetretenen Kurz.
Mitterlehner will, wie er sagte, sich nicht von Kurz und dessen Anwälten „als Entlastungszeuge missbrauchen“ lassen. Er habe zu „all den unglaublichen Vorgängen nichts mehr sagen“ wollen. Aber „die untauglichen Entlastungsversuche kann ich nicht mehr schweigend hinnehmen“, so Mitterlehner
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt unter anderen gegen Karmasin, Kurz und Wolfgang Fellner wegen Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit. Der Vorwurf lautet, dass aus Mitteln des Finanzministeriums, also Steuergeld, manipulierte Umfragen eines Meinungsforschungsunternehmens in „Österreich“ bezahlt wurden, die ausschließlich im parteipolitischen Interesse von Kurz waren.
OGH Verfahren zur einstweiligen Verfügung hat Blümel auch verloren:

https://www.derstandard.at/story/200013 ... m-obersten

Jetzt kommt das Hauptverfahren.

Im Strafverfahren würde über das Rechtsmittel von P. noch nicht entschieden.
--Harald
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Krone nicht rechtskräftig verurteilt wg Jenewein

Post by dejost »

https://orf.at/stories/3301700/
Die „Kronen Zeitung“ muss Ex-FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein für mehrere Artikel über seinen angeblichen Suizidversuch und dessen Umstände 96.000 Euro Entschädigung zahlen.
„Ich bin nie auf einer Intensivstation gelegen und war nie in Lebensgefahr“, stellte Jenewein heute am Landesgericht für Strafsachen in Wien klar.
Auch habe er keine Ex-Frau, da er noch immer in erster Ehe verheiratet sei, und einen Abschiedsbrief habe es auch nicht gegeben. Folge der Berichterstattung über ihn sei etwa gewesen, dass seine Mutter verzweifelt versucht habe, herauszufinden, in welchem Spital er auf der Intensivstation liegt.
Die Richterin musste aufgrund der früheren Tätigkeit Jeneweins prüfen, ob die Veröffentlichungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem öffentlichen Leben stehen. Dann wären die Berichte laut Mediengesetz zulässig. Sie kam aber zu dem Schluss, dass das nicht der Fall sei. Ein Suizidversuch habe keine politische Relevanz. Da die Beiträge auch viele Unwahrheiten aufweisen, verurteilte sie die „Krone“ zu einer Entschädigung von 96.000 Euro.
Als ob die Verletzung der Privatsphäre nicht genug sei, stand auch noch jede Menge Schwachsinn in dem Artikel.
Nicht rechtskräftig.

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Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

Post by dejost »

https://www.derstandard.at/story/300000 ... abi-beierl

Die Überschrift trifft es eh - seit 2 Jahren versucht Kickl, eine deklarierte ÖVP-Superfanin, die ihm - ob wirklich oder nur vermeintlich ist auch Gegenstand der Prozesse - Putsch- und Mordgelüste unterstellt, verureilt zu sehen. Die Kosten für die Dame sind nicht ohne, für Kickl zahlt die Partei - behauptet zumindest die Dame, was der Standard ohne Faktencheck übernimmt.

Als Nebenergebnis kann man aber wohl festhalten: Obwohl Kickls politisches Wirken schon lange vom Hass dominiert ist - auf bestimmte Gruppen, auf Menschensrechte usw - ist es noch nicht zulässig, ihm ohne weitere Anhaltspunkte konkrete Straftaten dahingehend vorzuwerfen.

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