Erlebnisse einer Praktikantin - Recht lustig(?)

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Die Praktikantin
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Re: Erlebnisse einer Praktikantin

Post by Die Praktikantin »

Millionen junge Menschen, vor allem Uniabsolventinnen, werden oft jahrelang als Billigarbeitskräfte (vulgo Praktikantinnen) ohne Rechte ausgenutzt.

http://orf.at/stories/2308911/2308912/
Mit zahlreichen Events über den ganzen Globus verstreut haben Praktikanten am Dienstag beim International Interns’ Day versucht, auf ein tatsächlich weltweites Phänomen aufmerksam zu machen: Junge Menschen, nach einer oft überdurchschnittlichen Ausbildung, finden häufig keinen Job, sondern bestenfalls ein Praktikum.
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Und dann sollen die Praktikanten oft unbezahlt, ohne Arbeitsvertrag und Rechte alle möglichen Arbeiten in Institutionen und Unternehmen erledigen, die nichts mit der Ausbildung zu haben und genau das, was ein Praktikum eigentlich sein sollte, nicht bieten. Nämlich die Möglichkeit, nach der theoretischen Ausbildung die nötige berufliche Praxis zu sammeln, um in künftigen Jobs den Herausforderungen gewachsen zu sein.
Sechs von zehn Praktikanten bekommen keinerlei Geld für ihre Tätigkeit. 40 Prozent erhalten auch keine Arbeitsverträge. Und in 30 Prozent lernen Praktikanten nicht einmal etwas dazu, so das düstere Fazit der Interns’-Day-Organisatoren.
In Deutschland gelte der neue gesetzliche Mindestlohn auch für Praktikanten mit abgeschlossenem Studium. Frankeich habe eine Quotenregelung beschlossen, wie viele Praktikanten ein Unternehmen maximal einstellen darf. Und die EU-Kommission habe einen Framework of Quality Internships ausgearbeitet - im Grunde Empfehlungen an die Mitgliedsländer, wie sie die Situation für Praktikanten verbessern können
Mit Empfehlungen wird sicher alles sofort besser.
Die ursprüngliche Idee des Praktikums sei „leider verloren gegangen“. Anstatt Platz für das Sammeln beruflicher Praxis zu geben, würden Arbeitgeber in Praktikanten meist nur noch billige Arbeitskräfte sehen. Das sei „hochproblematisch“, weil Praktikanten damit normale Arbeitskräfte verdrängten. Und die Praktikanten fühlten sich auch ausgenutzt. Für Wenzel ist das eine Art „Marktversagen“: Weil die Nachfrage nach Praktikaplätzen so groß und das Angebot vergleichsweise klein ist, könnten es sich Arbeitgeber „leisten“, die jungen Bewerber auszunutzen.
Längst sind Praktika zumindest für Absolventen von Unis und Hochschulen zum fast unumgänglichen Ritual geworden - und das nicht nur während des Studiums, sondern vor allem auch anschließend, wenn sie versuchen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. In vielen Sektoren ist es fast unmöglich, einen Job zu bekommen, ohne ein oder mehrere Praktika absolviert zu haben. Dass diese Praktika sich im Graubereich oder ganz klar jenseits all dessen, was arbeitsrechtlich zulässig ist, abspielen, kommt erschwerend hinzu. Und es ist eine doppelte Diskriminierung für all jene, für die es nicht die Eltern „richten“ können - also die es sich schlicht nicht leisten können, unbezahlt zu arbeiten.
Brüssel ist nicht nur die EU-Zentrale, sondern auch die europäische Praktikantenhochburg: Neben den EU-Institutionen wie Kommission und Parlament arbeiten auch in zahlreichen Thinktanks, Vertretungen und Unternehmen permanent Tausende Praktikanten. Aber selbst hier gibt es ein starkes Gefälle bei Bezahlung und Umgang mit den jungen Leuten. Und im EU-Parlament gibt es noch immer Abgeordnete, die ihre Praktikanten nicht bezahlen.
Aber hey, Hauptsache Empfehlungen ausarbeiten, an die man sich weder selber noch sonst wer hält.
B-VG Art 20 (1) Unter der Leitung der obersten Organe [...] führen [...] berufsmäßige Organe oder vertraglich bestellte Organe [...] die Verwaltung. Sie sind [...] soweit in Gesetzen gemäß Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist, an [...] Weisungen gebunden.

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Bin im Zimmer XYX um nicht zu erfrieren

Post by Die Praktikantin »

Es ist der erste Arbeitstag 2016 im Amt. Zumindest für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Heizung hat noch nicht zu arbeiten begonnen, und hat seit Silvester das Heizen eingestellt. Die Außenisolierung scheint auch nur mittelprächtig motiviert zu sein, denn über das lange Wochenende (Neujahrstag war ein Freitag), wo es erstsmals seit langem winterliche Temperaturen hatte, hat sich die Zimmertemperatur in den Arbeitsräumen auf ungefähr die Temperatur abgekühlt, die es zu Weihnachten 2015 draußen hatte: So um die 14°C, örtlich auch 16°C.

Wohl deswegen finde ich auf einer verschlossenen Türe ein Post-It mit dem Hinweis

"Bin im Zimmer XYX um nicht zu erfrieren"
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Re: Erlebnisse einer Praktikantin

Post by Die Praktikantin »

Rechtspraktikantinnen bekommen wieder etwas mehr Lohn, was orf.at sogar eine prominente Platzierung wert ist.
Justizminister Wolfgang Brandstetter verlängert die Gerichtspraxis von fünf auf sieben Monate und hebt die Entlohnung der Rechts- auf jene der Verwaltungspraktikanten an. Die Ausbildung der Juristen war 2011 mit dem Sparpaket Claudia Bandion-Ortners stark eingeschränkt worden. Die Rechtsanwälte finden es „sehr löblich“, dass sie wieder verbessert wird.

Es sei ihm ein „wichtiges Anliegen“, die Ausbildung von Richtern, Staatsanwälten, Notaren und Rechtsanwälten zu optimieren und noch attraktiver zu gestalten, so Brandstetter zu dem Entwurf, den er in Begutachtung geschickt hat.

Damit bekommen Rechtspraktikanten künftig - geplant ist ab Anfang 2017 - 1.272,35 Euro brutto. Das sei das vorige Niveau und endlich wieder eine leistungsgerechte Entlohnung, begrüßte ÖRAK-Präsident Rupert Wolff im APA-Gespräch Brandstetters Entwurf. Dass nicht wieder auf neun Monate verlängert werde, sei „schade“, aber aus budgetären Gründen wohl nicht möglich.
Na bitte. Jetzt bekommenen meine Nachfolgerinnen wieder ungefähr dasselbe wie ich (natürlich ohne Inflationsausgleich), und viel kürzer als ich sind sie auch nicht beschäftigt.
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Re: Erlebnisse einer Praktikantin

Post by Die Praktikantin »

In einem komplizierten Fall diskutieren wichtige Leute wichtige Dinge, und ich bin halt zufällig auch im Raum, weil das irgendwie mein Fall ist.
Dann kommt der Vorwurf, dass es zu einer Vorbesprechung nicht gekommen ist, weil die Personen aus meiner Verwaltungseinheit keine Zeit hatten.
Sagt jemand: "Aber die da [also ich] hätte doch Zeit gehabt."
Sage ich: "Ja, eh, aber wozu? Ich darf ja hier nichts entscheiden."
Sagt man zu mir: "Musst halt nachher [alle Wichtigen] überzeugen."
Ich drauf: "Ist mir in der Vergangenheit auch nie gelungen."
Dann die anderen: "Musst halt überzeugender werden."

Es bleibt jeder selbst überlassen, zu beurteilen, ob ich darauf gesagt habe: "Man gebe mir einen Senatsrat-/Ministerialrat-Titel, ein Netzwerk und das richtige Parteibuch, schon bin ich überzeugender" oder nicht.
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Urteile anonymsieren, unversucht (Folge 1):

Post by dejost »

Urteile anonymsieren, unversucht (Folge 1):
Am 23. 11. 1999 beantragten die Klägerin, Raymond Manzarek, Bob Dylan und Elvis Aron Presley Estate als Privatankläger, die Voruntersuchung wegen des Vergehens nach § 91 UrhG gegen die Geschäftsführerin der Beklagten und gerichtliche Vorerhebungen gegen unbekannte Täter wegen des Vergehens nach § 91 UrhG einzuleiten und die Tonträger gerichtlich zu beschlagnahmen und zu vernichten. Vom Strafantrag wurden sowohl das Zollamt Arnoldstein als auch das Zollamt Wullowitz verständigt.
OGH 4Ob173/00w vom 04.07.2000, https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Jus ... 00_000.pdf

Der mittlere nicht anonymisierte Privatankläger ist seit kurzem Nobelpreisträger. Hier wurde aber nur die Vorgeschichte geschildert.

Urteile anonymisieren leicht gemacht (Folge 22):
(selbes Erkenntnis, siehe oben)
Der eigentliche Fall war übrigens C gegen L, wobei L eine Verwertungsgesellschaft ist:
Sie nimmt die Rechte und Vergütungsansprüche der ausübenden Künstler und Schallträgerhersteller treuhändig wahr. Alle namhaften inländischen Tonträgerhersteller haben die Klägerin mit der treuhändigen Wahrnehmung der ihnen zustehenden Leistungsschutzrechte an Darbietungen und Schallträgeraufnahmen betraut, ihr zu diesem Zweck die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte übertragen und ausschließende Nutzungsrechte eingeräumt.
Ich habe länger gegrübelt, wer die L wohl ist, aber es wird die LSG – Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH sein.

Auf dieses Erkenntnis hat mich HR des VwGH und Hon.Prof. Dr. Lehofer (ich bewerbe oft sein Blog, diesmal aber seinen Twitteracount) vie Twitter gebracht: https://twitter.com/hplehofer/status/786687613801467905

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Die Polizei, dein Freund und Untergebener

Post by Die Praktikantin »

Ich sitze so in meinem Bereitschaftsdienst und denke mir nichts, da klingelt das Telefon. Dran ist ein Polizist, der mir sagt, er hat da Leute vor sich sitzen und muss was entscheiden.
Ich sage ihn, was soll ich da jetzt über's Telefon machen, er hat die Leute ja vor sich. Außerdem ist er selbst zuständig und nicht ich. Trotzdem gebe ich ihm noch ein paar Tips, wo er eine Hilfestellung dazu findet.

Nach einiger Zeit ruft der Polizist wieder an, und teilt mir seine Entscheidung mit. Ich nehme das zur Kenntnis, weil wie erwähnt bin ich nicht zuständig.

Wieder etwas später ruft mich der Vorgesetzte des Polizisten an. Er sagt, er wird die Entscheidung des ersten Polizisten nicht unterfertigen, und ich soll entscheiden. Ich frage ihn ein paar nähere Details zum Fall, aber er kennt sie nicht, und sagt ich soll mit dem Polizisten von vorhin sprechen. Der erklärt mir nochmal seine Entscheidung und ich sage, so wie er mir das schildert, kannich nachvollziehen, wie er zu seiner Entscheidung gekommen ist.
Alle sind zufrieden.
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Too long, was too lazy to read (although I get paid to do it)

Post by Die Praktikantin »

Ausredenfehlleistungsschau - Folge 4
Too long, was too lazy to read (although I get paid to do it)

In manchen Verfahren gibt es Formal- bzw Organparteien. Die nehmen "automatisch" (also ex lege) an jedem einschlägigen Verfahren teil, und vertreten typischerweise amtswegig bestimmte öffentliche Interessen (zB ArbeitnehmerInnenschutz durch das Arbeitsinspektorat, Naturschutz durch die Umweltanwältin, Tierschutz durch den Tierschutzombudsmann).
Abgesehen davon, dass es sogar für einschlägige Verwaltungsmaterien Richter gibt, für die diese Information Neuland ist (obwohl die betroffene Amtspartei sie vor 2 Wochen darauf hingewiesen hat), gibt es also ein paar Stellen, die Leute haben, die jeden Tag an irgendwelchen Verfahren mitwirken.

In so einem Allerwelts-Verfahren schicke ich so einer Amtspartei ein 08/15-Parteiengehör, also ein Standardschreiben, wo drinnen steht, was passiert ist, und ob sie was sagen wollen. Die haben schon groß als Überschrift "Parteiengehör" und so eine Amtspartei kriegt da einige am Tag.

Ich höre aber untypisch lange nichts und frage daher nach.
Die dort seit vielen Jahren beschäftigte Mitarbeiterin wirft mir daraufhin telefonisch vor, mein Schreiben, sei so lange gewesen und erst am Ende steht, dass ich was will - das kann man ja überlesen! (als ob das mit der Überschrift Parteiengehör nicht jedem klar war, wer was will. Und vor allem, was sollte das denn sonst für ein Schreiben sein?)
Immerhin, aus purer Gnade wird es jetzt zügiger bearbeitet.

Ausredenfehlleistungsschau - Folge 2 - Wer anderer hat mein Haus gebaut
Ausredenfehlleistungsschau - Folge 1 - Alle 40 Aschenbecher sind für meine 4 Mitarbeiter
Ausredenfehlleistungsschau - Folge 3 - 100e Potenzpillen? Die brauch ich alle selber

Derzeit dümmste Politikerausrede auf kortz.at
Last edited by Die Praktikantin on 27 Jun 2019, 07:10, edited 1 time in total.
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Urteile anonymisieren leicht gemacht (Folge 23) & Urteile anonymsieren unversucht (Folge 2)

Post by Die Praktikantin »

Urteile anonymisieren leicht gemacht (Folge 23) & Urteile anonymsieren unversucht (Folge 2)

Der Kläger W***** F***** gegen die beklagte Partei S*****gesellschaft mbH
Der Kläger ist Geschäftsführer der Mediengruppe „Ö*****“ GmbH, die Medieninhaberin des periodischen Druckwerks „Ö*****“ ist. Er ist auch selbst als Journalist tätig.
Also, bis da stand, dass er auch als Journalist (sic!) tätig ist, hätte ich ja fast gedacht, zu wissen, wer das sein soll.
Die Beklagte ist Medieninhaberin der Webseite www.*****.at und veröffentlicht dort Postings im Rahmen eines Online-Diskussionsforums. Sie fungiert als Host-Provider.
Am 27. 3. 2015 veröffentlichte die Beklagte auf dieser Website unter dem Titel „Falsches Kopilotenfoto: 'K*****' 'bedauert' auf Seite 1 mit Bild des Kopiloten“ einen Artikel bezüglich der Veröffentlichung eines Fotos eines Unbeteiligten anstelle des Bildes eines Germanwings-Kopiloten in der „K*****“ und der Zeitung „Ö*****“. Die Beklagte zitierte auch den Kläger, der sinngemäß gemeint hatte, der Agentur, die das Foto vertrieben hatte, vertraut zu haben. So wie auch die Zeitung „La Repubblica“ dies getan habe.

Unter dem Artikel wurden nachstehende Postings veröffentlicht:
User [1]: „Er ist ein echtes Charaktersch... und die Bundesregierung und die Stadt Wien sponsern ihn auch noch.“
User „[2]“: „Der F***** liest seine eigenen Dr***sblätter garantiert nicht. Das tut er sich sicher nicht an.“
User „[3]“: „Hier ein Symbolbild http://commons.wikimedia.org/wiki/F…ebbels.jpg redet sich auf die Foto-Agentur heraus, dabei gibt es in seinem Propaganda-Blatt fast jeden Tag Bilder, die nicht die Täter oder die Tat zeigen, sondern ähnliche Bilder, bei denen klein Symbolbild steht.“ Unter dem angeführten Link war eine Abbildung von Joseph Goebbels abrufbar.
User „[4]“: „'Ö*****' ist wirklich so ziemlich das peinlichste, was als Tageszeitung vertrieben wird. Dass sich da bei denen irgendeiner traut, das Wort Journalismus noch in den Mund zu nehmen, für das was die machen. Da kann man über die Agitation der K***** sagen, was man will, aber an diesen absoluten Bodensatz heimischer Schreiberlinge mitsamt Vollidioten als Chef kommt keiner heran.“
Die Userinnen-Namen wurden vom höchstgeschätzten Höchstgericht nicht anonymisert, nur hier auf http://kortz.at

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Jus ... 0_000.html
OGH 6Ob188/16i vom 30.01.2017

Wie die allfälligen Klagen von W* F* gegen die genannten Posterinnen ausgegangen sind, habe ich noch nicht rausfinden können, würde mich aber interessieren.
edit: Ergänzung by Admin: Mich auch!
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Strafen, Rechtsfreundinnen und der zumutbare Zahn der Zeit

Post by Die Praktikantin »

Strafen, Rechtsfreundinnen und der zumutbare Zahn der Zeit

Irgendwem wird vorgeworfen, sie habe einige Auflagen nicht eingehalten.
Sie geht zu einer renommierten Rechtsfreundin, und die schildert derlängs mal derquer, was sie (die Beschuldigte, nicht die Rechtsfreundin) nicht alles gemacht habe, damit es genau dazu nicht kam - Besprechungen und Begehungen, Berichte und Bauherrenexpertisen uvm.

Im Erkenntnis stand dazu
Der Judikatur zum VwGH ist gemein, dass das [sogenannte wirksame] Kontrollsystem so ausgestaltet sein muss, dass seine Wirksamkeit zu erwarten ist (zB VwGH Ra 2017/02/0022 mwN), wobei alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen sind (zB VwGH Ra 2016/11/0112 mwN).
[...] jedenfalls aber war es zumutbar im Vorfeld der angekündigten Revision eine Stichprobe durchzuführen.
Außerdem
Die Rechtsfreundin führte aus, dass die Behörde gemäß § 21 Abs. 1 VStG vorgehen müsse.
Abgesehen davon, dass diese Bestimmung schon 2013 außer Kraft trat (BGBL I 33/2013)[...]
Was mich aber am meisten überrascht hat:
Es ging kein Rechtsmittel ein.
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Denn sie wissen nicht, was ihre Mandantinnen tun

Post by Die Praktikantin »

Denn sie wissen nicht, was ihre Mandantinnen tun

Es ist in Verwaltungsstrafverfahren ein sehr häufiges Vorkommnis, dass Rechtsfreunde oder –innen die Einvernahme ihrer Mandantschaft beantragen, und diese erscheint zum von der Behörde gesetzten Termin nicht, macht auch keinen anderen Termin aus und unternimmt auch sonst keine Schritte, um diese Einvernahme möglich zu machen.

Dieses Thema ist eh so eine Art running gag (ohne irgendwie lustig zu sein), in einem Straferkenntnis fand ich dazu folgende Ergänzung:
Im gegenständlichen Verfahren erfuhr dieser ewig gleiche Tropus aber eine Variante mit Reiteration, als nämlich die Mandatin anlässlich [eines Besuchs im Amt in einer anderen Angelegenheit kurz vor dem Termin] angeboten wurde, sich im Anschluss auch gleich zu diesem Verfahren zu äußern (damit sie kein weiteres Mal in die Amtsräumlichkeiten kommen muss), und sie auf diese Möglichkeit mit Hinweis auf die rechtsfreundliche Vertretung verzichtet hat.
Außerdem bestritten die Rechtsfreunde, dass das, worum es geht, überhaupt eine Genehmigung braucht, während die Mandantin schon in der Behörde an Vorbesprechungen teilgenommen hat, wie diese Genehmigung am besten und schnellsten erlangt werden kann.

Und zuletzt fand sich noch das Folgende:
Wenn die Rechtsfreunde vorbringen, dass eine Ermahnung reichen würde, um von weiteren Übertretungen abzuhalten, so ist dem zu entgegnen, dass schon eine einschlägige Verwaltungsvorstrafe vorliegt, und offensichtlich selbst diese nicht den versprochenen spezialpräventiven Effekt gezeitigt hat.
edit: Es wurde kein Rechtsmittel erhoben und die Strafe rechtskräftig.
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Rettet die Gasflaschen

Post by Die Praktikantin »

Alte Bescheide enthalten manchmal aus heutiger Sicht seltsam anmutende Auflagen.

Beispielsweise ist es bei Gastrobescheiden aus den Zwischenkriegszeit nichts Ungewöhnliches, wenn man Vorschriften darin findet, dass ein Ausspuckverbot auszuhängen ist oder dass Spucknäpfe in ausreichender Anzahl vorhanden sein müssen.

Auflagen gegen den Überlebenstrieb sind aber selten. Nichtsdestotrotz gelangte mir gestern ein Bescheid mit einer solchen zur Kenntnis:

In den 1990ern wurde von der Betriebsinhaberin verlangt:
"Bei einem Brand sind die Gasflaschen in Sicherheit zu bringen"
Mein erster Reflex bei einem Brand ist auch immer, mich sofort an die gefährlichst mögliche Stelle zu begeben.

Unklar blieb für mich auch, wie die Einhaltung einer solchen Auflage überprüft werden kann.

edit: Mittlerweile muss ich ergänzen, dass derartige Auflagen (manchmal sogar mit der Klarstellung, dass leere und volle Gasflaschen zu verbringen sind) in den 1980ern in Betrieben, die Gasfalschen hatten, gang und gäbe waren.
Last edited by Die Praktikantin on 27 Jun 2019, 07:14, edited 1 time in total.
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allgemein übliche, wörtliche & örtliche Wortschätze

Post by Die Praktikantin »

Aus einem Polizeibericht:
Anzumerken wäre, dass das Lokal in einem Zustand war, der im allgemein üblichen örtlichen Wortschatz als "grindig" zu bezeichnen ist.
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LSD

Post by Die Praktikantin »

Pam Rendi-Wagner nutzt die letzten Tage ihres Regierungsamts sinnvoll und erlässt eine LSD-VO (BGBl. II Nr. 315/2017, kundgemacht am 16.11.2017).
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... II_315.pdf

#LSD steht im gegebenen Zusammenhang aber nicht für Lysergsäurediethylamid, sondern für Lumpy skin disease, das ist eine durch Viren verursachte Rindersuche, die aber nicht auf den Menschen übertragbar ist (für Details siehe §2 Abs. 1 Z 8 der VO). Ua sieht die VO ein LSD-Monitoring vor.

Das psychotrope LSD findet sich - mit der selben Abkürzing - in BGBl II 148/1997, dem Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe samt Anhängen und Erklärung, auf welches das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe (Suchtmittelgesetz – SMG) in § 2 Abs. 2 verweist.
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Ich bin Anwalt und weiß nicht, was ich will

Post by Die Praktikantin »

Einige Zeit nach einem völlig unspektakulären Strafbescheid ging folgendes Email ein:
[...]
Den [Bescheid] habe ich aufgrund [meines Umzuges] entweder verschmissen bzw. nicht erhalten.
Ich nehme an nicht erhalten! Ich bin sehr zuverlässig aber so etwas kann schon passieren!
[...]
Ich will gegen den Bescheid als solches keine Beschwerde erheben. Laut Judikatur habe ich keine Chance!
[...]
Mein Einkommen ist momentan im Minus.

Zu meinen Verschulden
Es ist sicherlich gegeben! Natürlich haben Sie in der Schwere sehr übertrieben. Ich wäre lieber [im Staatsdienst] angestellt, habe mich dort auch beworben. Mit Verlaub, dass wäre mir lieber gewesen. [...]Sie müssen auch bedenken, dass [durch meine Tätigkeit] Steuern hereinkommen und das Sie mit zu strengen Strafen alle verschrecken.[...]
Das Email wurde selbstverständlich ein wenig gekürzt, anonymisiert etc. Tippfehler wurden nicht ausgebessert.

Alle gelesen?

Gut.
Könnt Ihr die Frage beantworten, was die Person will?
Falls nein, es liegt nicht an der Kürzung des Emails, ich weiß es bis heute nicht.

Ok.
Jetzt kommt aber die Pointe:
Die Person, die das Email geschrieben hat, hat die Rechtsanwaltsprüfung und ist auch eingetragen.

Nochmal gelesen? Dachte ich mir.
Ich habe auch mehrfach gecheckt, ob es wirklich stimmt, aber es ist so und ist auch keine Verwechslung.

Nachtrag/Ergänzung: Auf die Aufforderung, sich zu erklären, was er überhaupt will, kam keine Reaktion.
Nachtrag/Ergänzung 2: Da nicht klar war, was sie wollte, wurde das Begehr zurückgewiesen und der Strafbescheid rechtskräftig. Ob die Person noch als Rechtsanwalt tätig ist, weiß ich nicht.
Last edited by Die Praktikantin on 19 Feb 2021, 14:24, edited 3 times in total.
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Ich - einfach unbestechlich

Post by Die Praktikantin »

Es wurden mir Pläne zugeschickt. Bass erstaunt nahm ich wahr, dass zwischen diesen ein Geldschein steckte. Die Pläne waren in einem großen, entsprechend frankierten Postkuvert, alles unauffällig und so wie es tagtäglich mehrfach vorkommt, nur der Geldschein war unerwartet.

Es war ein 20 € Geldschein. Zuerst war ich entrüstet, dass man glaubt, mich mit so wenig bestechen zu können, aber es war ein unauffälliges Verfahren in einer eher frühen Phase, das Schreiben kam von einem Ziviltechniker mit dem ich schon gelegentlich zu tun hatte usw. Es war wohl ein Versehen.

Nachdem ich dieses besondere Vorkommnis allen Personen, denen so etwas zu melden ist, gemeldet habe, nahm ich das schöne Briefpapier und schrieb:
Betreff: Rückübermittlung eines 20€ Geldscheins

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ihrem Einschreiben vom [...] lag – neben Unterlagen für das Verfahren [...] –
eine 20 € Banknote bei.

Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um ein Versehen handelt und übermittle diese retour.

Beilage (angeheftet):
20 € Banknote, Seriennummer [...]
Es war gar nicht so leicht den Schein so anzuheften, dass keines der Sicherheitsmerkmale beschädigt wird.

Bald darauf erhielt ich Antwort:
Sehr geehrte Praktikantin!

wir bestätigen den Erhalt Ihres Schreibens betreffend Rückübermittlung eines 20,00 Euro Geldscheines.
Es ist uns völlig unerklärlich, wie der Geldschein in die Unterlagen gekommen ist. Unsere Kassa weist keinen Fehlbetrag auf und keine unserer Mitarbeiterinnen vermisst einen entsprechenden Geldbetrag.

Wir werden die 20 € einer wohltätigen Verwendung zuführen[...]
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Lustiges Pfarramtshaus

Post by Die Praktikantin »

In einem sehr alten Akt fand ich - völlig zufällig - ein Schreiben einer Pfarre (Heraushebung, Abstände, Punktuation etc im Original):
Ein Pfarrer aus dem Jahr 1995 wrote: Beiliegend Ladung als gegenstandslos retour.

Wir sind, wie schon einige Male mitgeteilt, nicht mehr Eigentümer der genannten Liegenschaft.

Recherchieren Sie bitte genauer und laden Sie den derzeitigen Eigentümer sinnvollerweise !

Nachsatz: Falls Sie eine historische Dissertation über die ehemaligen Eigentümer schreiben wollen, stehe ich natürlich mit allen Unterlagen zur Verfügung.
Ob eine Pfarre oder ein Pfarrer überhaupt Eigentümer eines Grundstücks der Kirche sein können, sei mal dahingestellt - es sei denn der Pfarrer meint mit "wir" eh die Heilige Römisch-Katholische Kirche.
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Vermietung von nicht mobilen, aber beweglichen Sachen

Post by Die Praktikantin »

Betriebe werden gelegentlich überprüft. Dabei werden manchmal Missstände festgestellt. Wenn es nichts Schlimmes ist, schreibt man ein Schreiben, dass die Mängel binnen einer angemessenen Frist zu beheben sind (steht auch so in § 371c GewO).

In irgendeinem Betrieb hatte eine Brandschutztür einen Defekt. Auf das erwähnte Schreiben kam ein Email mit Fotos der (anscheinend reparierten) Tür und dem Text
"Die Fotos sollen belegen, dass die Tür jetzt vermietet ist".
B-VG Art 20 (1) Unter der Leitung der obersten Organe [...] führen [...] berufsmäßige Organe oder vertraglich bestellte Organe [...] die Verwaltung. Sie sind [...] soweit in Gesetzen gemäß Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist, an [...] Weisungen gebunden.

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Die Praktikantin
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Grenzwerte schreiben wir nur einfach so rein

Post by Die Praktikantin »

Neulich rief mich jemand an, der für andere Leute, die eine Genehmigung wollen, die Einreichunterlagen ausarbeitet. (Oft machen das Ziviltechniker, ob das jetzt einer war, weiß ich nicht mehr).

Ich hatte nämlich irgendwen aufgefordert, Mängel bei den Emissionen zu beheben (siehe das Posting darüber, da erkläre ich das).
Im Antrag stand nämlich ein konkreter Grenzwert drinnen, der etwa um das vierfache überschritten wurde.

Dazu der Planer: "Das haben wir ja nur so reingeschrieben, damit wir die Genehmigung bekommen. Das war ja klar, dass das nie eingehalten wird."
Da er ein Fachmann war, habe ich ihn nicht manuduziert. Sein Klient wird wohl noch die eine oder andere Strafe kassieren.

Dann sprach er von einem anderen Verfahren, wo er für den selben Konzern ein Projekt ausarbeitet. Da sagte er dann:
"Ich schreibe das so rein, als ob die Fenster immer geschlossen sind, dann passt das mit den Grenzwerten."
Es war ein Imbissstand, und das "Fenster" war die Öffnung, durch die der Verkauf stattfindet.

Ich habe ihn dezent darauf hingewiesen, dass das beim letzten Mal nicht so gut geklappt hat, mit Sachen reinschreiben, wo jedem klar ist, dass sie nie eingehalten werden.
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HalberHannes
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Re: Erlebnisse einer Praktikantin - Recht lustig(?)

Post by HalberHannes »

Pardon, wenn ich das jetzt richtig verstehe, erzählt dir der Betreffende einfach direkt, dass sie da bei allen Grenzwerten nur tricksen und hoffen da noch auf Güte? Beziehungsweise, du sagst ja, der Klient wird das Problem haben aber ist das für den Fachmann echt ganz unproblematisch, zu solche Manövern zu greifen? Man(n) lernt wahrlich nicht aus. :)
"“I accept chaos, I'm not sure whether it accepts me.” ― Bob Dylan

Die Praktikantin
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Chef? Den kennt hier keiner

Post by Die Praktikantin »

Das ist mir schon einige Male passiert:

In diversen Verfahren muss man Schreiben an die Geschäftsführerinnen von GmbH, AGs usw persönlich zustellen.
Das sind manchmal Menschen, die nicht in Österreich wohnen.
Solche Schreiben von Österreich ins Ausland zu verschicken und den entsprechenden Nachweis zu erlangen, dass alles geklappt hat, kann manchmal sehr schwierig sein - vor allem weiß ich ja auch nicht, wo die wohnen.

Oft kann man sich dann helfen, in dem man an den Firmenhauptsitz zustellt, das ist ja der Ort, wo diese Leute arbeiten.

Und häufig kommt dann das Schreiben von der Post zurück, mit dem Vermerk, dass diese Person am Firmensitz "unbekannt" [sic!] ist.

PS: Natürlich kann es sein, dass das nur ein Frühstücksdirektorinnen-Posten ist oder die Person nur alle paar Wochen dort ist, dann kann man da nicht zustellen. Dann sollte man dann aber korrekt draufschreiben zB "an Abgabestelle nicht aufhältig" (hatte ich auch schon).
PPS: Eigentlich ein Armutszeugnis für die EU, dass es echt noch ein Problem ist, behördliche Schreiben in ein anderes Land zu schicken.
HalberHannes wrote:
27 Apr 2018, 23:51
Pardon, wenn ich das jetzt richtig verstehe, erzählt dir der Betreffende einfach direkt, dass sie da bei allen Grenzwerten nur tricksen
Das ist jetzt nicht unüblich:
"Unsere Gäste unterhalten sich nur im Flüsterton"
"Unser Essen riecht man gar nicht"
"Unsere Klimaanlage hört man gar nicht"
"Der Dartautomat macht keine Geräusche"
"Ich habe für all das hier eine Genehmigung"
"Herr/Frau/Behörde X/Y hat gesagt, das passt alles und hat mir alles ausdrücklich erlaubt" usw.

Die Frage ist immer nur, wie offensichtlich ist es, und ob (und wann) man drauf kommt.
und hoffen da noch auf Güte?
Erst neulich war einer bei mir, dem ich schon im April gesagt habe (per Brief, Email & Telephon), er darf nichts auf den öffentlichen Gehsteig stellen. Natürlich hat er es bald darauf doch gemacht, und nachdem ihm die Leute, die das dann einladen und wegräumen, noch ein paar Tage gegeben haben (schon zu großzügig, finde ich, der hat ja gewusst, dass er es nicht darf), war er dann nochmal persönlich bei mir, um noch ein paar Tage zu erflehen.
Es gibt immer wieder Leute, die glauben, egal was, Strafen, Zwangsvollstreckungen, illegales Glücksspiel - man stellt sich tot oder dumm, und wenn es dann ernst wird, geht man persönlich hin und regelt das in 10 Minuten.
Beziehungsweise, du sagst ja, der Klient wird das Problem haben aber ist das für den Fachmann echt ganz unproblematisch, zu solche Manövern zu greifen? Man(n) lernt wahrlich nicht aus. :)
Dass der das zum einen so unumwunden zugibt und zum anderen, obwohl er gerade in flagranti erwischt wurde, ankündigt, das gleich noch mal zu machen, das hat mich auch baff gemacht. Drum habe ich es auch gepostet.
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Unzuständig für die eigene Unzuständigkeit

Post by Die Praktikantin »

Was macht jede Referentin als erstes, wenn sie einen Akt bekommt?

Sie schaut, ob sie nicht vielleicht unzuständig ist.

So mache das auch ich.
Kürzlich erhielt ich einen Akt für ein sehr großes Vorhaben.
Woran sollte jede Referentin denken, wenn sie ein Großvorhaben bekommt?
Ob es nicht vielleicht UVP-pflichtig sein könnte.

(Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren sind große One-Stop-Verfahren, wo alle Genehmigungen in einem durchgeführt werden. Das machen nur die Landesregierungen. Die Dritte Piste in Schwechat war eines, das G3 in Gerasdorf war eines, der neue Stadteil Aspern Seestadt war eines).

Wenn ein Vorhaben weder nicht ganz klar UVP-pflichtig oder ganz klar nicht UVP-pflichtig ist, kann das schon mal recht diffizil werden, um das zu beurteilen. Und dass dann noch abklären, während man eigentlich ein sowieso schon sehr umfangreiches Verfahren führt, da kann ich schon mal gerne verzichten.

Jetzt braucht man im schönen Österreich aber für ein Großvorhaben gewöhnlich nicht nur eine Genehmigung, sondern viele (es sei denn, es ist eine UVP). Und wie erwähnt, UVP-Verfahren machen ja alle anderen Verfahren mit. Dh, ob das nicht vielleicht UVP-pflichtig ist, musste nicht nur ich mich fragen, sondern potentiell einige weitere Stellen.
Nach kurzer Recherche fand ich eine Stelle, wo die für das selbe Vorhaben schon vor einem halben Jahr angesucht hatten. (Wieso dort so früh und bei mir so spät? Keine Ahnung.)

Also frug ich dort an, wie die die Vor-Frage der UVP-Pflicht (und somit der eigenen Zuständigkeit) beantwortet haben.
Und ich erhielt die Antwort:
"Für die Prüfung der eigenen Unzuständigkeit sind wir nicht zuständig".
Last edited by Die Praktikantin on 27 Jun 2019, 07:22, edited 1 time in total.
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trenda
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Re: Erlebnisse einer Praktikantin - Recht lustig(?)

Post by trenda »

Ich habe nicht alles lesen können, aber komme wieder, manche sind recht lustig :D

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Rückscheinbriefe ohne Rückscheine

Post by Die Praktikantin »

Behörden verschicken viele Briefe.
Die sind für gewöhnlich nicht ganz unwichtig - mit Grund schreibt die Post auf ihre Benachrichtigungszettel drauf, dass man sie so schnell wie möglich holen soll und dass wichtige Fristen ablaufen könnten.

Solche Fristen gibt es viele - Rechtsmittelfristen, Fristen für die Rechtfertigung im Strafverfahren, Fristen Unterlagen nachzubringen usw.

Deswegen gibt es immer einen Nachweis über die Zustellung, denn ab Zustellung läuft ja für gewöhnlich die Frist.
Bei der Behörde kommt dann der sogenannte Rückschein zurück, das ist der Teil des "blauen" oder "grauen" Briefs, wo die Empfängerin unterschrieben hat oder wo die Postlerin unterschrieben hat, dass sie eine Benachrichtung in das Postfach gelegt hat.

Heute lernte ich, dass ich solche Rückscheinbriefe auch ohne Rückschein verschicken lassen kann.
(Und falls jemand nachfragt, nein, ich verstehe auch nicht, wozu das gut sein kann. Einen normalen Brief kann ich ja auch schicken, das wäre exakt dasselbe - ich weiß nicht, wann oder ob es zugestellt wurde - kostet aber weniger).


Einen denkwürdigen Fall hatte ich heute auch:

GmbHs und AGs gibt es nicht wirklich. Es sind Erfindungen der Rechtsordnung, primär um Haftung, Steuerlast und Vermögen zu verteilen bzw zu konzentrieren.
Nur deswegen (und nicht trotzdem) haben sie Rechtspersönlichkeit. Ander als richtige Personen haben juristische Personen aber keine Hände oder Hirne, das heißt es braucht immer irgendeine Vertreterin, einen echten Mensch, die für sie handelt.
Wer das bei einer GesmbH oder AG ist, steht im Firmenbuch. (Bei einem Verein zB im Vereinsregister).

Heute musste ich mich mit einem Antrag beschäftigen, den ein einzelner Typ unterfertigt hat, der freier Dienstnehmer (oder vielleicht sogar Praktikant) bei einer Bautechnik-GesmbH ist, die für eine AG einen Antrag stellen soll.
Die Vollmachtskette - von der AG bis zu diesem Typ - war an jeder möglichen Stelle unterbrochen bzw waren die Nachweise unvollständig (Vollmacht auf irgendwen anders ausgestellt, keine vorgelegt, Vollmacht nur von jemand unterschrieben, der nicht allein vertreten darf etc).

Das besonders denkwürdige ist, die AG ist eine sehr große, sehr bekannte AG die sehr, sehr, sehr viele Anträge stellt. Und in keinem Fall den ich und meine unmittelbare Arbeitsumgebung kennen, haben sie und ihre mutmaßlichen Auftragnehmer es je geschafft, auf Anhieb eine wirksame Vollmacht nachzuweisen.

(Das einzige was sie schafft, ist in jedem Strafverfahren, das ich kenne, vom selben Anwalt (gleichzeitig im Aufsichtsrat) das exakt gleiche Rechtsmittel vorzulegen. Wortwörtlich ident. Es ist so allgemein gehalten, dass es für jeden Fall anwendbar ist, die Kurzzusammenfassung ist: "Mimimi, ur gemein, alles nicht wahr").
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Außerhalb der Gerichtsbarkeit ist das Ödland

Post by Die Praktikantin »

Ich bin ja - derzeit - Praktikantin bei der Wiener Stadtverwaltung. Als ich dieses Topic begonnen habe zu schreiben, war ich aber Praktikantin bei Gericht.

Kürzlich bin ich an meine ehemalige Wirkungsstätte zurückgekehrt, das "Graue Haus". (Das Gebäude in der Wiener Innenstadt, wo unter anderem das Straflandesgericht Wien und eine Justizvollzugsanstalt untergebracht sind).
Ich weiß, was ihr alle glaubt, aber es war nicht in Handschellen. Es war nur als Zeugin.

In dem Strafverfahren, soweit ich das als Zeugin mitbekommen habe, ging es um verschwundenes Geld, für das eine ehemalige Wirtin angeklagt wurde wegen Betrugs- und Kridadelikten.

Der Teil, der mich betraf, wurde von der Angeklagten wie folgt gerechtfertigt:

Vor 5 Jahren war jemand "von der Behörde" (es blieb unklar, welche) im Betrieb, als die Köchin da war. Die Köchin hat nachher gesagt, diese Person habe gesagt, man müsse irgendwas an den Stufen ändern. (Es ging dabei um 3 Stufen, die von einem Raum in einen anderen führten). Darauf nahm sich die Angeklagte eine Werkmeisterin, die ihr eingeredet hat, nicht eine Stufe zu ändern, sondern das Niveau des gesamten Raums zu ändern. Die hat das natürlich schwarz gemacht, das Geld ohne Rechnung oder Quittung genommen und ist verschwunden.

Der Verteidiger der Angeklagten hat scheinbar überhaupt nichts gemacht. Er hat nur mich als Zeugin beantragt, weder hat er bei möglichen Behörden Akteneinsicht genommen, erhoben welche Behörde das hätte sein können oder sonst irgendwas gemacht.
Auch das Gericht hat nicht mehr gemacht, als mich geladen und sich sonst auch nichts dazu gedacht.
Außerdem haben sie mich 2 Tage vor dem Verhandlungstermin geladen, hätte die dortige Praktikantin mich nicht eine Woche zuvor angerufen, hätte ich eh nichts von der Verhandlung gewusst.

Jetzt ist es halt nur so, dass ich vor 5 Jahren dort auch nicht war und auch mit dem Akt noch nie was zu tun hatte. Ich habe halt den Akt mitgenommen und wahrheitsgemäß angegeben, dass drinnen steht, dass es zwar vor 5 Jahren eine Kontrolle des Betriebs gab, dabei aber nichts mit Stufen oder sonst festgestellt wurde. Auch sonst war dem Akt nichts dazu zu entnehmen.
(Wieso wurde nicht die Person, die vor 5 Jahren dort war, geladen? Lustigerweise ist sie, während ich das schreibe, an mir vorbeigegangen. Oder die damalige Sachbearbeiterin? Keine Ahnung.)

Da irgendwie alle etwas ratlos waren, habe ich - in Überschreitung meiner Rolle als Zeugin, wo ich ja nur über meine Wahrnehmungen zu berichten habe - gefragt, wieso man nicht beim Arbeitsinspektorat nachgefragt hat, schließlich steht in § 4 Arbeitsstättenverordnung, wie Stufen in Arbeitssttätten zu sein haben (nämlich mit bestimmten Maßen, so dass man nicht leicht stolpert), und das kontrolliert ja das Arbeitsinspektorat. Richter und Verteidiger waren von der Existenz der Arbeitsstättenverordnung überrascht (aber auch nicht sehr interessiert), ebenso überrascht aber weniger desinteressiert waren sie von der Existenz des Arbeitsinspektorats. Da alle aber etwas planlos wirkten, bot ich an, live in der Verhandlung dort anzurufen, und die zu fragen, was die dort hatten.
Das hat allen gefallen - schließlich bot ich ja soeben an, ihre Arbeit zu machen, und wusste offensichtlich auch, was das AI ist und wie man es erreicht.

So rief ich an, die Praktikantin dort ist ins Archiv gegangen (ich stelle mir das Archiv immer als einen staubigen, finsteren Keller vor, aber selbst in meinem aktuellen Amt ist das Archiv im ersten Stock, nicht finster, aber stickig), und hat erhoben dass in der Tat damals eine Überprüfung war. Auch dort sind diverse Mängel festgestellt worden, aber nichts, was irgendwie etwas mit Stufen oder Umbauten zu tun hatte.

Dann frug mich der Verteidiger noch, ob ich ausschließen kann, dass irgendwer irgendwann irgendwas gesagt hat, worauf ich warheitsgemäß gesagt habe, ich war nicht dabei und kann nichts ausschließen.
Die Staatsanwältin hat gar nichts gesagt oder gemacht, während ich dort war.

Die Verhandlungs ist leider vertagt worden, ich werde wohl nie erfahren, was rausgekommen ist.
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"Alles tanzt nach meiner Pfeife" (Staatsanwaltschaft Wien)

Post by Die Praktikantin »

In Österreich gab es vor wenigen Jahren eine ausführliche Diskussion, wie mit Schulschwänzern umzugehen ist.

Wie das in der Slowakei ist, weiß ich nicht. Seit kurzem aber weiß ich, dass es dort gerichtlich (!) strafbar ist, wenn man sein Kind länger nicht in die Schule schickt, und so ermöglicht, dass es einen faulenzerischen und sittenlosen Lebenswandel führt (§ 138 slowakisches Strafgesetzbuch).

Was habe ich damit zu tun? Das weiß ich auch nicht so genau.

In der Slowakei wird ein Vater deswegen verfolgt, der - laut den dortigen Strafverfolgungsbehörden - nun in Österreich aufhältig ist. Daher hat die dortige Staatsanwaltschaft die hiesige Staatsanwaltschaft ersucht, dem den übersetzten Beschluss (vergleichbar einem Strafantrag) zu übergeben und ihn einzuvernehmen.

Die Staatsanwaltschaft hat angeordnet (!), dass das die Wiener Gemeindeverwaltung tun muss, was letztlich heißt ich.

Die Verwaltung ist in Österreich grundsätzlich hierarschisch aufgebaut und weisungsgebunden - mir sagt meine Chefin, was ich tun muss, ihr sagt das jemand im Rathaus und dem wieder sagt es eine Stadträting, und der der Bürgermeister/Landeshauptmann bzw Bundesminister.
Nirgendwo in dieser Hierarchie kommt die Staatsanwaltschaft vor - die Staatsanwaltschaft darf mir nicht sagen, was ich zu tun habe, so wenig wie der Kremser Bürgermeister der Staatsanwaltschaft sagen kann, wen sie zu verfolgen hat, oder wie ein Bezirksrichter aus Zwettl dem Bundesheer sagen kann, wo es Panzer kauft.
So wird gewährleistet, dass alles rechtmäßig, also entsprechend den Gesetzen erfolgt, und das alles auf demokratische Entscheidungen zurückgeführt wird.
Also eher ganz wichtige Grundsätze.

Jetzt war das aber so eine internationale Rechtshilfe-Sache in Strafsachen. Ich habe im Rechtsinformationssystem recherchiert, weil ich mir nicht sicher war, ob es nicht für solche Sachen irgendwo eine Bestimmung gibt, dass die Staatsanwaltschaft das koordiniert odgl. Ich fand keine derartige Bestimmung, aber rief dort sicherheitshalber an.
Die Antwort hat mein Vertrauen in die Strafjustiz zusätzlich zur vorigen Anekdote weiter erschüttert.

Sie gab an, dass sie es - so wie immer - an die Polizei geschickt hat (dafür gibt es ja auch zweifellos eine Grundlage). Die Polizei hat der rechtskundigen (!) Staatsanwältin, gesagt dafür sei "der Magistrat" zuständig. (Es ist natürlich ein Schwachsinn, dass der Magistrat für die Einvernahme von Personen zuständig ist, die im Ausland Straftaten verdächtig werden. Wofür der Magistrat zuständig ist, für Verwaltungsstrafen, wenn jemand in Österreich seine hier wohnenden Kinder nicht in die hiesige Schule schickt. Das hat mit jemanden in der Slowakei einsperren, weil er seine Kinder verwahrlosen lässt, nur ein bisschen was zu tun.)
Daraufhin hat die Staatsanwältin das einfach an "den Magistrat" geschickt.
Das sie mir überhaupt nichts, aber wirklich gar nichts, anschaffen darf, hat sie nicht einmal problematisiert und auch nicht wirklich eingesehen, eine Lösung wusste sie auch nicht.
Erst als ich ihr einen Ausweg geboten habe, nämlich zu sagen, es ist als Amtshilfeersuchen gemäß Art 22 B-VG zu sehen, hat sie das angenommen.

PS: Ich wollte die Einvernahme ja eh gerne machen, weil es mal eine Abwechslung ist. Aber eigentlich hätte das irgendein Senatsrat mit einem bösen Schreiben zurückschicken sollen.
PPS: Das ist sogar gemacht worden, aber die StA hat es dann nochmal geschickt, und dann hat der Senatsrat gesagt, ich muss es machen.
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Kantönligeist der (Höchst-)Gerichte(lichen Datenbanken)

Post by Die Praktikantin »

Kopiert aus dem RidaOnline-Newsletter 2019/2:
Zahlreiche Gesetze werden von den verschiedenen Gerichten ganz unterschiedlich abgekürzt.
Ein prominentes Beispiel dafür ist das "Fremdenpolizeigesetz 2005":
Legalabkürzung FPG
RIS (VwGH) FrPolG 2005
RIS (VfGH) FremdenpolizeiG 2005
RIS (OGH) FPG 2005
RIS (BVwG) FPG
#Gatekeeping? Schrebergartentum? Inkompetenz? Ignoranz? #Neuland?
Keine Ahnung.
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Anwälte lesen keine Gesetze, sie lesen Zeitungen

Post by Die Praktikantin »

Wie schon öfter lamentiert (zB hier), kennen sich die Anwälte im Verwaltungsrecht nicht aus und lesen nicht einmal die Gesetze, was sie aber oft nicht dran hindert, ausführliche Stellungnahmen zu schreiben, mit denen man sich trotz ihrer Mangelhaftigkeit auseinandersetzen muss.

Zuerst den kurzen Fall:
Eine Anwältin zeigt im Namen der Manndatin irgendwen an. Statt Gesetze zu zitieren zitiert sie aber einen Zeitungsartikel, der auch gleich in Kopie beiliegt.
Der Fairness halber sei erwähnt, es war ein aktueller Artikel aus dem Rechtspanorama der Presse und kein alter aus Österreich.


In einem anderen, rezenten Fall wurde eine gewerberechtliche Geschäftsführerin bestraft.
Diese gewerberechtliche Gesschäftsführung ist eine Sondersache der Gewerbeordnung, so kann man zb auch einen Bäckereibetrieb haben, wenn man selbst nicht nicht Bäckerin gelernt hat, eben indem man jemanden anstellt, der diese Qualifikation hat. Wer das Geschäftt führt, ist dann auch schuld und zu bestrafen, wenn gegen die Gewerbeordnung verstoßen wird (und nicht die Betreiberin, oder Eigentümerin oder sonstwer).

So eine Geschäftsführerin wurde bestraft, was tagtäglich xfach passiert, weil einfach fast jeder Gewerbebetrieb solche Geschäftsführerinnen hat und die viele Auflagen erfüllen müssen.

Die nahm sich aber eine Anwältin, aus deren Rechtsmittel sich klar ergab, dass die keine Kenntnis hatte, dass es so etwas wie gewerberechtliche Geschäftsführung gibt (obwohl es im bekämpften Bescheid natürlich ausdrücklich drinnen stand mit Anführung des Paragraphen).
Trotz meiner vielen, gegenteiligen Erfahrungen habe ich zu gunsten der Anwältin angenommen, sie hatte halt keine gescheiten Argumentem, also musste sie ein dummes bringen.
Beim Landesverwaltungsgericht hat sie abe dann tatsäclich nocheinmal so vorgebracht, und da wusste ich schon, dass sie seit 20 Jahren auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist (anscheinend mit Ausnahme von zumindest Gewerberecht).
Ich habe zu Ihr gesagt: "Frau Kollegin, Sie wollen dem Hohen Gericht doch nicht einreden, dass Sie nach 20 Jahren Verwaltungsrecht von der Existenz des § 370 GewO (das ist die Bestimmung dazu) überrascht sind."
Sie war es aber tatsächlich.

Ich hatte meinen Spaß und habe mich mit "bis zum nächsten Mal" verabschiedet, was sie mit "Hoffentlich nicht" quittierte.
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Best of Wahl 2019

Post by Die Praktikantin »

Wahlzettel

Oft schreiben Leute ganz lustige Dinge drauf, und eigentlich machen sie das ja, weil sie wollen, dass es jemand liest, und nicht nur das halbe dutzend Leute, dass eine Urne oder einen Stapel Wahlkarten auszählt.

Völlig anonym sind sie ja auch noch.

Hier also meine Best-Off der letzten Wahl, soweit noch erinnerlich:

2x hatte ich, dass jemand alles groß und breit durchgestrichen hat, und um aber auch gar keinen Raum für Missinterpretationen zu lassen, noch in riesigen Lettern "UNGÜLTIG" dazu geschrieben. Bei einem von den beiden waren auch noch einige Zeichnungen dabei.

Einer hat lediglich draufgeschrieben "Bitte mehr Käsekrainer". Irgendwer hat gemeint, sie wollte die Bierpartei damit wählen, es wurde aber dann doch als ungültig gezählt.

Bei einer Briefwahlkarte hat einer lang und breit am inneren Kuvert vermerkt, warum es zugeklebt ist, damit es auch ja nicht ungültig gezählt wird deswegen. Problem ist nur, jede Wahlkarte die irgendwie markiert ist, darf nicht gezählt werden, dh die ganzen Erklärungen haben die Ungültigkeit erst verursacht.

Obszöne Zeichnungen oder langatmige Ausführungen hatte ich diesmal keine.

Mein absoluter Favorit der Nationalratswahl 2019 war aber zweifelslos:

Jemand hat bei jeder Partei "00" hingeschrieben, in großen Buchstaben quer "Parasiten" und einen Spenden-Erlagschein (!) für eine mir nicht bekannte mutmaßliche politische Bewegung dazu gelegt, wo schon als Verwendungszweck draufgeschrieben war "Antritt bei Nationalratswahl".
Meines Wissen hat aber keiner was eingezahlt, sondern der Erlagschein landete im Wahlakt.
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Oh Gott! Und Fortsetzung der Staatsanwaltschaft-Wien Geschichte

Post by Die Praktikantin »

1934 wurde ein Vertrag zwischen dem (damals faschistischen) Österreich und dem Heiligen Stuhl (also der röm-kath Kirche) abgeschlossen, das sogenannte Konkordat, der noch heute gilt.
Daher kommen diverse Privilegien für die Katholen, aber auch dass Orden (unter bestimmten Voraussetzungen, erfüllen aber eigentlich alle hier tätigen) Rechtspersönlichkeit haben, so wie eine GmbH.

Muss man das wissen?
Grundsätzlich nicht, man sollte es aber wissen:

. wenn man die Gewerbebehörde ist, die auch Orden Gewerbeberechtigungen verleihen muss
. wenn man Chef/in der Mitarbeiterinnen in der Gewerbebehörde ist, und Rechtswissenschaften studiert hat und bezahlt bekommt, geansuo so etwas zu wissen
. wenn man für so einen Orden arbeitet und gewerberechtlicher Geschäftsführer für so einen Orden werden möchte
. wenn man Anwalt so eines Ordens ist, und dafür bezahlt bekommt, für den eine Gewerbeberechtigung zu erwirken.

Zur weiteren Charakterisierung Verteidigung des Anwalts ist zu ewähnen, dass er sich auch einen Namen gemacht hat, einen Oligopolisten zu vertreten und bei jedem Rechtsmittel wortgleiche Beschwerden abzugeben - egal was ist, immer kommt ein generischer "alles falsch"-Copy&Paste-Schriftsatz. Das einzige was sich ändert ist der Name der Beschuldigten und die Geschäftszahl. Vermutlich hatte er für so einen Fall einfach keine Vorlage.


Noch eine kurze Fortsetzung der Geschichte, wo die Staatsanwaltschaft Wien wollte, dass ich ihre Arbeit mache:

Wie erwähnt hat die Staatsanwaltschaft noch einmal geschrieben und ihr Anliegen wiederholt, diesmal fand sie sogar eine Rechtsgrundlage, irgendwo in der Strafprozessordnung gibt es eine eigene Amtshilfe-Bestimmung, die so allgemein ist, dass man halt auch "macht mal ohne Notwendigkeit meine ureigensten Aufgaben für mich" drunter subsumieren kann.
Wie ebenfalls ausgeführt, müsste soetwas über den Herrn Bürgermeister geschickt werden und nicht direkt an irgendwelche Subalternen wie mich, der einem zuletzt gesagt hat, man soll sich schleichen.

Es gab noch einen Haufen Probleme - niemand konnte mir sagen, was für Sprachen die einzuvernehmende Person überhaupt beherrscht, aber der Magistrat hat sowieso keine Dolmetscher. Es konnte auch niemand sagen, wo die Person aufhältig ist, denn sie war nicht (mehr) gemeldet.
Also habe ich mal die Arbeit der Polizei gemacht, und ein paar Adressen ausgeforscht, wo man vielleicht zustellen könnte, habe geschaut, ob ich für die möglichen Sprachen kurzfristig irgendwen auftreiben könnte, der ad-hoch vereidigt wird und dann übersetzt usw.

Ist das mein Job oder der vom Magistrat? Nein.
Werde ich besser bezahlt als eine Staatsanwältin? Nein.

Wie dem auch sei, erschienen ist niemand. Zumindest eine oder zwei Zustellungen sind zugestellt worden, aber ob die Person überhaupt verstand, was man von ihr wollte, wusste ich nicht. Ich habe der Staatsanwalschaft patzig berichtet, wobei ich genauso den Dienstweg ignoriert habe, anscheinend ist das ja jetzt ok.

Damit endete die Geschichte, es kommt aber noch die Moral:

Wenn jemand bei solchen Erhebungen vorgeladen wird, und nicht kommt, kann man dann nichts machen?
Schon, aber nur wenn man die Staatsanwaltschaft ist. Die kann die Leute, die sie einvernehmen möchte, vorführen lassen. Wenn man diese Tätigkeit an irgendwen andern auslagert, dann geht das nicht. Drum gibt es ja solche Zuständigkeiten, die man nicht aus Blöd- oder Faulheit umgehen sollte.
Hat das Konsequenzen? Natürlich nicht.
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Wer von uns beiden ist jetzt ich?

Post by Die Praktikantin »

Eine Beschwerdeführerin rief mich an, und berichtete mir, sie verklage jetzt irgendjemanden und brauche jetzt Sachen aus dem Akt. Für gewöhnlich läuft das so, dass das Gericht bei der Behörde den Akt anfordert, so schlug ich diese Vorgehensweise auch vor, und um Stille-Post-Spiele zu vermeiden rief ich direkt die Anwältin an.

Dort gelangte ich zunächst an eine am Telefon sehr überfordert wirkende Kanzleikraft, der ich die ganze Geschichte nochmal kurz schilderte, damit sie einen Rückruf ausrichten könne. Um sicherzustellen, ob sie auch alles richtig notiert hat, fragte sie nach:
"Sie sind die Vertreterin der Frau Soundso?"
Ich: "Nein, Sie sind die Vertreterin der Frau Soundso."

Noch ein Nachtrag über die obige Geschichte zur Frage, ob Orden eine Gewerbeberechtigung haben können:

Als ich das Problem erkannte, schrieb ich dem zuständigen Bezirksamt ein paar Zeilen für Laien, wieso Orden Rechtspersönlichkeit haben.
Wie ich später erfuhr, löste das alle Probleme und der Orden bekam seine Gewerbeberechtigung.

Bekomme ich soviel gezahlt wie die Vorgesetzten der Mitarbeiterinnen der Gewerbeabteilung? Nein.
Bekomme ich das Geld des Anwalts für die Schriftsätze? Nein.
Bekomme ich soviel gezahlt wie der Anwalt? Auf die Stunde runtergerechnet vielleicht sogar.
Hat sich irgendwer bei mir bedankt? Hahaha, manchmal bin ich wirklich lustig.
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harald
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Re: Kantönligeist der (Höchst-)Gerichte(lichen Datenbanken)

Post by harald »

Die Praktikantin wrote:
27 Jun 2019, 09:20
...
Zahlreiche Gesetze werden von den verschiedenen Gerichten ganz unterschiedlich abgekürzt.
Ein prominentes Beispiel dafür ist das "Fremdenpolizeigesetz 2005":
Legalabkürzung FPG
RIS (BVwG) FPG
...
Bin begeistert, wirklich!
--Harald
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Die Praktikantin
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Re: Erlebnisse einer Praktikantin - Recht lustig(?)

Post by Die Praktikantin »

Chef hat mich gebeten einen Kaffee für ihn zu holen. Sitze im Flugzeug nach Kolumbien
Ist nicht von mir, sondern von hier.

Der Standard hat die Leute um das Sommerloch zu füllen ersucht, ihre absurdesten Praktikantinnen-Geschichte zu erzählen. Es sind natürlich ein paar kurzweilige dabei:
https://www.derstandard.at/story/200011 ... aktikanten

Ein Beispiel darf noch sein:
Ich war mal Praktikant in einem Unternehmen mit Ticketing-System und es wurde eine wöchentliche Statistik geführt, wer wie viele Tickets pro Tag abarbeitet inkl. Schwierigkeitsgrad. Nach einer Woche hat mir dann ein Kollege nahe gelegt, ich möge doch bitte ein paar Gänge zurückschalten, weil ansonsten die Chefin die selbe Produktivität von der ganzen Abteilung erwartet.
https://derstandard.at/permalink/p/1057142974
B-VG Art 20 (1) Unter der Leitung der obersten Organe [...] führen [...] berufsmäßige Organe oder vertraglich bestellte Organe [...] die Verwaltung. Sie sind [...] soweit in Gesetzen gemäß Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist, an [...] Weisungen gebunden.

http://dietagespresse.com/endlich-ruhes ... raktikant/

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Pfaue sind unzumutbar

Post by Die Praktikantin »

OGH 2.-7.2020, 4 OB 64/20w

Viel mehr gibt es dazu nicht zu sagen:
Der OGH hat ausgesprochen, dass man es nicht hinnehmen muss, dass Pfaue in das eigene Grundstück eindringen. (Der Lärm, den sie vom Nachbargrundstück aus machen, wurde auch als unzumutbar verboten).
Last edited by Die Praktikantin on 19 Feb 2021, 13:38, edited 1 time in total.
B-VG Art 20 (1) Unter der Leitung der obersten Organe [...] führen [...] berufsmäßige Organe oder vertraglich bestellte Organe [...] die Verwaltung. Sie sind [...] soweit in Gesetzen gemäß Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist, an [...] Weisungen gebunden.

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Wahlerlebnisse 2020

Post by Die Praktikantin »

Wahlerlebnisse 2020

Soviel vorab, kurzweilige Anekdötchen gibt es dieses Mal kaum - keine unflätigen Beschmipfungen, keine obszönen Zeichnungen, keine Lebensbeichten auf dem Wahlzettel, desse Anonymität die Verfassung garantiert:

Einer hat einen Zettel beigelegt, wo er/sie erklärt hat, wieso der eigentliche Wahlzettel so mitgenommen war. Die Person war aber schlau, und hat es in das Kuvert reingetan (nicht auf das Kuvert drauf geschrieben, wie bei der letzten Wahl), daher war die Stimme, weil Wählerwille klar, gültig. Den Zettel haben wir dazugeheftet, und weil der die selbe Farbe hatte, hat er beim Zählen Probleme gemacht, die nach neuerlichem Auszählen erkann und gelöst werden konnten.

Bei den Vorzugswahlstimmen kann man auch statt dem Namen die Nummer der gewählten Person reinschrieben. Jemand schrieb die Nummer so in das Feld, dass es aussah, als ob es ein Kaufpreis sei.

Einer hatte mehrere Parteien angekreuzt, die weder nah beiander stehen, ähnlich heißen noch politisch vergleichbar sind. Dann waren aber jede Menge Durchstreichungen, Pfeile und Erklärungen dabei.
Entweder wollte die Person der Wahlkommission ein Rätsel aufgeben, um den wahren Wählerwillen zu ergründen, oder die Person sollte psychologische Hilfe suchen.
Last edited by Die Praktikantin on 30 Mar 2021, 08:51, edited 1 time in total.
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Wertlose Anwaltsschriftsätze sind wertlos

Post by Die Praktikantin »

Der Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Honorar, wenn die Leistung wertlos ist. (4Ob83/02p, 2Ob152/04y; 8Ob162/08v; 4Ob130/16w; 5Ob78/18h; 23Ds5/19s )

In einem der Fälle hat der Anwalt eine Strafanzeige eingebracht, es war aber ein Privatanklagedelikt.
(Das würde natürlich nicht gelten, wenn der Mandant explizit vom Anwalt verlangt, die wertlose Leistung zu erbringen).
Last edited by Die Praktikantin on 30 Mar 2021, 08:52, edited 1 time in total.
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Da schimmelt das Amt, Folge 3 - mal wieder Computerprobleme

Post by Die Praktikantin »

Da schimmelt das Amt, Folge 3: (Es gibt viel mehr Folgen, aber die Nummerierung war schleißig - auch irgendwie passend)

Mein Computer spinnt - einige Programme stürzen unmittelbar nach dem Start ab, vor allem die, die ich zum Arbeiten brauche.
Da ich an meinem Computer aber selbst nichts ändern kann, weil alles gesperrt ist, war mein erster Schritt zum IKT-Beauftragten der Dienststelle.

Dazu muss ich sagen, dass der IKT-Beauftragte ungefähr soviel von IKT versteht wie ein durchschnittlicher Rentner, der sich nicht für Computer interessiert, also ua auch viel weniger als ich. Wieso ist er IKT-Beauftragter? "Irgendwer muss das machen", und da die Dienststelle keinen einzigen Dienstposten hatte, der irgendwas mit IKT zu tun hat, hat sich diese Person vermutlich am wenigsten gewehrt. Zu seiner Ehrenrettung muss man sagen, dass auch seine sonstige Diensterbringung nicht überdurchschnittlich ist.

Aus irgendwelchen Gründen ist er nicht rangegangen, sondern wer anderer, der mir unbedingt helfen wollte, aber auch nicht konnte.
So landete ich erwartungsgemäß als nächster Schritt bei der telefonischen Hotline der einheitlichen IKT-Abteilung, die erst vor wenigen Jahren unter großem Gedöns aus mehreren verschiedenen IKT-Abteilungen entstanden ist.

Die erste Frage war "Haben Sie schon neugestartet?", was ich schon gemacht habe und auch sonst die wenigen Schritte, die ich machen darf. Da diese Person augenscheinlich auch nur ein 08/15-Skript für 08/15 Probleme für Leute, die gerade mal den Anschaltknopf finden, war auch dieser Punkt rasch abgearbeitet, und man versprach mir, der Second-Level-Support würde mich zurückrufen.

Ich war voll Vorfreude, endlich würde mich jemand Kompetentes anrufen.

Einen Tag später (bis dahin hielt ich meine Arbeitskraft halt zur Verfügung) rief mich dann jemand einer externen Firma an. Ich frug mich, wozu man die IKT-Abteilungen vereinigt, wenn dann den Second-Level-Support eh wer anderer macht, aber wie auch immer. Stellte sich heraus, der "Second-Level-Support" bestand daraus, dass ich - eine Woche später oder so - einen neuen Computer bekomme.
Das übrigens, obwohl ich vor kurzem zusätzlich einen Laptop bekommen habe, obwohl ich explizit gesagt habe, dass ich keinen brauche.
Wobei, so hat sich für den doch ein Verwendungszweck gefunden.
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Fallschirmspringer: "Es gibt keine Schwerkraft"

Post by Die Praktikantin »

In einem 08/15-Verfahren, welches sich schon dem Ende näherte, hat ein Planer plötzlich angefangen, zu bestreiten, dass Nachbarn in dem Verfahren das Recht zur Stellungnahme haben. Es war kein Missverständnis: Auch bei Nachfragen, Erklärungen, Vorhalt der einschlägigen Paragrafen usw hat er darauf beharrt, er hab es noch nie erlebt, dass Nachbarn je überhaupt irgendwas sagen (bzw schreiben - es war alles schriftlich) dürfen oder dass die je irgendwer von irgendwas informiert hätte.
In dem Verfahren hat man ihm die Stellungnahmen der Nachbarn auch schon einige Wochen davor zur Kenntnis gebracht, und da hat er klinisch unauffällig darauf reagiert.

Und wie gesagt, der war kein Laie, der zum ersten mal eine Behörde gesehen hat, laut eigener Aussage macht er seit über 10 Jahren solche Verfahren.

Ich will jetzt nicht sagen, er benahm sich wie ein Covidiot, der gerade an die Lungenmaschine angeschlossen wird, aber röchelnd verkündet, es gibt keinen Virus, weil dieser Unfug ist nicht mit Fremdgefährdung, ja nicht mal mit Eigengefährdung, verbunden. Aber zumindest war es wie mit einem Flatearther, der gerade selbst um die Welt geflogen ist und proklamiert "Erzählen Sie mir nichts, ich umrunde den Globus seit 10 Jahren, natürlich ist die Erde flach".

Nachtrag zum Schimmelamt, Folge 3: Computertausch.
Mittlerweile habe ich den neuen Computer und bin damit zufrieden. Man hat mir auch erzählt, dass mein bisheriger Computer schon abgeschrieben war, und deswegen bei der Gelegenheit getauscht wurde. Es wird also nicht bei jedem Softwareproblem automatisch die ganze Hardware getauscht.
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Weisungsgemäße Manuduktion einer Anwaltskanzlei eines Großkonzerns

Post by Die Praktikantin »

Das Amt bekam einen UVP-Bescheid zugeschickt (mehr dazu schon in früheren Beiträgen, kurz zusammengefasst ist das ein spezielles Verfahren für Großprojekte, wo alle Bewilligungen in einem von der Landesregierung erteilt werden, die Unternehmen wollen diese Verfahren aber nie).

Ein Riesenunternehmen (ich würde mal sagen, eines der 10 bekanntesten und 100 größten Österreichs) verwirklicht halt irgendwo ein Riesenvorhaben und hat deswegen mit Anwaltskanzlei einen Antrag gestellt, dass das aber nicht UVP-pflichtig ist. Die Landesregierung ist dem gefolgt, und weil jetzt eben nicht ein einziger Bescheid von der Landesregierung kommt, sondern dutzende, vielleicht hunderte von x verschiedenen Stellen, haben alle diese potentiell betroffenen Stellen diesen sogenannten Feststellungsbescheid zur Information bekommen, so auch mein kleines Amt im Hinterland. Soweit so gewöhnlich und uninteressant.

Nunmehr ist aber dieser Bescheid bei einer Führungskraft eingegangen, die einer anderen Praktikantin als mir (dieser Kelch ging an mir vorüber) aufgetragen hat, diesem Riesenunternehmen per Email mitzuteilen, dass die nun stattdessen genau die eine Art von Bewilligung auch brauchen, die halt hier zufällig bearbeitet werden. Die andere Praktikantin hing in der Warteschleife, aber die Telefonzentrale hat das ungewöhnliche Begehren, für diesen Zweck eine Emailadresse bekanntzugeben, nicht unterstützt.
Die Praktikantin ging berichten, dass sich keine Emailadresse des Großunternehmens zu diesem Zwecke finden lässt und hoffte, es sei damit erledigt, mitnichten, nun wurde der Auftrag adaptiert, dem auf solche Verfahren spezialisierten Anwalt per Email mitzuteilen, dass jetzt genau diese eine Genehmigung wahrscheinlich nötig ist. Die andere Praktikantin(tm) hat sehr lange mit dem Email gehadert, aber hat sich - so hat sie mir berichtet - es pflichtgemäß versandt.
Eine Reaktion des Anwalts wurde mir nicht gezeigt. Ebenso ist nicht überliefert, aber der Anwalt in einer Flut solcher Emails unterging.

edit: Eine Nachfrage bei der anderen Praktikantin(tm) hat ergeben, dass auch Monate später nie ein Dankesschreiben des Anwalts oder des Großunternehmens einging.
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Amt der oö Landesregierung: "Lasst doch die Wiener unser Landesrecht vollziehen"

Post by Die Praktikantin »

Ähnlich wie in der Geschichte mit der Rechtsbelehrung für laien für eine einen spezialisierten Anwalt, war ich hier nur Zaungast:
Ich habe das Schreiben der oö Landesregierung mit eigenen Augen gesehen und einem Telefonat mit eigene Ohren gelauscht. Die eigentliche Arbeit hatte aber eine andere Praktikantin(tm)

Früher berichtete ich davon, wie die Staatsanwaltschaft Wien ihre Arbeit nicht machen wollte und dies mir umzuhängen versuchte, nun schlug das Amt der oberösterreichischen Landesregierung in eine sehr ähnliche Kerbe:

Nach oberösterreichischen Baurecht müssen Unternehmen irgendwelche Berichte legen.
Irgendein Unternehmen tat das nicht. Die Konsequenz, ist, wie so oft, eine Verwaltungsstrafe.

Hier setzte die Überforderung vermutlich gleicher mehrerer oberösterreichischer Behörden ein:
Wer, oh wer, kann nur zuständig dafür sein?

Irgendwer hatte den Geistesblitz und schickte es an das Bezirksamts des Sitzes des Unternehmens zuständigkeitshalber. Doch, oh Wunder, irgendwas war da komisch... die Postleitzahl war so.. anders. War das etwa... außerhalb von Oberösterreich? Gibt es dort noch was?

Wie auch immer, das Amt der oberösterreichischen Landesregierung beschäftigt also mindestens 2 Personen, von denen mindestens eine angeblich Rechtswissenschaft studiert hat und die Arbeit von anderen kontrollieren sollte, die glauben, das a) der Magistrat der Stadt Wien oberösterreichisches Landesrecht vollzieht und b) man die Sachen nicht am Dienstweg schicken muss, sondern direkt irgendeinem Postfach irgendeines Sachbearbeiters, von dem man halt glaubt, er macht das.

Die andere Praktikantin(tm) hat dann dort auch angerufen, und zumindest die eine von den 2 Personen war völlig uneinsichtig und wollte, dass die andere Praktikantin(tm) selbst herausfindet, wer in Oberösterreich zuständig ist, und das dann an die weiterleitet. ich wäre nicht so ruhig während des Telefonats gewesen.
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