Aber es gibt ja eh schon Internetsperren. Noch nicht so viele, man merkt es noch nicht so richtig, aber sie sind schon da. Und wir posten dazu. Solange man uns lässt.Am freien Internet wird schon allerortens gesägt:
Die Briten wollen, dass Pornoseiten sich vorab registrieren müssen, die FCC schafft die Netzneutralität für illegale Inhalte ab, Kinderpornos, Wikileaks, Terroristen, Naziseiten und illegale Onlineapotheken tun ihr übriges.
Nicht ganz so demokratische Regime blockieren schon fleißig unliebsame Seiten und Services.
Kommen Internetsperren auch in Europa und bei uns?
Wahrscheinlich.
In welcher Form?
Wird sich weisen.
Kortz.at wird berichten.
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edit: Vormals hieß es:
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Die Netzneutralität ist einer der Erfolgsfaktoren des freien Internets. Sie besagt, dass jeder Provider jedes Datenpaket gleich zu behandeln hat, egal welcher Herkunft es ist. Spätestens mit dem Aufstieg von Netzvideodiensten und Internettelefonieanwendungen ist das Prinzip aber seitens der Provider unter Druck geraten. Konzerne wie die Deutsche Telekom AG (DT) und AT&T würden gerne mit gut verdienenden Internetkonzernen wie Google Verträge über privilegierten Datentransport abschließen.
Auch wenn das Bedürfnis nach ruckelfreien Videos und stabilen Internettelefonieverbindungen auf den ersten Blick legitim erscheint: Kritiker wie die in der US-Initiative Save the Internet organisierten Bürgerrechtler und Internetexperten warnen davor, dass eine Diskriminierung im Netzdatenverkehr schnell dazu führen könnte, dass innovativen Jungunternehmen zu hohe Hürden für den Markteintritt aufgestellt werden könnten. Ein Unternehmen wie Real Networks hätte durch entsprechende Exklusivdeals mit zwei Großprovidern durchaus den Aufstieg von YouTube verhindern können.
Außerdem will US-Chefregulator Julius Genachowski die Verpflichtung zum Datentransport nur für "legale" Inhalte gelten lassen. Das deutet darauf hin, dass das gezielte Filtern unlizenzierter Medieninhalte und US-kritischer Websites wie WikiLeaks bereits auf technischer Ebene erledigt werden könnte. Die FCC hätte jedenfalls nichts dagegen. "Es gibt keinen Schutz für freie Meinungsäußerung und Wahlfreiheit der Konsumenten", kritisiert die Initiative Save the Internet.
Konkret sollen drei Regeln für ein freies US-Internet sorgen, wobei aber nur die ersten beiden auch für Mobilfunker gelten werden.
Der erste Grundsatz lautet "Transparenz". Die Provider müssen offenlegen, welche Leistungen sie den Kunden erbringen. Die zweite Regel: "No Blocking", also keine Netzsperren - freilich nur für "lawful content", also gesetzeskonforme Inhalte. Die Provider dürfen auch keine Anwendungen und auch keine "unschädlichen" Endgeräte von ihren Netzen aussperren.
Die dritte Regel: "Keine unvernünftige Diskriminierung". Die Festnetzbetreiber dürfen zwar ihren Datenverkehr regeln, aber dabei keine Unterschiede bei der Übermittlung gesetzeskonformer Inhalte machen, also beispielsweise die Daten eines Anbieters schneller übermitteln als die eines anderen. Save the Internet kritisierte diese Bestimmung als zu vage, sie halte zahlreiche Hintertüren für Manipulationen durch die Provider offen.
Die dritte Regel gilt nicht für Mobilfunker, denn hier sei der Markt noch zu stark in Bewegung, so die Regulatoren. Allerdings hat die FCC sichergestellt, dass die Mobilfunker Anwendungen in ihren Netzen zulassen müssen, die mit ihren eigenen Dienstleistungen konkurrieren. Sprich: AT&T, Verizon & Co. dürfen Skype nicht aus ihren Netzen aussperren. Man werde aber den Mobilfunkmarkt weiter unter Beobachtung halten und die Regeln entsprechend anpassen, hieß es bei der Anhörung.
Eine wichtige Frage ist aber noch offen. Nämlich die, ob die FCC überhaupt Regeln für die Netzneutralität aufstellen und durchsetzen darf. Erst Anfang April hat ein Washingtoner Berufungsgericht der FCC im Rahmen eines seit Jahren andauernden Rechtsstreits mit dem Kabelanbieter Comcast die Autorität abgesprochen, Breitbandanbieter zur Netzneutralität zu verpflichten.
Die FCC sieht sich mit den neuen Regeln auf der sicheren Seite. Man erfülle damit die Vorschriften gemäß Paragraf 706 des Telekommunikationsgesetzes von 1996 und habe sehr wohl das Recht, das Internet als Telekomdienst zu regulieren. Damit die Bürger sich beim Regulator beschweren können, hat dieser einen Onlinekummerkasten eingerichtet.
FCC-Chef Julius Genachowski zitierte Weberfinder Tim Berners-Lee mit den Worten, dass das Netz, wie wir es kennen, in Gefahr sei. Die neuen Regeln seien "stark und ausgewogen" und würden das weitere Wachstum des Netzes sichern. Die Offenheit des Netzes sorge für mehr Jobs und sichere die Meinungsfreiheit. Er selbst sieht sich als Mann der Mitte zwischen den Positionen der demokratischen und republikanischen Kommissionsmitglieder.
Auch Investoren und Unternehmer, die sonst gegen Interventionen der Regierung seien, hätten die FCC dazu gedrängt, verbindliche Regeln für den Datenverkehr im Netz zu schaffen. Er nannte dabei allerdings keine Namen. Man müsse auch den Providern einen Anreiz dafür bieten, weiterhin Milliarden Dollar in den Ausbau der Breitbandnetze zu investieren. Die FCC sorge mit den neuen Regeln für Investitionssicherheit, dies nutze auch den Konsumenten, die Zugriff auf schnellere Netze erhielten. Genachowski sagte, es gebe nur "ein Internet"
Auch in Österreich steht die Regulierung der Netzneutralität an, das Telekommunikationsgesetz muss in den nächsten Monaten an die Vorschriften des EU-Telekompakets angepasst werden, das den Mitgliedsstaaten hier einige Freiheiten lässt. Gegenüber ORF.at sah der zuständige RTR-Geschäftsführer Georg Serentschy unlängst eine "Schräglage", speziell was die Zunahme an Datenverkehr durch Netzvideos anbelange, es gelte aber auch Vorkehrungen zu treffen, damit Start-up-Unternehmen nicht benachteiligt würden. Was den Konsumentenschutz angeht, folgt er im Wesentlichen der Linie der EU-Kommission. Kommissarin Neelie Kroes zufolge sollen die Provider die Kunden genau darüber informieren, welche Datenübertragungsgeschwindigkeiten und Dienste sie in welchem Paket erhalten.
Serentschy möchte, dass den österreichischen Netzkonsumenten Instrumente zur Verfügung gestellt werden, mit denen sie genau und einfach prüfen können, ob der Provider seine vertraglichen Zusagen auch einhält. Einen Schutz vor unilateraler Sperrung von Protokollen wie Bittorrent bietet dies aber noch nicht.
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Der zuständige Ausschuss des spanischen Parlaments hat heute einen Gesetzesentwurf für Internetsperren abgelehnt. Das Gesetz hätte es Gerichten auf Zuruf eines Gremiums des Kulturministeriums ermöglicht, Websites sperren zu lassen, die Urheberrechtsverletzungen begünstigen. Der Ausschuss lehnte den Entwurf mit 20 zu 18 Stimmen ab.
Massiver Druck der USA
Das ist eine Niederlage für die sozialdemokratische Regierung von Premierminister Jose Luis Rodriguez Zapatero. Die Regierung plant nun einen neuen Anlauf zur Installation von Netzsperren. Spanische Bürgerrechtler haben seit langem gegen das Gesetz protestiert, sie befürchten die Einrichtung eines staatlichen Internetzensursystems.
Die Entstehung des Gesetzes ist auf massiven Druck der US-Medienindustrie und der US-Regierung zurückzuführen. Von WikiLeaks veröffentlichte Mitteilungen von US-Diplomaten zeigen, dass die US-Stellen damit gedroht hatten, Spanien auf die berüchtigte „Special 301“-Liste von Ländern zu setzen, die das US-Copyright nicht adäquat schützten. Ländern auf dieser Liste droht unter anderem der Entzug von Vergünstigungen im Handel.
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Erkennt irgendein Programm selbständig Pornos, wird es entweder viele False Positives oder Lücken geben.
Zu was zählen Web 2.0 Sachen, die (auch) Pornos haben usw usf.
Abgesehen davon, dass ich nix davon halte.
Seiten mit verbotenen Inhalten soll man abdrehen - in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Wenn UK meint, Pornos sollten verboten werden, sollen sie halt Pornos verbieten - sind sie ja in Saudi- Arabien auch. Aber dass der Staat private Dienstleister dazu bringt, dass Leute zum Provider erst sagen müssen "Bitte, ich will Pornos schauen", entspricht nicht meiner Idee von Rechtstaatlichkeit.
Muss der Provider dann überhaupt den Zugang geben? Wohl kaum, wenn es nicht im Vertrag steht. War aber vorher auch nicht anders, also was mischt sich da der Staat ein?
Die spannende Frage ist nur, woran erkennen die Provider Pornositen? Gibt's da eine Blacklist, wird es viel Arbeit, die aktuell zu halten - eine neue Domain ist ja schnell registriert.Großbritannien sperrt Pornowebsites
Britische Internetprovider sollen künftig den Zugriff auf Websites mit pornografischem Inhalt sperren. Das sieht ein Abkommen des britischen Regierungschef David Cameron mit der christlichen Organisation „Mothers’ Union“ vor, das heute Abend unterzeichnet werden soll. Dies berichten der „Guardian“ und der „Telegraph“.
Führende Provider bereits an Bord
Möchte ein Nutzer weiter einschlägige Internetangeboten abrufen, kann er das nur noch nach Mitteilung an den Provider tun. Nur wer ausdrücklich Zutritt verlangt (Opt-in), wird für die Erwachseneninhalte freigeschaltet. Großbritanniens führende Internetprovider British Telecom, Sky, Talktalk und Virgin sollen das Abkommen bereits unterzeichnet haben.
Begründet wird die Sperre mit dem Schutz der Kinder. Über eine eigens eingerichtete Website sollen sich Eltern zudem über sexuelle Inhalte in den Medien beschweren können.
Erkennt irgendein Programm selbständig Pornos, wird es entweder viele False Positives oder Lücken geben.
Zu was zählen Web 2.0 Sachen, die (auch) Pornos haben usw usf.
Abgesehen davon, dass ich nix davon halte.
Seiten mit verbotenen Inhalten soll man abdrehen - in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Wenn UK meint, Pornos sollten verboten werden, sollen sie halt Pornos verbieten - sind sie ja in Saudi- Arabien auch. Aber dass der Staat private Dienstleister dazu bringt, dass Leute zum Provider erst sagen müssen "Bitte, ich will Pornos schauen", entspricht nicht meiner Idee von Rechtstaatlichkeit.
Muss der Provider dann überhaupt den Zugang geben? Wohl kaum, wenn es nicht im Vertrag steht. War aber vorher auch nicht anders, also was mischt sich da der Staat ein?
Last edited by dejost on 17 Nov 2011, 07:31, edited 1 time in total.
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Der ursprüngliche Entwurf von der Innenkommissarin Cecilia Malmström hat vorgesehen, dass Netzsperren in Europa verpflichtend eingeführt werden sollen, um die Verbreitung von Kinderpornografie zu bekämpfen. In einem Kompromiss hat man sich jedoch darauf geeinigt, dass Mitgliedsstaaten zwar derartige Maßnahmen wie Netzsperren ergreifen dürfen, um Kinderpornografie-Websites zu sperren, aber dies sei nicht verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten.
Mitgliedsstaaten, die Internetsperren einsetzen (wollen oder bereits tun), müssen sich einem transparenten Prozess unterwerfen und adäquate Schutzmaßnahmen treffen, damit die Beschränkungen auf das, was unbedingt notwendig und angemessen ist, limitiert bleiben. Die Maßnahmen müssen außerdem mit der „Human Rights and European Charter of Fundamental Rights“ konform gehen. Dies wurde im Artikel 21 der EU-Richtlinie festgehalten.
Das hört sich ja mal halbwegs sinnvoll an (siehe auch voriger Post).Mitgliedstaaten müssen künftig sicherstellen, dass Internetseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten und sich auf Servern in ihrem Hoheitsgebiet befinden, unverzüglich entfernt werden. Sie müssen sich zudem nach Kräften bemühen, mit Drittländern zusammenzuarbeiten, um die Entfernung solcher Internetseiten von Servern außerhalb der EU sicherzustellen. Die Maßnahmen zur Sperrung der Webseiten müssen transparenten Verfahren folgen und angemessene Sicherheitsklauseln beinhalten.
Außerdem werden durch die Richtlinie bei einigen dieser Delikate Mindeststrafen vorgeschrieben, was dazu führt, dass ein paar Delikte nunmehr ein Jahr mehr Strafe haben."Online-Grooming", die Kontaktnahme zu einem Kind über das Internet mit der Absicht des sexuellen Missbrauchs, wird EU-weit zu einer Straftat, ebenso pädophiler Sextourismus, sollte die Straftat in einem der Mitgliedstaaten oder von einem EU-Bürger im Ausland begangen werden.
Da ungefähr 20 Prozent der Sexualstraftäter nach ihrer Verurteilung weitere Straftaten begehen, schreibt die Richtlinie vor, dass verurteilte Straftäter „zeitweise oder dauerhaft daran gehindert werden sollen, berufliche Tätigkeiten auszuüben, die direkten und regelmäßigen Kontakt mit Kindern beinhalten“. Arbeitgeber haben das Recht, Informationen über Verurteilungen für sexuelle Straftaten an Kinder anzufordern, wenn sie jemanden einstellen.
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Im Vergleich zu so manch anderem Vorschlag ist das ein Fortschritt.
http://futurezone.at/netzpolitik/5956-w ... ntwurf.php
Am Donnerstag brachten zwölf Abgeordnete aus dem Lager der Republikaner und Demokraten einen Gesetzesentwurf ins US-Repräsentantenhaus ein, der drakonische Maßnahmen gegen Websites vorsieht, die gegen Schutzrechte verstoßen oder Copyright-Verletzungen begünstigen
Immerhin, Gerichtsbeschluss.Laut dem Stop Online Piracy Act (PDF) sollen Suchmaschinenbetreiber, DNS-Provider und Werbeunternehmen per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet werden, solche Websites defacto aus dem Web verschwinden zu lassen sowie Zahlungen an sie zu blockieren.Eine frühere Version des Gesetzesvorschlages, der Protect IP ACT, wurde von einem Senatskomitee bereits abgenickt.
Im Vergleich zu so manch anderem Vorschlag ist das ein Fortschritt.
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Sind alle möglichen dabei, Ebay, Youporn uswUnternehmen wie Google und Facebook haben einen gemeinsamen Brief an die US-Regierung verfasst, in dem sie fordern, den umstrittenen “Stop Online Piracy” Gesetzesentwurf zu verwerfen.
Arbeitsplätze, Arbeitsplätze. Und noch einmal gemeinsam: Arbeitsplätze.So schreiben sie: “Wir sind besorgt, dass die Maßnahmen eine ernste Gefahr für die Innovationen und für die Schaffung von Arbeitsplätzen in unserer Industrie darstellen.”
Auch Google-Chef Eric Schmid meldete sich persönlich zu Wort und sagte: “Die Maßnahmen sind drakonisch. Sie enthalten ein Gesetz, dass Internet-Provider zwingen würde, URLs aus dem Web zu entfernen. Wenn man mich fragt, ist das Zensur.”
Der Gesetzesentwurf wird im Repräsentantenhaus am Mittwoch diskutiert. Den Tag haben auch die Kritiker des SOPA-Acts zu dem “American Cencorship Day” erklärt. An diesem Tag sollen sich die Gegner online zusammentun und Widerstand zeigen. Die eigens eingerichtete Webseite kritisiert, dass das Gesetz den Rechteverwertern zu viel Kontrolle über das Internet gebe.
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Der unzulässige Austausch von Musikdateien zwischen Internet-Nutzern darf nicht verhindert werden, indem den Internet-Anbietern systematische Filter auferlegt werden, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg. Die Kontrolle des Internets dürfe nicht vorgeschrieben werden, weil dies auch zur Sperrung von zulässiger Kommunikation führen könne, heißt es in einer Mitteilung (PDF) des EuGH. Zudem seien solche Filter eine unzulässige Belastung der Internet-Anbieter.
Das Gericht entschied damit gegen die belgische Urheberrechtsorganisation SABAM. Diese hatte den Provider Scarlet in einem seit 2004 andauernden Rechtsstreit dazu zwingen wollen, Filter gegen den Datenaustausch einzurichten. Ein belgisches Gericht verpflichtete den Internet-Anbieter 2007 unter Androhung eines Zwangsgelds, Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden, die das SABAM-Repertoire betreffen, abzustellen und den Musiktausch zu unterbinden. Scarlet ging in Berufung und bekam schließlich vom Europäischen Gerichtshof recht.
In einer Mitteilung verwies der EuGH darauf, dass Rechteinhaber zwar generell richterliche Anordnungen gegen Internet-Anbieter beantragen können, deren Dienste zur Verletzung ihrer Rechte genutzt werden. Solche Anordnungen seien Gegenstand des nationalen Rechts. Sie müssten jedoch das EU-Recht beachten.
Die E-Commerce-Richtlinie der EU verbiete es aber, Maßnahmen zu erlassen, die "einen Anbieter von Internetzugangsdiensten verpflichten würden, die von ihm in seinem Netz übermittelten Informationen allgemein zu überwachen". Außerdem würde eine solche Anordnung die Grundrechte auf den Schutz personenbezogener Daten und den freien Empfang oder die freie Sendung von Informationen missachten, so die Mitteilung des EuGH. Ein Filter könne möglicherweise nicht zwischen geschützten und nicht geschützten Daten unterscheiden - dies könne zur Sperrung zulässiger Inhalte führen. Das Recht auf geistiges Eigentum sei zwar in der Charta der Grundrechte verankert. Doch bedeute dies nicht, „dass dieses Recht schrankenlos und sein Schutz daher bedingungslos zu gewährleisten wäre“.
Das EU-Gericht folgte damit einer Empfehlung (PDF) des EU-Generalanwalts Cruz Villalon vom April, der in der Anordnung des belgischen Gerichts ebenfalls einen Verstoß gegen die EU-Grundrechtscharta sah. Eine Sprecherin der EU-Kommission sagte, das Urteil bringe für eine Neufassung der Richtlinie über geistiges Eigentum „wichtige Klärungen“.
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In gleich mehreren österreichischen Skigebieten gibt es seit diesem Winter kostenloses WLAN direkt auf der Piste. Doch nicht in allen Regionen ist das WLAN wirklich "frei". In der größten Skiregion Östereichs, amadé, zu der unter anderem der Stubnerkogel, die Flachau und die Reiteralm zählen, kommt beispielsweise eine gesicherte WLAN-Netz-Infrastruktur von Ikarus zum Einsatz.
Mittels Security-Proxy wird das Netz gegen Malware und Viren abgesichert, doch das Sicherheitssystem hat auch einen anderen Einsatzzweck: "Da diese Freiheit (Erklärung: der ständigen Online-Konnektivität) auch für kriminelle Zwecke missbraucht werden könnte, ist es notwendig, vorausschauend Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um möglichem Missbrauch von vornherein einen Riegel vorschieben zu können", heißt es in einer Aussendung des Anbieters für Sicherheitslösungen. Dazu werden URL-Filter eingesetzt, die bestimmte URL-Kategorien sperren. "Ein freies Netz ist kein Freibrief zum Download"
Auf den 860 Pistenkilometern, die die Skiregion im Ganzen umfasst, werden deshalb Filesharing-Seiten und pornografische Inhalte blockiert.
Zwischen 1. und 16. Jänner 2012 wurden 245.728 Anfragen an Filesharing-Websites registriert. "Das ist die Gesamtzahl aller geblockten HTML-Seiten", erklärt Alexander Szlezak, Betreiber des WLAN-Netzes in der Region.
Bei pornografischen Inhalten gab es insgesamt 9099 versuchte Aufrufe, Malware wurde im Gegenzug dazu nur rund 1684 mal geblockt. "Diese niedrige Zahl an Malware lässt sich damit erklären, dass Viren und Schadcodes hauptsächlich über Filesharing- und FSK18-Websites verbreitet werden - und diese blocken wir"
Im Skigebiet Schladmin/Dachstein, das bei kostenlosem WLAN als Vorreiter in Österreich gilt, ist das anders. Dort ist das Netz unverschlüsselt und frei zugänglich. "Man muss den AGB zustimmen und das war es", erzählt Peter Höflehner von digitALPS, der das Erstkonzept für die Region entwickelt hat. Die Nutzer verpflichten sich allerdings in den AGB "bei der Verwendung des WLAN die in Geltung befindlichen Gesetze einzuhalten, insbesondere keine File-Sharing Systeme zu verwenden oder das WLAN zu strafrechtswidrigen Handlungen zu verwenden."
"Wir wollten von Anfang an einen offenen Zugang schaffen. Beim Blockieren von Seiten ist fraglich, wo es anfängt und wieder aufhört. Der User muss selbst entscheiden, was für Seiten er aufruft, wir illegalisieren ihn nicht im vorhinein", so Höflehner. Bei Missbrauch behält sich der Betreiber jedoch vor, "die Abrufbarkeit von Internet-Seiten zu unterbinden".
Beide Skiregionen, die vom selben Betreiber namens Unwired Networks betrieben werden, speichern jedoch anonymisierte Daten über die Geräte, die sich im Netz befinden und über die aufgerufenen Websites. Dadurch lässt sich etwa feststellen, dass bisher (bis Mitte Jänner) 58,3 Prozent der Nutzer mit iOS-Geräten im Netz waren, 26 Prozent mit Android-Geräten, 4,9 Prozent mit Windows, 3,8 Prozent mit Blackberry, 2,7 Prozent mit Symbian und nur 0,9 Prozent mit Windows Phone.
Zumindest in manchen Skigebieten nix ante portas - mitten drin statt nur dabei.m Skigebiet Sölden, das von Loop 21 mit kostenlosem WLAN versorgt wird, werden derartige Daten nicht zugänglich gemacht. Hier misst man laut eigenen Aussagen anderen Zahlen und zwar die Zugriffe auf die Landing Page, also die Startseite, auf der man landet, nachdem man sich erfolgreich per SMS registriert hat. Seit Saisonstart hatte diese Startseite 67.200 Zugriffe von insgesamt 29 Nationalitäten bekommen.
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Immerhin, ein Richter hat's entschieden.n Italien hat vor kurzem ein Richter veranlasst, dass alle 226 italienische Internet-Provider die Website vajont.info aufgrund von einer Zeile Text, bei der es sich um „üble Nachrede“ handelt, blockieren müssen. Die Website widmete sich inhaltlich der Vajont-Katastrophe, bei der 1963 mehr als 1900 Menschen gestorben waren, weil der Bau eines Staudamms einen Bergsturz verursacht hatte. Auf vajont.info fand sich vor der Zensur außerdem der Satz (sinngemäß übersetzt): "Wenn die Mafia ein Berg aus Sch**** ist, dann sind Maurizio Paniz und Domenico Scilipoti die Bergführer."
Was sich aus dem Artikel leider nicht ergibt, ob das nue eine einstweilige Verfügung war oder schon eine endgültige Maßnahme, ob es rechtkräftig ist etc.Aufgrund dieses Satzes wurde nun nicht nur die Blockierung der gesamte Seite veranlasst, sondern auch sämtliche Seiten, die auf demselben Server gehostet worden sind, sind ebenfalls von der Sperre betroffen, da den Providern auferlegt worden war, die Website nicht nur per DNS-Sperre, sondern "weitgreifender" zu blockieren. Veranlasst hatte diese Sperre der Politiker Paniz. Es war das erste Mal in Italien, dass eine derartige Blockierung aufgrund einer Beschwerde wegen "übler Nachrede" veranlasst wurde.
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In der Sache VAP vs UPC (Sperrung des Zugangs zu kino.to) hat der OGH nunmehr den EuGH befragt, Antwort ausständig.
Der OGH meint aber auch, dass solche Sperren eh für die Fisch' sind.
Ich verweise auf Lehofers informativen Blogeintrag dazu:
http://blog.lehofer.at/2012/07/kinoto-u ... -eugh.html
Der OGH meint aber auch, dass solche Sperren eh für die Fisch' sind.
Ich verweise auf Lehofers informativen Blogeintrag dazu:
http://blog.lehofer.at/2012/07/kinoto-u ... -eugh.html
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Der australische Kommunikationsminister Stephen Conroy hat die großen Internetprovider des Kontinents dazu verpflichtet, eine Filterliste von Interpol für Webseiten mit Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs einzusetzen. Die beiden größten Provider des Landes, Telstra und Optus, hatten sich bereits 2010 bereit erklärt, auf dieser Basis Kinderpornographie zu blockieren. Die konkreten Sperranordnungen hatte die australische Bundespolizei AFP erteilt. Laut Conroy haben die beiden Anbieter keine technischen Probleme wie etwa eine allgemeine Drosselung von Surfgeschwindigkeiten gemeldet. Es sei auch zu keinen Beschwerden gekommen, dass Nutzern der Zugang zu legitimen Webinhalten verweigert worden wäre. Die Maßnahme erfülle daher die Ansprüche der Regierung und könne ausgedehnt werden.
Nun seien an alle wichtigen Provider des Landes Anordnungen ergangen, die Liste der internationalen Polizeiorganisation einzusetzen, führt Conroy aus. Ihre gesetzliche Basis hätte diese Verpflichtung im Telekommunikationsgesetz des Landes von 1997. Der Minister lobte zugleich die Internet Industry Association, die australische Vereinigung der Internetwirtschaft, für ihre Bereitschaft, die Web-Blockaden zu unterstützen.
Hört sich alles ok und vertretbar an.Das Interpol-Verzeichnis werde in einem "strengen und transparenten" Verfahren erstellt, betont das Kommunikationsministerium weiter. Die Kriterien für eine Aufnahme in das Register sowie Informationen zum Beschwerdeverfahren seien öffentlich einsehbar. Bevor eine Webseite auf die Liste gesetzt werde, müssten Polizeibeamte aus zwei unterschiedlichen Ländern sie überprüfen und ihr Plazet geben. Australische Nutzer würden jetzt auf eine "Stopp-Seite" weitergeleitet
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Es lebe die Zensur.
Es lebe die Zensur.
Na immerhin,man hat noch etwas Einfluss drauf, was zensiert wird.Die Regierung unter Premier David Cameron hat am Donnerstag ein Gesetz vorgestellt, wonach Internet-Provider eine entsprechende Filterfunktion beim Einrichten des Computers anbieten müssen. Der Entscheidung ging eine umfassende Kampagne der britischen Boulevardzeitung Daily Mail voraus.
Ab nächstem Jahr werden Internetznutzer in Großbritannien von ihrem Provider gefragt, ob sich Kinder im Haushalt befinden. Falls diese Frage mit „Ja“ beantwortet wird, werden automatisch Möglichkeiten angeboten, Webseiten mit nicht jungendfreiem Inhalt zu filtern. Wird das Menü einfach schnell durchgeklickt, sind die Filter automatisch aktiv. Nutzer, die die Filter einrichten, müssen ihr Alter gegenüber dem jeweiligen Provider nachweisen, etwa über eine Kreditkartennummer. Ursprünglich war geplant, die Filter einfach ungefragt zu aktivieren. Das wurde jedoch von der Regierung abgelehnt.
Die Regierung hat offenbar dem massiven Druck der britischen Tageszeitung nachgegeben. Das Boulevardblatt hat immer wieder öffentlichkeitswirksam Stimmung gemacht und seit einem Jahr regelmäßig mit Schlagzeilen wie „Kinder wachsen süchtig nach Porno-Webseiten auf“ und „Online-Pornos machen aus Kindern Sex-Verbrecher“ getitelt. Nach Bekanntwerden der neuen Richtlinien hat das Blatt die Schlagzeile „Sieg für die Mail, Kinder werden geschützt“ veröffentlicht.
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Großbritanniens Premierminister will den Zugang zu sexuellen Inhalten in öffentlichen, freien WLANs sperren, wie The Telegraph berichtet. Cameron argumentiert, dass die Zensur zum Schutz von Kindern sei. Diese sollen in kostenlose, öffentlichen Netzen nicht die Möglichkeiten bekommen, die ihnen beispielsweise zu Hause verboten sind. Der Zugang zu anstößigem Material soll in den unkontrollierten WLANs, wie man sie in Parks, Kaffees oder auch Bahnhöfen findet, grundsätzlich gesperrt werden.
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Man beachte das "etwa".Obwohl derzeit noch ein Pilotprojekt dazu läuft, will die britische Regierung von den Providern eine möglichst flotte Implementierung von Filtern für legale anstößige Inhalte - etwa Pornografie - beim Surfen.
Die Idee ist, dass jeder Anschlussinhaber bei der Einrichtung seiner Breitbandverbindung oder auch nachträglich standardmäßig mit einem solchen Filter surft. Wer die entsprechenden Inhalte sehen möchte, muss diesen explizit abstellen. Das soll aber erst nach einer Überprüfung des Alters möglich sein.
Weil der konservative Premier David Cameron bald eine öffentliche Ankündigung dazu machen will, sollen die Provider sich bei der Implementierung nicht nur beeilen, sondern auch ihr Wording ändern. Statt "active choice +" soll der Terminus "default-on" verwendet werden, wie aus einer der BBC vorliegenden E-Mail hervorgeht.
Von der Regierung heißt es, man wolle weiter in Zusammenarbeit mit den Providern zum Kinderschutz im Internet beitragen. Dazu soll auch eine Sensibilisierungskampagne gestartet werden.
Gerade die Telekomanbieter scheinen von den Plänen aber nicht besonders begeistert zu sein. So hält die Branche den Begriff "default-on" laut Vertretern für irreführend und sieht die Filter als politische Kampagne. "Es geht darum, dass die Regierung und bestimmte Zeitungen einen Sieg verkünden können", erklärte eine der Quellen gegenüber der BBC. "Dieses Land gehört zu den Pionieren beim Blockieren von Abbildungen von Kindesmissbrauch, jetzt wollen sie die Story einfach weiterköcheln lassen."
"Wenn man sagt, der Filter ist von Anfang an eingeschaltet, vermittelt man den Eltern ein falsches Sicherheitsgefühl", kritsierte ein anderer Industrievertreter. Ein weiterer erklärte, dass die Filterung möglicherweise gesetzeswidrig sei, kein Filter hundertprozentig funktioniere und viele Kinder ohnehin Wege finden würden, sie zu umgehen.
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EuGH C‑314/12, 27.03.2014
Das könnte nun auch für die Internetnutzer in Ö unangenehm werden. Bin gespannt auf die nationale Entscheidung.
Das könnte nun auch für die Internetnutzer in Ö unangenehm werden. Bin gespannt auf die nationale Entscheidung.
UPC Telekabel Wien GmbH
gegen
Constantin Film Verleih GmbH,
Wega Filmproduktionsgesellschaft mbH
1. Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass eine Person, die ohne Zustimmung des Rechtsinhabers Schutzgegenstände im Sinne von Art. 3 Abs. 2 dieser Richtlinie auf einer Website öffentlich zugänglich macht, die Dienste des als Vermittler im Sinne von Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie anzusehenden Anbieters von Internetzugangsdiensten der auf diese Schutzgegenstände zugreifenden Personen nutzt.
2. Die durch das Unionsrecht anerkannten Grundrechte sind dahin auszulegen, dass sie einer gerichtlichen Anordnung nicht entgegenstehen, mit der einem Anbieter von Internetzugangsdiensten verboten wird, seinen Kunden den Zugang zu einer Website zu ermöglichen, auf der ohne Zustimmung der Rechtsinhaber Schutzgegenstände online zugänglich gemacht werden, wenn die Anordnung keine Angaben dazu enthält, welche Maßnahmen dieser Anbieter ergreifen muss, und wenn er Beugestrafen wegen eines Verstoßes gegen die Anordnung durch den Nachweis abwenden kann, dass er alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat; dies setzt allerdings voraus, dass die ergriffenen Maßnahmen zum einen den Internetnutzern nicht unnötig die Möglichkeit vorenthalten, in rechtmäßiger Weise Zugang zu den verfügbaren Informationen zu erlangen, und zum anderen bewirken, dass unerlaubte Zugriffe auf die Schutzgegenstände verhindert oder zumindest erschwert werden und dass die Internetnutzer, die die Dienste des Adressaten der Anordnung in Anspruch nehmen, zuverlässig davon abgehalten werden, auf die ihnen unter Verletzung des Rechts des geistigen Eigentums zugänglich gemachten Schutzgegenstände zuzugreifen, was die nationalen Behörden und Gerichte zu prüfen haben.
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Re: Internetsperren & - Filter (vormals futuristisch)
Das wird wohl die nationale Entscheidung zu obigem Post sein:
http://derstandard.at/2000003389813/Obe ... -zulaessig
http://blog.lehofer.at/2014/07/UPCTelekabel3.html
http://derstandard.at/2000003389813/Obe ... -zulaessig
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass Internetprovider den Zugang zu Internetportalen blockieren müssen, wenn deren Angebote das Urheberrecht verletzen.
Für ausführliche Ausführungen dazu verweise ich auf das Blog von @hplehofer:In dem konkreten Fall, der als Musterklage genutzt wird, prozessierte der Verein für Antipiraterie (VAP) gemeinsam mit heimischen Filmproduzenten gegen das Portal kino.to, wo der preisgekrönte Haneke-Film "Das weiße Band" abrufbar war. Da der Portalbetreiber nicht festgestellt werden konnte, hat der Verein den Internet-Provider UPC auf Unterlassung geklagt. UPC solle verhindern, dass Internetnutzer das Portal erreichen.
Der EuGH entschied, dass eine Netzsperre in diesem Fall keine Einschränkung der Meinungsfreiheit darstelle und der Internetanbieter zu einer Blockade verpflichtet werden könne.
http://blog.lehofer.at/2014/07/UPCTelekabel3.html
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Re: Internetsperren & - Filter (vormals futuristisch)
Und jetzt einstweilige Verfügung betreffend Internetsperren:
Jetzt geht's erst richtig los mit den Internetsperren.
Irgendwann werden sogar VAP, IFP & Co draufkommen, dass die gesperrten Seiten binnen kurzer Zeit mit dem selben Inhalt woanders auffindbar sein werden. Was machen sie dann? Noch mehr Lobbyarbeit, dass man ganze TLDs sperrt (geht das überhaupt?)?
Erfolg für den Verein für Antipiraterie (VAP): Die heimischen Internet-Anbieter A1, Drei, Tele2 und UPC müssen "unverzüglich" die beiden Piratenseiten "kinox.to" und "movie4k" für ihre Kunden blockieren. Das Handelsgericht Wien hat eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen, die den Provider am Donnerstag zugestellt wurde.
Welche technischen Mittel sie dafür einsetzen, obliegt den Provider selbst. Laut VAP müssen die Provider bis spätestens Freitag den Zugang zu den Seiten sperren. UPC sperrt bereits.
http://derstandard.at/2000006347840/Pro ... e4-sperrenDer VAP rechnet damit, dass die Internetanbieter sowohl DNS- als auch IP-Sperren einrichten. Sollte die Umsetzung nach Ansicht der Klagsvertreter nicht ausreichend sein, könnten weitere juristische Auseinandersetzungen folgen. Der Verein hat eine Liste von "strukturell rechtsverletzenden" Seiten erstellt, die über die beiden betroffenen Portale hinausreicht und künftig ebenfalls Gegenstand von Zugangssperren-Forderungen werden könnte.
Jetzt geht's erst richtig los mit den Internetsperren.
Irgendwann werden sogar VAP, IFP & Co draufkommen, dass die gesperrten Seiten binnen kurzer Zeit mit dem selben Inhalt woanders auffindbar sein werden. Was machen sie dann? Noch mehr Lobbyarbeit, dass man ganze TLDs sperrt (geht das überhaupt?)?
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http://blog.lehofer.at/2015/07/offenes-internet.html - @hplehofer betreffend #trafficmana
@hplehofer ausführlich zum Stand auf EU-Ebene ua betreffend #trafficmanagement und open internet access:
http://blog.lehofer.at/2015/07/offenes-internet.html
Am beste direkt bei ihm nachlesen (gibt auch was zum Thema Roaming).
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Am beste direkt bei ihm nachlesen (gibt auch was zum Thema Roaming).
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2-Klassen-Internet verstößt gegen Gebot der Netzneutralität
https://orf.at/stories/3181402/„Nulltarif“-Pakete von Mobilfunkanbietern locken damit, dass Dienste wie Soziale Netzwerke und Streamingportale nicht zum Datentransfer dazugezählt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass diese nicht mit der Netzneutralität vereinbar sind.
Ausgehend von einem Fall zu Telenor in Ungarn, bei dem die Gerichte um eine Einschätzung des EuGH angesucht haben, habe man festgestellt, dass derartige Pakete „im Allgemeinen“ gegen zwei Punkte der Verordnung zur Netzneutralität verstoßen, heißt es in einer vorab veröffentlichten Presseaussendung des Gerichtshofs.
2017 hat das die RTR noch anders gesehen (wir haben das damals diskutiert, aber ich habe es noch nicht gefunden), laut ORF.at gibt es diese Angebote, die die Netzneutralität verletzen, bei A1 aber immer noch.